Unfallverursacher verklagt Geschädigten

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.12.2016, 18:44

eichi hat geschrieben:...
V1 gilt als Unfallverursacher und wird demnächst mit einem
Ordnungsgeld rechnen können...
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Hier vor Ort wird das Bußgeld sofort kassiert (35,- €)
Erst bei Weigerung geht der Vorgang zur Ordnungsbehörde und von da zur Staatsanwaltschaft.
Wird das Verfahren eingestellt (wegen geringer oder nicht erwiesener Schuld) wird auch das Bußgeld nicht fällig.
Wenn allerdings die Schuld als erwiesen gilt kommen auf das Bußgeld noch die Verwaltungs- und Verfahrenskosten oben auf.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Sascha1979
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 19.12.2016, 23:26

eichi hat geschrieben:***:
...aber vor allem: in Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
Dies ist ein Trugschluss!
Bei der pol. Unfallaufnahme wird ein Unfallbeteiligter/ Verkehrsteilnehmer
im Protokoll als "V1" geführt, der andere entspr. als "V2".
V1 gilt als Unfallverursacher und wird demnächst mit einem
Ordnungsgeld rechnen können. Im Zweifelsfall mit "Anscheinsbeweis".
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass dies eine rechtsstaatliche Schuld Feststellung ist!!!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Poorboy
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 20.12.2016, 02:00

eichi hat geschrieben:***:
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Nicht ganz, ist eine Entscheidung der Polizei nach ihren Ermittlungen. Ich habe widersprochen, die € 35,- nicht bezahlt und nichts ging zu Gericht. Widerspruch wurde akzeptiert.

Poorboy

Sascha1979
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 20.12.2016, 03:13

Poorboy hat geschrieben:
eichi hat geschrieben:***:
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Nicht ganz, ist eine Entscheidung der Polizei nach ihren Ermittlungen. Ich habe widersprochen, die € 35,- nicht bezahlt und nichts ging zu Gericht. Widerspruch wurde akzeptiert.

Poorboy
Korrekt.
Damit ist in unserer Demokratie weder deine Schuld noch deine Unschuld erwiesen.
Genau wie deine Unschuld NICHT erwiesen ist, wenn ein Staatsanwalt das Verfahren einstellt.

Schuldig sprechen können in Deutschland NUR die Gerichte!

Unschuldig sind alle, bis ein Gericht die Schuld gesprochen hat!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 20.12.2016, 03:49

Bedeutet aber, dass die Polizei nach aufwendigen Nachermittlungen, die sechs Monate in Anspruch nahmen, mir nichts nachweisen konnte und darum meinen Widerspruch akzeptiert hat. Dem schloss sich die gegnerische Versicherung an und erstattete meinen Schaden vollumfänglich.

Der Amtsrichter des Gerichts, das vom Gegner angerufen wurde, um € 591,- von mir wegen Rückstufung in Sachen Schadensfreiheit-Rabatt zu bekommen, hat dann aber tatsächlich nicht nur mich, sondern auch den Vorstandsvorsitzenden meiner Versicherung persönlich zur Verhandlung vorgeladen!

Das musste die Versicherung erst einmal abbiegen. Persönlich kenne ich nur den untermandatierten Anwalt vor Ort. Betraut mit dem schriftlichen Teil hat meine Versicherung einen Anwalt, der den Titel Professor für Verkehrsrecht trägt. Den kenne ich nicht, nur seine Schriftsätze! Und er hat in scharfen Formulierungen die Abweisung der Klage beantragt. Dringt er mit seiner Argumentation durch, geht auch seine Rechnung an den Staat wegen Prozesskostenbeihilfe! Irre!!

Mal sehen, was wird.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von taxipost » 20.12.2016, 12:26

Sascha1979,
die unschuld muss nie bewiesen werden !!!
sie gilt immer, bis das gegenteil bewiesen ist.

die einstellung eines ermittlungsverfahren bedeutet,
dass es keine ausreichenden beweise für die "nicht-unschuld" gibt.

alles klar, herr taxi-richter ?!
Zuletzt geändert von taxipost am 20.12.2016, 12:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 20.12.2016, 12:48

taxipost hat geschrieben:Sascha1979,
die unschuld muss nie bewiesen werden !!!
sie gilt immer, bis das gegenteil bewiesen ist.

die einstellung eines ermittlungsverfahren bedeutet,
dass es keine ausreichenden beweise für die "nicht-unschuld" gibt.

alles klar, herr taxi-richter ?!
Mir ist so als hätte ich selbiges im letzten Satz meines Beitrages geschrieben.

