P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Hauke
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 10:23

Guter_Kollege hat geschrieben: "Laufende Betriebskosten" am Taxi sind Benzin, ÖL, Reifenabrieb. Alles andere sind Selbstkosten.
Zwar immer noch Betriebskosten, die können gerne auch mal aus dem Ruder laufen, werden damit aber fiskalisch
nicht zu lfd. Betriebskosten.
Dann nenne sie doch Geschäftskosten. Buchhalterisch gibt es keine Selbstkosten

Die strenge Definition der Betriebskosten ist der Werteverzehr der zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts eines Unternehmens benötigt wird. So werden auch Abschreibungen als Betriebskosten angesehen. Investitionen von Anlagegüter gehören nicht dazu weil eine Investition keine Werteverzehr darstellt sondern nur ein Tausch der liquiden Mittel ist und der Werteverzehr erst durch Nutzung der Investition eintritt die dann über die AfA in die Betriebskosten eingehen. Ob nun Alufelgen tatsächlich als Anlagegüter oder als Zubehör zu sehen sind... das darf von mir aus gern das FA oder der Steuerberater entscheiden. Bei Stahlfelgen würde es gar keine Diskussion geben... da wäre jedem Klar das die Dinger einfach irgendwann mal neu müssen. Also ein Luxusproblem, fast wieder eine Neiddebatte. Letztlich ist es aber doch auch völlig egal ob man sich die Kohle sofort oder über 5 Jahre aus dem Kassenbuch zieht. Alufelgen halten ja wohl hoffentlich so lang. Peinlich wird die AfA bei den Artikeln wie z.B Computer die über lange Zeit abgeschrieben werden aber eben viel früher ausgetauscht werden und gebraucht unverkäuflich sind.

Das Problem an der Diskussion ist dass oft als Betriebskosten die reinen Kosten der Verbrauchmaterialien gesehen wird wie Büroartikel, Öl, Krafstoffe und Verschleißteile. Personalkosten oder Versicherungskosten gehören aber ebenfalls dazu.
Zuletzt geändert von Hauke am 22.04.2015, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2015, 11:38

Du wirst schon recht haben, Hauke. Letztlich bist Du in solchen Fragen (grade auch aus Sicht des Unternehmers) gewiss 10 mal
mehr Fachmann als ich (oder 11 mal :-) ?)

Frage: Macht es steuerlich gesehen für den Unternehmer (oder Selbstständigen) einen Unterschied ob er die Verlängerungskosten
für einen P-Schein als Privatentnahme vom Firmenkonto nimmt und dann als Werbungskosten für sich geltend macht, oder gleich als
Betriebskosten in Abzug bringt?

Hauke
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 11:58

Guter_Kollege hat geschrieben: Frage: Macht es steuerlich gesehen für den Unternehmer (oder Selbstständigen) einen Unterschied ob er die Verlängerungskosten
für einen P-Schein als Privatentnahme vom Firmenkonto nimmt und dann als Werbungskosten für sich geltend macht, oder gleich als
Betriebskosten in Abzug bringt?
Das kann man pauschal nicht beantworten weil es vom speziellen Einzelfall abhängt.

Über die EK in den Werbungskosten einzubringen hat nur dann Sinn wenn man überhaupt Einkommensteuer bezahlt und dann durch Sonderbelastung die Werbungskostenpauschale ausgeschöpft hat also überhaupt was in Anrechnung gebracht werden kann.

Die Entnahme aus dem Betrieb spielt bei Verwaltungskosten und Arztkosten keine große Rolle da sie keine Mehrwertsteuer enthalten also letztlich nur den Gewinn schmälern und somit die Steuerlast der Gewerbe und Einkommensteuer mindern.

So oder so, die Kohle ist pfutsch und was man gegenrechnen kann ist doch eh nur ein Bruchteil dessen was man gelöhnt hat. Nur weil man es aus dem Kassenbuch nimmt ist man persönlich doch nicht reicher geworden :mrgreen: das ist aber leider oft die Denkweise des normalen Arbeitnehmer, der es nicht auf die Reihe bekommt, das Geschäft und Privat doch nicht soooo klar getrennt ist. Aber ne, die Kohle ist natürlich nicht weg, die hat nur dann ein anderer :roll:

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2015, 12:46

Hauke hat geschrieben:So oder so, die Kohle ist pfutsch und was man gegenrechnen kann ist doch eh nur ein Bruchteil dessen was man gelöhnt hat. Nur weil man es aus dem Kassenbuch nimmt ist man persönlich doch nicht reicher geworden :mrgreen: das ist aber leider oft die Denkweise des normalen Arbeitnehmer, der es nicht auf die Reihe bekommt, das Geschäft und Privat doch nicht soooo klar getrennt ist.
Danke für die Antwort. Aber nächstes mal bitte etwas weniger despektierlich.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von RaimundHH » 22.04.2015, 14:04

