Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt?

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parlox
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Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt?

Beitrag von parlox » 14.04.2015, 21:28

Hallo Freunde

Frage: Ich hab mich mit meinem Fahrer zusammen gesetzt, und wir haben überlegt, ob wir statt einem monatlichen Festgehalt eher ein Lohnkonto machen. Also dass er nach seiner tatsächlichen Arbeitszeit bezahlt wird. Ist das möglich, oder bekomme ich dadurch Ärger mit den Behörden? Ich habe bald Genehmigungsverlängerung, und will mir nichts verbauen.

Es ist nämlich so, dass mein Angestellter auch immer wieder mal einen Monat hat, in dem er nur 10 Tage à 8 Stundenn arbeitet. Ist es dann möglich, dass man dann einen Stundenlohn ansetzt, und diesen dann ihm nur bezahlt?

Mir geht es hierbei nicht um fair oder nicht fair, sondern einfach nur rechtlich ob das okay ist, oder problematisch?

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Taxi Georg
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Taxi Georg » 14.04.2015, 21:43

Der Mindestlohn darf nicht durch missbräuchliche Konstruktionen umgangen werden!

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von parlox » 14.04.2015, 22:23

Warum ist es ein Umgehen des Mindestlohnes, wenn der Fahrer mal einen Monat weniger arbeiten will, und dabei einen Mindestlohn von 10 Euro / Stunde bekommt?

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am
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von am » 14.04.2015, 22:38

Es ist doch unter umsatzabhängiger Bezahlung auch nicht anders, da brauchst Du Dich nicht zu sorgen. Du machst ja ohnehin eine Arbeitszeitdokumentation, so dass in der Höhe des bezahlten Lohnes dann ja keine Zweifel bestehen können.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von parlox » 14.04.2015, 22:43

Also wir haben in Hamburg ja Fiskaltaxameter, das heißt in der Software ist genau verfasst, wieviele Tage der Angestellte gefahren ist. Da kann man einfach sehen, dass er zB im letzten Monat nur die halb soviel gefahren ist, wie im Vormonat. Dann wäre es doch auch okay, wenn er halb soviel verdient wie im Vormonat (aber immer noch 10 € / Stunde). Oder MUSS es immer ein gleichbleibender oder annähernd gleichbleibender Monatsbetrag sein?

Wäre es schlimm, wenn er entsprechend der Arbeitstage im Monat mal im Januar 1.800 verdient, im Februar dagegen 750, im März 1.400. Ist das problematisch??

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Taxi Georg
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Taxi Georg » 14.04.2015, 23:25

parlox hat geschrieben:Wäre es schlimm, wenn er entsprechend der Arbeitstage im Monat mal im Januar 1.800 verdient, im Februar dagegen 750, im März 1.400. Ist das problematisch??
in meinen Augen nein kommt aber unglaubwürdig rüber!

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Poorboy » 14.04.2015, 23:28

Schwanken seine monatlichen Lebenshaltungskosten auch entsprechend 8) ?

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Taxi Georg » 14.04.2015, 23:29

am hat geschrieben:Es ist doch unter umsatzabhängiger Bezahlung auch nicht anders, da brauchst Du Dich nicht zu sorgen.
Du machst ja ohnehin eine Arbeitszeitdokumentation, so dass in der Höhe des bezahlten Lohnes dann ja keine Zweifel bestehen können.
stimmt, daran habe ich nicht gedacht.

also mit anderen Worten, der Fahrer fährt nur, wenn was zu tun ist sprich Messen, Wochenenden, Veranstaltungen!
hmm, ja könnte gehen, wenn beide einverstanden sind!

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Taxi Georg » 14.04.2015, 23:32

Poorboy hat geschrieben:Schwanken seine monatlichen Lebenshaltungskosten auch entsprechend 8) ?
Bei mir würde dies auch funktionieren da meine Frau auch arbeitet.
Hatte das nur umgekehrt. Mo - Do 4 Tage am Abend gefahren 30 Std./Woche.

