Anforderungen an einen Betriebssitz
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Anforderungen an einen Betriebssitz
Werte Kollegen,
heute wende ich mich mal mit einem Anliegen an Euch.
Wir - ländliches Unternehmen mit 10 Fahrzeugen - haben uns vor 10 Jahren gegründet und haben zunächst von zuhause, einem kleinen ehemaligen Bauernhof angefangen. Nachdem ein Nachbar, der sich noch nie über geschäftlichen Erfolg seiner Nachbarn freuen konnte, sich bei der Baubehörde des Kreises beschwerte, haben wir unseren Betriebssitz in ein Industriegebiet verlagert.
Wir betreuen nun 2 Ortschaften mit insgesamt 22.000 Einwohnern allein, da bereits sämtliche Taxiunternehmer, die vorher da waren, die Segel gestrichen haben. Auch uns geht es trotz Alleinstellung betriebswirtschaftlich nicht gut, weil wir zwar über Tag richtig gut zutun haben, am Wochenende und in den Abendstunden jedoch wegen der Betriebspflicht in Verbindung mit langen Leerlaufphasen Minus erwirtschaften und draufzahlen. Unter dem Strich bleibt bei hohem Aufwand nicht viel übrig.
Soweit zum "IST-Zustand"
Aufgrund dieser Entwicklung erwägen wir, auf Mietwagen umzustellen, bevor wir den Geschäftsbetrieb ganz einstellen müssen. Wir haben reichlich feste Aufträge, viele dauerhafte Krankenfahrten, Verträge mit Firmen über Flughafentransfers und ein ordentliches "Grundrauschen", dafür haben wir keinerlei Einsteigerverkehr (kein Flughafen, Bahnhof, o.ä.) und auch Spontananrufe sind deutlich in der Minderheit.
Nun zu meiner Frage: Als der Nachbar das Bauamt einschaltete, bekamen wir ohne Ende Auflagen, hinsichtlich der Räumlichkeiten, wegen Emmissionsschutz,und vielen anderen Aspekten. (Im Industriegebiet einzuhaltender Abstand zu Wohnhäusern, bauliche Anforderungen, Sozialraum, Büro etc.). Da im Falle einer Umstellung auf Mietwagenverkehr das Nachtgeschäft wegfallen würde und wir erwägen, den Mitarbeitern vorrangig die Autos mit nach Hause zu geben, würden wir das Büro aus Kostengründen gern verkleinern und gf. vielleicht sogar wieder nach Hause holen. Der Platz ist da, ist halt eben nur landwirtschaftliche Nutzfläche, keine Gewerbefläche. Als ALternative denken wir an ein kleines Büro in der Fußgängerzone in der Nähe von Arzt und Apotheke, wo man ggf. auch Patientenberatung anbieten kann.
Ich könnte die Baubehörde einfach fragen, aber ich möchte die Kreisbehörde nun noch nicht unvorbereitet auf Themen stoßen, die sie noch gar nicht wissen sollen. Denn der Kreis wird es ja ganz und gar nicht gut finden, wenn für 2 Orte die "Taxi-Grundversorgung" wegfiele.
Daher frage ich hier einfach mal rum: Wir sind Eure Erfahrungen zum Thema Betriebssitz?
heute wende ich mich mal mit einem Anliegen an Euch.
Wir - ländliches Unternehmen mit 10 Fahrzeugen - haben uns vor 10 Jahren gegründet und haben zunächst von zuhause, einem kleinen ehemaligen Bauernhof angefangen. Nachdem ein Nachbar, der sich noch nie über geschäftlichen Erfolg seiner Nachbarn freuen konnte, sich bei der Baubehörde des Kreises beschwerte, haben wir unseren Betriebssitz in ein Industriegebiet verlagert.
Wir betreuen nun 2 Ortschaften mit insgesamt 22.000 Einwohnern allein, da bereits sämtliche Taxiunternehmer, die vorher da waren, die Segel gestrichen haben. Auch uns geht es trotz Alleinstellung betriebswirtschaftlich nicht gut, weil wir zwar über Tag richtig gut zutun haben, am Wochenende und in den Abendstunden jedoch wegen der Betriebspflicht in Verbindung mit langen Leerlaufphasen Minus erwirtschaften und draufzahlen. Unter dem Strich bleibt bei hohem Aufwand nicht viel übrig.
Soweit zum "IST-Zustand"
Aufgrund dieser Entwicklung erwägen wir, auf Mietwagen umzustellen, bevor wir den Geschäftsbetrieb ganz einstellen müssen. Wir haben reichlich feste Aufträge, viele dauerhafte Krankenfahrten, Verträge mit Firmen über Flughafentransfers und ein ordentliches "Grundrauschen", dafür haben wir keinerlei Einsteigerverkehr (kein Flughafen, Bahnhof, o.ä.) und auch Spontananrufe sind deutlich in der Minderheit.
