BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
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jr
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BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von jr » 30.04.2008, 22:50

Ausweispflicht für Taxifahrer: Stadt Köln unzuständig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen.

Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht blieben die Klagen im Wesentlichen erfolglos.

Auf ihre Revisionen hin hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und festgestellt, dass die Kläger der Ausweispflicht nicht unterliegen, weil für die getroffene Regelung nur der Bundesminister für Verkehr und nicht die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu erkennen gegeben, dass der zuständige Bundesverkehrsminister eine solche Regelung treffen dürfte, ohne die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen.

BVerwG 3 C 16.07 – Urteil vom 30. April 2008
Das Urteil ist aktuell noch nicht im Wortlaut abrufbar - so bleibt zunächst einmal die Pressemitteilung.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 01.05.2008, 09:42

Aus dem urteil entnehme ich, das grundsätzlich die ausweispflicht legitim und mit den grundrechten vereinbar ist!

Lediglich die sachliche zuständigkeit der örtlichen verkehrsbehörde wurde gekippt. Das heißt im klartext, das eine solche ausweispflicht nicht in die zuständigkeit einer kommunalen taxiverordnung fällt, sondern verbindlich im bundesgesetz also im PBfG festgeschrieben werden muß!

Ich denke mal das die aufnahme der ausweispflicht in das PBfG in kürze erfolgen wird. Dann ist das "ding" wasserdicht! Eine formsache ist das mehr nicht!

Freeman
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Beitrag von Freeman » 01.05.2008, 10:32

Auch wenn das Ding wünschenswert ist , so ist es in dieser Form eben nicht legitim !
Und was heisst "in Kürze " ?
Bis ein Gesetzentwurf verfasst und im Bundestag verabschiedet ist bist Du doch Rentner !!

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 02.05.2008, 03:09

Eine Regelung ist eine Ausführungsbestimmung und bedarf nicht der Gesetzesform, also kurzer Weg.
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Beitrag von jr » 02.05.2008, 05:45

Es fragt sich nur, ob der Gesetzgeber überhaupt ein Interesse an einer solchen Regelung hat. Immerhin haben Politiker aller Parteien in der jüngeren Vergangenheit mehrfach kund getan, daß ihnen Hilfestellungen wie zum Beispiel fachbezogene Inhalte bei der P-Scheinprüfung wohl eher ein Graus sind. Ausweis und Fachkenntnis berühren beide die Schnittstelle zum Kunden, wenn auch auf unterschiedliche Weise.

Zudem ist auch zu bedenken, daß es im Gewerbe selbst etliche gibt, die gegen all diese Neuerungen mobil machen. Nicht selten, weil sie sich für die perfekten Dienstleister halten, denen gefälligst niemand unter die Arme zu greifen hat.

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gringo
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Beitrag von gringo » 02.05.2008, 10:18

Heisst das jetzt, das ich meinen Ausweis ab sofort in die Tonne treten kann, bzw. nicht mehr sichtbar anbringen muss, oder gilt das nur für Köln?

__________________________________________________________________
gringo´z FUNBOxx .....
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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 02.05.2008, 18:10

Warum, stört er dich ?
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 02.05.2008, 22:43

gringo hat geschrieben:Heisst das jetzt, das ich meinen Ausweis ab sofort in die Tonne treten kann, bzw. nicht mehr sichtbar anbringen muss, oder gilt das nur für Köln?
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die
Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen. Zitat Ende

Wenn das für Köln ist, dann in den anderen Städte auch.
Dennoch, finde ich es nicht schlimm, den Ausweis zu zeigen!

Werde sehr oft mit Namen angesprochen. Ist mir lieber als "Herr Taxifahrer". :lol:
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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.05.2008, 02:10

Die Frage ist eine ganz andere, stellt der Unternehmer bzw. die Zentrale für welche Du fährst den Anspruch den Ausweis auszulegen ?
Wenn ja ist es absolut uninteressant was die Stadt sagt.
Ausschlag gebend ist der Vertrag den Du unterschreibst.

Ich persönlich finde die Auslegung des Ausweises positiv, bei Beschwerden weiß ich wenigstens über wen ich mich beschwere und muss nicht eine anonyme Beschwerde führen welche bei einigen Zentralen zu nichts führt.
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kiddi
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ausweisspflicht für taxifahrer

Beitrag von kiddi » 01.09.2009, 21:28

was du unterschreibst,ist uninteressant hier entscheidet das Gericht, ich bezweifele das unsere Innung sich darüber hinwegsetzen kann. aber das bü.......................en in DÜsseldorf, ist ja bekannt. trotzdem schönen Abend noch

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Beitrag von am » 01.09.2009, 22:10

Bei dem Urteil geht es um den behördlich verlangten Fahrerausweis.

