BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Ok...wenn aber nur der Unternehmer selbst fährt. ?
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Das kann der Kunde nicht wissen wenn er einsteigt, halte einen Ausweis mit Bild auch für vernünftig.
Habe in den letzten Jahren damit eher gute Erfahrungen gemacht, gerade bei Bestellkunden (bei mir ca.60 %) deren Namen ich ja in der Regel auch kenne.
Gibt Gesprächen direkt eine andere Note
Habe in den letzten Jahren damit eher gute Erfahrungen gemacht, gerade bei Bestellkunden (bei mir ca.60 %) deren Namen ich ja in der Regel auch kenne.
Gibt Gesprächen direkt eine andere Note
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 14.03.2014, 05:14, insgesamt 1-mal geändert.
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- nightrider
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Die Adresse des Unternehmers samt Namen steht sowieso schon im Taxi, ist gem. BoKraft Vorschrift.N8tfahrer hat geschrieben:Ok...wenn aber nur der Unternehmer selbst fährt. ?
Der Kunde will und soll aber wissen wer ihn fährt. Was spricht dagegen? Es muss ja nicht die gesamte Adresse des Fahrers angegeben sein, aber der Name und ein Bild sowie der Name des Unternehmers nochmal zusätzlich zum sowieso vorhandenem Schild.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Weil ich müde bin....gilt das auch für Polizisten in voller Kampfmontur....ich möchte ja wissen wer mir die Birne einbeult
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- alsterblick
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Ja, auch Uniformierte müssen sich ordentlich ausweisen können.
Hatte ich vor langer Zeit mal (privat) in HH verlangt, Ausweis jedoch nur 1 Sek zu sehen bekommen.
Ich wollte aber ordentlich den Namen lesen (es war ein ganz komischer Polizist + Tonfall, ich hatte intuitiv Angst auszusteigen ).
Ich türverriegelt die Polizei gerufen (Grund: „Werde hier bedroht“).
Dann waren es ganz schnell insgesamt 4 Polizisten. Binnen 1 Minute durfte ich "ohne was" weiterfahren.
PS
Vor noch längerer Zeit mal den eigenen Hund(meiner Eltern) auf Zivilpolizist gehetzt (der wollte mich zuhause festnehmen/im Zivilwagen mitnehmen,
weil ich eine Straßenlinie überfahren haben sollte und ich mich dann weigerte, mich auszuweisen. Er möge doch die Polizei rufen).
"Mein" Hund hat dem Zivilpolizist die Hosentasche abgebissen.
Der Fall wurde ohne Gerichtsverhandlung eingestellt, lediglich 30 DM für die "abgenutzte" Jeanshose musste ich zahlen.
Das Ganze auf´m Dorf/Niedersachsen, wo sonst.
(ansonsten trug der Typ ein Hawaihemd , aus dem er für lediglich 1 Sek seinen Ausweis zückte und hatte seinen eigenen Sohn als "Polizeischüler" dabei)
Hatte ich vor langer Zeit mal (privat) in HH verlangt, Ausweis jedoch nur 1 Sek zu sehen bekommen.
Ich wollte aber ordentlich den Namen lesen (es war ein ganz komischer Polizist + Tonfall, ich hatte intuitiv Angst auszusteigen ).
Ich türverriegelt die Polizei gerufen (Grund: „Werde hier bedroht“).
Dann waren es ganz schnell insgesamt 4 Polizisten. Binnen 1 Minute durfte ich "ohne was" weiterfahren.
PS
Vor noch längerer Zeit mal den eigenen Hund(meiner Eltern) auf Zivilpolizist gehetzt (der wollte mich zuhause festnehmen/im Zivilwagen mitnehmen,
weil ich eine Straßenlinie überfahren haben sollte und ich mich dann weigerte, mich auszuweisen. Er möge doch die Polizei rufen).
"Mein" Hund hat dem Zivilpolizist die Hosentasche abgebissen.
Der Fall wurde ohne Gerichtsverhandlung eingestellt, lediglich 30 DM für die "abgenutzte" Jeanshose musste ich zahlen.
Das Ganze auf´m Dorf/Niedersachsen, wo sonst.
(ansonsten trug der Typ ein Hawaihemd , aus dem er für lediglich 1 Sek seinen Ausweis zückte und hatte seinen eigenen Sohn als "Polizeischüler" dabei)
Zuletzt geändert von alsterblick am 14.03.2014, 11:02, insgesamt 3-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
auch nach 14 Tagen keine Reaktion auf meinen Widerspruch.....ist vermutlich im Papierkorb gelandetDank aktuellem Verwarnungsgeld ist Schreiben mit Widerspruch in die Post gegangen....ich berichte weiter
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- Taxi Georg
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
kann noch dauern, bin dennoch gespannt!N8tfahrer hat geschrieben:auch nach 14 Tagen keine Reaktion auf meinen Widerspruch.....ist vermutlich im Papierkorb gelandet
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
So nun dann doch...was meint die Gemeinde dazu ?