Aber insgesamt schön, dass wir einer Meinung sind.
Trinke bereits mein 2. Bier darauf. Holst du dir auch ein Glas Wein und wir stoßen virtuell an?
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 25.03.2017, 04:05

Und heute hatte ich das Urteil im Briefkasten.

Der Versicherungsanwalt hatte es laut Eingangsstempel schon im November, am 17. Februar laut Eingangsstempel dann auch die schriftliche Begründung. Mehr als einen Monat danach werde ich dann auch mal informiert.

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatsächlich wegen Prozesskostenübernahme die Staatskasse, bis auf € 1500,- für das Gutachten und € 170,- für den erfolgreichen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe.
Diese € 1670,- ist er also für seine Dreistigkeit los.

Streitwert, Kläger hatte € 591,- von mir gefordert, also weniger als € 600,-, was Rechtsmittel ausschließt, wird vom Gericht auf € 1000.- festgesetzt. Damit ist Berufung möglich. Vorher muss aber erneut Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Und die gibt es nur bei Erfolgsaussicht. Nach dem Verkehrsunfalldienst der Polizei hat nun auch der vom Gericht beauftragte DEKRA-Gutachter nach dem Schadensbild konstatiert, dass der Unfall für mich "unvermeidbar" war, so ich nicht mehr als 50 km/h gefahren sei. Was nicht zu beweisen wäre.

Ob das Gericht bei der Sachlage einer Berufung "Erfolgsaussichten" einräumt bleibt, sofern der Antrag gestellt wird, abzuwarten. Möglich ist alles.

In der Begründung bekommt der Kläger vom Gericht noch eine Klatsche.

1. wird darauf verwiesen, dass das Gutachten keinen Beweis für eine überhöhte Geschwindigkeit meinerseits erbringen konnte. Genau dies sei aber vom Kläger behauptet worden und er sei den Beweis schuldig geblieben.

2. Da der Kläger laut eigener schriftlicher Einlassung in der Klage mich im Rückspiegel mit überhöhter Geschwindigkeit habe herankommen sehen, hätte ihm klar sein müssen, dass ich bei dieser Sachlage einen Auffahrunfall nur durch ein Überholhmanöver hätte vermeiden können. Dann hätte er niemals abbiegen dürfen.

Also: Entweder bin ich korrekt gefahren und der Unfall war für mich unvermeidbar, oder ich bin gerast, was der Kläger ja gesehen haben will, dann ginge der Unfall, weil er trotzdem nach links abgebogen ist, auch auf seine Kappe.

Nun frage ich mich, wer trägt meine Kosten? An wen muss ich mich wenden?? Zu zwei Verhandlungsterminen musste ich gut 1.200 km fahren und hatte vier Tage Verdienstausfall

Und der Unfall war in 2013!!! Das Ding hat sich bislang 43 Monate hingezogen!!

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ilkoep
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von ilkoep » 25.03.2017, 07:59

Poorboy hat geschrieben:Nun frage ich mich, wer trägt meine Kosten? An wen muss ich mich wenden?
An den Kläger.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 25.03.2017, 19:33

Der ist angeblich mittellos und hatte Prozesskostenhilfe!

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 25.03.2017, 22:38

Dumm gelaufen. Der Steuerzahler kommt jedenfalls nicht dafür auf.
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Löwenzahn
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Löwenzahn » 25.03.2017, 23:56

Du machst deinen Namen alle Ehre.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 26.03.2017, 04:50

Er hat recht.

Um Fahrtkosten und Verdienstausfall vom Kläger erstattet zu bekommen. muss ich erst beim Gericht einen "Kostenfestsetzungsbeschluss" beantragen. Der ist dann vollstreckbar.

Da der Kläger, obwohl angeblich mittellos, ein eigenes Auto hat, könnte man dieses dann pfänden.

Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn das Auto schon weg wäre. Meine Versicherung musste nämlich den mandatierten Anwalt auch selbst bezahlen, und sich dann das Geld vom erfolglosen Kläger wiederholen. Das könnte der Grund sein, warum ich erst nach vier Monaten über das Urteil informiert wurde. Möglich, dass die sich den alten Hyundai schon gegriffen haben und ich jetzt lange Nase mache.