Wenn der Fahrervertrag mit der Genossenschaft den Aushang eines Mitarbeiterausweises vorschreibt ist das etwas ganz anderes und selbstverständlich bindend.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 02.09.2009, 03:41

Rrrrriiiichtig.
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ausweisspflicht für taxifahrer

Beitrag von kiddi » 02.09.2009, 18:43

Hallo Andre! Ich glaube du solltest das Urteil einmal richtig lesen, es geht hier um die anbringund deines Gestattungsausweises und nicht um einen behördlichen fahrerausweiss. Bei mir ist im behördlichen Ausweiss kein Lichtbild vorhanden. schönen Abend noch.

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Beitrag von am » 02.09.2009, 19:06

Werd ich nochmals tun. Ich glaube aber, der Irrtum (Deinerseits) liegt hier in den Begrifflichkeiten.
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Beitrag von am » 02.09.2009, 20:11

Es geht um den damals in der Kölner Taxiverordnung geforderten Fahrerausweis. Gemeint ist mitnichten ein eventuell zusätzlich vorhandener Zentralenausweis.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist hier eindeutig, indem es der Kölner Verwaltung die Zuständigkeit gem §47/3 PBefG aberkennt.

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/6428.pdf

Wortlaut der Kölner Taxiverordnung (Quelle: DerInnenspiegel.de)
§ 5 Weitere Pflichten der Taxifahrerin oder des Taxifahrers
(1) Die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer ist verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen, im Bereich des vorderen rechten Armaturenbretts einen Fahrerausweis nach dem Muster der Anlage zu dieser Verordnung für die Fahrgäste gut sichtbar anzubringen. Die beigefügte Anlage mit dem Muster des Fahrerausweises ist Bestandteil dieser Verordnung. Der Fahrerausweis muß enthalten:

Vorname oder mindestens den ersten Buchstaben des Vornamens der Fahrerin/ des Fahrers
Familienname der Fahrerin/ des Fahrers
Lichtbild der Inhaberin/ des Inhabers
Amtliche Plakette mit Gültigkeitsdauer
Soweit dazu. Meine wir also Dasselbe?
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arne13
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von arne13 » 14.03.2014, 01:08

High,

aus gegebenen Anlaß muss ich das Thema mal aus der Versenkung holen. Das BVerwG bemängelte ja, dass ein Fahrerausweis in die Ermächtigung nach § 57 PbefG fallen würde und somit in die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und nicht wie die Stadt Köln meinte in ihren Zuständigkeitsbereich nach §47, Abs. 3 PBefG. Die Folge:
Die Kläger sind nicht verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen im Bereich des vorderen rechten Armaturenbretts einen Fahrerausweis nach dem Muster der Anlage zu der Kölner Taxenordnung anzubringen.
Die Frage ist nun, gibt es mittlerweile eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums nach §57 PBefG, in der anzubringende Fahrerausweise bundeseinheitlich geregelt werden??

Arne

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Taxi Georg
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von Taxi Georg » 14.03.2014, 01:10

arne13 hat geschrieben:Die Frage ist nun, gibt es mittlerweile eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums nach §57 PBefG, in der anzubringende Fahrerausweise bundeseinheitlich geregelt werden??
Arne
Nicht das ich wüsste!
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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von arne13 » 14.03.2014, 01:28

Hab mal kurz in die BOKraft reingeschaut, da ist jedenfalls nichts zu finden!?

Arne
Zuletzt geändert von arne13 am 14.03.2014, 01:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von N8tfahrer » 14.03.2014, 04:33

Dank aktuellem Verwarnungsgeld ist Schreiben mit Widerspruch in die Post gegangen....ich berichte weiter :roll: :roll: :roll:
Was mich brennend interessiert ist die Tatsache wie viele Unternehmer/Fahrer Verwarnungsgelder/Bußgelder überwiesen haben, obwohl dies möglicherweise gar nicht rechtmäßig ist....
Zuletzt geändert von N8tfahrer am 14.03.2014, 04:37, insgesamt 2-mal geändert.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer

Beitrag von nightrider » 14.03.2014, 04:56

Ob das nun gesetzlich geregelt, oder auf „freiwilliger Basis eingeführt wird/würde, ich halte es für sinnvoll.

Der Unternehmer muss seinen Namen laut BoKraft auf einem Schild im Taxi angeben, warum nicht der Fahrer?

Zum 1. schafft es Vertrauen, zum 2. dient es der Sicherheit des Fahrgastes, denn wenn einer namentlich bekannt ist wird er sich evtl. überlegen was er macht, oder sagt. Ich höre immer wieder von Fahrgästen Dinge die ich fast nicht glauben kann, gut ich weiß man muss so Manches auch relativieren, denn Fahrgäste halten sich auch nicht immer strikt an die Wahrheit, aber z.B. bei sexueller Belästigung hört der Spaß auf.

Wer sich nichts zu schulden kommen lässt muss auch keine Angst haben und bei wirklich heftigen Fällen bekommen sie einen sowieso, sei es über die Ordnungs- oder die Autonummer samt Uhrzeit. Wenn einer unbegründete Anschuldigungen anzeigt kann er das also auch so, egal ob mit, oder ohne Ausweis, der Fahrer wird immer gefunden.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

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