Taxivermitttlung 030/202020

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
beachtimer
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Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von beachtimer » 26.05.2015, 12:20

hallo liebe mitgleider,

ich habe mal eine frage. wir haben über oben genannten dienst zum einem bestimmten datum ein taxi reserviert mit speziellen anforderungen. ausreichend für 4 personen + kleinkind, kindersitz, 4 koffer und einen kinderwagen.

wie es so kommen musste-das taxi kam nicht. wir haben uns vorher bei dem dienst telefonisch vergewissert ob alles klappt.

so mussten wir am abreisetag dann auf 2 taxen umsteigen und wollten nach unserem urlaub die mehrkosten für das zweite taxi ersetzt bekommen. man hat uns mit einem 10 euro gutschein versucht abzuspeisen.

welche rechte und möglichkeiten haben wir (ausser gericht) ? sind wir im recht? kann sich der vermittler hinter der aussage "er vermittelt nur" verstecken?

vielen dank für eure antworten

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Guter_Kollege » 26.05.2015, 20:18

Um wwelche Summe handelt es sich denn abzüglich der 10 Euro Gutschrift?
Prinzipiell hat man ggüb. Taxiunternehmen Schadenersatzpflicht bei Vorbestellung und nicht erfolgter Abholung.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Poorboy » 26.05.2015, 20:22

Er muss also dem Unternehmen den Schaden ersetzen :mrgreen: ?

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Guter_Kollege » 26.05.2015, 20:23

ääääh ja, wollte natürlich schreiben "Schadenersatzanspruch".

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von taxipost » 26.05.2015, 20:42

hi,
10,-, besser als nichts.

die stellung der vermittlungszentralen ist nicht wirklich eindeutig geklärt.

ich bin der ansicht, dass bis zu einer erfolgreichen vermittlung, hier auftragsannahme durch einen taxifahrer, handelt der vermittler als bote des auftragsgebers.

wenn der bote den auftrag nicht erfolgreich überbringen konnte,
weil der empfänger nicht erreichbar war,
dann hat der auftraggeber leider pech gehabt.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von ilkoep » 26.05.2015, 21:17

beachtimer hat geschrieben: kann sich der vermittler hinter der aussage "er vermittelt nur" verstecken?
Ja, kann er.

030/202020 (aka Waldi) ist kein Taxiunternehmen und hat auch keine eigenen Taxen. Es besteht auch keine Weisungsbefugnis ggü. den angeschlossenen Fahrern/Unternehmern. Wenn sich kein Fahrer/Unternehmer erbarmt Deinen Auftrag anzunehmen, hast Du halt Pech gehabt.

99,9% der Aufträge werden erfolgreich vermittelt. Ein Grossraum mit Kindersitz, vielleicht noch während des Bahnstreiks und zur Peakzeit, fällt in die 0,01% der unvermittelten Aufträge.

Die Alternative wäre mit einem Taxiunternehmer einen Werkvertrag abzuschliessen. Nur wirst Du in Berlin keinen Unternehmer finden der diesen gegenzeichnet.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 26.05.2015, 21:36

Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile. Im Regelfall also die Zentrale, es sei denn, die Auftrag wurde nachweislich bereits weitervermittelt, dann hastet der jeweilige Taxiunternehmer.

Hier mal ein Beitrag zu einem etwas anders gelagerten Fall

http://www.anwalt-bauer.de/urteile/scha ... ng-14.html
Zuletzt geändert von am am 26.05.2015, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von arne13 » 26.05.2015, 22:23

Also beim Hansa und wahrscheinlich bei jeder anderen Zentrale auch, wird bei Aufnahme von GRT-Vorbestellung gleich angesagt, dass wenn keine Großraumtaxe verfügbar ist, zwei Taxen geschickt werden. Falls dies hier auch passiert sein sollte, kann ich beim besten Willen keinen Schaden erkennen. Der Gutschein ist nett, aber eigentlich IMHO völlig unnötig!

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 26.05.2015, 22:40

am hat geschrieben:Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile.
Schreiten wir von der Theorie zur Praxis.