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Zuletzt geändert von Poorboy am 26.03.2017, 04:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von ilkoep » 26.03.2017, 14:07

Ein Kostenfestsetzungsbeschluss lohnt sich immer. 30 Jahre gültig und vererbbar, zu beiden Seiten :mrgreen: .

Ob beim Schuldner was zu holen ist lohnt sich vorab eine Auskunft gegen einen schmalen Taler hier:

https://www.vollstreckungsportal.de/zpo ... kommen.jsf

Wegen der im Raum stehenden Summe hebt niemand die Zwei Finger, es sei denn er hat schon längst gemacht.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 27.03.2017, 00:51

Jetzt erst gesehen!

Der Anwalt meiner Versicherung hat Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt und will sich melden, sobald dieser vorliegt.

Habe aber keine Ahnung, ob das auch meine, oder eben nur die Kosten der Versicherung betrifft. Hat da jemand Erfahrung?? Ich wurde jedenfalls erstmalig von einem "mittellosen" Gegner erfolglos verklagt. Obwohl, auch wenn er nicht mittellos wäre, müsste ja eine gerichtliche Instanz festlegen, welche Kosten erstattungsfähig sind. Sonst ginge ja gleich der nächste Prozess los :idea: :idea: !

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 27.03.2017, 00:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von ilkoep » 29.03.2017, 19:41

Poorboy hat geschrieben:Der Anwalt meiner Versicherung hat Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt und will sich melden, sobald dieser vorliegt.

Habe aber keine Ahnung, ob das auch meine, oder eben nur die Kosten der Versicherung betrifft.
Kommt drauf an was der Anwalt reinschreibt. Wenn Du Deine 1200 km, zwei Übernachtungen, vier mal Verpflegungmehrsaufwand sowie vier Tage Verdienstsausfall nicht angemeldet hast, wird sich der Anwalt nur um seine Kostennote kümmern.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 30.03.2017, 02:18

Wie soll ich Kosten anmelden, wenn ich das Urteil noch nicht einmal kenne und man mich glatte vier Monate nach Verkündung erst informiert??

Poorboy

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.03.2017, 03:18

Das wird eigentlich bei der Verhandlung gemacht, das hätte dir eine Rechtsberatung sagen können.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Grossraum
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Grossraum » 30.03.2017, 18:30

Tach zusammen,

genau das was Poorboy erlebt hat, ist immer meine Horror-Vorstellung.

Man fährt an einem alten Opi vorbei, der nicht weiß wo er ist und was er macht und dann plötzlich ohne Blinken irgendwelche Fisematenten macht. Wie soll ich, wenn ich alleine im Auto bin beweisen, dass der Opi nicht geblinkt hat ?

Heute auch so eine alte Oma, brettert bei Rot über die Kreuzung Karl-Rudolf/Graf-Adolf Str, es hätte nicht viel gefehlt und es hätte richtig geknallt. Wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht reagiert hätten wäre es zu einem sehr schweren Unfall gekommen.
Ein Radfahrer hat Omi bis zur nächsten Ampel verfolgt und ihr durch das geöffnete Wagenfenster gesagt (gebrüllt), war wohl noch schwerhörig, dass sie dringend mal zum Arzt müsse. Daraufhin hat Omi ihr Fenster geschlossen und die Sache war für die Dame erledigt.
Also manchmal bin ich schon für Tests für ältere Verkehrsteilnehmer.
Ist teilweise echter Wahnsinn was auf den Straßen abläuft.

Mein Vater hat immer gesagt, Auto fahren ist wie Schach spielen. Man muß 3 Züge voraussehen, den des Vordermanns, den eigenen und den des Hintermanns.
Mittlerweile ergänze ich den Satz: Ich brauche noch eine Kristallkugel auf dem Armaturenbrett oder einen Wahrsager-Lehrgang.

Schönen Abend noch
und weiterhin Gute und unfallfrei Fahrt.
Gruß
Wolfgang

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von TaxiBabsi » 30.03.2017, 18:39

Die physischen Verschleißerscheinungen alter Menschen werden i.d.R. durch Erfahrung und defensiver Fahrweise hinreichend kompensiert.

Die Alten sind nur ein kleines Problem, ein Großes dagegen die jungen Wilden GTI's.

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