Fiskaltaxemter
Fiskaltaxemter
Hallo
Weiß jemand ob das FT schon ab dem 01 Januar Pflicht wird ?? oder es ist noch nichts entschieden . Jeder sagt was anderes !
Ich habe ein Hale SPT.01 weiß auch jemand ob mein Taxameter fiskalfähig ist ?
Danke
Weiß jemand ob das FT schon ab dem 01 Januar Pflicht wird ?? oder es ist noch nichts entschieden . Jeder sagt was anderes !
Ich habe ein Hale SPT.01 weiß auch jemand ob mein Taxameter fiskalfähig ist ?
Danke
Zuletzt geändert von miduser am 23.09.2016, 22:22, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fiskaltaxemter
Hale Spt01 ist leider nicht fiskaltaxameter -tauglich.....Pflicht Jein: heißt es wenn Taxen noch *alte* Taxameter besitzen ,dass sie dann aus dem Verkehr gezogen werden ? Nein . Bekommst du Probleme wenn du bei Konzessionsverlängerung der Behörde keine digitalen Aufzeichnungen deiner Betrieblichen Aktivitäten vorzeigen kannst: JA, da reichen keine Schichtzettel , oder Bücher oder Computerauswertungen Mehr aus.....
Re: Fiskaltaxemter
Es ist komisch muss ich sagen, Pflicht und gleichzeitig kein Pflicht. Dann werde ich kurz vor der Verlängerung das FT Taximeter montieren
Zuletzt geändert von miduser am 24.09.2016, 00:35, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fiskaltaxemter
Wenn deine Konzession bald abläuft( Max 1,5 Jahre ) würde ich jetzt schon montieren wenn du noch >4 Jahre hast und du dann so oder so aufhörst es seien lassen ......was glaubst du was in den nächsten 5 Jahren los sein wird ..... Die Zahl der Taxen wird drastisch sinken ......
Re: Fiskaltaxemter
Es gibt kein "Fiskaltaxameter". Hast Du ein Taxameter ohne Schnittstelle zum Auslesen, kostet dich das bei Konzenverlängerung in Hamburg etwa € 300,- zusätzlich, wegen des größeren Prüfungsaufwands!
Vorab schriftlich bei der Taxenaufsicht nachfragen, welche Geräte denn aktuell den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Da müssen die passen! Laut Eichgesetz muss bei Neuzulassungen ein Taxameter mit Schnittstelle rein. Altzulassungen mit Taxameter ohne Schnittstelle zum täglichen Auslesen, haben Bestandsschutz und werden weiter durchgewunken.
Poorboy
Vorab schriftlich bei der Taxenaufsicht nachfragen, welche Geräte denn aktuell den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Da müssen die passen! Laut Eichgesetz muss bei Neuzulassungen ein Taxameter mit Schnittstelle rein. Altzulassungen mit Taxameter ohne Schnittstelle zum täglichen Auslesen, haben Bestandsschutz und werden weiter durchgewunken.
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Re: Fiskaltaxemter
Das gilt vielleicht für die Aufsichtsbehörden (LABO, BWVI), aber nicht für's FA. Wenn die dich prüfen und du kannst keine digitalen Einzelaufzeichnungen vorlegen, dann wirst du geschätzt. Viel SpaßPoorboy hat geschrieben:Altzulassungen mit Taxameter ohne Schnittstelle zum täglichen Auslesen, haben Bestandsschutz und werden weiter durchgewunken.
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Re: Fiskaltaxemter
Wenn die dich prüfen ...... Ich wurde schon 30 Jahre nicht geprüft ...... soll natürlich nichts heißen aber wenn du plausible Werte vorliegst gibt's kein Anlass .... Und wenn man geschätzt wird ist es vielleicht auch manchmal wirtschaftlich gesehen nicht immer zum Nachteil
Re: Fiskaltaxemter
Ich gehe davon aus dass die Schätzung nur bei Verdacht stattfindet . ich finde die Umstellung noch unbegründet wenn zwei Behörden welche wir unterliegen unterschiedliche Pflichten definieren.
Re: Fiskaltaxemter
wer verlangt/kassiert 300,- extra?Poorboy hat geschrieben:Es gibt kein "Fiskaltaxameter". Hast Du ein Taxameter ohne Schnittstelle zum Auslesen, kostet dich das bei Konzenverlängerung in Hamburg etwa € 300,- zusätzlich, wegen des größeren Prüfungsaufwands!