Nun zu meiner Frage: Als der Nachbar das Bauamt einschaltete, bekamen wir ohne Ende Auflagen, hinsichtlich der Räumlichkeiten, wegen Emmissionsschutz,und vielen anderen Aspekten. (Im Industriegebiet einzuhaltender Abstand zu Wohnhäusern, bauliche Anforderungen, Sozialraum, Büro etc.). Da im Falle einer Umstellung auf Mietwagenverkehr das Nachtgeschäft wegfallen würde und wir erwägen, den Mitarbeitern vorrangig die Autos mit nach Hause zu geben, würden wir das Büro aus Kostengründen gern verkleinern und gf. vielleicht sogar wieder nach Hause holen. Der Platz ist da, ist halt eben nur landwirtschaftliche Nutzfläche, keine Gewerbefläche. Als ALternative denken wir an ein kleines Büro in der Fußgängerzone in der Nähe von Arzt und Apotheke, wo man ggf. auch Patientenberatung anbieten kann.
Ich könnte die Baubehörde einfach fragen, aber ich möchte die Kreisbehörde nun noch nicht unvorbereitet auf Themen stoßen, die sie noch gar nicht wissen sollen. Denn der Kreis wird es ja ganz und gar nicht gut finden, wenn für 2 Orte die "Taxi-Grundversorgung" wegfiele.
Daher frage ich hier einfach mal rum: Wir sind Eure Erfahrungen zum Thema Betriebssitz?
In der Demokratie DARF der Mensch eine Meinung haben, er MUSS nicht.
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Dieter Nuhr, Autor und Kabarettist
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
ist irgendwo schon mal bemängelt worden, wg Rückkehrpflicht. Der Fahrer fuhr morgens direkt zum Erstkunden.budspencerHD hat geschrieben:Mitarbeitern vorrangig (Mietwagen) mit nach Hause .. geben
Ansonsten finde ich die Umstellung prima !
Wenn doch alle Taxen, die vorrangig ein festes Programm abspulen, zu Mietwagen würden ...
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Darf ich eine Frage stellen zu eurer Geschichte:
Wie macht ihr das mir Emma Mindestlohn?p bei dieser Ausgangslage?
Wie macht ihr das mir Emma Mindestlohn?p bei dieser Ausgangslage?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Was in der Thematik zwar nichts zur Sache tut - dennoch: Wir zahlen > Mindestlohn zzgl. etwaiger Zuschläge (Nacht, Feiertag)Sascha1979 hat geschrieben:Wie macht ihr das mir Emma Mindestlohn?p bei dieser Ausgangslage?
Keine fixe Entscheidung, auch die Platzierung des Fahrzeugs am "neuen" Dienstsitz wäre denkbar. Hier ist die Frage, ob man bspw. argumentieren kann, dass nächtliche Lärmemmission weitestgehend wegfällt, da der Betrieb nachts, bis auf wenige Vorbestellungen ruhtsivas hat geschrieben:ist irgendwo schon mal bemängelt worden, wg Rückkehrpflicht. Der Fahrer fuhr morgens direkt zum Erstkunden.
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Dieter Nuhr, Autor und Kabarettist
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Das Thema kommt mir aber sehr, sehr bekannt vor.
Ich musste mich auch schon mit allen genannten Punkten herumschlagen.
Und das jahrelang.
- Privatwohnung darf nicht gewerbsmäßig als Betriebssitz genutzt werden.
- Betriebspflicht obwohl nachts tote Hose ist.
- Lärmempfindliche Nachbarn.
Dein Problem scheint folgendes zu sein: Der Laden wirft zu wenig ab, weil die Kosten zu hoch sind.
z.B. wegen sinnloser Nachtschichten, in denen nur Geld verbrannt wird.
Also mein Tip:
1. So lange es geht am Taxistatus festhalten. Die Mietwagen-Option höchstens als Plan-B, wenn nix anderes mehr hilft.
2. Nachtschichten, Sonn- u. Feiertage streichen, oder höchsten eine Notbesetzung. Betriebspflicht sollte dir egal sein.
Hört sich vielleicht etwas radikal an, ist aber der einzige Weg.
Mit Nachtschichten die keine 100 € pro Taxi bringen, kannst du nicht steuerehrlich sein, Mindestlohn zahlen und die
Betriebspflicht erfüllen. Das geht einfach nicht.
Vor 20 Jahren hätte der Taxiunternehmer das Problem noch mit ein wenig krimineller Energie gelöst.
Aber das läuft heute nicht mehr. Das holt dich früher oder später ein.
