Januarlohn ML-konform gewesen?

Was meinen die Forenmitglieder?

Bezahlung im Januar: Hat es der ML bis auf euer Konto geschafft?

Ja, alles fein, mein Januarlohn spiegelt ganz genau die ML-Vorgaben wider.
7
18%
Ja, aber mein Umsatz im Januar lag ohnehin über der ML-Schwelle.
16
41%
Nein, mein Januarlohn liegt deutlich unter ML-Niveau, ist aber etwas höher, als es sonst bei meinem Umsatz zu erwarten gewesen wäre.
1
3%
Nein, mein Januarlohn basiert offensichtlich wie bisher auf der üblichen Umsatzbeteiligung.
15
38%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 39

Poorboy
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Poorboy » 21.02.2015, 22:44

Schummeln? Wohl eher Straftaten!

Poorboy

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2015, 06:28

am hat geschrieben:... bleibt es mir ein Rätsel, dass Lübeck unter der Woche nachts noch vor Taxen mit angestellten Fahrern überquillt.
Da ist noch das große Abwarten angesagt.
Wie entwickelt sich die Preiserhöhung, wie rentabel und sicher sind die Lohnsysteme oder wie schlagen Plausibilitätsprüfung respektive Fiskaltaxameter zu Buche.
Warten wir mal bis Mitte des Jahres, dann wird sich eher etwas abzeichnen.
Txai hat geschrieben:...Trotzdem ist nicht klar, wie die 10
Umsatzhelden entlohnt worden wären, wenn
sie unter der ML-Schwelle geblieben wären....
Nach dem Mindestlohn der gefahrenen Stunden.
Unter dem nötigen Umsatz bin ich allerdings höchstens bei Krankheit oder Urlaub geblieben und dann greift die Lohnfortzahlung.
Das die Fahrer da natürlich mitrechnen müssen, wie AM schrieb, ist selbstverständlich und im eigenen Interesse.
Die Stunden welche ich an ruhigen Tagen weniger fahre hänge ich an guten halt dran.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 22.02.2015, 06:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Haschmich
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Haschmich » 22.02.2015, 12:32

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Das die Fahrer da natürlich mitrechnen müssen, wie AM schrieb, ist selbstverständlich und im eigenen Interesse.
Die Stunden welche ich an ruhigen Tagen weniger fahre hänge ich an guten halt dran.
Das Arbeitszeitgesetz spricht von höchstens 10 Stunden am Tag, wovon 2 Stunden schon Überstunden sind, die so vergütet oder durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden müssen.

Normalerweise geht da bei einem angestellten Arbeitnehmer nichts mehr mit: "Heute sitze ich mal 12 Stunden auf dem Bock, weil es grad so gut läuft."
Zuletzt geändert von Haschmich am 22.02.2015, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Txai » 22.02.2015, 12:45

Haschmich hat geschrieben:Normalerweise geht da bei einem angestellten Arbeitnehmer nichts mehr mit: "Heute sitze ich mal 12 Stunden auf dem Bock, weil es grad so gut läuft."
Was ja wirklich zu begrüßen wäre. Aber ein "’n halbes
Stündchen oder so hänge ich heute mal dran, es läuft
ja gerade wie Bombe" wird es weiterhin geben.

"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von am » 22.02.2015, 12:49

Das Arbeitszeitgesetz spricht von 48 Wochenstunden bei durchschnittlich 8 werktäglich.

Da nutzen einem die 4x10 + 8h jedoch nichts, wenn nicht mindestens 21€ die Stunde Eingefahren werden, jahresdurchschittlich.

Spätestens in der Jahresmitte müssten die ersten Unternehmer wissen, ob ihre Fahrer das einfahren oder nicht, auf alle Schichten, Tag wie Nacht gemittelt.

Plausiprüfungen spielen dabei noch überhaupt keine Rolle und das FT ab 2017 auch nicht, solange sich niemand für die damit ermittelbaren Nebendaten, zur Ermittlung der Einhaltung weiterer, außer dem Umsatzsteuergesetz, interessiert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2015, 16:11

Haschmich hat geschrieben:
Das Arbeitszeitgesetz spricht von höchstens 10 Stunden am Tag, wovon 2 Stunden schon Überstunden sind, die so vergütet oder durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden müssen.

