@TMB & Taxihasi
Schön zu wissen, dass bei Euch wenigstens etwas hängen bleibt. Ich wünschte es wäre nicht der prägnanteste, sondern vielmehr dieser Satz gewesen.
Der Stadtplan kann aus der Verordnung herausgenommen werden, sobald jedes Navi eine Kartendarstellung hat, die Versionsnummer mit einer Jahreszahl (wie etwa gültig bis; oder herausgegeben am) verbunden ist und irgendeine öffentliche Einrichtung Mindestvorgaben für Kartensoftware bestimmen würde
Ich dachte, dass ich differenziert und ausführlich meinen Standpunkt dargelegt hätte, und dass ich ein paar Bedingungen aufgezählt hätte, die den Stadtplan überflüssig bzw. unnütz machen könnten. Ich kenne keine Straße in Hamburg, die man sich auf einem Stadtplan heraussuchen müsste, weil ein Kartenausschnitt vom Navi nicht ausreicht. Ich glaube dass bei Gus's Beispiel der Taxifahrer einfach zu blöd war und er auch mit einem Stadtplan genauso hilflos zum nächsten Kutscher gelaufen wäre, um sich die Bestätigung zu holen; Straße nicht einfahrbar, aber so oder so anfahrbar. Damit dürfte Gus's Beispiel für dieses Thema nicht verwertbar sein. Solange aber die Mitnahme eines gültigen Stadtplan verpflichtend bleibt, werde ich diesen, auch wenn ich ihn aus den oben aufgezählten Gründen, als unnütz ansehe, weiterhin im Fahrzeug haben.