Das Urteil ist aktuell noch nicht im Wortlaut abrufbar - so bleibt zunächst einmal die Pressemitteilung.Ausweispflicht für Taxifahrer: Stadt Köln unzuständig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen.
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht blieben die Klagen im Wesentlichen erfolglos.
Auf ihre Revisionen hin hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und festgestellt, dass die Kläger der Ausweispflicht nicht unterliegen, weil für die getroffene Regelung nur der Bundesminister für Verkehr und nicht die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu erkennen gegeben, dass der zuständige Bundesverkehrsminister eine solche Regelung treffen dürfte, ohne die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen.
BVerwG 3 C 16.07 – Urteil vom 30. April 2008
BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Aus dem urteil entnehme ich, das grundsätzlich die ausweispflicht legitim und mit den grundrechten vereinbar ist!
Lediglich die sachliche zuständigkeit der örtlichen verkehrsbehörde wurde gekippt. Das heißt im klartext, das eine solche ausweispflicht nicht in die zuständigkeit einer kommunalen taxiverordnung fällt, sondern verbindlich im bundesgesetz also im PBfG festgeschrieben werden muß!
Ich denke mal das die aufnahme der ausweispflicht in das PBfG in kürze erfolgen wird. Dann ist das "ding" wasserdicht! Eine formsache ist das mehr nicht!
Lediglich die sachliche zuständigkeit der örtlichen verkehrsbehörde wurde gekippt. Das heißt im klartext, das eine solche ausweispflicht nicht in die zuständigkeit einer kommunalen taxiverordnung fällt, sondern verbindlich im bundesgesetz also im PBfG festgeschrieben werden muß!
Ich denke mal das die aufnahme der ausweispflicht in das PBfG in kürze erfolgen wird. Dann ist das "ding" wasserdicht! Eine formsache ist das mehr nicht!
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7337
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Es fragt sich nur, ob der Gesetzgeber überhaupt ein Interesse an einer solchen Regelung hat. Immerhin haben Politiker aller Parteien in der jüngeren Vergangenheit mehrfach kund getan, daß ihnen Hilfestellungen wie zum Beispiel fachbezogene Inhalte bei der P-Scheinprüfung wohl eher ein Graus sind. Ausweis und Fachkenntnis berühren beide die Schnittstelle zum Kunden, wenn auch auf unterschiedliche Weise.
Zudem ist auch zu bedenken, daß es im Gewerbe selbst etliche gibt, die gegen all diese Neuerungen mobil machen. Nicht selten, weil sie sich für die perfekten Dienstleister halten, denen gefälligst niemand unter die Arme zu greifen hat.
Zudem ist auch zu bedenken, daß es im Gewerbe selbst etliche gibt, die gegen all diese Neuerungen mobil machen. Nicht selten, weil sie sich für die perfekten Dienstleister halten, denen gefälligst niemand unter die Arme zu greifen hat.
Heisst das jetzt, das ich meinen Ausweis ab sofort in die Tonne treten kann, bzw. nicht mehr sichtbar anbringen muss, oder gilt das nur für Köln?
__________________________________________________________________
gringo´z FUNBOxx .....
__________________________________________________________________
gringo´z FUNBOxx .....
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7337
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10647
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
re
Zitat:gringo hat geschrieben:Heisst das jetzt, das ich meinen Ausweis ab sofort in die Tonne treten kann, bzw. nicht mehr sichtbar anbringen muss, oder gilt das nur für Köln?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die
Stadt Köln nicht zuständig ist, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen. Zitat Ende
Wenn das für Köln ist, dann in den anderen Städte auch.
Dennoch, finde ich es nicht schlimm, den Ausweis zu zeigen!
Werde sehr oft mit Namen angesprochen. Ist mir lieber als "Herr Taxifahrer".
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7337
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Die Frage ist eine ganz andere, stellt der Unternehmer bzw. die Zentrale für welche Du fährst den Anspruch den Ausweis auszulegen ?
Wenn ja ist es absolut uninteressant was die Stadt sagt.
Ausschlag gebend ist der Vertrag den Du unterschreibst.
Ich persönlich finde die Auslegung des Ausweises positiv, bei Beschwerden weiß ich wenigstens über wen ich mich beschwere und muss nicht eine anonyme Beschwerde führen welche bei einigen Zentralen zu nichts führt.
Wenn ja ist es absolut uninteressant was die Stadt sagt.
Ausschlag gebend ist der Vertrag den Du unterschreibst.
Ich persönlich finde die Auslegung des Ausweises positiv, bei Beschwerden weiß ich wenigstens über wen ich mich beschwere und muss nicht eine anonyme Beschwerde führen welche bei einigen Zentralen zu nichts führt.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
ausweisspflicht für taxifahrer
was du unterschreibst,ist uninteressant hier entscheidet das Gericht, ich bezweifele das unsere Innung sich darüber hinwegsetzen kann. aber das bü.......................en in DÜsseldorf, ist ja bekannt. trotzdem schönen Abend noch
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7337
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
ausweisspflicht für taxifahrer
Hallo Andre! Ich glaube du solltest das Urteil einmal richtig lesen, es geht hier um die anbringund deines Gestattungsausweises und nicht um einen behördlichen fahrerausweiss. Bei mir ist im behördlichen Ausweiss kein Lichtbild vorhanden. schönen Abend noch.