Vorbestellungen sind frühstens eine Stunde vor Termin im entsprechenden Sektor sichtbar und werden erst 10 oder 15 Minuten vor Termin vermittelt. Kein Berliner Taxi bekommt eine Stunde vorher einen Auftrag vermittelt.

In dem Moment, wo der Auftrag sichtbar ist reihen sich in aller Regel die Taxen ein. Wenn aber nur 3 Taxen in der Nähe sind und 5 Sofortaufträge gehen raus, da wird es schwierig.


Ich plädiere für die Abschaffung von Großraumtaxen, weil sie 2 normale Taxen das Geschäft versauen. Im Normalfall würde man solch ein Auftrag mit 2 Taxen abwickeln. Weil es aber Großraumtaxen gibt, diese für einen Zuschlag mehr Personen befördern können, sodass dessen Preis unterhalb von 2 x Normaltarif liegt, wird dem Kunden indirekt ein Rabatt eingeräumt.

Ich verstehe daher den Ärger nicht, geschweige denn, wo ein Schaden entstanden ist. 10 Euro Rabatt ist viel Geld.

Wie lang war die Taxifahrt in Kilometer. Start und Ziel interessiert mich nicht.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 26.05.2015, 22:52

Löwenzahn hat geschrieben:
am hat geschrieben:Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile.
Schreiten wir von der Theorie zur Praxis.

Genau, tun wir dies doch mal.

Bei uns werden GRW-Vorbestellungen sofort vermittelt - und jetzt?
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 26.05.2015, 23:52

am hat geschrieben:
Löwenzahn hat geschrieben:
am hat geschrieben:Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile.
Schreiten wir von der Theorie zur Praxis.

Genau, tun wir dies doch mal.
Normaltarif : 3,40 € Grundgebühr; 1,79 € für die ersten 7 Kilometer, 1,28 € für jeden weiteren

Verdoppelt, also zwei Normale Taxen: 6,80 € Grundgebühr, 3,58 € für die ersten 7 Kilometer, 2,56 € für jeden weiteren Kilometer

Großraumtaxi: 1,50 € für die 5.Person (auch wenn nur 4 Erwachsene sind, ein Kind zählt als Person) und 2 x Mehrgepäck (Grundregel: 2 Koffer passen in den Kofferraum, für jede weitere Einheit 1 Euro mehr, Kinderwagen sind immer kostenlos mitzunehmen) zusätzlich zum Normaltarif.

Beim Großraumtaxi fallen bei diesem Auftrag 3,50 Euro Zuschlag an. Bei zwei normale Taxen gar kein Zuschlag, denn die 4 Koffer verteilen sich auf zwei Kofferräume und der Kinderwagen muss kostenlos mitgenommen werden.

Und jetzt kommt es auf die Fahrstrecke an. Ich übertreibe das jetzt. Von Tegelort zum Flughafen Schönefeld. Fahrstrecke: 40 Kilometer.

Großraumtaxi: 61,80 Euro anzeigen.

Zwei normale Taxen: 116,40 € ... 10 Euro Rabatt: 106, 40

Nehmen wir den Fahrpreis vom Großraumtaxi als Basis, dann kosten 2 normale Taxen 44,40 € mehr. Das sind 72,07 % vom GRW - Fahrpreis.

Ich erwähnte bereits, dass der Normalfall eigentlich bei zwei Taxen liegt und da sind 10 Euro in diesem Fall 8,59%. So hoch liegt der Rabatt, den man Ihnen eingeräumt hat.

Achja, nehmen wir den Fahrpreis von zwei normale Taxen als Basis und vergleichen den GRW - Fahrpreis.
Der GRW - Fahrpreis entspricht 53,09%. Das bedeutet, dass jeder Fahrgast einen Rabatt von 46,91% bekommt, wenn er statt 2 Taxen mit einem Großraumtaxi fährt.


Nähern wir uns der Realität. Im Durchschnitt ist jede Taxifahrt rund 7 Kilometer lang.

Ein normales Taxi kostet 16 Euro.

Zwei Taxen demzufolge 32 Euro. Mit 10 Euro Rabatt 22 Euro.

