Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Und der Fall ging weiter, ohne dass es jemand für notwendig hielt, mich davon zu unterrichten!!!
Nunmehr drei Jahre nach dem Unfall bekomme ich wieder einer Ladung, diesmal nicht Güte- sondern Hauptverhandlung!
Der Vorschlag 80 % auf den Kläger, 20 % auf mich wurde also von meiner Versicherung abgelehnt. Hatte ich keine Ahnung von.
Weil zur Mittagszeit verhandelt wird, mache ich mich einen Tag vorher auf den Weg in den tiefen Osten.Also wieder zwei Tage Verdienstausfall!!
Zur Verhandlung taucht wieder der untermandatierte Anwalt vor Ort auf und fragt mich, ob ich das "unfallanalytische Gutachten" gelesen hätte. Konnte ich gar nicht, weil es erst am Tag der Verhandlung, ich war schon am Gerichtsstand, in meinem Briefkasten lag. Anwalt sagt, es sähe sehr gut aus für mich.
Im Gerichtssaal wird aus dem Gutachten vorgetragen: Nach Schadensbild sei ich mindestens 30 km/h und höchstens 73 km/h gefahren, am wahrscheinlichsten wären 45 km/h
Bei 73 km/h wäre ich beim Richtungswechsel des gegnerischen Wagens noch hinter diesen gewesen und hätte den Unfall durch eine Vollbremsung verhindern können. Bei Tempo unterhalb 50 km/h, was nach Gutachten am wahrscheinlichsten ist, aber nicht beweisen werden kann, hätte ich den gegnerischen Wagen bei dessen Richtungswechsels bereits größtenteils passiert und keine Möglichkeit mehr gehabt, den Unfall zu verhindern.
Der gegnerische Anwalt will auf die möglichen 73 km/h hinaus. Der untermandatierte Anwalt meiner Versicherung fällt ihm ins Wort: Laut Gutachten sei es am wahrscheinlichsten, dass ich Tempo 45 km/h gefahren sei. Beweisen ließe ich aber aus dem Schadensbild keine konkrete Geschwindigkeit. Als Kläger müsse er seine Behauptung aber beweisen, und das könne er nicht. Die Versicherung seines Mandanten hätte wohl kaum meinen Schaden vollumfänglich reguliert, wenn sie anderer Ansicht gewesen wäre. Er möge nun endlich seine Beweise vortragen und mir nicht ein Tempo unterstellen.
Das Gericht schließt sich dem an, das Gutachten habe keinen Beweis ergeben.
Ende der Verhandlung, keine Frage an mich, wurde aber geladen, hatte zwei Tage Arbeitsausfall und bin 700 Kilometer gefahren! Irrsinn.
Urteil erfolgt schriftlich, wann auch immer!
Poorboy
Nunmehr drei Jahre nach dem Unfall bekomme ich wieder einer Ladung, diesmal nicht Güte- sondern Hauptverhandlung!
Der Vorschlag 80 % auf den Kläger, 20 % auf mich wurde also von meiner Versicherung abgelehnt. Hatte ich keine Ahnung von.
Weil zur Mittagszeit verhandelt wird, mache ich mich einen Tag vorher auf den Weg in den tiefen Osten.Also wieder zwei Tage Verdienstausfall!!
Zur Verhandlung taucht wieder der untermandatierte Anwalt vor Ort auf und fragt mich, ob ich das "unfallanalytische Gutachten" gelesen hätte. Konnte ich gar nicht, weil es erst am Tag der Verhandlung, ich war schon am Gerichtsstand, in meinem Briefkasten lag. Anwalt sagt, es sähe sehr gut aus für mich.