Guter_Kollege hat geschrieben:Du wirst schon recht haben, Hauke. Letztlich bist Du in solchen Fragen (grade auch aus Sicht des Unternehmers) gewiss 10 mal
mehr Fachmann als ich (oder 11 mal :-) ?)
Moin,

und deshalb rate ich Dir, dich bei Unternehmerfragen einfach mal zurück zu halten, Du machst Dich
hier nur lächerlich :wink:

Ich könnte dich ja z.B. auch noch fragen, wie Du den "Reifenabrieb" als lfd. Betriebskosten ermittlen willst,
wenn nicht über den Rechnungsbetrag der Reifen und was bitte schön soll der "fiskalische" Unterschied von
Betriebskosten und lfd. Betriebskosten sein?

KLeines Beispiel aus meiner Kaufmannslehre vor über 30 Jahren. Wenn ich einen Bogen Briefmarken
(100 x 60 cent) kaufe, dann buche ich zum Kaufdatum Portokosten 60€, obwohl die Briefmarken vielleicht
erst in einem halben Jahr verbraucht sind. Wie hoch dann die tatsächlichen Portokosten pro Tag/Woche/Monat
sind, kannst Du über eine Kalkultion ermitteln, die dann mit der steuerrelevanten Buchhaltung nicht
übereinstimmen muß.

GRüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 22.04.2015, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 14:58

Guter_Kollege hat geschrieben:Danke für die Antwort. Aber nächstes mal bitte etwas weniger despektierlich.
Da musste ich doch erst mal googln....

Nö, war echt nicht respektlos oder verachtend gemeint. Ganz im Gegenteil

Cuxhavener Kodderklappe halt, da schwingt auch oft ne gewisse Arroganz mit rein die aber nicht wissentlich so angewendet ist ;)

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2015, 15:24

RaimundHH hat geschrieben:und deshalb rate ich Dir, dich bei Unternehmerfragen einfach mal zurück zu halten, Du machst Dich
hier nur lächerlich
Nein, tut ich nicht. Schließlich muss ich lernen, weil ich demnächst ja als prophezeiter EWU zurück kommen
muß.
Und nur weil ich mal was selbstkritisches und Nettes zu Hauke gesagt habe musst Du nicht gleich einen Strick daraus drehen.
Zeugt von schlechtem Charakter, Raimund. Oder gar keinem.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 15:53

Hier wird aber jede Chance wahrgenommen dem andern mal eben im vorbeigehen ein zu verplätten :mrgreen:

Hamburger Jungs nech?

Zurück zum Thema... Gibt es noch Fragen zur P-Schein-Verlängerung? Keine, danke, gut... dann mach ich hier zu :P :mrgreen:

Mir fällt noch was ein. Die P-Schein-Verlängerung kann bei Aufstockern unter gewissen Umständen ganz oder Teilweise mit Sicherheit aber immer als Darlehen von der Arge übernommen werden. 500€ Schein-Zähler werden nun laut aufschreien... Moment, ruhig da in München... :roll: die Alternative wäre die Arbeitslosigkeit weil der Fahrer sich die 150 Ocken nicht aus den Rippen schneiden kann. Dann doch lieber Arbeitsplatzerhaltung auf Staatskosten oder?

Das ist auch der Grund warum es Unternehmer gibt die den P-Schein übernehmen.Nicht weil sie so sozial sind... nö, weil sie Angst haben ohne Fahrer da zu stehen. Ich mach das nicht denn irgendwie glaube ich, dass das Ablaufdatum da drauf steht und wenn man ein Monat vorher anfängt jeden Tag 5€ von seinem Tip weg zu legen, hat man die Kosten fast vollständig in der Tasche.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2015, 17:27

Ich schätze mal dass das von Arge zu Jobcenter hier oder da ganz unterschiedlich gehandhabt wird.
In Hamburg bsw. bezahlt das Jobcenter arbeitslosen LKW-Fahrern nicht die Kosten für die Module.
Im besten Falle und mit ordentlich auf die Tränendrüse drücken und viel Gekrieche gewähren sie
noch einen Kredit. Aber auch nur vielleicht ....

