Taxi Abschreibung

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miduser
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Taxi Abschreibung

Beitrag von miduser » 28.06.2016, 04:41

halli hallo

kann mir vielleicht jemand sagen , wie sieht es mit der Abschreibung von einem Taxi aus dem Jahr 2008 mit 300 Tkm. Kann ich dann das FZG im Jahr der Anschfung abschreiben (2016) ?

Danke im voraus für eure Hilfe

Wattwurm
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Wattwurm » 28.06.2016, 08:52

Das es sich hier vermutlich um ein geringwertige Wirtschaftsgut (GWG) unter 410 Euro Netto handelt, kannst Du die alte Möhre noch im Anschaffungsjahr abschreiben.... :mrgreen:

Es gibt eine AfA-Ta­bel­le des Bundesfinanzministerium, danach beträgt die Nutzungsdauer für PKW 6 Jahre. Bei Taxen akzeptiert das Finanzamt aber auch 4 Jahre Nutzungsdauer. Bei Gebrauchtfahrzeugen 2 Jahre Nutzungsdauer. Ich habe mich mit meinem Finanzamt telefonisch in Verbindung gesetzt und unter zu Grundelegung von ca. 50.000 Km Laufleistung im Jahr auf 5 Jahre geeinigt. Ich wollte eigentlich innerhalb von 4 Jahren abschreiben, da hat mein Sachbearbeiter aber nicht mitgespielt.

Also einfach mal zum Hörer greifen und beim Finanzamt anrufen. Die Nutzungsfristen der AfA-Tabelle sind nicht in Stein gemeisselt!

Sascha1979
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Sascha1979 » 28.06.2016, 14:27

Wattwurm hat geschrieben:Das es sich hier vermutlich um ein geringwertige Wirtschaftsgut (GWG) unter 410 Euro Netto handelt, kannst Du die alte Möhre noch im Anschaffungsjahr abschreiben.... :mrgreen:

Es gibt eine AfA-Ta­bel­le des Bundesfinanzministerium, danach beträgt die Nutzungsdauer für PKW 6 Jahre. Bei Taxen akzeptiert das Finanzamt aber auch 4 Jahre Nutzungsdauer. Bei Gebrauchtfahrzeugen 2 Jahre Nutzungsdauer. Ich habe mich mit meinem Finanzamt telefonisch in Verbindung gesetzt und unter zu Grundelegung von ca. 50.000 Km Laufleistung im Jahr auf 5 Jahre geeinigt.
Ich muss mal blöd nachfragen:
Bist du Steuerberater oder hast eine ähnliche Qualifikation womit du eingeschränkt oder uneingeschränkt solch eine Beratung vornehmen darfst?

Ansonsten bewegen wir (du) uns hier im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes auf ganz dünnem Eis!
Ich bin erschrocken mit welcher Gleichgültig- und Selbstverständlichkeit Taxi-Fahrer jedwedes Gesetz in den Hintern treten.
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Hilfeleistung hauptberuflich oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.06.2016, 15:18

Dann frag ich mal ebenso blöd zurück,
wo siehst Du hier eine Steuerrechtliche Beratung wenn lediglich Erfahrungen weitergegeben werden ?
Dir scheint die betreffende Thematik ebenso fremd zu sein.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.06.2016, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Sascha1979 » 28.06.2016, 15:37

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Dann frag ich mal ebenso blöd zurück,
wo siehst Du hier eine Steuerrechtliche Beratung wenn lediglich Erfahrungen weitergegeben werden ?
Dir scheint die betreffende Thematik ebenso fremd zu sein.
Ich hoffe das meinst du jetzt nicht ernst.
Ich habe die betroffenen Stellen glasklar zitiert.