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von AsphaltRunner » 15.04.2015, 01:22

parlox hat geschrieben:
Es ist nämlich so, dass mein Angestellter auch immer wieder mal einen Monat hat, in dem er nur 10 Tage à 8 Stundenn arbeitet. Ist es dann möglich, dass man dann einen Stundenlohn ansetzt, und diesen dann ihm nur bezahlt
Solange du den ML + eventuell anfallender Zuschläge bezahlst, sehe ich kein Problem
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Guter_Kollege » 15.04.2015, 10:28

In jedem Falle solltest Du die sozialversicherungsrechtliche Seite vorher mit der Minijobzentrale abklären (besser: anmelden).
Umsomehr wenn Du vorhast die Berechnungsgrundlage nun umzugestalten.
Nicht das Du noch auf die Idee kommst zu geringe Beiträge abführen zu wollen weil ein Monatsverdienst
in der Gleitzone bis 850 Euro ist.

Ansonsten gibt es Vorlagen zur Abrechnung hier: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?formular.htm

Bei allem Verständnis dafür jemand versucht die Lohnkosten gering zu halten und nur bezahlen zu wollen wenn Arbeit tatsächlich
anfällt - dieses Modell sollte sich nicht durchsetzen, denn es bedeutet den Ausverkauf der sozialen Sicherheit.

Warum das? Beispielsweise ist der Schummelei mit Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub damit Tür und Tor geöffnet.
Die Höhe des Stundenlohns spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.04.2015, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von taxipost » 15.04.2015, 11:19

mach doch mit ihm einen vertrag über festgehalt anhand einer bestimmten stundenzahl / monat + überstundenregelung.
macht er in einem monat überstunden,
dann werden sie auf dem zeitkonto erfasst
und er kann sie dann im nächsten monat abbummeln.
damit hat er immer das gleiche gehalt und
du brauchst nicht ständig neue abrechnungen schreiben.
mit dem zeitkonto hast du auch gleich die ArbZAufzeichnungspflicht erledigt.
früher war ein zeitkonto mehraufwand, durch ml nicht mehr.
Zuletzt geändert von taxipost am 15.04.2015, 11:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Guter_Kollege » 15.04.2015, 13:36

Man beachte dabei aber die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die in jedem Fall in dem Zeitraum (etwas pauschal gesagt) gezahlt werden müssen, in dem sie entstehen. Das gilt auch für die Beiträge zur Unfallversicherung und zwar in voller Höhe. Selbst für den Monat in welchem aufgrund Ableistung der angesparten Mehrarbeitszeit evt. ein Verdienst von nur unterhalb 851 Euro brutto besteht.

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von taxipost » 15.04.2015, 17:46

hä? !?
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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von arne13 » 15.04.2015, 22:55

Naja,

manche Beiträge sind schon höchst erstaunlich! Ein AN der nach Arbeitsleistung in diesem Falle nach Stunden entlohnt werden soll. Ist ja ein unglaublicher Vorgang! Und wieso bei einem AN der "manchmal nur an 10 Tagen im Monat 8 Std. arbeitet", die Minijobzentrale zuständig sein soll, ist nun wirklich kompletter Unsinn und das Sozialversicherungsbeiträge für die entstandene Lohnsumme abzuführen sind, dürfte nun wirklich allgemein bekannt sein. Die Gleitzone dürfte auch kaum anzuwenden sein, da der Verdienst im Jahresmittel deutlich über € 850,-- liegen dürfte, wenn o.a. Zitat die untere Grenze darstellen sollte. Der AG spart eh nichts bei der Gleitzone. Die BG-Beiträge werden im übrigen jahresweise und nicht monatlich abgerechnet. Die Zahlungen sind lediglich Vorschüsse.

Meine Herrschaften so viel Unfug auf einmal zu lesen, tut wirklich weh.

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Marvin » 16.04.2015, 13:36

So weit ist es zum Glück noch nicht, dass ein Arbeitnehmer nicht nach seiner geleisteten Arbeitszeit bezahlt werden darf. Auch einem Arbeitnehmer darf unterstellt werden, dass er geistig zurechnungsfähig ist. Deshalb darf er selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen er zu arbeiten bereit ist. Einzige Ausnahme ist der Mindestlohn.

Für die Gleitzone ist relevant, ob der durchschnittliche Lohn über EUR 850,- liegt. Wenn ein Zwölftel des Jahreslohnes deutlich über EUR 850,- liegt, wird nie nach der Gleitzone abgerechnet. Verdient er nur in einzelnen Monaten mehr als EUR 850,- werden die anderen Monate arbeitnehmerseits nach einem mit dem jährlich schwankenden Faktor F multiplizierten Lohnbrutto berechnet.