Normalerweise geht da bei einem angestellten Arbeitnehmer nichts mehr mit: "Heute sitze ich mal 12 Stunden auf dem Bock, weil es grad so gut läuft."
Damit widersprichst Du mir in keiner Weise.
Tatsächlich wird man nicht mehr die 12 Stunden durchgehend auf der Straße sein. Bei 12 Stunden Schichten sind die mindestens 2 Stunden Pause zwingend einzuhalten.
Dies ist in guten Nächten auch kein Problem (hier mal einen Kaffee trinken, dort mal etwas Nahrung aufnehmen oder eine Runde am Rhein gehen) und über den Datenfunk auch nachweisbar.
Die Kunst ist lediglich die Pausen richtig zu legen, nämlich dann wenn auch die Nachfrage Pause macht.
Der Ausgleich in der Arbeitszeit muss aber nicht zwingend sofort sein.
Zitat "Arbeitsrecht-Ratgeber": Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen (Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen können den Ausgleichszeitraum abweichend regeln) wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt. - See more at: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arb ... h36wM.dpuf

Wenn ich also an z.B. Montagen und Dienstagen oder ruhigen Feiertagen nur 6 bis 7 Stunden fahre und über die 24 Kalenderwochen nicht über die geforderten Stunden komme ist diese Flexibilität kein Problem.
Dort bekomme ich dann meinen Zeitausgleich.
In den Ferienzeiten kann das dann auch schon mal von Sonntag bis Donnerstag gehen.
Durch diese Praktik habe ich meinen Stundenschnitt in den letzten Monaten von 25 auf knapp unter 28 €/Std. gehoben und bin trotzdem auf einem Gesetzeskonformen Stundenschnitt.

Eine kleine Exeltabelle und die Bordeigene Intelligenz so wie die Segnungen der Datentechnik reichen aus dies auch selber zu kontrollieren und zu steuern.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 22.02.2015, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2015, 16:21

am hat geschrieben:...

Spätestens in der Jahresmitte müssten die ersten Unternehmer wissen, ob ihre Fahrer das einfahren oder nicht, auf alle Schichten, Tag wie Nacht gemittelt.

Plausiprüfungen spielen dabei noch überhaupt keine Rolle und das FT ab 2017 auch nicht, solange sich niemand für die damit ermittelbaren Nebendaten, zur Ermittlung der Einhaltung weiterer, außer dem Umsatzsteuergesetz, interessiert.
Bei erstem gebe ich dir Recht, wobei die kaufmännisch vorgebildeten Unternehmer ihre Fahrer und deren Leistung schon jetzt einschätzen können.
Eine saubere Buchführung vorausgesetzt haben sie schon ausreichend Daten dafür :wink:
Zweites ist klar, solange Angaben nicht belegbar geprüft werden können bzw. nur mit einem sehr hohen Zeit- und Personalaufwand wird sich daran auch nichts ändern.
Hier vor Ort sind die ersten Flotten ab Sommer mit aktiviertem Fiskaltaxameter unterwegs.
Zur Zeit probiert ein Großunternehmer noch die verschiedenen Anbieter der Verarbeitung der Daten aus.
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2015, 16:24

Txai hat geschrieben:... Aber ein "’n halbes
Stündchen oder so hänge ich heute mal dran, es läuft
ja gerade wie Bombe" wird es weiterhin geben.
Genau so ist ja auch die angesprochene Flexibilität im Gesetzestext gedacht.
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Haschmich » 26.02.2015, 16:49

Hier geht es zwar um die Baubranche, aber hier

http://www.nordkurier.de/demmin/strafe- ... 64802.html

mal ein Beispiel, was passieren kann, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.

Die 3000 € Strafe erscheinen zwar recht gering. Aber sie musste sicher noch die Differenz zum Mindestlohn und die Sozialbeiträge nachzahlen. 63.000 € auf einen Schlag ist eine Menge Holz für einen Unternehmer.

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von gringo » 04.03.2015, 23:33

So, dann werde ich mal:

Neuer 160 Std. Vertrag seit Januar.
Das Lohnmodell sieht wie folgt aus:

Grundlohn 160 x 8,50
plus
Überstunden X x 8,50 (ich kam in beiden Monaten auf je ca. 30 Überstunden) Überstunden kommen nur durch mehr Aufträge zustande
plus
Bonus (es wird parallel eine Provisions/Umsatzrechnung geführt;
übersteigt die Provision aus der Umsatzrechnung die Stundenabrechnung, so ist die Differenz der Bonus on Top)

Mein Bruttolohn war in beiden Monaten je 18XX €
Bin zufrieden.