Ein Großraumtaxi kostet in diesem speziellen Fall 19,50 €

2,50 € = 12,82% Verlust wenn man mit zwei Taxen fährt. Oh wow. Der Rabatt 2 Normaltaxen zu 1 Großraumtaxi liegt bei 12,50 Euro, das entspricht 39,06%

Im Normalfall kann eine Taxifahrt 20 Kilometer lang sein.

1 normales Taxi: 32,60 Euro
2 normale Taxen: 65,20 Euro mit 10 Euro Rabatt = 55,20 Euro
Großraumtaxi: 36,10 Euro

Unterschied von 19,10 Euro = 34,6%

Vergleich auch hier wieder Großraumtaxi zu 2 normale Taxen haben wir eine Differenz von 29,10 Euro, also 44,63%

46,91% ... 39,06% ... 44,63% Rabatt bringt ein Großraumtaxi im Vergleich zu zwei normale Taxen.

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AsphaltRunner
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von AsphaltRunner » 27.05.2015, 01:56

beachtimer hat geschrieben: welche rechte und möglichkeiten haben wir (ausser gericht) ? sind wir im recht? kann sich der vermittler hinter der aussage "er vermittelt nur" verstecken?
Ja, der Vermittler muss sich sogar noch nicht einmal verstecken, sondern kann mit breiter Brust Ihnen gegenüber treten. Es gibz zwar eine Beförderungspflicht, aber keine Vorbestellungsausfühungspflicht für den Taxiunternehmer oder ein Ausführungsrecht von Vorbestellung seitens des Fahrgastes.
Eine Vorbestellung bei einer Zentrale oder einer App ist nichts anderes als eine Willensbekundung, jedoch keine 100%ige Garantie, dass auch wirklich ein Taxi kommt. Ein Beförderungsvertrag kommt dadurch nicht zustande.
Leider konnte ich keine AGB der Taxi Berlin finden. Bei mytaxi steht folgendes, was im Prinzip auch für die Zentrale gilt.
(5) Schaltet der Benutzer über die Anwendung von mytaxi oder über die Anwendung eines von mytaxi ausgewiesenen Kooperationspartners an mytaxi eine Taxisuchanfrage, leitet mytaxi die Taxisuchanfrage an potenzielle Vertragspartner des Benutzers für eine Personenbeförderung, die Taxiunternehmer und Taxifahrer, die sich in der näheren Umgebung von dem Benutzer befinden, weiter. Eine über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende Leistung erfolgt durch die Nutzung der Anwendung nicht. Insbesondere kommt zwischen mytaxi und dem Benutzer durch die Verwendung der Anwendung kein Vertrag zur Personenbeförderung zustande. Etwaige Ansprüche aus der von mytaxi vermittelten Personenbeförderung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Taxiunternehmer und dem Benutzer selbst. Eine Haftung für Dritte, für die Taxiunternehmer und Taxifahrer, übernimmt mytaxi ausdrücklich nicht. Auch die Abrechnung dieser in Anspruch genommenen Leistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zwischen dem Benutzer und dem Taxifahrer/Taxiunternehmer.
D.h. Sie müssen jetzt herausfinden, ob ihre Vorbestellung bei Taxi Berlin an einen Fahrer vermittelt worden ist. Wenn ja, dann wäre daraus ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Taxiunternehmen ableitbar, jedoch nicht gegenüber der Zentrale. Falls ihre Vorbestellung nicht vermittelt werden konnte, aus welchen Gründen auch immer, lassen sich keine Schadenersatzansprüche ableiten.
Anders sieht es aus, wenn Sie ein Taxi direkt bei einem Taxiunternehmer bestellt und -am besten - schriftlich bestätigt bekommen hätten. In diesem Fall hätten Sie auch Anspruch auf Schadensersatz.
Einen Sonderfall stellen genossenschaftlich organisierte Funkzentralen dar, doch dies trifft in Ihren Falle ja nicht zu.
Die 10€ Gutschrift sind sehr kulant.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von beachtimer » 27.05.2015, 08:33

vielen dank für eure ausführlichen antworten. sieht leider so aus als ob man sich wohl damit abfinden muss nichts geltend machen zu können. eigentlich eine frechheit - zumal wenn man die geführten telefonate dazu kennt.

