Betriebsübergabe
Betriebsübergabe
Ich möchte mein Taxiunternehmen einem befreundeten Kollegen übertragen .(gleicher Betriebsitz)
Nun verlangt die Genehmigungsbehörde von uns beiden , Anträge und Nachweise, wie sie üblicherweise
bei Neuerteilung oder Verlängerung notwendig sind . Auch die Fa. L u.K soll uns bewerten .
Finde keinerlei Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen .
Vielleicht wiss Ihr mehr .
Nun verlangt die Genehmigungsbehörde von uns beiden , Anträge und Nachweise, wie sie üblicherweise
bei Neuerteilung oder Verlängerung notwendig sind . Auch die Fa. L u.K soll uns bewerten .
Finde keinerlei Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen .
Vielleicht wiss Ihr mehr .
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- Vielschreiber
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Re: Betriebsübergabe
Die "Übertragung" von Dir auf einen anderen Taxiunternehmer ist für den anderen doch real eine Neukonzessionierung. Nur wenn ein Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH usw.) verkauft wird, bleibt der Konzessionär der gleiche, denn dann wird "nur" der Geschäftsführer ausgetauscht. Allerdings werden an den GmbH-Geschäftsführer in Hinblick auf die "Zuverlässigkeit" die gleichen Aforderungen gestellt wie an einen selbst haftenden Taxiunternehmer (zumindest hier in Hamburg).
Re: Betriebsübergabe
Ist hier bei uns nicht anders. Rechtsgrundlagen habe ich auch keine dazu gefunden- ist aber leider so. Meine Frau hat mir vor 2 Jahren das Geschäft übertragen und die wollten das auch haben.
Der Wagen meiner Frau, welchen ich übernommen hatte, war 2 Wochen vor der Überschreibung bei der HU. Die durfte ich sogar erneut machen . Über Sinn und Unsinn bei diesen Verordnungen darf man nicht genauer nachdenken. Ist alles nur Geldschneiderei!!!
Greez F.
Der Wagen meiner Frau, welchen ich übernommen hatte, war 2 Wochen vor der Überschreibung bei der HU. Die durfte ich sogar erneut machen . Über Sinn und Unsinn bei diesen Verordnungen darf man nicht genauer nachdenken. Ist alles nur Geldschneiderei!!!
Greez F.
- nightrider
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Re: Betriebsübergabe
Das ist denke ich überall so. Wird eine Konzession übertragen ist das genau wie eine Neukonzession zu behandeln. Zumindest der der die Konzession übernimmt muss alle Papiere wie bei einem Neuantrag, oder einer Verlängerung beibringen.
Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: Betriebsübergabe
OK , dass der Übernehmende die Anträge und Bescheinigungen vorlegen muss ist schon klar .
Wozu aber ich , der ja nichtmehr weiter den Betrieb führt .
In unserem Fall werden ja 2 mal fette Gebühren fällig .
Wozu aber ich , der ja nichtmehr weiter den Betrieb führt .
In unserem Fall werden ja 2 mal fette Gebühren fällig .
- nightrider
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Re: Betriebsübergabe
Tja warum der Übergebende das alles braucht ist mir auch ein Rätsel, ist hier glaube ich nicht der Fall. Vor Allem aber hat der ja seine Konzession(en) und seine Eignung wurde ja bereits bei der letzten Verlängerung geprüft und die gilt in der Regel für 5 Jahre.
Also ich würde da mal nachhacken, ob da nicht vielleicht ein etwas übereifriger Sachbearbeiter etwas durcheinander bingt
Also ich würde da mal nachhacken, ob da nicht vielleicht ein etwas übereifriger Sachbearbeiter etwas durcheinander bingt
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: Betriebsübergabe
das liegt daran dass der Betrieb unbelastet übergeben werden muss, alle Unbedenklichkeitsbescheinungen sind vorzulegen
Re: Betriebsübergabe
Sag ich ja, das man über diese Bestimmungen besser nicht nachdenken darf. Ich hab auch geschaut wie ein Ochse aber die vom Straßenverkehrsamt wollten eine neue HU!!nightrider hat geschrieben: Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
- alsterblick
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Re: Betriebsübergabe
hatten wir doch schon, der aktuelle KM-Stand wird von Dritten(TüV........) auf Papier benötigt.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Betriebsübergabe
nightrider hat geschrieben:Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
Ich vermute, die Behörde sichert sich mit dieser Maßnahme für den Fall ab, dass die Konzession nur deswegen übertragen wird, weil das Taxi in der Zwischenzeit einen schweren Unfall hatte und der Unternehmer kein Geld für ein neues Fahrzeug hat. Wäre rein jedenfalls rein theoretisch denkbar.
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Re: Betriebsübergabe
Ne Bescheinigung nach § 41 BoKraft für 25 Euro halte ich gerade noch für rechtlich in Ordnung, ne ganze HU jedoch nicht.