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Ich musste mich auch schon mit allen genannten Punkten herumschlagen.
Und das jahrelang.
- Privatwohnung darf nicht gewerbsmäßig als Betriebssitz genutzt werden.
- Betriebspflicht obwohl nachts tote Hose ist.
- Lärmempfindliche Nachbarn.
Dein Problem scheint folgendes zu sein: Der Laden wirft zu wenig ab, weil die Kosten zu hoch sind.
z.B. wegen sinnloser Nachtschichten, in denen nur Geld verbrannt wird.
Also mein Tip:
1. So lange es geht am Taxistatus festhalten. Die Mietwagen-Option höchstens als Plan-B, wenn nix anderes mehr hilft.
2. Nachtschichten, Sonn- u. Feiertage streichen, oder höchsten eine Notbesetzung. Betriebspflicht sollte dir egal sein.
Hört sich vielleicht etwas radikal an, ist aber der einzige Weg.
Mit Nachtschichten die keine 100 € pro Taxi bringen, kannst du nicht steuerehrlich sein, Mindestlohn zahlen und die
Betriebspflicht erfüllen. Das geht einfach nicht.
Vor 20 Jahren hätte der Taxiunternehmer das Problem noch mit ein wenig krimineller Energie gelöst.
Aber das läuft heute nicht mehr. Das holt dich früher oder später ein.
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https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Das Problem ist, dass wir freitags und samstags nachts jeweils 2-3 Stunden hoch betrieb haben, und reichlich Wirte sowieso schon regelmäßig am Telefon hängen und sich beschweren, dass die Taxen so lange brauchen. Das ist auch schon beim Kreis angekommen. Folglich ist da nicht viel mit Betriebspflicht schwänzen, unter der Woche sehe das schon anders aus.
Warum siehst du den Taxistatus als so wichtig an? Das einzige Argument, was mir einfallen würde, sind die Konzessionen, die sich in der Zeit niemand anderes schnappen kann
Warum siehst du den Taxistatus als so wichtig an? Das einzige Argument, was mir einfallen würde, sind die Konzessionen, die sich in der Zeit niemand anderes schnappen kann
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Der Mehrwertsteuersatz ist ja auch noch da...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
2 - 3 Std. Hochbetrieb sind doch gut. Dann musst du ja nur noch die Anzahl der Taxen anpassen, so dass was über bleibt. Für plusminus null bräuchtest du den Zirkus ja nicht zu machen.budspencerHD hat geschrieben:Das Problem ist, dass wir freitags und samstags nachts jeweils 2-3 Stunden hoch betrieb haben, und reichlich Wirte sowieso schon regelmäßig am Telefon hängen und sich beschweren, dass die Taxen so lange brauchen.
Und die Wirte ? Die sind sowieso nie zufrieden. Außerdem sind die schneller pleite, als du. Konzentriere dich auf das Taggeschäft.
Betriebspflicht schwänzen ? Du fährst einfach nicht. FERTIG. Was wollen die den machen ?budspencerHD hat geschrieben:Das ist auch schon beim Kreis angekommen. Folglich ist da nicht viel mit Betriebspflicht schwänzen, unter der Woche sehe das schon anders aus.
Wir hatten Sitzungen beim Kreis und bei der Stadt.
Bürgermeister, Seniorenbeirat, IHK, Sozialverband, Presse usw. haben uns die Ohren voll geheult, weil es Nachts kein Taxi gabt.
Daraufhin haben wir uns bereit erklärt nachts zu fahren, wenn man uns unseren Verlust erstatten würde. ZACK ! war das Thema vom Tisch.
Denke immer daran: Niemand erstattet dir deinen Verlust und keiner hilft dir, wenn du pleite bist. Weder der Kreis, noch die Wirte.
Das ist tatsächlich ein Argument. Dann sind da noch die 19% und die Rückkehrpflicht.budspencerHD hat geschrieben:Warum siehst du den Taxistatus als so wichtig an? Das einzige Argument, was mir einfallen würde, sind die Konzessionen, die sich in der Zeit niemand anderes schnappen kann
Du darfst dich auch bei deiner Werbung ( z.B. im Telefonbuch ) nicht als Taxiunternehmen präsentieren.
Falls du dann wirklich echte Taxen als Konkurrenz bekommst, sind die ganz sicher im Vorteil.
Ein Mietwagenunternehmen, welches sich tatsächlich an alle Regeln hält, steht immer schlechter da, als ein Taxibetrieb.
Deshalb sollte das immer nur Plan-B sein.
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Bleibt noch die Praxiscasi hat geschrieben: 2 - 3 Std. Hochbetrieb sind doch gut. Dann musst du ja nur noch die Anzahl der Taxen anpassen, so dass was über bleibt.