Es gibt keinen Zweifel an einer Antwort in der Form
Es gibt eine AfA-Ta­bel­le des Bundesfinanzministerium, danach beträgt die Nutzungsdauer für PKW 6 Jahre.
.
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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.06.2016, 15:44

Diese Tabellen sind vom Bundesfinanzministerium öffentlich gemacht worden und für jeden Laien einsehbar und lesbar.
Das hat überhaupt nichts mit "Beratung" zu tun.
Es ist immer wieder interessant wie die, von ihrer Intelligenz überzeugten, Leute hier unausgegorene Gedanken veröffentlichen.
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Sascha1979 » 28.06.2016, 15:53

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Diese Tabellen sind vom Bundesfinanzministerium öffentlich gemacht worden und für jeden Laien einsehbar und lesbar.
Das hat überhaupt nichts mit "Beratung" zu tun.
Es ist immer wieder interessant wie die, von ihrer Intelligenz überzeugten, Leute hier unausgegorene Gedanken veröffentlichen.
Jedes Gesetz ist öffentlich gemacht wurden!
Das Benennen von Gesetzen zu einem konkreten Fall ist schon alleine eine Rechts- / steuerliche Beratung!
Weißt du, ob hier überhaupt die AfA Tabellen angewendet werden?

Ich hatte auch mal ein Fahrzeug, da war dies bei mir der Fall. Könnte also hier auch sein.

Aber ob es hier so ist? Keine Ahnung. Weiß ich nicht. Kann ich mangels Qualifikation auch gar nicht wissen. Und vor allem: Darf ich es auch gar nicht beraten, ob diese Tabellen hier Anwendung finden.

Ich bin wirklich extrem erschrocken, wie Taxi-Fahrer hier wirklich glasklare Rechtsbrüche, wo es wirklich ausnahmslos mal von Hamburg bis München keine zweite Meinung gibt, mit hanebüchenen Erklärungen wegzudiskutieren zu versuchen.

Ein Nachtrag noch:
Das schlimme an der Sache ist ja: Du probierst dich hier nicht rauszureden, wider besseren Wissens.
Du bist ja wirklich selbst davon überzeugt, dass du mit deiner Einschätzung richtig liegst.
Du bist doch sicherlich auch ein selbst reflektierter und selbstkritischer Mensch.

Ein Vorschlag:
Druck doch einfach nur diese Seite mal aus und frag beim nächsten Kaffee deinen Steuerberater. Nur damit du einmal selbst siehst, wie verdammt falsch du bei voller Überzeugung liegen kannst.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 28.06.2016, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von vasg » 28.06.2016, 18:17

Nach Afa-Tabelle "Personen + Güterbeförderung im Strassen und Schienenverkehr" git für Pkw: Lineare Abschreibung über 5 Jahre (also 20% pro Jahr). Das hat der Sachbearbeiter meiines FA auch nicht gewusst, also habe ich ihn da mal kurz "beraten".

Anschaffung gebrauchter Anlagegüter: Im allgemeinen wird über die sog. Restnutzungsdauer abgeschrieben = Nutzungsdauer nach Afa-Tabelle - bisheriger Nutzungsdauer. Das ist aber nicht klar geregelt, am besten beim FA mal nachfragen

Alle Angaben ohne Gewähr, versteht sich wohl von selbst.

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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von vasg » 28.06.2016, 18:21

@***: Hier hat niemand haupt- oder nebenberuflich Steuerberatung betrieben.

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SindSieFrei?
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von SindSieFrei? » 28.06.2016, 18:25

Sascha, Du liegst mal wieder vollkommen daneben!

Du zitierst den "§ 160 StBerG – Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen". der sich wiederum auf den "§ 5 StBerG – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen" bezieht. Wenn du dir den §5 einmal durchgelesen hättest, würdest du darin folgenden entscheidungsrelevanten Passus finden:
(2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen.
Das entscheidende Wort ist hier GESCHÄFTSMÄßIG und ich habe es fett gemacht, damit du es nicht überliest. Watti hat hier weder für seinen Ratschlag Geld genommen oder erhalten, noch hat er sich in irgendeiner Weise geschäftsmäßig oder gewerblich verhalten! Bevor du also weiterhin so einen geistigen Müll absonderst, überlege bitte!!! Hier beratschlagen sich Kollegen untereinander, das ist der Sinn eines Forums. Wenn du uns als Nicht-Kollege Ratschläge geben kannst, die nützlich sind, dann bringt das was für alle. Sowas hingegen hinterlässt wiederholt den Eindruck eines Taxifahrerhassers, der pöbeln will und ist destruktiv.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von TaxiBabsi » 28.06.2016, 20:15

