Das hier...
...hat mir das Bundesministerium auf meine Frage mitgeteilt, was der angestellte Taxler tun kann, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.Hat Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht oder nicht vollständig gezahlt, können Sie diesen ausstehenden Lohn zunächst schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber abmahnen und um eine Korrektur der Lohnabrechnung bitten.
Räumen Sie dem Arbeitgeber eine Frist von 7 bis 10 Kalendertagen ein, um das fehlende Gehalt zu begleichen.
Gleichzeitig können Sie arbeitsgerichtliche Schritte ankündigen.
Empfehlenswert ist, die Lohnaufforderung als Einwurfeinschreiben zu versenden, um für ein eventuell nachfolgendes Gerichtsverfahren einen Nachweis zu haben.
Bei erfolgloser Abmahnung besteht dann die Möglichkeit, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Dort können Rechtspfleger bei der Klageschrift behilflich sein. Die Klage wird dem Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht zugestellt.
Ich selbst habe inzwischen mit fast 60 Jahren eine andere Beschäftigung gefunden, stehe also nicht auf der Strasse.
Es nutzt also nichts, wenn der Arbeitgeber vorgibt, zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit gute Kontakte zu haben, wie ich von einem betroffenen Kollegen gehört habe. Wenn das Arbeitsgericht sich einmischen muss, helfen auch die guten Kontakte zum Zoll nichts.
Das betrifft dann nicht nur die Gehaltsabrechnung des klagenden Taxifahrers, sondern auch jene Kollegen, die glauben, ihrem Chef was Gutes zu tun, wenn sie nur nach Provision bezahlt werden wollen und diese Provision unter dem Mindestlohn liegt.