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 17:35

Hier finanzieren die seit zwei Jahren Ausbildung zum Busfahrer inkl. den benötigten LKW Führerschein. Und das in einer Menge, soviel Linienbusse haben wir gar nicht.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?,

Beitrag von bonscott » 23.04.2015, 14:38

Wie ich geschrieben habe, ein Anruf beim FA reicht. Dort war man etwas erstaunt über die Frage . "Sie sind doch selbständig ? - dann natürlich Betriebsausgaben."
Zuletzt geändert von bonscott am 23.04.2015, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 23.04.2015, 16:53

Das war doch der ganze Sinn der Übung in Wahrheit: Dich dazu zu bringen dort anzurufen und für Verwunderung oder Lacher zu sorgen.
Reingefallen!!!! :wink: :P

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von bonscott » 23.04.2015, 19:38

Jep, hab ja auch nicht in B angerufen , sondern in HH und hab mich als Rainer Schmidt vorgestellt. Hoffentlich gibt es n paar davon
Zuletzt geändert von bonscott am 23.04.2015, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von arne13 » 23.04.2015, 20:33

Schade,

dieser Thread hat für viel Belustigung meinerseits geführt, aber immerhin haben wir ja noch die Alufelgen, die ja eine Investition sind und deshalb keine Betriebsausgabe sein sollen. :shock:

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 23.04.2015, 21:43

Schön das wir Dir ne Freude machen konnten.
Was mich betrifft, ich hab gerne glückliche Menschen um mich herum.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von arne13 » 23.04.2015, 21:58

Ja, ich weiss, mein persönliches Highlight aus diesem Thread ist sowieso:
Guter_Kollege hat geschrieben:Blödes Beispiel. Der Witz ging daneben.
Man kann nicht Selbstkosten des Betriebsmittels einfach zu Betriebskosten umdefinieren. Das ist ne ganz andere Baustelle.
"Laufende Betriebskosten" am Taxi sind Benzin, ÖL, Reifenabrieb. Alles andere sind Selbstkosten.
Zwar immer noch Betriebskosten, die können gerne auch mal aus dem Ruder laufen, werden damit aber fiskalisch
nicht zu lfd. Betriebskosten.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 23.04.2015, 23:28

arne13 hat geschrieben:Schade,

dieser Thread hat für viel Belustigung meinerseits geführt, aber immerhin haben wir ja noch die Alufelgen, die ja eine Investition sind und deshalb keine Betriebsausgabe sein sollen. :shock:
Ganz ehrlich Arne? Am Anfang hab ich auch herzhaft gelacht aber irgendwann wurde es mit dem fundierten Halbwissen, gerade vom Berliner Taxipost, derart unerträglich das es mir nur noch weh tat.

Ich sitze auch oft genug einer gedanklichen Schieflage auf, das ist völlig normal. Aber ich lasse mich belehren oder werfe Google an und lese mich ein statt vehement weiterhin Schwachsinn zu verbreiten und den großen BWL-Kenner raushängen zu lassen. Am schlimmsten ist wenn die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen werden und dabei die Zusammenhänge nicht mal im Ansatz verstanden werden.

Mein persönliches Highlight Anno 1982 während meiner Ausbildung war ein Berufsschullehrer der bei dem Wort "Unkosten" Ohrenkrebs bekam. Seine einfache Erklärung lautete "Kosten Junge, es heißt Kosten! Es gibt keine Unkosten denn Kosten sind schon Un-genug" :mrgreen:

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von roter stern » 24.04.2015, 00:17

Momentmal
Unkosten sind ein Unding
logisch
Die Gewerbesteuer unter der Ägide von Eichel Hans zu einer Privatausgabe
umzudeklarieren
ebenfalls ein Unding
Das ist ebenfalls ganz einach eine Betriebsausgabe Herr Eichel !!!
In Hamburg hat das zur Folge das roundabout ein Viertel der Gewerbesteuer nicht geltend gemacht werden kann.
Nebenher hat das höhere Beiträge für die gesetzliche freiwillige Pflicht Krankenkassenmitgliedschaft zur Folge.
Frau JahrhundertGesundheitsreformerin Ulla Schmidt

ein Gimmik
roter stern
Zuletzt geändert von roter stern am 24.04.2015, 00:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Poorboy » 24.04.2015, 01:53

arne13 hat geschrieben:Schade,

dieser Thread hat für viel Belustigung meinerseits geführt..:
Noch lustiger war es doch sicher in der Vergangenheit, diesen dämlichen Fahrern zu verklickern, dass mit ihrer lausigen Provision alle gesetzlichen Lohnfortzahlungsansprüche abgegolten sind, oder??

Poorboy

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von oldstrolch » 24.04.2015, 10:22

Hauke hat geschrieben: Ganz ehrlich Arne? Am Anfang hab ich auch herzhaft gelacht aber irgendwann wurde es mit dem fundierten Halbwissen, gerade vom Berliner Taxipost, derart unerträglich das es mir nur noch weh tat.
.
.
Hauke hat geschrieben:Wer einen Betrieb führt sollte auch zu jeder Zeit in der Lage sein in dem Betrieb als Fahrer tätig zu sein.
.
.
beim fundierten halbwissen verbreiten bist du lieber hauke ja auch nicht ohne.da sollte das lästern über andere vielleicht hinten an stehen.... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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