Kinders, Kinders ... ☺

Guter_Kollege
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Guter_Kollege » 28.06.2016, 20:53

*** hat geschrieben:Ansonsten bewegen wir (du) uns hier im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes auf ganz dünnem Eis!
Du bist in nem ganz falschen Film.
Das hier ist ein Meinungs- und Erfahrungsforum .
Komm mal klar, Mann.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.06.2016, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.

Wattwurm
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Wattwurm » 28.06.2016, 22:58

Die in der AfA-Tabelle angegebenen Abschreibungsfristen (PKW 6 Jahre) sind Regelabschreibungsfristen. Bei intensiver Nutzung, und das trifft auf Taxifahrzeuge regelmäßig zu, kann nach Absprache mit dem zuständigen Finanzamt auch davon abgewichen werden!

Überlegt doch einmal ganz logisch: Eine gebrauchte Möhre, wie im Eröffnungsposting geschrieben mit 300.000 KM auf dem Buckel, 6 Jahre abzuschreiben ist doch idiotisch. Das Gerät ist dann schon längst bei Thyssen in Duisburg-Ruhrort im Hochofen IV gelandet und zu Rasierklingen verarbeitet worden!

Wer dazu Fragen hat, einfach mal bei seinem Sachbearbeiter/in beim zuständigen Finanzamt anrufen. Die beissen nicht und nehmen sich auch die Zeit um einem alles zu erklären. Ich habe damit eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Also lieber Miduser anrufen beim Finanzamt, Sachlage erklären und um Rat bitten. Das ist alles 100x besser als das was Du hier so liest... :wink:

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AsphaltRunner
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von AsphaltRunner » 29.06.2016, 01:52

@miduser,

hast du deinen Schlitten für weniger als 401 Euronen Netto gekauft, kannst du ihn im Jahr der Anschaffung voll abschreiben, d.h. du musst ihn nicht aktivieren.(Anlagevermögen)
Hast du mehr als 401 Netto bezahlt, dann musst du ihn aktivieren, d.h., du kannst die Kaufsumme nicht im Jahr der Anschaffung voll abschreiben, sondern nur über einen bestimmten Zeitplan.
Wie du das am besten in deinen speziellen Fall machst, sagt dir der Steuerberater deines Vertrauens oder das FA.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 29.06.2016, 03:25

Sascha1979 hat geschrieben:
Das Benennen von Gesetzen zu einem konkreten Fall ist schon alleine eine Rechts- / steuerliche Beratung!
:shock: Ja nee, iss klar.......sag einmal, liest Du eigentlich deine Beiträge bevor Du sie abschickst ?
Sascha1979 hat geschrieben:Ein Nachtrag noch:
Das schlimme an der Sache ist ja: Du probierst dich hier nicht rauszureden, wider besseren Wissens.
Du bist ja wirklich selbst davon überzeugt, dass du mit deiner Einschätzung richtig liegst.
Du bist doch sicherlich auch ein selbst reflektierter und selbstkritischer Mensch.

Ein Vorschlag:
Druck doch einfach nur diese Seite mal aus und frag beim nächsten Kaffee deinen Steuerberater. Nur damit du einmal selbst siehst, wie verdammt falsch du bei voller Überzeugung liegen kannst.
Das habe ich dann mal selbstkritisch und reflektiert gemacht.
Mein Steuerberater (welcher über mir wohnt und den ich täglich treffe) hat schallend gelacht.
Bevor Du hier irgendwelchen Menschen Rechtsbrüche vorwirfst solltest Du vielleicht eher selber einmal mit einem Anwalt in Klausur gehen.
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 29.06.2016, 04:59

Sascha1979 hat geschrieben:...

