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Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 16.11.2016, 17:06
von casi
Marvin hat geschrieben:Du kannst Dein altes Taxameter weiterbenutzen. Erst beim Fahrzeugwechsel auf einen Neuwagen musst Du nach dem neuen Eichgesetz ein MID-konformes Taxameter kaufen.

Fahrzeugwechsel auf einen Neuwagen steht im Dezember an. Da wird ein SPT-02 drinnen sein.

Marvin hat geschrieben:Falls Du Bargeld kassierst, gibt es meines Wissens ab 2017 eine Einzelaufzeichnungspflicht.

Ja, da muß ich mich wohl auch noch mal drüber informieren.

:shock:

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 17.11.2016, 09:26
von taxipost
die einzelaufzeichnungpflicht gilt nur für geschäftsfälle,
die auf der grundlage/mit eines/einem dv-systems (taxameter) abgerechnet wurden.

das trifft auf casi's freitagsbsp. nicht zu.