Dann nenne sie doch Geschäftskosten. Buchhalterisch gibt es keine SelbstkostenGuter_Kollege hat geschrieben: "Laufende Betriebskosten" am Taxi sind Benzin, ÖL, Reifenabrieb. Alles andere sind Selbstkosten.
Zwar immer noch Betriebskosten, die können gerne auch mal aus dem Ruder laufen, werden damit aber fiskalisch
nicht zu lfd. Betriebskosten.
Die strenge Definition der Betriebskosten ist der Werteverzehr der zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts eines Unternehmens benötigt wird. So werden auch Abschreibungen als Betriebskosten angesehen. Investitionen von Anlagegüter gehören nicht dazu weil eine Investition keine Werteverzehr darstellt sondern nur ein Tausch der liquiden Mittel ist und der Werteverzehr erst durch Nutzung der Investition eintritt die dann über die AfA in die Betriebskosten eingehen. Ob nun Alufelgen tatsächlich als Anlagegüter oder als Zubehör zu sehen sind... das darf von mir aus gern das FA oder der Steuerberater entscheiden. Bei Stahlfelgen würde es gar keine Diskussion geben... da wäre jedem Klar das die Dinger einfach irgendwann mal neu müssen. Also ein Luxusproblem, fast wieder eine Neiddebatte. Letztlich ist es aber doch auch völlig egal ob man sich die Kohle sofort oder über 5 Jahre aus dem Kassenbuch zieht. Alufelgen halten ja wohl hoffentlich so lang. Peinlich wird die AfA bei den Artikeln wie z.B Computer die über lange Zeit abgeschrieben werden aber eben viel früher ausgetauscht werden und gebraucht unverkäuflich sind.
Das Problem an der Diskussion ist dass oft als Betriebskosten die reinen Kosten der Verbrauchmaterialien gesehen wird wie Büroartikel, Öl, Krafstoffe und Verschleißteile. Personalkosten oder Versicherungskosten gehören aber ebenfalls dazu.