...
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Re: Fiskaltaxemter
schätzung hin oder her !!!
wichtiger wird sein,
ob bei fehlenden einzelaufzeichnungen,
die nach der ao geführt werden sollen,
die genehmigungsbehörde i.v.m. einer konz.verlängerung einen
unternehmer als unzuverlässig erklären wird ?!
wichtiger wird sein,
ob bei fehlenden einzelaufzeichnungen,
die nach der ao geführt werden sollen,
die genehmigungsbehörde i.v.m. einer konz.verlängerung einen
unternehmer als unzuverlässig erklären wird ?!
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Re: Fiskaltaxemter
MOin,
@Taxipost,
ein Unternehmer reicht plausible Geschäftszahlen ein, das Finanzamt erstellt im eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, sein Taxameter ist geeicht, alle notwendigen Unterlagen
(KV, BG, Führungszeugnis, Eigenkapitalnachweis) sind vorhanden.
Und Du glaubst, daß die Genehmigungsbehörde ihm aufgrund von Unzuverlässigkeit die
Konzession verweigert, obwohl weder die Genehmigungsbehörde noch das Finanzamt
die technische Umsetzung der AO bzgl. der Speicherung von digital erfaßten Bareinnahmen
rechtsbindend darlegen kann?!
@asphaltrunner
Das Finanzamt schätzt Dich, wenn deine steuerrelevanten Zahlen unblausibel, weil zu gering, sind und nicht
weil Du deine Einzeleinnahmen nicht nachweisen kannst.
Das Finanzamt ist nämlich kein "Schulmeister", der auf dem korrekten "Lösungsweg" besteht, sondern ist nur am
Ergebnis (Steuerlast) interessiert.
Grüße
@Taxipost,
ein Unternehmer reicht plausible Geschäftszahlen ein, das Finanzamt erstellt im eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, sein Taxameter ist geeicht, alle notwendigen Unterlagen
(KV, BG, Führungszeugnis, Eigenkapitalnachweis) sind vorhanden.
Und Du glaubst, daß die Genehmigungsbehörde ihm aufgrund von Unzuverlässigkeit die
Konzession verweigert, obwohl weder die Genehmigungsbehörde noch das Finanzamt
die technische Umsetzung der AO bzgl. der Speicherung von digital erfaßten Bareinnahmen
rechtsbindend darlegen kann?!
@asphaltrunner
Das Finanzamt schätzt Dich, wenn deine steuerrelevanten Zahlen unblausibel, weil zu gering, sind und nicht
weil Du deine Einzeleinnahmen nicht nachweisen kannst.
Das Finanzamt ist nämlich kein "Schulmeister", der auf dem korrekten "Lösungsweg" besteht, sondern ist nur am
Ergebnis (Steuerlast) interessiert.
Grüße
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Re: Fiskaltaxemter
Erst recht kein Fiskaltaxemeter.Poorboy hat geschrieben:Es gibt kein "Fiskaltaxameter".Poorboy
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 26.09.2016, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxemter
Einfach das Schreiben des BMF nochmal wirken lassen.
PS: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
https://drive.google.com/file/d/0BzEoYV ... sp=sharing
PS: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
https://drive.google.com/file/d/0BzEoYV ... sp=sharing
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Re: Fiskaltaxemter
Nur überholt und nicht mehr aktuell !
Poorboy
Poorboy
Re: Fiskaltaxemter
welche geschäftszahlen gelten morgen als plausibel ?RaimundHH hat geschrieben:MOin,
@Taxipost,
ein Unternehmer reicht plausible Geschäftszahlen ein, das Finanzamt erstellt im eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, sein Taxameter ist geeicht, alle notwendigen Unterlagen
(KV, BG, Führungszeugnis, Eigenkapitalnachweis) sind vorhanden.
...
die unbedenklichkeitsbescheinigung sag nur aus, dass du keine offenen zahlungen beim FA hast.
sie sagt nichts darüber aus, wie du deinen betrieb führst; gesetzeskonform oder nicht.
das gleiche gilt für die andeten zeugnisse.
das sehe ich anders.RaimundHH hat geschrieben:MOin,
@Taxipost,
...weder die Genehmigungsbehörde noch das Finanzamt
die technische Umsetzung der AO bzgl. der Speicherung von digital erfaßten Bareinnahmen
rechtsbindend darlegen kann?!
