Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

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parlox
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Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von parlox » 10.06.2015, 20:40

Hallo Freunde

Getreu dem Fall, dass ein Angestellter keinen Urlaub mehr hat, aber gerne eine "Auszeit / Urlaub" von 2 Monaten nehmen möchte.
Was kann ich als Unternehmer tun?
Ich habe gegoogelt und festgestellt, dass die beste Möglichkeit wohl die wäre, ihm einen "unbezahlten Urlaub" zu gewähren. Dabei muss ich dies bei der Krankenkasse anmelden, er ist dann noch 4 Wochen weiterversichert, dafür muss ich als Arbeitgeber noch zahlen, also für seine Sozialversicherungsbeiträge. Und nach diesen 4 Wochen zahle ich für ihn keinen Cent mehr. Er ist dann natürlich selbst auch nicht ehr krankenversichert, wird daher Post von seiner Krankenkasse bekommen, da er sich pflichtversichern muss (Deutschland versciherungspflicht).
UNd wenn er in 2 Monaten wieder da ist, melde ich ihn wieder bei der Krankenkasse an.

Gibt es eine "bessere / günstigere" Möglichkeit als "unbezahlten Urlaub"?

ilkoep
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von ilkoep » 10.06.2015, 21:59

Wenn er/sie verheiratet ist ist kann er/sie sich über seinen Ehepartner familienversichern lassen. Ansonsten freiwillig versichern oder ARGE.

Guter_Kollege
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 10.06.2015, 21:59

Arbeitszeitkonto?

arne13
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von arne13 » 10.06.2015, 22:57

parlox hat geschrieben:Ich habe gegoogelt und festgestellt, dass die beste Möglichkeit wohl die wäre, ihm einen "unbezahlten Urlaub" zu gewähren. Dabei muss ich dies bei der Krankenkasse anmelden, er ist dann noch 4 Wochen weiterversichert, dafür muss ich als Arbeitgeber noch zahlen, also für seine Sozialversicherungsbeiträge. Und nach diesen 4 Wochen zahle ich für ihn keinen Cent mehr
Nein, wie kommst du denn darauf, wenn dein AN keinen Lohn erhält, zahlst du natürlich auch keine Beiträge drauf! GK hat ja schon einen recht kompliziert umsetzbaren Vorschlag gemacht. Nun ja, ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass jegliche Lohnabrechnung, die natürlich auch den Tatsachen entsprechen sollte, dieses Prozedere wie du es schilderst umgehen würde, und seien es € 10,-- (vielleicht besser etwas mehr) Lohn pro Monat wg. "guter Führung".

parlox
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von parlox » 11.06.2015, 19:06

@ arne13

Das hatte ich auch überlegt, ihm 300 Euro im Monat zu zahlen für diese 2 Monate zwecks "guter Führung". Das Problem hierbei ist, dass wenn der Fahrer sonst ein Gehalt von 1.800 erhält, dann plötzlich 2 Monate lang ein Gehalt von 300, dass das dann als sehr verdächtig dem SV betrug gilt. Diesbezüglich hatte ich kürzlich einen thread aufgemacht, ob es denn schlimm sein, wenn ein Fahrer stark schwankende Monats Gehälter bekommt. Die Probleme, die sich da mit den SV stellen angedeutet haben, wirken relativ abschreckend. Was meinst du?

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 11.06.2015, 19:23

Ist auch ein bißchen sehr übertrieben.
Der Lohn sollte nicht in die Gleitzone geraten, sondern möglichst monatlich gleich bleiben.
Dann hast Du innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen auch gleichbleibende Sv-Abzüge.
In der Jahresabgleichung lassen die sich dann von der angesparten "Lohnjahressumme"
abziehen.
Aber das kann Dir die BG, KV oder Arne besser und richtiger erklären.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Freddy75 » 11.06.2015, 19:46

Vielleicht kannst Du ja in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis für die Dauer seiner " Auszeit" kündigen und danach einfach zu den gleichen Bedingungen wieder einstellen. Wenn es ein wirklich korrekter Fahrer ist, würde ich Ihm zusätzlich ( als Sicherheit ) das schriftlich geben. So würde ich versuchen das zu regeln.

Greez F

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 11.06.2015, 20:00

Nee, besser ist eine Freistellung. Mindestens für den Arbeitnehmer.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Freddy75 » 11.06.2015, 20:26

Da entstehen aber doch bestimmt auch Kosten für den Unternehmer oder sehe ich das falsch? Wenn der Fahrer mit einer Kündigung mit Garantie auf Wiedereinstellung einverstanden ist, kann man das aber doch so machen?

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 11.06.2015, 20:38

Was für ausserordentliche Kosten sollen denn bei einem Arbeitszeitkonto entstehen?
Dafür wurde Leistung bereits erbracht.

Bei Kündigung dagegen ne Menge Fragen....
• Bei möglicher nachfolgender Arbeitslosigkeit (man weis ja nie...) Sperre von ALG.
• Neueintritt der Kündigungsfristen bei Wiedereinstellung?
• Rechte aus Zeiten der Betriebszugehörigkeit?
u.s.w.