Im Gerichtssaal wird aus dem Gutachten vorgetragen: Nach Schadensbild sei ich mindestens 30 km/h und höchstens 73 km/h gefahren, am wahrscheinlichsten wären 45 km/h
Bei 73 km/h wäre ich beim Richtungswechsel des gegnerischen Wagens noch hinter diesen gewesen und hätte den Unfall durch eine Vollbremsung verhindern können. Bei Tempo unterhalb 50 km/h, was nach Gutachten am wahrscheinlichsten ist, aber nicht beweisen werden kann, hätte ich den gegnerischen Wagen bei dessen Richtungswechsels bereits größtenteils passiert und keine Möglichkeit mehr gehabt, den Unfall zu verhindern.
Der gegnerische Anwalt will auf die möglichen 73 km/h hinaus. Der untermandatierte Anwalt meiner Versicherung fällt ihm ins Wort: Laut Gutachten sei es am wahrscheinlichsten, dass ich Tempo 45 km/h gefahren sei. Beweisen ließe ich aber aus dem Schadensbild keine konkrete Geschwindigkeit. Als Kläger müsse er seine Behauptung aber beweisen, und das könne er nicht. Die Versicherung seines Mandanten hätte wohl kaum meinen Schaden vollumfänglich reguliert, wenn sie anderer Ansicht gewesen wäre. Er möge nun endlich seine Beweise vortragen und mir nicht ein Tempo unterstellen.
Das Gericht schließt sich dem an, das Gutachten habe keinen Beweis ergeben.
Ende der Verhandlung, keine Frage an mich, wurde aber geladen, hatte zwei Tage Arbeitsausfall und bin 700 Kilometer gefahren! Irrsinn.
Urteil erfolgt schriftlich, wann auch immer!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Da du anscheinend das Drama nicht wo häufig bei Gericht miterlebst:
Ich habe war 4x (!) zu einem Urteil Verkündungstermin in einer Sache zu Gericht gefahren um vor ort zu erfahren, dass der Richter das Urteil nicht geschafft hat.
Die schriftlichen Termin absagen gingen jedes Mal NACH dem Termin postalisch bei meinem Anwalt ein.
Der Richter wurde nicht müde mir zu erzählen, dass normalerweise niemand zu einem Verkündung Termin kommt und mein Anwalt das Urteil schriftlich bekommt.
Ich wurde nicht müde ihm zu erzählen, dass ich Zeit habe und immer wieder kommen werde.
So gab es dann beim 5. mal ein Urteil (zu meinen Gunsten).
Ich habe war 4x (!) zu einem Urteil Verkündungstermin in einer Sache zu Gericht gefahren um vor ort zu erfahren, dass der Richter das Urteil nicht geschafft hat.
Die schriftlichen Termin absagen gingen jedes Mal NACH dem Termin postalisch bei meinem Anwalt ein.
Der Richter wurde nicht müde mir zu erzählen, dass normalerweise niemand zu einem Verkündung Termin kommt und mein Anwalt das Urteil schriftlich bekommt.
Ich wurde nicht müde ihm zu erzählen, dass ich Zeit habe und immer wieder kommen werde.
So gab es dann beim 5. mal ein Urteil (zu meinen Gunsten).
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Ja, und ....?
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Obwohl Prozesskostenbeihilfe, de facto Prozesskostenübernahme meinem älteren Kläger gewährt wurde, musste er für das "unfallanalytische Gutachten" mit € 1500,- in Vorlage gehen. Hat er offensichtlich gemacht, obwohl doch angeblich "mittellos"-
Sollte das Urteil tatsächlich gegen ihn ausgehen, also die Klage abgewiesen werden, ist er zumindest diese Kohle los.
Zur Erinnerung: Er wollte € 591,- von mir, als Ausgleich für die Rückstufung beim Schadensfreiheit-Rabatt! Wohl niemand hätte bei der Summe die Prozesskosten auf eigene Kappe riskiert.
Ob ich, falls die Klage abgewiesen wird, wie von der Versicherung beantragt, vier Tage Verdienstausfall plus Reisekosten irgendwo geltend machen kann, weiß ich auch nicht.
Poorboy
Sollte das Urteil tatsächlich gegen ihn ausgehen, also die Klage abgewiesen werden, ist er zumindest diese Kohle los.
