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EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 17:45
von casi
Hallo Kollegen,

ich bin etwas ratlos im Hinblick auf die Bedienung des Taxameters ab 01.01.2017 .
Das liegt daran, dass ich es nur selten benutze. Vielleicht 2-3 mal pro Woche.

Ich möchte das mal genauer erklären: Als Einwagenunternehmer in einer ländlichen Region ( Dorftaxifahrer :) ) ist meistens die Wohnung auch der Betriebssitz.
Laufkundschaft und Taxistände gibt es kaum. Man hat wenige Fahrgäste, aber fast nur lukrative Fahrten. Ich fahre fast ausschließlich Krankenfahrten oder Touren zum Pauschalpreis. Dazu eine ganze Menge Privat-Km. Schließlich wende ich ja die teure 1% Regelung an.

Als Beispiel will ich mal einen typischen Freitag schildern:

1. Fahrt : Krankenfahrt Dialyse Hinfahrt 40 € ohne Taxameter.

2. Fahrt : Privat Sohn zur Schule fahren. Ohne Taxameter.

3. Fahrt : Krankenfahrt Chemo Hinfahrt 35 € ohne Taxameter.

4. Fahrt : Krankenfahrt Strahlentherapie hin u. zurück. 70 € ohne Taxameter.

5. Fahrt : Krankenfahrt Dialyse Rückfahrt 40 € ohne Taxameter.

6. Fahrt : Krankenfahrt Chemo Rückfahrt 35 € ohne Taxameter.

7. Fahrt : Privat in den 15 km entfernten Baumarkt. Ohne Taxameter.

8. Fahrt : Krankenfahrt zur Physiotherapie hin u. zurück. 42 € ohne Taxameter.

Dann ist Feierabend und Wochenende. Ab zum 80 km entfernten Campingplatz. Natürlich ohne Taxameter.

Ein ganz normaler Freitag mit 262 € Einnahmen und über 100 Privat-Km. Ohne einmal das Taxameter benutzt zu haben. :!:

Bisher habe ich Schichtzettel geführt.
Das Taxameter habe ich gar nicht ausgelesen (wofür auch ?) und um die Privat-Km habe ich mich auch nicht weiter gekümmert. (1% Regelung)

Wie müßte ich nun ab 2017 für meinen beispielhaften Freitag das Taxameter bedienen ?

Muß ich mich täglich an und abmelden ? Für was ? Ich bin der einzige Fahrer auf meiner einzigen Taxe.

Muß ich bei Privatfahrten etwas eingeben ? Dadurch wäre doch die 1% Regelung überflüssig.

Vielleicht können die Kollegen, welche schon mit einem Fiskaltaxameter unterwegs sind, mir das mal erklären.


Gruß
Casi

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 18:25
von am
Du brauchst nichts zu ändern, so lange alle anderen Einnahmen im Einklang mit der für deinen Betrieb gültigen örtlichen Tarifordnung stehen.

Es geht nur darum, dass die mit dem Taxameter ermittelten Einnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die anderweitig ermittelten Einnahmen müssen natürlich gemäß der geltenden Regeln erfasst werden.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 19:17
von Guter_Kollege
Genauso isses!

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 19:24
von taxipost
casi hat geschrieben:...
Wie müßte ich nun ab 2017 für meinen beispielhaften Freitag das Taxameter bedienen ?
...
gar nicht.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 19:27
von taxipost
am hat geschrieben:Du brauchst nichts zu ändern, so lange alle anderen Einnahmen im Einklang mit der für deinen Betrieb gültigen örtlichen Tarifordnung stehen.
...
welche alle anderen ???

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 19:42
von sivas
Warum tauschst Du deine Taxi- nicht in eine Mietwagenkonzession ?
Da Du nur pauschal fährst, brauchst Du auch keinen Wegstreckenzähler und der Taxitarif ist Dir schnuppe, du kalkulierst selbstständig, nachts kann's auch teurer sein und eine Betriebspflicht berührt dich auch nicht mehr.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 19:51
von taxipost
19% ?!

