Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Mal ganz abgesehen davon, dass es aus arbeits- und personenbeförderungsrechtlicher Sicht gesehen gar nicht möglich ist,
8 Stunden am Taxiposten zu warten, denn
1) muss er nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeit eine im voraus feststehende Pause von einer halben Stunde einlegen (ArbZG § 4)
2) darf ein Taxi nur an an behördlich festgesetzen Stellen bereitgehalten werden (PBefG § 47). Ein Taxiposten ist eine solche.
Bereithalten zum Zwecke einer sofortigen Aufnahme eines Kunden und Abfahrt, ist auch im arbeitsrechtlichen Sinne mindestens
Bereitschaftszeit. Woraus folgt, dass auf einem Taxiposten mit Zeichen 229 keine Pause gemacht werden kann.
Weder 1 Minute, noch 8 Stunden.
Ja, ich weiss, ich nerve .....
8 Stunden am Taxiposten zu warten, denn
1) muss er nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeit eine im voraus feststehende Pause von einer halben Stunde einlegen (ArbZG § 4)
2) darf ein Taxi nur an an behördlich festgesetzen Stellen bereitgehalten werden (PBefG § 47). Ein Taxiposten ist eine solche.
Bereithalten zum Zwecke einer sofortigen Aufnahme eines Kunden und Abfahrt, ist auch im arbeitsrechtlichen Sinne mindestens
Bereitschaftszeit. Woraus folgt, dass auf einem Taxiposten mit Zeichen 229 keine Pause gemacht werden kann.
Weder 1 Minute, noch 8 Stunden.
Ja, ich weiss, ich nerve .....
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 16.01.2016, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Ich mach immer Pause am Halteplatz, geht echt gut.
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Ich habe von 8 Stunden Arbeitsbereitschaft gesprochen. Er kann nach 6 Stunden ja weg fahren, seine Pause einlegen und sich dann für die restlichen zwei Stunden noch einmal hinstellen.Guter_Kollege hat geschrieben:Mal ganz abgesehen davon, dass es aus arbeits- und personenbeförderungsrechtlicher Sicht gesehen gar nicht möglich ist,
8 Stunden am Taxiposten zu warten, denn
1) muss er nach spätestens 6 Stunden ununterbrochener Arbeit eine im voraus feststehende Pause von einer halben Stunde einlegen (ArbZG § 4)
Oder bin ich mit deinem Post gar nicht gemeint?
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Sicher geht das gut. So lange, bis mal jemand drauf kommt, deine Pausenzeiten mit den Zeiten zu vergleichen, wo du am Halteplatz bereit stehst. Du musst ja deine Pausenzeiten im Arbeitszeitnachweis eintragen. Dann ist dein Chef aber so was von dran, dass er dir gerne den Mindestlohn auch für diese Zeit bezahlt hätte, die du am Halteplatz mit Pausen verbracht hast.tatutata hat geschrieben:Ich mach immer Pause am Halteplatz, geht echt gut.
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
nein dann hab ich unerlaubt auf einem Taxistand geparkt.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Kommt drauf an, wer kommt ... Verkehrsgewerbeaufsicht, SOD, Polizei oder Zoll, AfA etc.
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
ach wer hat angst vorm schwarzen Mann?
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
GK hat schon ziemlich gut gesagt:
Parken auf dem Gehweg...
Kommt ein Polizist daher, 30,- Euro bittesehr (ca.).
Kommt jetzt aber der zuständige Wegewart der Baubehörde
vorbei, macht er sonst nicht, könnte ja stolpern über schadhafte
Gehwegplatten, kommt als Strafbetrag 185,- € auf die Rechnung.
Enthält eine Geldbuße und einfache und erhöhte Gebühr für den
Antrag, den Gehweg überfahren zu dürfen.
Und ja, offensichtlich darf die Baubehörde das!
Also, wer kommt, ist nicht egal...
Ein anderes, vergleichbares Beispiel:Kommt drauf an, wer kommt ... Verkehrsgewerbeaufsicht, SOD, Polizei oder Zoll, AfA etc.
Parken auf dem Gehweg...
Kommt ein Polizist daher, 30,- Euro bittesehr (ca.).
Kommt jetzt aber der zuständige Wegewart der Baubehörde
vorbei, macht er sonst nicht, könnte ja stolpern über schadhafte
Gehwegplatten, kommt als Strafbetrag 185,- € auf die Rechnung.
Enthält eine Geldbuße und einfache und erhöhte Gebühr für den
Antrag, den Gehweg überfahren zu dürfen.
Und ja, offensichtlich darf die Baubehörde das!
Also, wer kommt, ist nicht egal...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Genauso isses!
-
- User
- Beiträge: 22
- Registriert: 03.11.2011, 20:07
- Wohnort: Kreis Lippe
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Hallo,
ich wollte keinen neuen thread aufmachen, ich habe nur eine Frage zu dem Thema:
Als Aushilfsfahrer darf ich max. 450 Euro/Monat verdienen, macht umgerechnet knapp 53 Stunden/Monat (beim Lohn von 8 Mark 50).
Auf meinem Stundenzettel soll ich aber neuerdings nur max. 48 Stunden (zzgl. Pausen) angeben, sagt mein Chef, bzw. sein Steuerberater.
Weiß jemand warum ? Da wäre der Stundenlohn dann ja höher (bekomme ein Festlohn von 450 Euro/Monat).