Zur Erinnerung: Er wollte € 591,- von mir, als Ausgleich für die Rückstufung beim Schadensfreiheit-Rabatt! Wohl niemand hätte bei der Summe die Prozesskosten auf eigene Kappe riskiert.
Ob ich, falls die Klage abgewiesen wird, wie von der Versicherung beantragt, vier Tage Verdienstausfall plus Reisekosten irgendwo geltend machen kann, weiß ich auch nicht.
Poorboy
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Das der alter Herr vor dem Abbiegen nicht geblinkt haben soll, kann das Gericht auch als Schutzbehauptung werten...
Ansonsten gilt auch : Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.
Und nicht zu vergessen, „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern“.
Der Eindruck drängt sich auf, das Gericht zweifelt an Poorboy's Schilderung des Unfallhergangs....
Ansonsten gilt auch : Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.
Und nicht zu vergessen, „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern“.
Der Eindruck drängt sich auf, das Gericht zweifelt an Poorboy's Schilderung des Unfallhergangs....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Ich erwähnte dies genau so zu Beginn.Pirat hat geschrieben:Das der alter Herr vor dem Abbiegen nicht geblinkt haben soll, kann das Gericht auch als Schutzbehauptung werten...
Ansonsten gilt auch : Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.
Und nicht zu vergessen, „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern“.
Der Eindruck drängt sich auf, das Gericht zweifelt an Poorboy's Schilderung des Unfallhergangs....
Ich bleibe dabei:
Poorboy wird eine größere Mitschuld bekommen. Größer als die 20%.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Nein, es verdreht Fakten. Beim Unfall hatte ich drei Mitfahrer, zwei haben bestätigt, dass der alte Herr nicht geblinkt hat. Beide wurde nicht als Zeugen geladen und ihre Aussagen vor den aufnehmenden Polizeibeamten nicht berücksichtigt!Pirat hat geschrieben:Das der alter Herr vor dem Abbiegen nicht geblinkt haben soll, kann das Gericht auch als Schutzbehauptung werten...
Ansonsten gilt auch : Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.
Und nicht zu vergessen, „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern“.
Der Eindruck drängt sich auf, das Gericht zweifelt an Poorboy's Schilderung des Unfallhergangs....
Dann die Aussage des alten Herrn beim Gütetermin, ich sei zu schnell gefahren, dann hätte ich ihn mittels 180-Grad-Wende über die Auffahrt zum Parkplatz überholt und dabei gerammt. Das ist unmöglich, wurde aber vom Richter mit dem Hinweis abgetan, dass einem die Erinnerung schon mal Streiche spielen kann. Und genau diese Aussage fehlte dann im Protokoll der Verhandlung. Juristisch wenig erfahren, habe ich dummerweise nicht darauf bestanden, diese Aussage ins Protokoll aufzunehmen. Leider hat es auch der Anwalt nicht gemacht.
Die polizeilichen Ermittler sahen keine Schuld bei mir, mein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde akzeptiert, die Versicherung sah keine Teilschuld bei mir und hat meinen Schaden vollständig bezahlt, der Gutachter konnte ebenfalls keinen Beweis für ein Fehlverhalten meinerseits liefern.
Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass der Richter mir mittels eigener Machtfülle etwas anhängt.
Poorboy
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Tut mir leid, aber Du hast bei einer unklaren Verkehrslage überholt...
Du sagst ja selbst;“ In 30er-Zone fährt ein Wagen vor mir immer langsamer. Will wohl parken, denke ich, überhole und es gibt hinten rechts einen Schlag. Habe keine Erklärung, fahre die nächste Parklücke an, um nachzusehen.“
Hätte der alte Herr geblinkt, wäre es keine unklare Verkehrslage.