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads ... 24siuz.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads ... 937kxu.jpg
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Zuletzt geändert von N8tfahrer am 04.04.2014, 02:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Na, dann. Zahl doch einfach nicht - und klag's durch. Gar nicht ein zusehen, warum wir uns wegen dieser Pseudooffenheit nackicht machen sollen. Könntest auch Hans Wurst drauf schreiben - entspannt die Situation unter Fremden ungemein.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Es gilt die Taxenordnung der freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung von 18.Januar 2000. Die Taxenordnung wurde nach dem Urteil des BVerwG nicht geändert, also ist sie immer noch rechtsgültig. Zwei Urteile des Oberverwaltungsgericht Hamburg haben das bestätigt!
Ausweis am PC selbst basteln, einlaminieren, an das Amaturenbrett nageln und das Verwarngeld bezahlen! Dem Jusoalter sind wir längst entwachsen, die Jusos bestreiten ja bekanntlich alles außer ihren Lebensunterhalt! Mach´ das mal so wie ich dir das sage und sei ein guter Staatsbürger! Du hast keine Chance, also bezahle das Verwarngeld!
Ausweis am PC selbst basteln, einlaminieren, an das Amaturenbrett nageln und das Verwarngeld bezahlen! Dem Jusoalter sind wir längst entwachsen, die Jusos bestreiten ja bekanntlich alles außer ihren Lebensunterhalt! Mach´ das mal so wie ich dir das sage und sei ein guter Staatsbürger! Du hast keine Chance, also bezahle das Verwarngeld!
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Weil, Taxifahrer stehen unter Generalverdacht. (sexuelle Übergriffe)
Seite 3, zweiter Absatz
Seite 3, zweiter Absatz
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- Taxi Georg
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Soweit ich weiß, kann nur der Verkehrsminister diese Entscheidung treffen ob ein Fahrerausweis oder nicht!
Und dies hat er bis heute nicht entschieden!
Anders sieht es aus, wenn ein Mitglied oder Fahrer an einer Zentrale angeschlossen ist.
Wenn diese Zentrale einen Ausweis im Auto vorsieht, dann muss das auch getan werden!
Ich (Graupe) habe auch einen Ausweis vorne aber wie Watti schon schrieb, selbst gemacht!
An sich finde ich das OK aber vollen Namen muss nicht sein!
Name
P-Scheinnummer
Foto
Muss reichen!
Und dies hat er bis heute nicht entschieden!
Anders sieht es aus, wenn ein Mitglied oder Fahrer an einer Zentrale angeschlossen ist.
Wenn diese Zentrale einen Ausweis im Auto vorsieht, dann muss das auch getan werden!
Ich (Graupe) habe auch einen Ausweis vorne aber wie Watti schon schrieb, selbst gemacht!
An sich finde ich das OK aber vollen Namen muss nicht sein!
Name
P-Scheinnummer
Foto
Muss reichen!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 04.04.2014, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Horafas ist völlig unscharf,
mit deinem Autofokus stimmt was nicht!
Die wenigsten lesen diese Schilder, der Hinweis bei mir
z.B. auf Taxi-Stadtführer hat noch keine direkten Reaktionen
erzeugt. Und die gelegentliche Anrede "Herr Taxifahrer" ist
zwar nicht problematisch, manchmal sogar lustig*, zeigt aber
jedenfalls, dass die Schilder kaum wahrgenommen werden.
*...besonders, wenn sie mit "Herr Fahrgast" gekontert wird
mit deinem Autofokus stimmt was nicht!
Die wenigsten lesen diese Schilder, der Hinweis bei mir
z.B. auf Taxi-Stadtführer hat noch keine direkten Reaktionen
erzeugt. Und die gelegentliche Anrede "Herr Taxifahrer" ist
zwar nicht problematisch, manchmal sogar lustig*, zeigt aber
jedenfalls, dass die Schilder kaum wahrgenommen werden.
*...besonders, wenn sie mit "Herr Fahrgast" gekontert wird
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- Taxi Georg
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
So fühle ich mich im Moment!eichi hat geschrieben:Horafas ist völlig unscharf,
mit deinem Autofokus stimmt was nicht!