Aber ob es hier so ist? Keine Ahnung. Weiß ich nicht. Kann ich mangels Qualifikation auch gar nicht wissen...
Im Gegensatz zu dir ist Watti Taxiunternehmer und als solcher durchaus in der Lage zu entscheiden ob diese Tabellen Anwendung finden.
Wenn man, wie Du selber zugibst, keine Ahnung hat ist das Schweigen immer noch die beste Lösung...um nicht wieder Dieter Nuhr zitieren zu müssen.

Letztendlich kann ich durchaus damit leben das Du anderer Meinung bist als ich, das gehört zum Leben dazu.
Erschreckend finde ich lediglich deine Borniertheit.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 29.06.2016, 05:09, insgesamt 3-mal geändert.
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miduser
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von miduser » 29.06.2016, 06:35

So Leute , erstmal Danke für die rasche Antwort. Die richtige Antwort lautet 2 Jahre und zwar mit dem Kauf eines Fahrzeuges welches bereits abgeschrieben wurde. Nach Absprache mit dem Finanzamt ist es aber möglich die Nutzungsdauer bzw die Abschreibung auf 1 Jahr zu führen wenn der Zustand der Karre oder der Kilometerstand keine 2 Jahre Betriebswahrscheinlichkeit anbieten könnte.

So und jetzt zu meinem zweiten Problem und zwar, wie bucht ich die Gebühren von den KK Zahlungen und mit welchem Steuersatz ??
angenommen , die Tageskasse ist 100 Euro davon 25 Euro KK Zahlung . ich erhalte aber 24 Euro als Gutschrift überwiesen . wie buche ich dieser 1 euro ?

Danke an alle

RaimundHH
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von RaimundHH » 29.06.2016, 12:35

MOin Miduser,

ich buche meine baren und unbaren Tageseinnahmen bezogen auf dein Beispiel folgend:

Geschäftsfall 1: Tageseinnahmen 100€ davon 75€ bar und 25 € Kreditkarte

75€ Kasse an Umsatzerlöse 1000 / 8300
25€ Forderung KK an Umsatzerlöse 1400 / 8300

Geschäftsfall 2: 24€ Gutschrift/Überweisung von "Kreditkartenanbierter"

24€ Bank an Forderung KK 1200 /1400
1€ Kosten d. Geldverkehrs an Forderung KK 4970 / 1400

oder alternativ die monatlichen Kredikartenkartengebühren am Monatsende Summe X

X € Kosten d. Geldverkehrs an Forderung KK 4970/1400

Wenn Du mit einer Buchhaltungssoftware arbeitest, macht es Sinn Unterkonten zu bilden,
z.B. 4971 Kosten d. Geldverkehrs Kartenzahlung, um so die Kosten von den Kontogebühren (4970) zu unterscheiden.

gilt auch für andere Konten wie z.B. allg. Forderung 1400, Forderung KK 1401, etc., oder laufende Betriebskosten 4530, Diesel 4531, etc.

Grüße

Sascha1979
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von Sascha1979 » 30.06.2016, 09:41

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Mein Steuerberater (welcher über mir wohnt und den ich täglich treffe) hat schallend gelacht.
Na ja. Was soll ich jetzt zu einem Steuerberater, der im selben Haus wie Taxi-Fahrer wohnt, sagen???
Dass er anscheinend eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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taxipost
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Re: Taxi Abschreibung

Beitrag von taxipost » 30.06.2016, 10:26

tja,
vielleicht wohnt TMB im souterain und der steuerberater nennt das ganze haus sein eigen.

oder

der steuerberater ist ein bescheidener mensch.

google nach "Bescheidenheit", Sascha1979.

und nur am rande,
woher weisst du über die vermögensverhältnisse von TMB bescheid?
bist du ein allwissender "top secret agent"?
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