Bei uns reden wir von <3% Arbeitslosenquote und folglich einem absoluten Personalnotstand. Freitags nachts von 0-2 Uhr und Samstags von 0-4 Uhr wäre der Bedarf nach 3x soviel Fahrzeugen, als vorher und nachher. Wenn ich jemanden bitte, diese Schichten so zu übernehmen, lacht er mich aus (zu Recht)
Das ist richtig, nur auf diese Diskussionen, Sitzungen, Schriftverkehr etc, welche darauf folgen würden, stehe ich nicht im Ansatz. Zudem ist mein Bestreben da, mich möglichst an geltendes Recht zu halten.casi hat geschrieben:Denke immer daran: Niemand erstattet dir deinen Verlust und keiner hilft dir, wenn du pleite bist. Weder der Kreis, noch die Wirte.
Unser Denkansatz ist da folgender:casi hat geschrieben:
Das ist tatsächlich ein Argument. Dann sind da noch die 19% und die Rückkehrpflicht.
19% - So pauschal stimmt das nicht, soviel ich weiß (Ich mach die Buchhaltung auch nicht, wie schon gesagt - elterlicher Betrieb), ist bei Krankenfahrten die Besteuerung genauso, wie beim Taxi (zumindest sind aber Rollifehrten ebenfalls bei 0%).
Rückkehrpflicht - bei 90% Auftragsfahrten und so gut wie keinen Einsteigern haben wir diesen Aspekt vernachlässigt.
Für mich ist der einzige Aspekt: So lange wir ein TAXI-Unternehmen sind, wird sich definitiv kein Wettbewerb hier ansiedeln. Alle anderen sind schon hinüber und der Kreis erteilt keine neuen Konzessionen - die sind alle in unserer Hand.
Und bei einer Umstellung auf Mietwagen?
Meine Theorie ist da eine Andere: Genau das glaube ich nicht. Hier auf dem Land glaube ich ist es umgekehrt. Denn die Betriebspflicht, wenn man sie denn einhält, dürfte ruinös sein, zumindest wenn man hier als Wettbewerber erst neu aufbauen und sich den Markt teilen muss. Wenn es für uns schon als Monopolist ein harter Kampf ist.eichi hat geschrieben:Falls du dann wirklich echte Taxen als Konkurrenz bekommst, sind die ganz sicher im Vorteil.
Ein Mietwagenunternehmen, welches sich tatsächlich an alle Regeln hält, steht immer schlechter da, als ein Taxibetrieb.
Wir sind aber auch ein bisschen abgeschweift in eine Thematik - "Taxi auf dem Land" oder "Betriebspflicht contra Mindestlohn" (Hierfür mache ich bei Gelegenheit mal einen neuen Thread auf) - eigentlich ist das Thema ja ein anderes:
Gab es im Kreise der Forenmitglieder weitere Erfahrungen zu Betriebssitz-Anforderungen, bzw. Schwierigkeiten bei der Nutzungsänderung?
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
guckst ... ähm goog'lst Du: Personenbeförderer muss Mietwagen immer am Firmensitz abstellen
da kriegst'e noch mehr Ergebnisse
da kriegst'e noch mehr Ergebnisse
Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Wie ist denn die Betriebspflicht bei Euch geregelt? 24/7/365?budspencerHD hat geschrieben:Denn die Betriebspflicht, wenn man sie denn einhält, dürfte ruinös sein
Wir haben hier 180 Schichten p.a. a` 6 Stunden, frei einteibar .
Frag mal Deinen Gemeinderat.
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Die Betriebspflicht ist 24/7ilkoep hat geschrieben:Wie ist denn die Betriebspflicht bei Euch geregelt? 24/7/365?
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
moin,sivas hat geschrieben:guckst ... ähm goog'lst Du: Personenbeförderer muss Mietwagen immer am Firmensitz abstellen
da kriegst'e noch mehr Ergebnisse
da gibt es etwas neueres, wenn ich das richtig verstehe:
https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanw ... eit/18520/
365 Tage?budspencerHD hat geschrieben:Die Betriebspflicht ist 24/7ilkoep hat geschrieben:Wie ist denn die Betriebspflicht bei Euch geregelt? 24/7/365?
Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
Danke Christian
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Re: Anforderungen an einen Betriebssitz
In Krefeld kann man sich von der Betriebspflicht befreien lassen! Siehe §2 >>> https://goo.gl/f5Mwg7
Wenn das in KR geht, dann müsste das bei Euch doch auch gehen!(2)... Der Unternehmer kann sich auf Antrag gem. § 24 Abs. 1 PBefG von der Betriebspflicht vorübergehend
oder dauernd entbinden lassen.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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