...
dass einzelaufzeichnung zu erfolgen haben,
das ist klar definiert und damit rechtsbindend !!!
nur die form ist nicht vorgeschrieben.
es ist ein grosser unterschied zwischen
irgend etwas zu führen und gar nichts haben.
unplausible zahlen alleine reichen für eine hinzuschätzung nicht aus.RaimundHH hat geschrieben:...
@asphaltrunner
Das Finanzamt schätzt Dich, wenn deine steuerrelevanten Zahlen unblausibel, weil zu gering, sind und nicht
weil Du deine Einzeleinnahmen nicht nachweisen kannst.
...
es müssen fehler in der buchführung und/oder pflichtverletzungen festgestellt werden.
wie gesagt,
ich sehe das problem nicht beim FA,
sondern bei den genehmigungsbehörden.
ao schreibt eine einzelaufzeichnungspflicht (unabhängig der plausibilität) vor und
ein behörden-mitarbeiter kann beim fehlen dieser unterlagen auf unzuverlässigkeit schliessen,
die verlängerung nicht genehmigen.
es steht dir dann natürlich frei gegen eine solche entscheidung gerichtlich vorzugehen.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.09.2016, 06:41, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxemter
begründung ???Poorboy hat geschrieben:Nur überholt und nicht mehr aktuell !
Poorboy
oder hast du es einfach überholt,
weil kein überholverbot, a la "schneller als das gesetz erlaubt" ???
Zuletzt geändert von taxipost am 27.09.2016, 06:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxemter
Das hamburger „Fiskaltaxameter" dürfte sich bald als Fehlinvestition erweisen. Der federführende Fachausschuss des Bundesrates strebt eine Belegausgabepflicht für jedes Bargeschäft an. Der Beleg und die entsprechenden Einzelaufzeichnungen müssen natürlich die jeweiligen Gesamtbeträge – also inkl. Tip und frei verhandelten Entgelten – enthalten. Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.
Die Art der Speicherung und der Verschlüsselung ist nicht vorgeschrieben. Wenn ein Hersteller die Konformität mit den einschlägigen Gesetzen zusichert, sollte der Steuerpflichtige aus dem Schneider sein. Insika ist lediglich ein Veschlüsselungsverfahren von mehreren Möglichen.
Möglicherweise kann man Dope demnächst nur noch auf Karte kaufen, weil Bargeschäfte zu gefährlich sind.
Die Art der Speicherung und der Verschlüsselung ist nicht vorgeschrieben. Wenn ein Hersteller die Konformität mit den einschlägigen Gesetzen zusichert, sollte der Steuerpflichtige aus dem Schneider sein. Insika ist lediglich ein Veschlüsselungsverfahren von mehreren Möglichen.
Möglicherweise kann man Dope demnächst nur noch auf Karte kaufen, weil Bargeschäfte zu gefährlich sind.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: Fiskaltaxemter
@Marvin
Das "Tesimex Zeug" gewährleistet lediglich die Integrität
der vom Taxameter exportierten Daten, mit deren Erfassung
(im Taxameter) hat Tesimex nichts zu tun.
Du meinst wohl eher die derzeit marktüblichen Taxameter.Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.
Das "Tesimex Zeug" gewährleistet lediglich die Integrität
der vom Taxameter exportierten Daten, mit deren Erfassung
(im Taxameter) hat Tesimex nichts zu tun.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Fiskaltaxemter
Dann stell doch ein aktuelleres Schreiben reinPoorboy hat geschrieben:Nur überholt und nicht mehr aktuell !
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Re: Fiskaltaxemter
Marvins feststellung ist richtig !!!eichi hat geschrieben:@MarvinDu meinst wohl eher die derzeit marktüblichen Taxameter.Das lässt sich mit dem Tesimex Zeug wohl nicht realisieren.
Das "Tesimex Zeug" gewährleistet lediglich die Integrität
der vom Taxameter exportierten Daten, mit deren Erfassung
(im Taxameter) hat Tesimex nichts zu tun.
Tesymex kann keine belege erstellen.
kommt, wie vom Marvin geschrieben, eine belegpflicht,
dann ist Tesymex müll.
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