Soll die Taxifarbe RAL 1015 geändert werden? (Farbfreigabe)
Soll die Taxifarbe RAL 1015 geändert werden? (Farbfreigabe)
Freigabe der Taxifarbe und/oder einheitliche Taxifarbe.
Zuletzt geändert von Jakob Fehling am 14.12.2005, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Soll die Taxifarbe RAL 1015 geändert werden? (Farbfreiga
Die Taxifarbe sollte jedem freigestellt sein. Habe letzte Woche in Den Haag zu tun gehabt und festgestellt, dass die Taxis mit neutraler Farbe bedeutend mehr von Vip Leuten genuutzt werden. Jedoch müssten sich die meisten unserer Fahrer auch dementsprechend kleiden.Jakob Fehling hat geschrieben:Freigabe der Taxifarbe und/oder einheitliche Taxifarbe.
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Re: Soll die Taxifarbe RAL 1015 geändert werden? (Farbfreiga
[quote="Jakob Fehling"]Freigabe der Taxifarbe und/oder einheitliche Taxifarbe.[/quote]
Wenn man die Taxifarbe frei gibt wie soll man dann noch den Mietwagen gestalten das es keine verwechslung gibt Elfenbein vielleicht?
Wenn man die Taxifarbe frei gibt wie soll man dann noch den Mietwagen gestalten das es keine verwechslung gibt Elfenbein vielleicht?
Farbfreigabe
Die Farbe elfenbein ist nicht geschützt . Also kann auch jeder Mietwagen
in elfenbein herumfahren .
ich persönlich bin für eine Farbfreigabe . Das sollte doch jeder Unternehmer für sich entscheiden dürfen.
in elfenbein herumfahren .
ich persönlich bin für eine Farbfreigabe . Das sollte doch jeder Unternehmer für sich entscheiden dürfen.
Diese Diskussion gibt es in München seit 30 Jahren. Bundesweit sind wir (leider) schon einmal vor ca. 20 Jahren an einer Deregulierungsoffensive vorbeigeschrammt. Schließlich hat sich das Elfenbein dann doch wieder knapp durchgesetzt.
Ich selbst bin unbedingt für Freigabe, wie in vielen europäischen Ländern. Der Deutsche hats halt mit den Uniformen und der Uniformität. Da fühlt er sich wohl, und die Gleichschaltung war schon immer ein hervorragender Angstvernichter.
Ich selbst bin unbedingt für Freigabe, wie in vielen europäischen Ländern. Der Deutsche hats halt mit den Uniformen und der Uniformität. Da fühlt er sich wohl, und die Gleichschaltung war schon immer ein hervorragender Angstvernichter.
Wir sind gegen die Freigabe, denn die Taxifarbe hat eben einen nicht unerheblichen ERKENNUNGSWERT, der uns aus der Masse der Blechlawine heraushebt, so wie die Yellow Cabs in New York zum Beispiel. Einheitliche Farbe ist zum Teil WERBUNG.
Nicht umsonst legen die meisten Firmen großen Wert auf eine einheitliche Farbe ihres Fuhrparks wie z.B. die Post, UPS, German Parcel, Speditionen u.s.w.!
Ich zitiere:
"Corporate Identity" = Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Marke in der Öffentlichkeit. Zur Corportate Identity (CI) zählen Warenzeichen, Form- und Farbgebung der Produkte, Verpackungen, verwendete Logos, Slogans usw. Der Begriff CI wird häufig gleichbedeutend mit Corporate Design verwendet, auch wenn CI eigentlich als übergeordnet definiert ist.
Nicht umsonst legen die meisten Firmen großen Wert auf eine einheitliche Farbe ihres Fuhrparks wie z.B. die Post, UPS, German Parcel, Speditionen u.s.w.!
Ich zitiere:
"Corporate Identity" = Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Marke in der Öffentlichkeit. Zur Corportate Identity (CI) zählen Warenzeichen, Form- und Farbgebung der Produkte, Verpackungen, verwendete Logos, Slogans usw. Der Begriff CI wird häufig gleichbedeutend mit Corporate Design verwendet, auch wenn CI eigentlich als übergeordnet definiert ist.
