Sascha1979 hat geschrieben:...
C) ein Mitarbeiter, welcher zuhause das Telefon liegen hat, Anrufe von Kunden annimmt und unverzüglich losfährt, hat keine Rufbereitschaft sondern Bereitschaftsdienst, was mit dem ML zu vergüten ist!
...betriebspflicht bedeutet:
den betrieb aufzunehmen und
während der geltungsdauer der genehmigung
den öffentlichen verkehrsinteressen entsprechend aufrechtzuerhalten.
ist in Mettmann bedarf für 24/7 ?
NEIN ! - rufbereitschaft genügt !!!
wenn in Mettmann nur alle 3,5 studen jemand eine taxe braucht,
dann wird derjenige wartezeit in kauf nehmen müssen ! ggf. auch 45 min.
ich habe nicht geschrieben,
dass der fahrer innerhalb von 15 min beim kunden sein soll.
ans telefon rangehen,
aus dem bett steigen,
kacken und anschliessen hände waschen - schon 30 min weg.
so what, lt. pbefg nicht verboten !
in Berlin fährt der linien-nachtbus auch nur alle 30 min.
nach 12 monaten kann der bedarf anhand der aufträge überprüft werden und
der behörde zur stellungnahme vorgelegt werden.
rufbereitschaft genügt !