Ich habe ein paar Minuten Dr. von und zu Google befragt, aber nicht einmal Plagiate zum Thema gefunden
.
Ich bin sehr sicher, dass das unterschiedlich beurteilt wird!
Erst einmal zu Bundesnichtraucherschutzgesetz:
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1.
in Einrichtungen des Bundes .....,
2.
in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
Zum ÖV gehören Taxis, also gilt das Rauchverbot auch für sie. Wenn ich dieses
identische Fahrzeug aber für Fahrten benutze, die nicht dem öffentlichen
Personenverkehr zuzurechnen sind, ist das Bundesgesetz angreifbar, was bereits mehrfach versucht wurde. Evtl. ist im www noch nichts zu finden, weil noch nichts ausgeurteilt ist. Das Gestz ist leider schwammig.
Eine bessere Formulierung wäre: "In Fahrzeugen, die auch im öffentlichen Personenverkehr eingesetzt werden, darf zu keiner Zeit geraucht werden".