Fiskaltaxemter

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
miduser
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Fiskaltaxemter

Beitrag von miduser » 23.09.2016, 22:21

Hallo
Weiß jemand ob das FT schon ab dem 01 Januar Pflicht wird ?? oder es ist noch nichts entschieden . Jeder sagt was anderes !
Ich habe ein Hale SPT.01 weiß auch jemand ob mein Taxameter fiskalfähig ist ?

Danke
Zuletzt geändert von miduser am 23.09.2016, 22:22, insgesamt 2-mal geändert.

Taxi1008
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Taxi1008 » 24.09.2016, 00:02

Hale Spt01 ist leider nicht fiskaltaxameter -tauglich.....Pflicht Jein: heißt es wenn Taxen noch *alte* Taxameter besitzen ,dass sie dann aus dem Verkehr gezogen werden ? Nein . Bekommst du Probleme wenn du bei Konzessionsverlängerung der Behörde keine digitalen Aufzeichnungen deiner Betrieblichen Aktivitäten vorzeigen kannst: JA, da reichen keine Schichtzettel , oder Bücher oder Computerauswertungen Mehr aus.....

miduser
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von miduser » 24.09.2016, 00:31

Es ist komisch muss ich sagen, Pflicht und gleichzeitig kein Pflicht. Dann werde ich kurz vor der Verlängerung das FT Taximeter montieren
Zuletzt geändert von miduser am 24.09.2016, 00:35, insgesamt 2-mal geändert.

Taxi1008
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Taxi1008 » 24.09.2016, 01:06

Wenn deine Konzession bald abläuft( Max 1,5 Jahre ) würde ich jetzt schon montieren wenn du noch >4 Jahre hast und du dann so oder so aufhörst es seien lassen ......was glaubst du was in den nächsten 5 Jahren los sein wird ..... Die Zahl der Taxen wird drastisch sinken ......

Poorboy
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Poorboy » 24.09.2016, 01:14

Es gibt kein "Fiskaltaxameter". Hast Du ein Taxameter ohne Schnittstelle zum Auslesen, kostet dich das bei Konzenverlängerung in Hamburg etwa € 300,- zusätzlich, wegen des größeren Prüfungsaufwands!

Vorab schriftlich bei der Taxenaufsicht nachfragen, welche Geräte denn aktuell den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Da müssen die passen! Laut Eichgesetz muss bei Neuzulassungen ein Taxameter mit Schnittstelle rein. Altzulassungen mit Taxameter ohne Schnittstelle zum täglichen Auslesen, haben Bestandsschutz und werden weiter durchgewunken.

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AsphaltRunner
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von AsphaltRunner » 24.09.2016, 19:38

Poorboy hat geschrieben:Altzulassungen mit Taxameter ohne Schnittstelle zum täglichen Auslesen, haben Bestandsschutz und werden weiter durchgewunken.
Das gilt vielleicht für die Aufsichtsbehörden (LABO, BWVI), aber nicht für's FA. Wenn die dich prüfen und du kannst keine digitalen Einzelaufzeichnungen vorlegen, dann wirst du geschätzt. Viel Spaß :mrgreen:
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Taxi1008 » 24.09.2016, 21:13

Wenn die dich prüfen ...... Ich wurde schon 30 Jahre nicht geprüft ...... soll natürlich nichts heißen aber wenn du plausible Werte vorliegst gibt's kein Anlass .... Und wenn man geschätzt wird ist es vielleicht auch manchmal wirtschaftlich gesehen nicht immer zum Nachteil

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von miduser » 24.09.2016, 21:22

Ich gehe davon aus dass die Schätzung nur bei Verdacht stattfindet . ich finde die Umstellung noch unbegründet wenn zwei Behörden welche wir unterliegen unterschiedliche Pflichten definieren.

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von taxipost » 25.09.2016, 07:11

Poorboy hat geschrieben:Es gibt kein "Fiskaltaxameter". Hast Du ein Taxameter ohne Schnittstelle zum Auslesen, kostet dich das bei Konzenverlängerung in Hamburg etwa € 300,- zusätzlich, wegen des größeren Prüfungsaufwands!

...
wer verlangt/kassiert 300,- extra?
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von taxipost » 25.09.2016, 07:20

schätzung hin oder her !!!

wichtiger wird sein,
ob bei fehlenden einzelaufzeichnungen,
die nach der ao geführt werden sollen,
die genehmigungsbehörde i.v.m. einer konz.verlängerung einen

unternehmer als unzuverlässig erklären wird ?!
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von RaimundHH » 26.09.2016, 14:19

MOin,

@Taxipost,

ein Unternehmer reicht plausible Geschäftszahlen ein, das Finanzamt erstellt im eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, sein Taxameter ist geeicht, alle notwendigen Unterlagen
(KV, BG, Führungszeugnis, Eigenkapitalnachweis) sind vorhanden.

Und Du glaubst, daß die Genehmigungsbehörde ihm aufgrund von Unzuverlässigkeit die
Konzession verweigert, obwohl weder die Genehmigungsbehörde noch das Finanzamt
die technische Umsetzung der AO bzgl. der Speicherung von digital erfaßten Bareinnahmen
rechtsbindend darlegen kann?!

@asphaltrunner
Das Finanzamt schätzt Dich, wenn deine steuerrelevanten Zahlen unblausibel, weil zu gering, sind und nicht
weil Du deine Einzeleinnahmen nicht nachweisen kannst.

