Dr-Bahr.com hat geschrieben:1. Verbot für Zahlungsmittel:
Aufgrund der Reform des Gesetzeses über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (kurz: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) wird eine neue Vorschrift in das BGB (§ 270a BGB) eingefügt, die es verbietet, Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten vom Käufer zu verlangen.
Quelle: Dr-Bahr.com weiterlesen§270a BGB hat geschrieben:§ 270a: Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel.
Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift,
einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.
Ausnahmen: American Express und Diners Club