- am
- Moderator
- Beiträge: 13152
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Es geht um den damals in der Kölner Taxiverordnung geforderten Fahrerausweis. Gemeint ist mitnichten ein eventuell zusätzlich vorhandener Zentralenausweis.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist hier eindeutig, indem es der Kölner Verwaltung die Zuständigkeit gem §47/3 PBefG aberkennt.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/6428.pdf
Wortlaut der Kölner Taxiverordnung (Quelle: DerInnenspiegel.de)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist hier eindeutig, indem es der Kölner Verwaltung die Zuständigkeit gem §47/3 PBefG aberkennt.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/6428.pdf
Wortlaut der Kölner Taxiverordnung (Quelle: DerInnenspiegel.de)
Soweit dazu. Meine wir also Dasselbe?§ 5 Weitere Pflichten der Taxifahrerin oder des Taxifahrers
(1) Die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer ist verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen, im Bereich des vorderen rechten Armaturenbretts einen Fahrerausweis nach dem Muster der Anlage zu dieser Verordnung für die Fahrgäste gut sichtbar anzubringen. Die beigefügte Anlage mit dem Muster des Fahrerausweises ist Bestandteil dieser Verordnung. Der Fahrerausweis muß enthalten:
Vorname oder mindestens den ersten Buchstaben des Vornamens der Fahrerin/ des Fahrers
Familienname der Fahrerin/ des Fahrers
Lichtbild der Inhaberin/ des Inhabers
Amtliche Plakette mit Gültigkeitsdauer
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
High,
aus gegebenen Anlaß muss ich das Thema mal aus der Versenkung holen. Das BVerwG bemängelte ja, dass ein Fahrerausweis in die Ermächtigung nach § 57 PbefG fallen würde und somit in die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und nicht wie die Stadt Köln meinte in ihren Zuständigkeitsbereich nach §47, Abs. 3 PBefG. Die Folge:
Arne
aus gegebenen Anlaß muss ich das Thema mal aus der Versenkung holen. Das BVerwG bemängelte ja, dass ein Fahrerausweis in die Ermächtigung nach § 57 PbefG fallen würde und somit in die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und nicht wie die Stadt Köln meinte in ihren Zuständigkeitsbereich nach §47, Abs. 3 PBefG. Die Folge:
Die Frage ist nun, gibt es mittlerweile eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums nach §57 PBefG, in der anzubringende Fahrerausweise bundeseinheitlich geregelt werden??Die Kläger sind nicht verpflichtet, während des Bereithaltens der Taxe und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen im Bereich des vorderen rechten Armaturenbretts einen Fahrerausweis nach dem Muster der Anlage zu der Kölner Taxenordnung anzubringen.
Arne
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10647
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Nicht das ich wüsste!arne13 hat geschrieben:Die Frage ist nun, gibt es mittlerweile eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums nach §57 PBefG, in der anzubringende Fahrerausweise bundeseinheitlich geregelt werden??
Arne
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Hab mal kurz in die BOKraft reingeschaut, da ist jedenfalls nichts zu finden!?
Arne
Arne
Zuletzt geändert von arne13 am 14.03.2014, 01:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Dank aktuellem Verwarnungsgeld ist Schreiben mit Widerspruch in die Post gegangen....ich berichte weiter
Was mich brennend interessiert ist die Tatsache wie viele Unternehmer/Fahrer Verwarnungsgelder/Bußgelder überwiesen haben, obwohl dies möglicherweise gar nicht rechtmäßig ist....
Was mich brennend interessiert ist die Tatsache wie viele Unternehmer/Fahrer Verwarnungsgelder/Bußgelder überwiesen haben, obwohl dies möglicherweise gar nicht rechtmäßig ist....
Zuletzt geändert von N8tfahrer am 14.03.2014, 04:37, insgesamt 2-mal geändert.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
- nightrider
- Vielschreiber
- Beiträge: 2052
- Registriert: 31.01.2008, 03:37
- Wohnort: IN
Re: BVerwG kippt Ausweispflicht für Taxifahrer
Ob das nun gesetzlich geregelt, oder auf „freiwilliger Basis eingeführt wird/würde, ich halte es für sinnvoll.
Der Unternehmer muss seinen Namen laut BoKraft auf einem Schild im Taxi angeben, warum nicht der Fahrer?
Zum 1. schafft es Vertrauen, zum 2. dient es der Sicherheit des Fahrgastes, denn wenn einer namentlich bekannt ist wird er sich evtl. überlegen was er macht, oder sagt. Ich höre immer wieder von Fahrgästen Dinge die ich fast nicht glauben kann, gut ich weiß man muss so Manches auch relativieren, denn Fahrgäste halten sich auch nicht immer strikt an die Wahrheit, aber z.B. bei sexueller Belästigung hört der Spaß auf.
Wer sich nichts zu schulden kommen lässt muss auch keine Angst haben und bei wirklich heftigen Fällen bekommen sie einen sowieso, sei es über die Ordnungs- oder die Autonummer samt Uhrzeit. Wenn einer unbegründete Anschuldigungen anzeigt kann er das also auch so, egal ob mit, oder ohne Ausweis, der Fahrer wird immer gefunden.
Der Unternehmer muss seinen Namen laut BoKraft auf einem Schild im Taxi angeben, warum nicht der Fahrer?
Zum 1. schafft es Vertrauen, zum 2. dient es der Sicherheit des Fahrgastes, denn wenn einer namentlich bekannt ist wird er sich evtl. überlegen was er macht, oder sagt. Ich höre immer wieder von Fahrgästen Dinge die ich fast nicht glauben kann, gut ich weiß man muss so Manches auch relativieren, denn Fahrgäste halten sich auch nicht immer strikt an die Wahrheit, aber z.B. bei sexueller Belästigung hört der Spaß auf.
Wer sich nichts zu schulden kommen lässt muss auch keine Angst haben und bei wirklich heftigen Fällen bekommen sie einen sowieso, sei es über die Ordnungs- oder die Autonummer samt Uhrzeit. Wenn einer unbegründete Anschuldigungen anzeigt kann er das also auch so, egal ob mit, oder ohne Ausweis, der Fahrer wird immer gefunden.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)