EWU und Schichtzettel

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miduser
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EWU und Schichtzettel

Beitrag von miduser » 08.07.2016, 02:12

Hallo
Muss ein EWU einen Schichtnachweiss führen ? Welche Daten unterliegen der Eintragungspflicht eins EWU ?
Habe im Netz welche gesehen mit SchichtBeginn & Schichtende sowie Pausen , ich verstehe nicht inwiefern sind diese Angaben relevant.

Danke im Voraus

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sivas
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von sivas » 08.07.2016, 06:11

Du bist zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet, in das Du alle Bar-Einnahmen einträgst. Das Taxameter ist lediglich ein Fahrpreisberechner, bei dem die geeichten Weg- und Zeitmesseinrichtungen die Basis bilden.
Das FA verzichtet (noch) auf die Einzelaufzeichnungsverpflichtung, wenn Du stattdessen die fortlaufenden Taxameter-Speicherzahlen zur Dokumentation Deiner Einnahmen benutzt.
Das Taxameter wird dann als 'Kasse' missbraucht, wofür es eigentlich nicht vorgesehen ist.

taxipost
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 08.07.2016, 07:53

in Berlin hat das labo zu dieser frage 2008/0 o. 09 in einem schreiben stellung genommen,
ewu ohne fahrer brauchen keine.
kannst danach googlen, ich glaube auf der website der btv findest du was.

wenn du also 1% regelung machst,
brauchst du dir, über die schichten, keine gedanken machen.
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miduser
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von miduser » 08.07.2016, 13:47

Angenommen fange ich mein Schicht heute um 22 Uhr an und zwar bis 06 Uhr , muss ich dann 2 Buchungssätze schreiben ; Einnahme am 08.07 und Einnahme am 09.07 und kann ich die Einnahme von 00 h bis 06 Uhr auf dem heutigen Datum kontieren?
Grüß

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 08.07.2016, 15:46

tja,
so ist es, wenn man sich eine software holt und
den kopf an der kasse abgibt.

was hast du zur buchführung, noch besser zum kassenbuch, gelernt?

wo hat das kassenbuch zu sein?
wann wird etwas ins kassenbuch geschrieben?
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miduser
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von miduser » 08.07.2016, 17:14

So, ich habe gerade bei dem Taxivetband angerufen und dort meinten die reicht wenn ich den Schichtbeginn 08.07 Uhrzeit xx:yy Schichtende 09.07 Uhrzeit xx:yy mit der Tageseinnahme aufschreibe.
Ich würde trotzdem den Umsatz von 30 zum 01 bzw 31 zum 01 mit 2 Buchungssätze führen damit die MwSt richtig gebucht werden können .

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von casi » 08.07.2016, 19:20

miduser hat geschrieben: Ich würde trotzdem den Umsatz von 30 zum 01 bzw 31 zum 01 mit 2 Buchungssätze führen damit die MwSt richtig gebucht werden können .
Wenn deine Nachtschicht von Samstagabend bis Sonntagmorgen geht, buchst du die gesamte Schichteinnahme mit dem Datum von Samstag.


Für die Umsatzsteuer sind die Quatals- bzw Jahreszahlen von Bedeutung.

Ob die Einnahme jetzt um 23.30 oder um 01.45 erziehl wurde, ist sch... egal.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 09.07.2016, 07:51

casi,
genau das macht man nicht!

wenn du am sonntag das datum vom sa. einträgst,
dann hast du "zurückdatiert".
genau das ist nicht erlaubt.
in die bücher wird immer das datum des tages an dem eingetragen wird eingetragen,
auch buchungsdatum genannt.

die software speichert, für dich unsichtbar, dieses datum sowieso.
bei einer prüfung würde man dann sehen,
dass du am 31. das datum vom 30. eingetragen hast und damit " geschummelt hast".
dann stellt sich sofort auch die frage,
hast du bei den einnahmen aiuch "geschummelt"?

für die steuer ist dieses datum "egal",
weil für steuer entweder

der tatsächliche zufluss
oder
der zeitpunk der entstehung

zählt.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von casi » 09.07.2016, 12:55

Also ich bin EWU und ich übertrage meine täglichen Schichtaufzeichnungen alle paar Wochen mal ins Kassenbuch und ins Buchhaltungsprogramm.