dann stellt sich aber die daseinsberechtigung dieser unternehmensart. wenn ich vorbestelle erwarte ich auch eine gegenleistung und nicht "wenn es nicht klappt pech gehabt" . ich kann schliesslich auch zig dinge verbindlich reservieren wie sitzplätze oder theaterkarten und bekomme eine garantie dafür.

ich würde damit diesen beitrag beenden weil ich denke er führt ins nirvana und ich kotze mich nur noch mehr aus ;-)


danke liebe leute und euch einen schönen tag

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 27.05.2015, 09:34

Lassen Sie sich nichts erzählen. Wenn Sie die Fahrt vorbestellt haben und Sie Ihnen zugesagt wurde, haben Sie durchaus weitergehende rechtliche Möglichkeiten. Es kommt allerdings auf die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens an und was sie selbst getan haben, um den Schaden zu minimieren. Wir handhaben es deshalb so, dass Vorbestellungen für Großraumwagen sofort vermittelt werden und der Kunde darüber eine Bestätigung erhält. Versäumt der Unternehmer den Termin und es ist kein weiterer Großraumwagen zur Verfügung, werden zwei normale Fahrzeuge geschickt, wobei die Kosten für das zweite Taxi vom GRW Unternehmer zu tragen sind.

Wenn Ihnen ein Großraumwagen zugesagt wurde, haben Sie auch einen durchsetzbaren Anspruch, mit den üblichen Ausnahmen (höhere Gewalt etc)
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 27.05.2015, 09:38

AsphaltRunner hat geschrieben:
beachtimer hat geschrieben: welche rechte und möglichkeiten haben wir (ausser gericht) ? sind wir im recht? kann sich der vermittler hinter der aussage "er vermittelt nur" verstecken?
Ja, der Vermittler muss sich sogar noch nicht einmal verstecken, sondern kann mit breiter Brust Ihnen gegenüber treten. Es gibz zwar eine Beförderungspflicht, aber keine Vorbestellungsausfühungspflicht für den Taxiunternehmer oder ein Ausführungsrecht von Vorbestellung seitens des Fahrgastes.
Eine Vorbestellung bei einer Zentrale oder einer App ist nichts anderes als eine Willensbekundung, jedoch keine 100%ige Garantie, dass auch wirklich ein Taxi kommt. Ein Beförderungsvertrag kommt dadurch nicht zustande.
Das ist vollkommener Unfug. Ab dem Moment der Auftragsannahme durch den Unternehmer kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Sag mal, liest Du eigentlich alle Beiträge oder auch hilfreiche Links, wie weiter oben von mir eingebracht?
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 27.05.2015, 09:46

Kurze Diskussion, letzten Beitrag beachten

http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 3&ccheck=1
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von beachtimer » 27.05.2015, 11:21

so nun noch einmal ich -

es kam garkein taxi zum vereinbarten zeitpunkt. wir haben dann angerufen wo die taxe bleibt und uns wurde dann der sachverhalt mitgeteilt.

daraufhin haben wir dann ZWEI neue taxen über diesen dienst bestellt.

wie schon weiter oben von einem anderen teilnehmer geschrieben ist der schaden (nicht erwartete mehrkosten im verhältnis schon beachtlich) und insofern ist auch der 10 euro gutschein nur eine veralberung .

wir werden dem unternehmen nochmal schreiben - mal schauen was passiert.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von E. G. Engel » 27.05.2015, 11:43

Eine differenzierte analytische Betrachtung scheint doch immer wieder schwierig zu sein. Dabei spielt es keine Rolle wie dies bei "mir zu Hause gemacht wird".


Frage: Was kam zustande?

A. Ein Vermittlungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen (Makler). Siehe dann AGB des Maklers, bzw. der Zentrale, wahrscheinlich wie bei mytaxi Haftungsausschluss.

B. Ein Beförderungsvertrag. Kommt erst durch Annahme des konkreten Auftrages, vermittelt durch den Makler, zustande.

In grösseren Städten ist i.d.R. A. (Makler) anzutreffen. Dem hilft auch nicht ab dass der Kunde vermeintlich der Meinung ist einen verbindlichen Beförderungsvertrag geschlossen zu haben.