P.S.
Ich bekomme die Fahraufträge ausschließlich vom Unternehmer.
Nachteil: es kommt vereinzelt zu Umsatzinseln. Kann schon sein, dass ich dann mal für 3 Stunden nach Hause fahre.
Diese Zeit wird natürlich nicht bezahlt.
Zuletzt geändert von gringo am 04.03.2015, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von jr » 04.03.2015, 23:57

Umsatzinseln - nette Wortschöpfung. Die Suchmaschinen finden bisher Null.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.03.2015, 00:26

Schlage ich sofort einmal für das "Wort des Jahres 2015" bei der GfdS vor :mrgreen:
http://gfds.de/wort-des-jahres-2014/
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Jim Bo » 05.03.2015, 00:36

gringo hat geschrieben:
P.S.
Ich bekomme die Fahraufträge ausschließlich vom Unternehmer.
Nachteil: es kommt vereinzelt zu Umsatzinseln. Kann schon sein, dass ich dann mal für 3 Stunden nach Hause fahre.
Diese Zeit wird natürlich nicht bezahlt.
Arbeit nach Dienstplan? Weißt du im Vorfeld, dass es 3 Stunden sind, die du frei hast oder bekommst du kurzerhand mitgeteilt, dass deine Arbeit wieder beginnt?
In welchem Zeitraum arbeitest du?

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von gringo » 06.03.2015, 18:00

"Umsatzinseln - nette Wortschöpfung"
Danke, ist mir bei einem Bier so rauschgerutscht!
Das Taxiforum macht eben kreativ!

@JimBo
Ja, Arbeit nach Dienstplan. (So 8 oder 9 Std brutto am Tag)
Zusätzliche Aufträge die spontan reinkommen sind Anfragen und freiwillig.

@TMB
aber ich habe mir schon alle Rechte gesichert ;)
Zuletzt geändert von gringo am 06.03.2015, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von gringo » 06.03.2015, 20:22

Dazu passt auch das Zitat aus diesem Thread ganz gut:

http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post60568
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von taxologe » 13.03.2015, 19:23

Hmm, ich schaue mir das Spiel momentan von der Seitenlinie an, hab momentan einen anderen Job und bin deswegen unbefangen dem Thema gegenüber. Taxi ist quasi Plan B. Jetzt habe ich mir mal meine alten Umsatzdaten angeschaut und siehe da, das waren gut 50% vom aktuellen ML. Wenn jetzt quasi per Dekret beschlossen wird, dass man doppelt soviel beim Taxifahren verdient, wäre das ja ein richtig lukrativer Job :D

Indes, mir fehlt der rechte Glaube, das ist ja wie Zauberei, ich werde weiter beobachten.
je suis charlie

Guter_Kollege
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Guter_Kollege » 09.04.2015, 15:14

Meine Erfahrungen 2-er Foren mit Umfragen sind die das es nicht lohnt solche einzustellen.
Kann man sich mangels Beteiligung wirklich schenken. Man möchte meinen das macht sich
vielleicht interessant und schick, besonders auf der Startoberfläche, ein Blick auf die Benutzerzahl
aber läßt einen nur müde gähnen.
Und hat darum letzten Endes eher den gegenteiligen als den beabsichtigten Zweck.

eichi
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von eichi » 10.04.2015, 15:33

Zitat=gringo
Nachteil: es kommt vereinzelt zu Umsatzinseln. Kann schon sein, dass ich dann mal für 3 Stunden nach Hause fahre.
Diese Zeit wird natürlich nicht bezahlt.
Diese Zeit gehört natürlich bezahlt, und zwar als Rufbereitschaftszeit!
Dies ist ein klassisches Beispiel für Rufbereitschaft.

Wenn dies "Einsatzmodell" ausgedehnt wird, kollidiert irgendwann
die Arbeitszeit mit der vorgeschriebenen 11-stündigen arbeitsfreien
Zeit. Typisch für Überkapazitäten. Für Notfallmediziner ein denkbarer
Weg, aber für Taxen? Freizeit muss man planen können.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Guter_Kollege
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Re: Januarlohn ML-konform gewesen?

Beitrag von Guter_Kollege » 29.08.2015, 19:21

Korrekt!

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