Wichtig ist doch, das die Buchführung im Ergebnis stimmt und das tut sie bei mir. Ich muß keine Angst vor ner Buchprüfung haben.

Was soll denn passieren, wenn man die Schichteinnahmen von Samstagnacht mit dem Datum von Samstag einträgt. Unterm Strich stimmt doch alles.

Ich werde doch wohl nicht eine Nachtschicht in zwei Teilen buchen. ( Vor und nach Mitternacht :roll: )

Ich bin Taxiunternehmer und will Geld verdienen und keine Doktorarbeit in Buchführung schreiben.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von RaimundHH » 09.07.2016, 13:24

Moin,

ich fahre zwar inzwischen nur noch eine Stunde über die Datumsgrenze (bis 1.00 Uhr), habe aber noch nie
die Einnahmen auf zwei Tage verteilt, sondern immer pro Schicht gebucht, ist so doch auch viel
übersichtlicher. Außerdem ist meine Schichtzeit sowohl im Fahrtenbuch, als auch auf dem "Schichtzettel" vermerkt.

@taxipost
Welche Software soll welches Datum speichern?
Ich buche meine Einnahmen manuell ins Buchhaltungsprogramm auf Grundlage
meines manuell erstellten Einnahmebelegs (Schichtzettel). Und nein auch ein
"Fiskaltaxameter" ändert daran nichts, weil die vom FT erfaßten Daten nicht
1:1 als Buchungsgrundlage übernommen werden können.
Stichwort: Bezahlart (bar/unbar), Mehrwertsteuersatz (7%/19%), Storno, Pauschalpreise

Nach Deiner Vorstellung müßte jede Fahrt als Einzeleinnahme gebucht werden.
Wer soll das bezahlen (Steuerberater?), bzw. wer soll das ausführen (Ich?), bzw. wer soll das überprüfen (Finanzamt?)

Grüße
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TaxiBabsi
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von TaxiBabsi » 09.07.2016, 15:24


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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 10.07.2016, 10:20

RaimundHH hat geschrieben:...

Nach Deiner Vorstellung müßte jede Fahrt als Einzeleinnahme gebucht werden.
Wer soll das bezahlen (Steuerberater?), bzw. wer soll das ausführen (Ich?), bzw. wer soll das überprüfen (Finanzamt?)

Grüße
das habe ich nicht gesagt.
wenn du in deiner schicht 10 fahrten/einnahmen gehabt hast,
dann kannst sie, ähnlich wie eine regestrie kasse, zu einem z-bon sp. schichtzettel zusammenfassen
und in dein buchungsprogramm als eine buchung, weil ein beleg (schichtzettel), eintragen.

ab 2017 muss nur zusätzlich nachvollziehbar sein,
wie sich die summe zusammensetzt (einzelaufzeichnungspflicht).

du trägst dann diese eine buchung aber mit dem datum des eintrags in das programm ein.
für die buchhaltung ist es "egal" welche schicht du wann gemacht hast.
für die bücher ist das datum des eintrags entscheidend.
keine sau verlagt von dir, dass du in einer schicht zwei schichtzettel machst.
du machst einen am schichtende.

du überträgst s.z. die nebenkasse.

und wenn du das schichtende am So. war,
dann hat der schichtzettel auch das datum vom So.
trägst du die einnahmen aber erst am Mo. in die bücher ein,
dann ist das buchungsdatum nicht Sa. oder So ,
sondern Mo.!!!

jeder buchhaltungssoftware speichert das eintragungsdatum.
dieses siehst du bloss nicht.
du gibst zwar ein datum ein, sowie welches konto, betrag etc.,
dieses wird auch so ausgedruckt,

aber jede buchung bekommt zusätzlich, für dich unsichtbar,
einen digitalen zeitstempel, "richiges" datum und uhrzeit.
Zuletzt geändert von taxipost am 10.07.2016, 10:27, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von RaimundHH » 10.07.2016, 16:27

MOin,

@taxipost

ich mache einmal im Monat meine Buchhaltung, z.B. am 03.07.2016 für den Monat Juni.
Wenn ich Dich richtig verstehe, soll ich dann alle Geschäftsfälle aus dem Monat Juni auf den
03.07. 2016 buchen :!: :?:

Am 30.06. 2016 endet zufälligerweise auch das 2. Quartal. Nur wenn ich dann die
Umsatzvoranmeldung mit dem Programm erstelle, würden die am/zum 03.07. gebuchten
Juni-Geschäftsfälle gar nicht berücksichtigt, das gleiche gilt für die BWA, Summen-Saldenliste, etc.

genausowenig könnte ich meinen Banksaldo laut Kontoauszug mit dem Banksaldo der Buchhaltung
vergleichen.