Du sagst ja selbst;“ In 30er-Zone fährt ein Wagen vor mir immer langsamer. Will wohl parken, denke ich, überhole und es gibt hinten rechts einen Schlag. Habe keine Erklärung, fahre die nächste Parklücke an, um nachzusehen.“
Hätte der alte Herr geblinkt, wäre es keine unklare Verkehrslage.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Weder macht der Fakt, ob er geblinkt hat oder nicht irgendeinen gravierenden Unterschied aber vor allem: in Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
Glücklicherweise haben wir Gewalten Teilung in de!!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Das kann doch alles nicht wahr sein! Ich sehe die Szene genau vor mir, gerade heute hatte ich wiederholt eine ähnliche. Langsamer Opa auf Lehmweg. Suchte wohl einen Parkplatz, fuhr Schrittgeschwindigkeit. Keinen Blinker! Als der Gegenverkehr endlich vorbei war setze ich zum Überholen an, hupe vorher extra noch. Als ob ich es geahnt hatte, Opa zieht plötzlich nach links rüber, ich Vollbremsung, gutgegangen. Ich raus aus dem Wagen und sage: Was machen sie da? Setzen sie doch ihren Blinker! Dann weiß man, was sie wollen. Er: Wo kommen sie denn her? Im Falle eines Crashes hätte ich glasklar auf die Rückversicherungspflicht/Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Schulterblick bestanden, die auch beim Rückwärtsfahren gilt. Er hätte mich sehen müssen!!! Ganz wichtig auch: Wann war bei dem alten Herrn die letzte Augenprüfung/Gesichtsfeldprüfung? Ein hervorragendes Argument mit dem viele Verkehrsrechtler/Gutachter bereits "überführt" haben. Nur so als Tipp. Hast du keinen Anwalt Poorie?Poorboy hat geschrieben:...Dann die Aussage des alten Herrn beim Gütetermin, ich sei zu schnell gefahren, dann hätte ich ihn mittels 180-Grad-Wende über die Auffahrt zum Parkplatz überholt und dabei gerammt. Das ist unmöglich, wurde aber vom Richter mit dem Hinweis abgetan, dass einem die Erinnerung schon mal Streiche spielen kann. Und genau diese Aussage fehlte dann im Protokoll der Verhandlung. Juristisch wenig erfahren, habe ich dummerweise nicht darauf bestanden, diese Aussage ins Protokoll aufzunehmen. Leider hat es auch der Anwalt nicht gemacht.
Die polizeilichen Ermittler sahen keine Schuld bei mir, mein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde akzeptiert, die Versicherung sah keine Teilschuld bei mir und hat meinen Schaden vollständig bezahlt, der Gutachter konnte ebenfalls keinen Beweis für ein Fehlverhalten meinerseits liefern.
Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass der Richter mir mittels eigener Machtfülle etwas anhängt.
....
GLG
Dura lex, sed lex.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Wenn er Dich hinten erwischt hätte, hättest Du exakt meinen Fall!!
Anwalt ist von der Versicherung!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Wenn links irgendwas ist, wo der hin kann, mußt Du deutlicher hupen / abschrecken !!!SindSieFrei? hat geschrieben: Suchte wohl einen Parkplatz, ......... setze ich zum Überholen an, hupe vorher extra noch. ......... Vollbremsung, gutgegangen.
Grundsätzlich laut auch deshalb, weil dahinkriechend keine Anzeichen gebend.
Sorry, selbst umsichtig unfallfrei seit meinem 19 Lj.
Zuletzt geändert von alsterblick am 19.12.2016, 00:43, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Mein von mir zurückgewiesener Bußgeldbescheid über € 35,- kam aber nicht vom Bundesverfassungsgericht !Sascha1979 hat geschrieben: in Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Das muss er auch nicht.Poorboy hat geschrieben:Mein von mir zurückgewiesener Bußgeldbescheid über € 35,- kam aber nicht vom Bundesverfassungsgericht !Sascha1979 hat geschrieben: in Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
Aber mit dem Zurückweisen und selbst mit der Einstellung des Verfahrens ist keine Unschuld gesprochen. Dies tut nur und einzig allein unsere Gerichtsbarkeit.