Kennt sich jemand mit diesen Feinheiten aus ? Danke schonmal.
ich wollte keinen neuen thread aufmachen, ich habe nur eine Frage zu dem Thema:
Als Aushilfsfahrer darf ich max. 450 Euro/Monat verdienen, macht umgerechnet knapp 53 Stunden/Monat (beim Lohn von 8 Mark 50).
Auf meinem Stundenzettel soll ich aber neuerdings nur max. 48 Stunden (zzgl. Pausen) angeben, sagt mein Chef, bzw. sein Steuerberater.
Weiß jemand warum ? Da wäre der Stundenlohn dann ja höher (bekomme ein Festlohn von 450 Euro/Monat).
Kennt sich jemand mit diesen Feinheiten aus ? Danke schonmal.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Nun, wenn ich nur 48 Stunden Arbeitszeit/Monat angeben soll (!), würde ich das für mich so übersetzen, das ich nur 48 Stunden/Monat arbeiten darf.
Diese Aussage ist - egal wie sie gemeint ist oder war - ganz klar eine Arbeitsanweisung.
"Zuzüglich Pausen" bedeutet, vom Wortsinn her, wie ein Abteil , das an den Zug angehängt wird. Oder wie Nettobetrag 84,03 €uro zzgl. 19 % MwSt = 100 €uro (rd.)!
Hat aber mit Nettoarbeitszeit nüscht zu tun. Höchstens insofern, als - wie in Arbeitsverträgen oft üblich - zwar auch von Arbeitszeit "von ... bis" die Rede ist;
Aber einhergehend damit in aller Regel auch die Arbeitszeit in Stunden angegeben wird. Aus der Substraktion ergibt sich dann natürlich die Länge der Pausenzeit.
Wenn Du "fest", also ohne Abweichungen, 450 Euro/Monat bekommst, kannst Du Dich zu recht freuen. Denn Du bekommst tatsächlich 9,38 €uro die Stunde.
Sofern man von freuen da reden kann (kenne Deine Arbeit ja nicht).
Irgendwie hab ich meine Zweifel, ob das wirklich so gemeint war von Deinem Chef/Lohnbüro. Aber ich will da nichts unterstellen. Arbeitszeit ist Arbeitszeit und Pause ist Pause.
Da gibts nichts zu rütteln dran. Frag lieber noch mal genau nach und lass es Dir anhand eines Aufzeichnungsbeispieles erklären, was genau Du wie eintragen sollst.
Diese Aussage ist - egal wie sie gemeint ist oder war - ganz klar eine Arbeitsanweisung.
"Zuzüglich Pausen" bedeutet, vom Wortsinn her, wie ein Abteil , das an den Zug angehängt wird. Oder wie Nettobetrag 84,03 €uro zzgl. 19 % MwSt = 100 €uro (rd.)!
Hat aber mit Nettoarbeitszeit nüscht zu tun. Höchstens insofern, als - wie in Arbeitsverträgen oft üblich - zwar auch von Arbeitszeit "von ... bis" die Rede ist;
Aber einhergehend damit in aller Regel auch die Arbeitszeit in Stunden angegeben wird. Aus der Substraktion ergibt sich dann natürlich die Länge der Pausenzeit.
Wenn Du "fest", also ohne Abweichungen, 450 Euro/Monat bekommst, kannst Du Dich zu recht freuen. Denn Du bekommst tatsächlich 9,38 €uro die Stunde.
Sofern man von freuen da reden kann (kenne Deine Arbeit ja nicht).
Irgendwie hab ich meine Zweifel, ob das wirklich so gemeint war von Deinem Chef/Lohnbüro. Aber ich will da nichts unterstellen. Arbeitszeit ist Arbeitszeit und Pause ist Pause.
Da gibts nichts zu rütteln dran. Frag lieber noch mal genau nach und lass es Dir anhand eines Aufzeichnungsbeispieles erklären, was genau Du wie eintragen sollst.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.01.2016, 23:35, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 2033
- Registriert: 02.03.2015, 16:41
- Wohnort: München
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Du sollst weniger auf dem Lohnzettel angeben, als du wirklich arbeitest?
Oder du sollst deine Arbeitszeit auf 48 Stunden reduzieren?
B) wäre ja super für dich - Erhöhung des Stundenlohnes!?
Oder du sollst deine Arbeitszeit auf 48 Stunden reduzieren?
B) wäre ja super für dich - Erhöhung des Stundenlohnes!?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
Re: Gibt es den Mindestlohn im Taxen-Gewerbe?
Um auf die Überschrift dieses Thread zurückzukommen. Offenbar schon
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 72997.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 72997.html
Hervorhebung von mirDen direkten Zusammenhang zwischen Mindestlohn und der Schaffung regulärer Arbeitsplätze verdeutlicht nach Einschätzung der Forscher vor allem der Blick auf einzelne Branchen. So sei rund die Hälfte der im Verkauf weggefallenen Billigjobs in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt worden. Ähnlich sei die Entwicklung bei Speditionen und Kurierdiensten, im Taxigewerbe, bei Reinigungsberufen und im Hotel- und Gaststättengewerbe verlaufen. Die andere Hälfte der bisher geringfügig entlohnten Jobs hätten die Betriebe in den meisten der genannten Branchen allerdings gestrichen.