Und wieso sieht das Programm, solange kein Monats-oder Jahresabschluß getätigt wurde, nachträgliche
Buchungen Monats- und Jahresübergreifend vor?

Im Gegensatz zu Dir, bin ich der Meinung, daß das "Eintragungsdatum" völlig egal ist und
keinen Einfluß auf die steuerrelevante Gewinnermittlung hat.

Sag mal, machst Du eigentlich Deine Buchhaltung selbst?

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 10.07.2016, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 11.07.2016, 08:52

RaimundHH hat geschrieben:...

Im Gegensatz zu Dir, bin ich der Meinung, daß das "Eintragungsdatum" völlig egal ist und
keinen Einfluß auf die steuerrelevante Gewinnermittlung hat.

...
hä,
davon rede ich doch ganze zeit !!!
das "eintragungsdatum" ist für die steuerrelevante gewinnermittlung völlig egal.
siehe
taxipost hat geschrieben:...
für die steuer ist dieses datum "egal",
weil für steuer entweder

der tatsächliche zufluss
oder
der zeitpunk der entstehung

zählt.
daher trägst zu auch das richtige datum ein.
dein genanntes ust.-voranmeldungsproblem kommt dadurch,
dass das programm davon ausgeht,
dass du gesetzeskonform buchst, nämlich zeitnah/täglich.
woher soll das programm nun wissen, dass bei dir zeitnah = 30-tage-rhythmus ist.

in deinem fall liegt der fehler schon darin,
dass du kein nebenkassenbuch führst,
obwohl du eine nebenkasse führst,
im übrigen, nicht nur du, sondern jeder.

ein taxiunternehmen = eine hauptkasse
jede taxe = eine nebenkasse (das macht FT)
Zuletzt geändert von taxipost am 11.07.2016, 08:57, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von RaimundHH » 11.07.2016, 14:03

MOin,

@taxipost

ich habe kein Umsatzsteuervoranmeldungsproblem, weil ich
z.B. am 03.07.2016 wie folgt buche:

Buchungsdatum: 01.06. 2016
XX,-- € Kasse 1000 / Einnahmen 8300

und natürlich rechnet das Programm mit dem 01.06. und nicht mit dem 03.07.
Mein Buchführungsprogramm "weiß" nämlich gar nichts, kennt kein "gesetzeskonformes" Verhalten, sondern
führt stupide die von mir erstellten Eingaben aus.

Nach Deiner Logik, wäre die manuelle Eingabe des Buchungsdatum ja gar nicht zulässig.

Ich könnte natürlich ein manuelles Kassenbuch(Nebenkasse) führen und die Geschäftsfälle täglich eintragen, um diese dann
am Monatsende in das Buchführungsprogramm zu übertragen, ist eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, weil
ich genausogut die Belege einen Monat lang ablegen kann und am Monatsende
direkt in die Buchführung eingebe, zumal sich die Barbelege bei mir pro Monat auf ca. 20 Schichtzettel/Einnahmebelege und ca. 4 Autowaschquittungen
beschränken, alle anderen Geschäftsfälle werden unbar abgewickelt und von der Bank in Form von Kontoauszügen quasi als Nebenkassenbuch registriert.

ich frage dich gerne nochmal, machst Du Deine Buchführung selbst oder beglückst Du uns nur mit theoretischem Fachwissen :?: :wink:

Aber zurück zum Ausgangsproblem: Welches angebliche falsche Datum wird automatisch wo gespeichert und soll von
wem kontrolliert werden?

03.07./ Tag der Eingabe ins Buchhaltungsprogramm
01.06. /Buchungsdatum,
02.06. / evtl. Datum des Geschäftsfalles bei einer Tages/Nachtschicht vom 01.06. - 02.06.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 11.07.2016, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von miduser » 11.07.2016, 20:31

In meinem Fall habe ich mich für eine Steuerberater entschieden , egal absetzbare 40 Euro und habe ich dann ruhe . Noch aber eine offene Frage , muss ich die absolute Zahlen des Taxameter auch aufschreiben oder reicht nur die Tagesdaten ? Als Angestellter musste ich immer beim schichtende die Daten immer eintragen .