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Würde dann eine freigabe nicht einen grossen Vorteil für die Unternehmer/Zentralen bieten welche an der Farbe Hellelfenbein festhalten ?
Schliesslich wird dadurch ja niemand gezwungen eine andere Farbe zu benutzen. Wie Du/Ihr schon sagtest, die Yello Cups in NY erkennt jeder und das sind Wagen nur einer Zentrale unter vielen.
Ausserdem bietet sich damit auch für verschiedene Zentrale eine grössere Möglichkeit der optischen separierung.
Schliesslich wird dadurch ja niemand gezwungen eine andere Farbe zu benutzen. Wie Du/Ihr schon sagtest, die Yello Cups in NY erkennt jeder und das sind Wagen nur einer Zentrale unter vielen.
Ausserdem bietet sich damit auch für verschiedene Zentrale eine grössere Möglichkeit der optischen separierung.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
lieb leutz
wir haben in unserer fraktion jahre laaaaaaaaang! um diese farbe gerungen, gekämpft und gestritten . laßt es dabei. ihr und ihre identifizierenden taxler kämpft darum, um diese unsere farbe. es wäre traurig diese zu verlieren. polizei blau , rettung gelb, feuerwehr was weiß ich, bleibt doch mal auf dem tisch.
wenn ich allein schon an die vermischung taxi-mietwagen denke wird es mir nur übel.
mein fazit ist bescheiden aber bestimmt: taxis sind gelb ( welche zumutung ), die feuerwehr rot,
die ambulancen gemischt und die grün-weißen mittlerweile silber-grün.
und wenn dann die mit dem weißen kittel kommen und mit einer zwangsjacke........au weia.
nicht so ernst nehmen, aber ev. doch.
liebe grüße an die doch nicht so verschworene gemeinschaft
steven
wir haben in unserer fraktion jahre laaaaaaaaang! um diese farbe gerungen, gekämpft und gestritten . laßt es dabei. ihr und ihre identifizierenden taxler kämpft darum, um diese unsere farbe. es wäre traurig diese zu verlieren. polizei blau , rettung gelb, feuerwehr was weiß ich, bleibt doch mal auf dem tisch.
wenn ich allein schon an die vermischung taxi-mietwagen denke wird es mir nur übel.
mein fazit ist bescheiden aber bestimmt: taxis sind gelb ( welche zumutung ), die feuerwehr rot,
die ambulancen gemischt und die grün-weißen mittlerweile silber-grün.
und wenn dann die mit dem weißen kittel kommen und mit einer zwangsjacke........au weia.
nicht so ernst nehmen, aber ev. doch.
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Gruß
Steven
********
Dummheiten sind
die beste Grundlage
für künftige Weisheit
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Taxifarbe
In unserer Firma wird nach und nach auf silber-metallic umgestellt und das kommt bei den Fahrgästen auch gut an...
Bei mir in der Stadt (Niedersachsen) fahren gelbe Taxis, silber-graue
Taxis, rote Taxis, schwarze Taxis - aber die meisten fahren in
Elfenbein! Und ich denke, der Hauptgrund ist die Wiedererkennbarkeit.
Man sieht ein Elfenbeintaxi auch auf einer vollgestopften zweispurigen
Straße oder im Dunkeln - erst recht, wenn man eines benötigt. Wäre ich
ein Taxiunternehmer, würde ich diese Farbe verwenden, damit meine
Fahrzeuge vom Publikum sofort als Taxi erkannt werden - und würde,
sofern es möglich ist, auch eine Typisch-Taxi-Automarke, bzw. Typisch-
Taxi-Fahrzeugdesign wählen, damit jeder Winker mein Fahrgast wird...
Aber die Frage war ja eine andere: Soll das gesetzlich vorgeschrieben
werden...? hmmm.... dazu enthalte ich mich. Okay, ich hab's Thema
verfehlt...