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 13.11.2016, 22:27
von am
taxipost hat geschrieben:
am hat geschrieben:Du brauchst nichts zu ändern, so lange alle anderen Einnahmen im Einklang mit der für deinen Betrieb gültigen örtlichen Tarifordnung stehen.
...
welche alle anderen ???
Rate doch, GK hat es verstanden und der ist kein Taxiunternehmer.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 09:17
von taxipost
ich rate nicht, am.
ich glänze mit wissen,

schau her, könnte dir vorlesen, aber...
casi hat geschrieben:...

Als Beispiel
will ich mal einen typischen Freitag schildern:

...
Wie müßte ich nun ab 2017 für meinen beispielhaften Freitag das Taxameter bedienen ?

...
kein wunder, dass du in dem gutachten keine widersprüche findest.
du hast immerwieder probleme das wesentliche zu sehen.

konkret ist das stichwort, am. :D

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 10:47
von Guter_Kollege
Dreh es wie Du willst: an der Bedienung des Taxameters (welches, wissen wir gar nicht) ändert sich für casi trotzdem nichts.
Weder an einem beispielhaften Freitag, noch an einem ausserordentlichen oder ordinären Donnerstag.
Also verwirre ihn bitte nicht.

Falls Du anderer Meinung sein solltest, erkläre das bitte begründet dem Kollegen casi, anstatt hier einen Zwist mit irgendwem vom Zaun zu brechen.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 11:35
von Taxi Georg
Guter_Kollege hat geschrieben:Falls Du anderer Meinung sein solltest, erkläre das bitte begründet dem Kollegen casi, anstatt hier einen Zwist mit irgendwem vom Zaun zu brechen.
Genau so isses!

Bild

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 11:48
von am
Dazu müsste er es aber verstehen. Tut er aber nicht, obwohl es im Beitrag steht.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 16:06
von taxipost
GK,
da gibt es nichts zu erklären oder begründen,
weil casi

a) einen konktreten fall geschildert hat und
b) auch sein verhalten in eben diesen fall beschrieben hat.

casi's frage war,
ob er sein verhalten, nach dem 31.12.2016, beim o.g. bsp. ändern muss?

hierzu gibt es nur eine richtige antwort: nein !!!

man muss keine hinweise auf tarifpflicht oder alle andere fahrten verfassen,
weil casi danach nicht gefragt hat.
ich denke, dass casi nicht seit gestern taxi fährt und
genau weisst was tarifpflicht ist und wann sie gilt.
das kriegt er bestimmt auch ohne am's hinweise hin.

wenn sich jemand die mühe macht und
genau einen bestimmten fall konstruiert / detailiert auflistet / keinen raum für spekulationen/offene fragen lässt,
dann sollte man das würdigen.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 19:21
von casi
Hallo Kollegen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich weiss jetzt Bescheid und bin beruhigt :)

Das Taxameter wird ein SPT-02 von Hale sein.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 20:44
von am
Immer wieder gerne, casi

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 14.11.2016, 21:11
von Guter_Kollege
taxipost hat geschrieben:man muss keine hinweise auf tarifpflicht oder alle andere fahrten verfassen,
weil casi danach nicht gefragt hat.
Bist Du ein kleingeistiger Pfennigfuchser, oder warum ziehst Du Dich genüßlich an einem relativ unbedeutenden Nebensatz hoch,
der wie Du selbst sagst, nichts mit der Hauptsache zu tun hat.

Aber extra für Dich mache ich mir gerne kurz die Mühe, am's Nebensatz zu erläutern.
"Alle anderen Einnahmen" sind die Einnahmen in casis Beispiel, die im Einklang mit der gültigen Tarifordnung stehen (sollten).
Sollten sie es nicht, wäre zu erklären, wieso sie nicht im Taxameter erfasst worden sind, obwohl sie es hätten müssen.
Und casi diesbezüglich "die Bedienung", übersetzt: sein Verhalten bzgl. der Verwendung des Taxameters, ändern müsste.