Grüß

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von Wikinger » 12.07.2016, 05:17

Steuerberater ist das Beste :D
Erfassung deiner Daten ist letztlich Latte, solange die Aufzeichnungen lückenlos und kontinuierlich sind.

Ich mache auch kein Split, wenn ich Samstag 350 Tacken hab, gehen die so rein. Ist das lückenlos, fehlt ja nix, und dadurch kannst du so einbuchen, da diese Buchung regelmäßig durchläuft.

Du kannst dir auch nen Knopf an die Backe nähen, splitten, und buchst 100 am Samstag und 250 am Sonntag. Wenn du dann Sonntag Abend fährst, musst du zu den 250 die Einnahme vom Abend zuaddieren. Dann wäre es absolut gesehen richtig.

Natürlich muss die unbare Einnahme auf das Tagesdatum gebucht werden, taucht damit aber nicht mehr in deinem Kassenbuch auf.

Hast du aber nix mit am Hut, dass macht dann dein Steuerberater.

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 12.07.2016, 07:23

@RaimundHH
,wenn du nicht bilanzpflichtig bist,
musst du keine bücher führen.
eine geordnete liste/belegsortierung ist ausreichend.

wenn du aber bücher führst, freiwillig, musst du sie richtig führen.
wenn du sie also nicht richtig führst, dann lass es doch ganz.

wer nichts macht, der kann auch nix verkehrt machen !!!

du kannst natürlich dein programm als ausfüllhilfe für die elsterformulare nehmen.
dazu reicht auch zb. die kostenllose vers. von taxiwin.
dann kannst du die belege oder gleich die summen (monatsweise oder gleich das ganze jahr)
zb. am 2.01 des folgejahres eingeben, fertig.
dauer ca. 60 min. (inkl. download und install taxiwin).

zu deiner frage, ich muss für alles selber geradestehen.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.07.2016, 07:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 12.07.2016, 07:29

@miduser
steuerberater ist immer eine gute entscheidung.
frage nur, notwendig?
um 1+1 zusammen zurechnen kaufst du auch nicht gleich einen neusten laptop, oder?

die tageseinnahmen

du kannst immer am monatsanfang die absoluten zahlen notieren,
dann kannst du durch einfache division jederzeit den gesamten monatsumsatz ausrechnen,
ohne die einzelnen tagesumsätze zusammen rechnen zu müssen.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.07.2016, 07:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von RaimundHH » 12.07.2016, 14:40

MOin,

@taxipost

es wird ja immer besser, erst soll mein Programm wissen, was ich vorhabe zu machen (zeitnahe Buchung, was soll das den bitteschön sein?),
dann geht mein Programm davon aus, daß ich mich gesetzeskonform verhalte und zu guter letzt ist es meine "Ausfüllhilfe".
Ich wußte gar nicht, daß Lexware schon digitale Intelligenz in seine Programme integriert.

Du weiß sicher auch, daß Bilanzierung und "Bücher führen" nicht das gleiche ist.

Die Bilanzierung ist die Art der Gewinnermittlung, das "Bücher führen" ist die Kontierung
nach Soll und Haben und sagt erst mal nichts über die Art der Gewinnermittlung aus,
in meinem Fall ist es die EÜR.

Und ich "führe Bücher", weil es transparenter, übersichtlicher, nachvollzierbarer und weniger aufwendig ist, als
z.B. ein manuel geführtes Kassenbuch oder eine geordnete Belegliste.

Ich habe nämlich jederzeit Überblick meiner Einnahmen, Ausgaben und Salden, Du auch?

Ich kann in sekundenschnelle für jeden Monat der letzten 10-15 Jahre jeden monatlichen Saldenwert, die Höhe der Einnahmen
und der Kosten aufgeteilt auf verschiedene Konten einsehen.
Z.B. wie hoch waren die Dieselkosten im August 2013 im Vergleich zum August 2014.

Und Du erzählst mir etwas von Taxiwin, Elsterformulare und einmal im Jahr eingeben/ausrechnen :!: :!:

Grüße

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