Taxis, rote Taxis, schwarze Taxis - aber die meisten fahren in
Elfenbein! Und ich denke, der Hauptgrund ist die Wiedererkennbarkeit.
Man sieht ein Elfenbeintaxi auch auf einer vollgestopften zweispurigen
Straße oder im Dunkeln - erst recht, wenn man eines benötigt. Wäre ich
ein Taxiunternehmer, würde ich diese Farbe verwenden, damit meine
Fahrzeuge vom Publikum sofort als Taxi erkannt werden - und würde,
sofern es möglich ist, auch eine Typisch-Taxi-Automarke, bzw. Typisch-
Taxi-Fahrzeugdesign wählen, damit jeder Winker mein Fahrgast wird...
Aber die Frage war ja eine andere: Soll das gesetzlich vorgeschrieben
werden...? hmmm.... dazu enthalte ich mich. Okay, ich hab's Thema
verfehlt...
Hallo Freunde !
Wie man sieht ist man geteilter Meinung , ich bin für ein beibehalten der Farbe Elfenbein , schon wegen der sofortigen Wiedererkennbarkeit .
Ich glaube nicht das eine Freigabe der Taxifarbe zu einem größeren Fahraufgebot führen wird , oder was man auch immer damit bezwecken will .
Noch allen einen schönen Abend !.
Wie man sieht ist man geteilter Meinung , ich bin für ein beibehalten der Farbe Elfenbein , schon wegen der sofortigen Wiedererkennbarkeit .
Ich glaube nicht das eine Freigabe der Taxifarbe zu einem größeren Fahraufgebot führen wird , oder was man auch immer damit bezwecken will .
Noch allen einen schönen Abend !.
Aber auch nicht zu einem kleineren.dk-taxa hat geschrieben:.................Ich glaube nicht das eine Freigabe der Taxifarbe zu einem größeren Fahraufgebot führen wird , .............
Durch Einführung neuer Farben steigt oder sinkt ja nicht die Gesamtanzahl aller Kunden.
Das Thema hatten wir schon mal
Hierein bebildertes Beispiel aus Asien.
Kein Problem ein Taxi zu erkennen oder?
Ich bevorzuge die Pinken.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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ich finde, die einheitsfarbe hat auch einen gewissen sicherheitsaspekt für unsere kundschaft; das sollte man nicht ausser acht lassen; über den hohen wiedererkennungswert von hellelfenbein als farbe einer taxe, kann man meines erachtens n i c h t streiten; also ein klares pro einheitsfarbe hellelfenbein
stoffel
stoffel
Bei uns dürfen neue Mietwagen kein hellelfenbein mehr tragen!holly964 hat geschrieben:Die Farbe elfenbein ist nicht geschützt. Also kann auch jeder Mietwagen in elfenbein herumfahren.
Zwei Unternehmer mussten bereits ihre (ehemals) Taxis - jetzt MW von amtswegen her umlackieren bzw. bekleben lassen.
Navi an = Hirn aus!
das ist ja mal interessant, gardine!gardine hat geschrieben:Bei uns dürfen neue Mietwagen kein hellelfenbein mehr tragen!holly964 hat geschrieben:Die Farbe elfenbein ist nicht geschützt. Also kann auch jeder Mietwagen in elfenbein herumfahren.
Zwei Unternehmer mussten bereits ihre (ehemals) Taxis - jetzt MW von amtswegen her umlackieren bzw. bekleben lassen.
war das jetzt erst kürzlich?
hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht!
- Otto126
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Hier fahren sogar Mietwagen in Taxifarbe rum, die als Eigenwerbung ihrer Firma "TAXI 44000" hinten drauf stehen haben, zudem haben die einen eigenen "Mietwagenstand" an der zweitgrößten Bushaltstelle der Stadt.
Ein klarer Verstoß gegen das PBefG:
(4) 1 Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind.
2 Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
3 Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.
4 Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.
5 Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
6 Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
Ein klarer Verstoß gegen das PBefG:
(4) 1 Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind.
2 Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
3 Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.
4 Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.
5 Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
6 Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
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