Aus der Tarifordnung, bzw. am's Erläuterung, ergibt sich für casi, welche Umsätze er nicht mit dem Taxameter erfassen muss.
Das ist sozusagen der Umkehrschluß. Darauf wollte am hinweisen. Man hätte das als Profi - wie Du casi freundlicherweise beschreibst - auch so wissen können.
Aber die Verunsicherung derzeit ist offenbar so groß, das sie manch einen doch verwirrt. Deswegen wollte am hier durch das bißchen Ausholen,
etwas mehr Sicherheit geben.

Die ein verbiesterter Klugscheisser wie Du natürlich nicht brauchst. Und jetzt wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du es hiermit dabei belassen könntest.
DANKE!

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 15.11.2016, 08:49
von taxipost
Guter_Kollege hat geschrieben:...
Aus der Tarifordnung, bzw. am's Erläuterung, ergibt sich für casi, welche Umsätze er nicht mit dem Taxameter erfassen muss.
Das ist sozusagen der Umkehrschluß. Darauf wollte am hinweisen. Man hätte das als Profi - wie Du casi freundlicherweise beschreibst - auch so wissen können.
Aber die Verunsicherung derzeit ist offenbar so groß, das sie manch einen doch verwirrt. Deswegen wollte am hier durch das bißchen Ausholen,
etwas mehr Sicherheit geben.

Die ein verbiesterter Klugscheisser wie Du natürlich nicht brauchst. Und jetzt wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du es hiermit dabei belassen könntest.
DANKE!
es gibt keinen umkehrschluss.
diesen kann man nur annehmen oder auf diesen verweisen,
wenn man davon ausgeht,
dass tarifpflichtige fahrten vorsätzlich ohne taxameter gefahren werden,
ggf. nicht ordnungsgemäss gebucht werden.
der umkehrschluss des am`sches hinweises ist die unterstellung einer vorsätzlichen missachtung der vorschriften.
möglich ist natürlich auch, dass am alle unternehmer für blöde hält.

die unsicherheit wird nähmlich erst durch solche beiträge geschürt.
durch unnötige hinweise, wie hier, oder behauptungen,
dass man im ft etwas nachbuchen muss etc.

und ja, du hast recht,
mehr gibt es hier nicht zu sagen. :mrgreen:

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 15.11.2016, 09:54
von am
Casi hatte sich bereits bedankt, also hat zumindest er alle Antworten verstanden. Ich sehe keinen Anlass für persönliches Offtopic.

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 15.11.2016, 21:18
von Guter_Kollege
taxipost hat geschrieben:...der umkehrschluss des am`sches hinweises ist die unterstellung einer vorsätzlichen missachtung der vorschriften.
Kommt darauf an, wie man persönlich so gestrickt ist, gell?

Re: EWU - Taxameterbedienung ab 2017

Verfasst: 16.11.2016, 02:59
von Marvin
casi hat geschrieben:Hallo Kollegen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich weiss jetzt Bescheid und bin beruhigt :)

Das Taxameter wird ein SPT-02 von Hale sein.
Du kannst Dein altes Taxameter weiterbenutzen. Erst beim Fahrzeugwechsel auf einen Neuwagen musst Du nach dem neuen Eichgesetz ein MID-konformes Taxameter kaufen. Falls Du Bargeld kassierst, gibt es meines Wissens ab 2017 eine Einzelaufzeichnungspflicht. Dafür kannst Du eine Kassen App zb. von der Firma Payco nutzen. Da kann man Barumsätze korrekt verbuchen - egal ob mit oder ohne Taxameter. Solltest Du unbedingt die Taxameterdaten speichern wollen, gibt es auch von Payco ein Übertragungsmodul für die Taxameterschnittstelle. In jedem Fall günstiger als Tesymex