Taxi Abschreibung

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BerlinerJung
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von BerlinerJung » 30.06.2016, 11:38

@taxipost
sehr schön geschrieben,kollege :wink:
aber weshalb sollten wir,ferndiagnose_sascha_5000,ernst nehmen?

TMB,antwortet sachlich,worauf S_5000,wie gewohnt reagiert.
der typ is flach u.eingefroren.das macht keinen sinn! habt ihr
bisher ma was positives übers gewerbe von ihm gelesen ? is also
alles schlecht was taxifahrer tun? NEIN!
somit wird seinerseits offen gelegt,das er nur vor hat,sein gift
unter die leute zu bringen.schade,5000,denn lernen hättest du
einiges von den kollegen hier.nicht nur menschlich.
"Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe."
Winston Churchill

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.06.2016, 14:15

Sascha1979 hat geschrieben:...
Na ja. Was soll ich jetzt zu einem Steuerberater, der im selben Haus wie Taxi-Fahrer wohnt, sagen???
...
Am besten gar nichts, die Gefahr sich weiter zu blamieren ist immens.
Sind dir übrigens Begriffe wie Doppeleinkommen, Erbschaften, Mieteinnahmen oder Renditen irgendwie geläufig ?
Wenn nicht solltest Du deinen Horizont vielleicht etwas erweitern und nicht vom ausgeführten Beruf auf irgendwelche Vermögensverhältnisse schliessen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 30.06.2016, 14:35, insgesamt 2-mal geändert.
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eichi
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von eichi » 30.06.2016, 16:05

...deinen Horizont vielleicht etwas erweitern und nicht vom ausgeführten Beruf auf irgendwelche Vermögensverhältnisse schliessen.
Oder gar eine eventuelle cerebrale Insuffizienz vermuten.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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AsphaltRunner
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von AsphaltRunner » 30.06.2016, 17:35

RaimundHH hat geschrieben:
Wenn Du mit einer Buchhaltungssoftware arbeitest, macht es Sinn Unterkonten zu bilden,
z.B. 4971 Kosten d. Geldverkehrs Kartenzahlung, um so die Kosten von den Kontogebühren (4970) zu unterscheiden.
@miduser
Und nicht vergessen :arrow:
Auf Finanzdienstleistungen wird keine MwSt fällig, d.h.,es kann auch keine VSt gezogen werden :!:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.06.2016, 19:36

Sascha1979 hat geschrieben:
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Hilfeleistung hauptberuflich oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Lesen bildet übrigens ungemein.
Man sollte nur dann auch den ganzen Text lesen, gerade bei rechtlichen Beurteilungen kann dies außerordentlich hilfreich sein:

Zitat:
(§ 4 Nr. 11 StBerG)
1. Gesetzliche Grundlagen der Hilfeleistung in Steuersachen

"...Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Hilfe, jedoch unabhängig davon,
ob sie haupt- oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt..."

Wie SSF schon schrieb ist das Zauberwort "geschäftsmäßig".
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

TaxiBabsi
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von TaxiBabsi » 30.06.2016, 19:44

Ende.

vasg
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von vasg » 03.07.2016, 20:32

Asphaltrunner hat geschrieben:Auf Finanzdienstleistungen wird keine MwSt fällig, d.h.,es kann auch keine VSt gezogen werden
Mein Dienstleister bzgl Kartenzahlungen und Verrechnungsfahrten ist die Taxenzentrale. Die erheben Bearbeitungsgebühren von 4% des Bruttoumsatzes inkl. 19% Umsatzsteuer. Die verbuche ich natürlich als Vorsteuer. D.h. bei Konto 4970 (Kosten Geldverkehr) müsste man dann mal kurz die Umsatzsteuer einschalten oder gleich ein entsprechendes Unterkonto anlegen. Ich buche den Kram allerdings auf ein Unterkonto von 4900 (Sonstige Aufwendungen).

Siehe auch: Collmex Einführung in die Buchhaltung (für Praktiker)

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