Ausnahme: Sind die Taxen direkt im Besitz der auftragsannehmenden Zentrale und durchgehend eine Rechtsform, dann kommt schon mit Annahme des Auftrages ein Beförderungsvertrag zustande. In solch einem Fall vom Grundsatz her Schadenersatzpflicht, ansonsten Pech gehabt.


Auf Phone geschrieben.

Engel

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 27.05.2015, 12:03

beachtimer hat geschrieben:vielen dank für eure ausführlichen antworten. sieht leider so aus als ob man sich wohl damit abfinden muss nichts geltend machen zu können. eigentlich eine frechheit - zumal wenn man die geführten telefonate dazu kennt.

dann stellt sich aber die daseinsberechtigung dieser unternehmensart. wenn ich vorbestelle erwarte ich auch eine gegenleistung und nicht "wenn es nicht klappt pech gehabt" . ich kann schliesslich auch zig dinge verbindlich reservieren wie sitzplätze oder theaterkarten und bekomme eine garantie dafür.
Eine Frechheit ist es, dass Sie Ihre misslungene Taxibestellung auf das gesamte Taxigewerbe beziehen!

Von wegen, wenn ihr eine Bestellung schon nicht abwickeln könnt, dann dürftet ihr auf dem Arbeitsmarkt nicht existieren.

Wenn Sie Sitzplätze oder Theaterkarten reservieren, dann bezahlen Sie den Preis im Voraus. Bei einer Taxibestellung bezahlen sie nichts. Selbst der Anruf ist kostenlos.

Eine Taxibestellung ist ein beidseitiger mündlicher Vertrag. Was glauben Sie denn, warum ich geschrieben habe, dass Vorbestellungen erst 10 oder 15 Minuten vor Termin vermittelt werden?

Bei Ihrem Anfangsbeitrag gehe ich davon aus, dass Sie Tage vorher, vielleicht eine Woche vorher die Taxibestellung getätigt haben. Schön und gut, damit wurden Sie ins System aufgenommen. Ihr Auftrag ist aber trotzdem erst eine Stunde vor Termin sichtbar mit der Info welcher Sektor und Uhrzeit des Termins, eventuell noch Sonderwünsche, mehr nicht. In Zentrumnähe werden Vorbestellungen 10 Minuten vorher vermittelt, Randbezirke 15 Minuten vorher. Erst zum Zeitpunkt, wo beim Taxifahrer das PDA/Smartphone klingelt, entsteht eine Auftragsbindung. Dann muss der Taxifahrer Sie abholen. Jedoch bis zu diesem Zeitpunkt weiß kein Taxifahrer, dass Sie ein Taxi möchten. Wäre ja auch skandalös, wenn jeder Taxifahrer ihre persönlichen Daten in Erfahrung bringen würde. Wichtig für Sie: Bis zum Zeitpunkt der Auftragsannahme können Sie kostenfrei bei der Zentrale anrufen und ihren Auftrag stornieren. Dann nimmt man Sie aus dem System und die Sache hat sich erledigt.

Versuchen Sie mal eine Reise zu stornieren oder wie in ihrem Fall eine Theaterkarte.


Nichts desto trotz, ich finde es auch bedauernswert, dass das mit ihrem Taxi nicht geklappt hat.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von beachtimer » 27.05.2015, 12:24

Löwenzahn hat geschrieben:
beachtimer hat geschrieben:vielen dank für eure ausführlichen antworten. sieht leider so aus als ob man sich wohl damit abfinden muss nichts geltend machen zu können. eigentlich eine frechheit - zumal wenn man die geführten telefonate dazu kennt.

dann stellt sich aber die daseinsberechtigung dieser unternehmensart. wenn ich vorbestelle erwarte ich auch eine gegenleistung und nicht "wenn es nicht klappt pech gehabt" . ich kann schliesslich auch zig dinge verbindlich reservieren wie sitzplätze oder theaterkarten und bekomme eine garantie dafür.
Eine Frechheit ist es, dass Sie Ihre misslungene Taxibestellung auf das gesamte Taxigewerbe beziehen!