Zu dem Vorfall an sich:
Noch einmal:
Wenn vor mir ein Auto wirre Dinge hat, dann rate ich nicht und hoffe nicht dass er vielleicht rechts parken möchte, und überhole ihn, sondern bleibe solange dahinter, bis die Verkehrssituation klar ist!
Ich habe ja nun einige Führerscheine erworben. Und somit einige Fahrlehrer gehabt.
Aber wenn ich ein einziges mal ein Auto überholt hätte, welches einfach nur langsamer wird, dann hätten mich alle meine Fahrlehrer in Grund und Boden gestaucht.
Das gleiche gilt übrigens an einer Rechts vor Links Kreuzung: Wenn ein Auto von rechts einfach nur stehen bleibt, und sonst nichts weiteres macht, dann bleibe ich SO LANGE stehen, bis er mir SIGNALISIERT, dass er auf seine Vorfahrt verzichtet. In UNKLAREN Verkehrssituationen denkt man sich niemals eine Möglichkeit aus, die gemeint sein könnte.
Ich sehe eine Hauptschuld bei poorboy, vollkommen unabhängig davon ob der Fahrer geblinkt oder nicht geblinkt hat.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Und wenn das Auto die wirren Dinge immer noch hat, trotz klarer Verkehrssituation. Was machst Du dann?*** hat geschrieben:Wenn vor mir ein Auto wirre Dinge hat, dann rate ich nicht und hoffe nicht dass er vielleicht rechts parken möchte, und überhole ihn, sondern bleibe solange dahinter, bis die Verkehrssituation klar ist!
Tatsächlich? Welchen von denen zeigst Du bei Kontrollen vor: Nur einen oder immer alle?*** hat geschrieben:Ich habe ja nun einige Führerscheine erworben.
Ich hab übrigens nur einen, auf dem sind dafür alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen.
Ist viel praktischer, glaubs mir!
Sascha's übrigens auch nicht.*** hat geschrieben:Ich sehe eine Hauptschuld bei xxxx, vollkommen unabhängig davon ob der Fahrer geblinkt oder nicht geblinkt hat.
......
In Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.12.2016, 03:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Ich bleibe dahinter und dahinter und hupe 1-2x und wenn er immer noch stehen bleibt, steige ich aus, und frage freundlich.Guter_Kollege hat geschrieben: Und wenn das Auto die wirren Dinge immer noch hat, trotz klarer Verkehrssituation. Was machst Du dann?
Alle seltener. Welchen: Kommt drauf an:Guter_Kollege hat geschrieben:Tatsächlich? Welchen von denen zeigst Du bei Kontrollen vor: Nur einen oder immer alle?*** hat geschrieben:Ich habe ja nun einige Führerscheine erworben.
Im europäischen Straßenverkehr meistens den EU Führerschein.
Hier in Australien beispielsweise den EU Führerschein & den Internationalen Führerschein (keiner von beiden ist einzeln gültig).
Bei Boot fahren einen der Bootsführerscheine - entweder den für See oder den für Binnen. Je nachdem.
Das glaube ich dir sehr gerne. Du wirst auch vermutlich niemals mehr Führerscheine besitzen. Boote, Ausland oder gar Flugzeuge (wobei das eine Lizenz ist, kein Führerschein) werden wohl niemals zu deinem Repertoire gehören.Guter_Kollege hat geschrieben: Ich hab übrigens nur einen,
Wenn man mit den gängigen Begrenzungen unterwegs ist, bekommt man sicherlich alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen. Sehr schnell nicht mehr.Guter_Kollege hat geschrieben: auf dem sind dafür alle Fahrerlaubnisklassen eingetragen.
Ist viel praktischer, glaubs mir!
Ich empfehle dazu:
https://www.dropbox.com/s/bzb34xoorput6 ... 3.jpg?dl=0
Oder auch aktueller denn je:
(Bis Sekunde 30 vorspulen):
https://vimeo.com/141906695 (Passwort: taxiforum )
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unmotiviert fahrende Verkehrsteilnehmer sind gefährlich
@Guter Kollege
Sascha hat mehrere Führerscheine aus mehreren Ländern, habe ich übrigens auch.