Lies mal hier: http://tipps.jobs.de/sabbatical-%E2%80% ... XnVKkZMA9Y
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.06.2015, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.

ilkoep
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von ilkoep » 11.06.2015, 20:53

@GK: lies doch einfach nochmal den ersten Satz vom TO. Kann doch so schwer nicht sein, oder?
parlox hat geschrieben: Getreu dem Fall, dass ein Angestellter keinen Urlaub mehr hat, aber gerne eine "Auszeit / Urlaub" von 2 Monaten nehmen möchte.
Was kann ich als Unternehmer tun?
Wer hat das Wort "Kündigung" in den Mund genommen?
Zuletzt geändert von ilkoep am 11.06.2015, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 11.06.2015, 21:00

@ ilkoep: lies doch einfach nochmal den letzten Satz vom TO. Kann doch so schwer nicht sein, oder?
Gibt es eine "bessere / günstigere" Möglichkeit als "unbezahlten Urlaub"?
Dieser Gedanke wurde zur Diskussion gestellt woraufhin ich "Arbeitszeitkonto" zum Brainstorming angeboten habe.
Nicht mehr und nicht weniger.
Also nett bleiben, okay?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.06.2015, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von ilkoep » 11.06.2015, 21:53

Es besteht kein Anspruch mehr. Nada, njet, nix, zero. Comprende?

Alles andere wäre wieder "Bescheisserei".

"Nett" ist der kleine Bruder von Travis Kalanick.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von arne13 » 11.06.2015, 22:42

parlox hat geschrieben:@ arne13

Das hatte ich auch überlegt, ihm 300 Euro im Monat zu zahlen für diese 2 Monate zwecks "guter Führung". Das Problem hierbei ist, dass wenn der Fahrer sonst ein Gehalt von 1.800 erhält, dann plötzlich 2 Monate lang ein Gehalt von 300, dass das dann als sehr verdächtig dem SV betrug gilt.
Wieso soll das denn Sozialversicherungsbetrug sein?? Im Gegenteil, wenn du deinem AN 2 x € 300,-- Prämie wg. "guter Führung" oder einfach Urlaubsgeld zahlst, wäre es Sozialversicherungsbetrug wenn du darüber keine Lohnabrechnung erstellst und die entsprechenden Sozialabgaben nicht abführen würdest. Gibt es irgendwelche Gesetze, die es verbieten deinem Fahrer einen Lohn zu bezahlen oder auch in Abwesenheit zusätzliches über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Lohnfortzahlung oder sogar echtes Urlaubsgeld??? Meines Wissens nicht! Das der Lohn für zwei Monate innerhalb der Gleitzone und sogar unterhalb von € 450,-- liegt ist völlig unproblematisch. Die Hinweise von GK hierzu sind in meinen Augen völlig unbegründet. Sowas kommt gerade bei Taxifahrern häufiger vor also man so denkt!

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Löwenzahn » 11.06.2015, 22:47

Eine weitere Frage ist: Kann man dem Arbeitnehmer vertrauen, dass es bei 2 Monate bleibt?

Du machst dir ein Kopf, wie du das arrangieren kannst, dass er sein Geld bekommt. Er sollte dich aus Fairness darüber informieren, was er in den 2 Monaten machen will.

Beispiel: eine Frau ist hochschwanger, hier greift der Mutterschutz, du darfst sie nicht kündigen.

Wenn aber einer eine Auslandsreise aus Vergnügen machen will, dann sollte er bei dir kündigen und sich selbst vor dem Arbeitsamt rechtfertigen.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von mario » 11.06.2015, 23:27

So ist es :
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf 4 Wochen Urlaub pro Jahr.
Wenn er mehr möchte, muss er selber kündigen.

Muss man zusätzlich 2 Monate Urlaub erlauben?
Wie kann man sich als Taxifahrer 3 Monate (davon 2 Monate unbezahlt) Urlaub leisten?
Ganz zu schweigen von einem Taxi-Unternehmer der nach 3 Monaten Urlaub ehe Pleite wäre.
Zuletzt geändert von mario am 11.06.2015, 23:55, insgesamt 3-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Freddy75 » 12.06.2015, 06:13

mario hat geschrieben: Wie kann man sich als Taxifahrer 3 Monate (davon 2 Monate unbezahlt) Urlaub leisten?
Ganz zu schweigen von einem Taxi-Unternehmer der nach 3 Monaten Urlaub ehe Pleite wäre.

da mache ich wohl was falsch - ich könnte das nicht! :cry:

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Löwenzahn » 12.06.2015, 06:30

Freddy75 hat geschrieben:
mario hat geschrieben: Wie kann man sich als Taxifahrer 3 Monate (davon 2 Monate unbezahlt) Urlaub leisten?
Ganz zu schweigen von einem Taxi-Unternehmer der nach 3 Monaten Urlaub ehe Pleite wäre.

da mache ich wohl was falsch - ich könnte das nicht! :cry:
Seine Taktik hätte doch fast funktioniert. Man verunsichere den Chef und fragt freundlich ob der für 2 Monate die Lohnfortzahlung macht.

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von mario » 12.06.2015, 18:30

Es ist zu beobachten, dass viele Arbeitnehmer nur von ihren Rechten sprechen wollen.
Über ihre Pflichten wollen sie nichts hören.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?

Beitrag von Guter_Kollege » 12.06.2015, 18:54

Dämlicher, abgedroschener Spruch.
Mit dieser Ansicht bist Du selbst der beste Beweis das es sich für Arbeitnehmer lohnt Klassenbewusstsein zu zeigen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 12.06.2015, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.

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