Von wegen, wenn ihr eine Bestellung schon nicht abwickeln könnt, dann dürftet ihr auf dem Arbeitsmarkt nicht existieren.

Wenn Sie Sitzplätze oder Theaterkarten reservieren, dann bezahlen Sie den Preis im Voraus. Bei einer Taxibestellung bezahlen sie nichts. Selbst der Anruf ist kostenlos.

Eine Taxibestellung ist ein beidseitiger mündlicher Vertrag. Was glauben Sie denn, warum ich geschrieben habe, dass Vorbestellungen erst 10 oder 15 Minuten vor Termin vermittelt werden?

Bei Ihrem Anfangsbeitrag gehe ich davon aus, dass Sie Tage vorher, vielleicht eine Woche vorher die Taxibestellung getätigt haben. Schön und gut, damit wurden Sie ins System aufgenommen. Ihr Auftrag ist aber trotzdem erst eine Stunde vor Termin sichtbar mit der Info welcher Sektor und Uhrzeit des Termins, eventuell noch Sonderwünsche, mehr nicht. In Zentrumnähe werden Vorbestellungen 10 Minuten vorher vermittelt, Randbezirke 15 Minuten vorher. Erst zum Zeitpunkt, wo beim Taxifahrer das PDA/Smartphone klingelt, entsteht eine Auftragsbindung. Dann muss der Taxifahrer Sie abholen. Jedoch bis zu diesem Zeitpunkt weiß kein Taxifahrer, dass Sie ein Taxi möchten. Wäre ja auch skandalös, wenn jeder Taxifahrer ihre persönlichen Daten in Erfahrung bringen würde. Wichtig für Sie: Bis zum Zeitpunkt der Auftragsannahme können Sie kostenfrei bei der Zentrale anrufen und ihren Auftrag stornieren. Dann nimmt man Sie aus dem System und die Sache hat sich erledigt.

Versuchen Sie mal eine Reise zu stornieren oder wie in ihrem Fall eine Theaterkarte.


Nichts desto trotz, ich finde es auch bedauernswert, dass das mit ihrem Taxi nicht geklappt hat.
ich möchte ihnen nicht zu nah treten - aber ich beziehe es nicht auf das gesamte taxigewerbe. es geht auch nicht gegen die taxifahrer! es geht auch nicht gegen die vermittler im allgemeinen! es geht um das prinzip welches ich hier hinterfrage!
ich stelle nur in frage warum, wenn ich schon reserviere, ich als kunde der dumme bin .
auf wen kann ich mich im fall einer reservierung verlassen? warum wird dann eine reservierung angeboten? reservierungen sind nach meinem gusto verbindlich - sonst wären es wünsche!

mir ist es auch schlicht weg egal wie und wann die vermittlungen es an die taxifahrer/ unternehmen weiter routen. das muss mich als kunde nicht interessieren! ich habe reserviert, mehrfach nachgefragt und immer die antwort bekommen - "ja ist reserviert - ja es kommt (das taxi)!

wie würden sie reagieren? 4 koffer, oma und opa dabei , kleinkind 5 monate, ich und meine frau, kinderwagen! flug geht in zwei stunden! taxi wurde reserviert mit babysitz und kommt nicht.
sind sie da entspannt und sagen - ach die taxen bekommen den auftrag erst eine stunde vorher, da müssen wir mal gucken ob überhaupt was kommt?
oder sind sie nicht der ansicht dass sie dann davon ausgehen alles dafür getan zu haben ihre beförderung zum flughafen sichergestellt zu haben?
sind sie auch so entspannt wenn es dann darum geht freiwillig 60 euro mehr zu bezahlen? nur weil die reservierung nicht geklappt hat?

mir als kunde ist es egal wie die vermittlung arbeitet -von mir aus mit brieftaube und steintafel. aber ich habe reserviert. wenn etwas nicht möglich (wie sie sinngemäß beschreiben) ist dann kann man mir das am telefon sagen - dann sei es mir aber auch vergönnt das system der reservierungen und vermittlung in frage zu stellen

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