Eine Schwierigkeit bei schwankenden Löhnen sind die Beitragszahlungen an die Kassen, denn die Beiträge müssen gezahlt werden, bevor der jeweilige Monatslohn feststeht. (drittletzter Werktag vor den Monatsende) Man kann dann entweder den Verspätungszuschlag einkalkulieren oder den Beitrag des Vormonates überweisen und im Folgemonat das Guthaben oder den Schuldbetrag entsprechend verrechnen. Beitragsnachweise müssen monatsaktuell erstellt werden.

Fazit: Es gibt absolut keinen Grund zur Beanstandung schwankender Monatslöhne, sofern die geleisteten Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Die korrekte Beitragszahlung wird dadurch allerdings etwas komplizierter.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Angestellten auf Stundenbasis anstellen statt Festgehalt

Beitrag von Guter_Kollege » 19.04.2015, 18:20

Sachlicher und konstruktiver Beitrag, marvin.

Und falls mein Posting Ziel der komischen Kritik gewesen sein sollte, er richte sich gegen Stundenlohn, so ist das natürlich kompletter Unsinn, wenn nicht sowieso böswillige Fehlinterpretation.
Der Kontext dazu ist nämlich die merkwürdige Formulierung von parlox "ein Lohnkonto statt einem monatlichen Festgehalt" machen. Des Urhebers Gedanke dahinter ist ja eindeutig die Absicht in einem ersten Schritt eine flexible Arbeitszeit zu etablieren. Und in einem zweiten via diese wiederum den bisher flexiblen Lohn weiterhin flexibel und niedrig zu halten. Nicht die flexible Arbeitszeit an sich ist hier also Ziel der Übung. Weder das Ansparen noch der damit eingehende Abbau ist Sinn der Übung .
Und, ich spintiesiere den Faden mal weiter, das Ganze vermutlich ohne Grundgehalt und ohne festgelegte Mindest- Höchstarbeitszeit/Monat/Woche etc. Also nach Möglichkeit alles Gummi- und Latexmäßig eingeeicht. Was die Lebenserhaltungskosten aber leider nicht sind, so Poorboys Einwurf.

Und Vorsicht geboten ist auch bei Äußerungen im Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und Entlohnung wie dieser hier von parlox:
"Ist es dann möglich, dass man dann einen Stundenlohn ansetzt, und diesen dann ihm nur bezahlt?"
Also entweder bin ich beim Umgang mit Sprache etwas zu genau, oder Kollege parlox etwas schlampig.
Ja was denn sonst soll sein als jemandem den Stundenlohn zu zahlen für den er gearbeitet hat?
Stutzig macht aber leider die 3-malige Verwendung des Adverb 'dann' in einem einzigen Satz.
Nährt für mich den Verdacht sich hier einen Stundenlohn auszudenken, wenn eine bestimmte Marge des Lohnkontos womöglich erreicht ist.

Alle sehr schwammig, beliebig und willkürlich jedenfalls. Man kann mit Sicherheit manches machen, auch flexibel. Aber nur innerhalb gewisser Grenzen. Und nicht alles was im Arbeitsleben theoretisch machbar ist auch zu empfehlen.
Im Prinzip möchte parlox das Arbeitsverhältnis mit seinem Angestellten änderungskündigen von einem Vollzeitarbeitsverhältnis mit Festgehalt zu einer Teilzeitbeschäftigung mit flexibler Entlohnung (was die Gesamthöhe angeht) und Arbeitszeit.
Aus gewerkschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht kann ich dem schon mal nicht zustimmen.
Und selbst wenn ich es müsste gäbe es auch bei diesem Spiel schon ein paar Regeln, vor allem das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Daneben die Regelungen die schon das Mindestlohngesetz (und ganz schnell sind wir hier bei geringfügiger Beschäftigung) bietet mit seinen Bestimmungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

Übrigens, nicht das ich mißverstanden werde: ich bin nicht prinzipiell gegen mögliche Sonderregelung in dem ein oder anderen Fall um einzelne
Arbeitsplätze zu erhalten. Und zwar unter vorgegebenen, engen Grenzen. Aber Unternehmer sind halt immer auf der Suche nach trickreichen
rechtlichen Konstruktionen die Arbeitsvertragsbedingungen zu ihren Gunsten auszulegen, die dann schnell zum etablierten Standard für alle
werden können. Darum gehören Ausnahmen eng begrenzt um solche zu bleiben..

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