Oktoberfest hat geschrieben:jemad hat mir folgendes geschrieben:
"Anders als im Zivilverfahren muss hier das Opfer keine Beweise erbringen. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Wenn der Geschädigte vor Gericht sagt, dass er bei dem Unfall verletzt wurde, dann sagt er als Zeuge aus. Damit wäre eine Körperverletzung bewiesen. Weitere Atteste oder Ähnliches sind nicht erforderlich.
Du könntest allenfalls Einspruch bezüglich der Höhe der Strafe einlegen. Je nachdem wieviele Tagessätze gefordert werden könnte dies sinnvoll sein."
Scheisse, es stimmt also gar nicht dass ich glück habe weil derradfaherre nicht beim arzt war, er kann einfach behaupten er war verletzt und dann stimmt es !
mist !!!
1.) Mal solltest du hier KEINEM unqualifizierten Kommentar glauben, solange es kein Volljurist ist! WEDER dem meinigem noch dem anderen.
2.) Stimmt diese Nachricht weitestgehend. In der Praxis muss eine Verletzung einfach nachgewiesen werden. Da hat sich einfach das Arzt-Attest, insbesondere bei zivilrechtlichen Schmrezensgeld-Ansprüchen als "Nahezu-Bedingung" erwiesen. Kein Attest --> Keine Schmerzensgeldansprüche. Denn wer nicht beim Arzt war, der kann nicht so "wirkliche" Schmerzen gehabt haben.
In deinem Fall geht es aber um eine strafrechtliche Verurteilung. Da muss der Staatsanwalt "nur beweisen", dass es eine Körperverletzung gab.
Wenn der Fahrradfahrer hier aussagt: "Haben Sie mal mein Fahrrad gesehen? Da war 'ne Acht vorne im Rad. Natürlich hat mir der Fuß wie sau weh getan. Aber ich wusste auch, dass ich damit nicht zum Arzt gehen braucht und es in einer Woche wieder weg ist." dann wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Erfüllung des Tatbestandes der "Körperverletzung" ausreichen.
ABER: ALL DAS entscheidet nur das Gericht!!! Daher: --> ANWALT nehmen!