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Nun denn, kleine Kinder fragen öfter, wie heißt du denn, dann antworte ich immer mit meinem Vornamen. Darauf kommen die Eltern dann und sagen der "Herr Taxifahrer" heißt M... und ich sage dann, das Herr könnt Ihr alle mal gleich weglassen. Immer positive Stimmung danach in der Dose! Wir Taxifahrer werden geduzt, wenns nicht grad anmaßend Betrunkende sind, stört mich das auch nicht. Im Gegensatz zu FD; ich finde es interessant, welche Unterschiede hier in den Meinungen sind; geht meine Kunden mein Nachname nix an nach meiner Meinung! Ich bin M... für Omma, für Geschäftsleute, ich bin auf der Fahrt, gerade bei ausländischen Gästen ist ja das SIE eigentlich oft unbekannt, also ist es mein Vorname. Bin ich bisher immer gut gefahren mit! Überhaupt ein Mal während meiner langjährigen Tätigkeit hat mich eine Oma auf den Nachnamen auf dem Ausweis angesprochen, also sie hat ihn sich als erste betrachtet. Sie vermutete ein entferntes Familienmitglied zu erkennen. Leider war dem nicht so, Oma hatte sichtbar Geld.
Wer mich duzt, den duze ich. Wer mich siezt, den sieze ich natürlich. Ich rede mit den Leuten auf gleicher Augenhöhe und lasse mich nicht duzen, um dann ein respektvolleres Sie hinterherzuwerfen. Ich habe einen Fahrerausweis der Zentrale mit vollem Nachnamen und dem Anfangsbuchstaben des Vornamens. Meinethalben reicht der Vorname! Ich hasse dieses antiquierte SIE sowieso. Funknummer, Ordnungsnummer und Kennzeichen sollten bei Beschwerden reichen. Aber jeder spießige Deutsche so, wie er mag...
LG
Wer mich duzt, den duze ich. Wer mich siezt, den sieze ich natürlich. Ich rede mit den Leuten auf gleicher Augenhöhe und lasse mich nicht duzen, um dann ein respektvolleres Sie hinterherzuwerfen. Ich habe einen Fahrerausweis der Zentrale mit vollem Nachnamen und dem Anfangsbuchstaben des Vornamens. Meinethalben reicht der Vorname! Ich hasse dieses antiquierte SIE sowieso. Funknummer, Ordnungsnummer und Kennzeichen sollten bei Beschwerden reichen. Aber jeder spießige Deutsche so, wie er mag...
LG
Dura lex, sed lex.
- Taxi Georg
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Wer mich duzt, dem sieze ich trotzdem!SindSieFrei? hat geschrieben:Wer mich duzt, den duze ich.
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Kurz nachdem das BGH-Urteil 2008 gefällt war , wurde ich kontrolliert. Fahrerausweis war natürlich nicht in Sichtweite der Fahrgäste. Fazit --- AnzeigeSo nun dann doch...was meint die Gemeinde dazu ?
Ich habe es dann drauf ankommen lassen und es kam zur Gerichtsverhandlung.
Als 1. hab ich einen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit gestellt, da im Anschreiben bereits daraufhin gewiesen wurde, das ein Verfahren kaum Aussicht auf Erfolg haben würde.
Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber das dumme Gesicht des Richters war sehenswert. Kommt da doch so ein " dummer Taxifahrer " und stellt einen Antrag auf Befangenheit ( war ohne Anwalt ).
Das Ordnungsamt macht also seinen Vortrag und der Richter meinte , ja dann müssen Sie woll zahlen. Auf meine Frage ob er dann das entsprechende BGH Urteil kenne. kam als Antwort NEIN . Das Ordnungsamt musste klein beigeben, das das Urteil mittlerweile bekannt war. Hatte vorsichtshalber das Urteil ausgedruckt und den Richter übergeben.
Ergebnis FREISPRUCH !
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
sehr gutHolzbein hat geschrieben:Ergebnis FREISPRUCH !
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Was wäre dann, wenn man wegen des Namensschilds schon rechtskräftig verurteilt im Jahr 2014 ?
Gibt es eine katalogo für Taxibußgeld? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag für "Vorstoß" gegen die "Pflicht" der Namensschilds, in Berlin, Hamburg, Frankfurt, ...
Gibt es immer noch kein Gesetz für Namensschild bis Heute 27. 04 2017?
Dank!
Sky
Gibt es eine katalogo für Taxibußgeld? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag für "Vorstoß" gegen die "Pflicht" der Namensschilds, in Berlin, Hamburg, Frankfurt, ...
Gibt es immer noch kein Gesetz für Namensschild bis Heute 27. 04 2017?
Dank!
Sky
Zuletzt geändert von sky am 27.04.2017, 14:27, insgesamt 2-mal geändert.