@Sascha
Bei unklaren Verkehrssituationen und dem passenden gut motorisierten schnellen Auto hilft oft schnellstes Verlassen der unklaren Gefahrensituation, also Gas geben und weg. Das ist gegen Fahrschultheorie aber der Überlebenspraxistip schlechthin. Gas geben, schneller als die vor mir befindliche Gefahr wahrscheinlich zunehmend gefährlich unkalkulierbar agieren kann. Denn diese unklaren Situationen beinhalten ein zunehmend großes Unfallpotenzial und auch ein großes Auffahrpotenzial von hinten dem ich bei fahrschultheoretischen Agieren hilflos ausgeliefert bin, daher Überlebensregel Nr. 1: in unklaren Situationen wenn möglich schnell weg, demnächst auch mit Senkrechtstarterfuntion. Im Ausland möglichst nicht aussteigen und nicht diskutieren denn Du verschlechterst Deine Situation, Ausland ist nicht DAS.
Sascha hat mehrere Führerscheine aus mehreren Ländern, habe ich übrigens auch.
@Sascha
Bei unklaren Verkehrssituationen und dem passenden gut motorisierten schnellen Auto hilft oft schnellstes Verlassen der unklaren Gefahrensituation, also Gas geben und weg. Das ist gegen Fahrschultheorie aber der Überlebenspraxistip schlechthin. Gas geben, schneller als die vor mir befindliche Gefahr wahrscheinlich zunehmend gefährlich unkalkulierbar agieren kann. Denn diese unklaren Situationen beinhalten ein zunehmend großes Unfallpotenzial und auch ein großes Auffahrpotenzial von hinten dem ich bei fahrschultheoretischen Agieren hilflos ausgeliefert bin, daher Überlebensregel Nr. 1: in unklaren Situationen wenn möglich schnell weg, demnächst auch mit Senkrechtstarterfuntion. Im Ausland möglichst nicht aussteigen und nicht diskutieren denn Du verschlechterst Deine Situation, Ausland ist nicht DAS.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 19.12.2016, 05:24, insgesamt 5-mal geändert.
Re: unmotiviert fahrende Verkehrsteilnehmer sind gefährlich
Wohin denn ? etwa an dem Ort der unklaren Situation vorbei ?TaxiBabsi hat geschrieben:Überlebensregel Nr. 1: in unklaren Situationen wenn möglich schnell weg
Solltest Du dies tun, gib nie zu, dass die Situation für Dich 'unklar' erschien. Daraus kann Dir nur ein Strick gedreht werden.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: unmotiviert fahrende Verkehrsteilnehmer sind gefährlich
Der erste vernünftige Vorschlag von Dir in diesem Forum.TaxiBabsi hat geschrieben:Überlebensregel Nr. 1: in unklaren Situationen wenn möglich schnell weg, demnächst auch mit Senkrechtstarterfuntion.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
***:
Bei der pol. Unfallaufnahme wird ein Unfallbeteiligter/ Verkehrsteilnehmer
im Protokoll als "V1" geführt, der andere entspr. als "V2".
V1 gilt als Unfallverursacher und wird demnächst mit einem
Ordnungsgeld rechnen können. Im Zweifelsfall mit "Anscheinsbeweis".
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Dies ist ein Trugschluss!...aber vor allem: in Deutschland stellt KEIN Polizei Beamter schuld oder Unschuld fest!!!
Bei der pol. Unfallaufnahme wird ein Unfallbeteiligter/ Verkehrsteilnehmer
im Protokoll als "V1" geführt, der andere entspr. als "V2".
V1 gilt als Unfallverursacher und wird demnächst mit einem
Ordnungsgeld rechnen können. Im Zweifelsfall mit "Anscheinsbeweis".
Erst bei einem Einspruch wandert das Verfahren von der "Polizeibehörde"
zum Gericht (grob ausgedrückt).
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)