Das Finanzamt ist nämlich kein "Schulmeister", der auf dem korrekten "Lösungsweg" besteht, sondern ist nur am
Ergebnis (Steuerlast) interessiert.

Grüße

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Guter_Kollege » 26.09.2016, 20:09

Poorboy hat geschrieben:Es gibt kein "Fiskaltaxameter".Poorboy
Erst recht kein Fiskaltaxemeter. :shock:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 26.09.2016, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von AsphaltRunner » 26.09.2016, 23:41

Einfach das Schreiben des BMF nochmal wirken lassen.
PS: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :mrgreen:
https://drive.google.com/file/d/0BzEoYV ... sp=sharing
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Poorboy » 27.09.2016, 00:03

Nur überholt und nicht mehr aktuell :roll: !

Poorboy

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von taxipost » 27.09.2016, 06:36

RaimundHH hat geschrieben:MOin,

@Taxipost,

ein Unternehmer reicht plausible Geschäftszahlen ein, das Finanzamt erstellt im eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, sein Taxameter ist geeicht, alle notwendigen Unterlagen
(KV, BG, Führungszeugnis, Eigenkapitalnachweis) sind vorhanden.

...
welche geschäftszahlen gelten morgen als plausibel ?
die unbedenklichkeitsbescheinigung sag nur aus, dass du keine offenen zahlungen beim FA hast.
sie sagt nichts darüber aus, wie du deinen betrieb führst; gesetzeskonform oder nicht.
das gleiche gilt für die andeten zeugnisse.
RaimundHH hat geschrieben:MOin,

@Taxipost,

...weder die Genehmigungsbehörde noch das Finanzamt
die technische Umsetzung der AO bzgl. der Speicherung von digital erfaßten Bareinnahmen
rechtsbindend darlegen kann?!

...
das sehe ich anders.
dass einzelaufzeichnung zu erfolgen haben,
das ist klar definiert und damit rechtsbindend !!!
nur die form ist nicht vorgeschrieben.
es ist ein grosser unterschied zwischen
irgend etwas zu führen und gar nichts haben.
RaimundHH hat geschrieben:...
@asphaltrunner
Das Finanzamt schätzt Dich, wenn deine steuerrelevanten Zahlen unblausibel, weil zu gering, sind und nicht
weil Du deine Einzeleinnahmen nicht nachweisen kannst.
...
unplausible zahlen alleine reichen für eine hinzuschätzung nicht aus.
es müssen fehler in der buchführung und/oder pflichtverletzungen festgestellt werden.

wie gesagt,
ich sehe das problem nicht beim FA,
sondern bei den genehmigungsbehörden.

ao schreibt eine einzelaufzeichnungspflicht (unabhängig der plausibilität) vor und
ein behörden-mitarbeiter kann beim fehlen dieser unterlagen auf unzuverlässigkeit schliessen,
die verlängerung nicht genehmigen.

es steht dir dann natürlich frei gegen eine solche entscheidung gerichtlich vorzugehen.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.09.2016, 06:41, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von taxipost » 27.09.2016, 06:42

Poorboy hat geschrieben:Nur überholt und nicht mehr aktuell :roll: !

Poorboy
begründung ???

oder hast du es einfach überholt,
weil kein überholverbot, a la "schneller als das gesetz erlaubt" ???
Zuletzt geändert von taxipost am 27.09.2016, 06:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von Marvin » 27.09.2016, 13:42

Das hamburger „Fiskaltaxameter" dürfte sich bald als Fehlinvestition erweisen. Der federführende Fachausschuss des Bundesrates strebt eine Belegausgabepflicht für jedes Bargeschäft an. Der Beleg und die entsprechenden Einzelaufzeichnungen müssen natürlich die jeweiligen Gesamtbeträge – also inkl. Tip und frei verhandelten Entgelten – enthalten. Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.

Die Art der Speicherung und der Verschlüsselung ist nicht vorgeschrieben. Wenn ein Hersteller die Konformität mit den einschlägigen Gesetzen zusichert, sollte der Steuerpflichtige aus dem Schneider sein. Insika ist lediglich ein Veschlüsselungsverfahren von mehreren Möglichen.

Möglicherweise kann man Dope demnächst nur noch auf Karte kaufen, weil Bargeschäfte zu gefährlich sind.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von eichi » 27.09.2016, 15:04

@Marvin
Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.
Du meinst wohl eher die derzeit marktüblichen Taxameter.
Das "Tesimex Zeug" gewährleistet lediglich die Integrität
der vom Taxameter exportierten Daten, mit deren Erfassung
(im Taxameter) hat Tesimex nichts zu tun.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von AsphaltRunner » 29.09.2016, 00:08

Poorboy hat geschrieben:Nur überholt und nicht mehr aktuell :roll: !
Dann stell doch ein aktuelleres Schreiben rein :mrgreen:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: Fiskaltaxemter

Beitrag von taxipost » 30.09.2016, 10:36

eichi hat geschrieben:@Marvin
Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.
Du meinst wohl eher die derzeit marktüblichen Taxameter.
Das "Tesimex Zeug" gewährleistet lediglich die Integrität
der vom Taxameter exportierten Daten, mit deren Erfassung
(im Taxameter) hat Tesimex nichts zu tun.
Marvins feststellung ist richtig !!!
Tesymex kann keine belege erstellen.
kommt, wie vom Marvin geschrieben, eine belegpflicht,
dann ist Tesymex müll.
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