Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 08.05.2018, 15:04

@ LRKN
Nach meinem Kenntnisstand wurden die Auflagen im Genehmigungsschreiben von Moia geschrieben. :mrgreen:
Oder hast Du andere Infos ?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 08.05.2018, 15:24

Ja natürlich, die HH-Behörde hatte lediglich den Drucker zu bedienen.
Auch die Diesel-Abgasregeln hatte VW in der Vergangenheit weltweit neu definiert und jahrelang im Eigeninteresse ebensdo praktiziert.
Verstehe gar nicht, wie jemand auf die Idee kommen kann, VW würde fortan Regeln beherzigen wollen, wo das Warmlaufen im Nichteinhalten von vereinbarten gesellschaftlichen Regeln seitens der Köpfe u.a. auch im VW Konzern finanziell eben erst begonnen hat.
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.05.2018, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 08.05.2018, 16:40

Pirat hat geschrieben:@ LRKN
Nach meinem Kenntnisstand wurden die Auflagen im Genehmigungsschreiben von Moia geschrieben. :mrgreen:
Oder hast Du andere Infos ?
Wenn du einen Bauantrag stellst für ein Einfamilienhaus, schreibst du dann den Antrag oder die Behörde? Es ist gängige Praxis, dass derjenige der etwas beantragt auch den Antragstext inkl. möglicher Auflagen schreibt. Dieser Antrag wird dann geprüft und wenn genehmigungspflichtig dann entweder mit kleineren Anpassungen oder sogar 1:1 umgesetzt. Man darf auch nicht vergessen, dass man auch ein Recht auf eine Genehmigung hat, wenn gültige Gesetze dies gebieten und man sich laut Antrag daran hält. Meine Eltern hatten vor Jahren gebaut und hatten auch einen Bauantrag gestellt. Ihr Antrag wurde zuerst abgelehnt weil es ein Gewerbe im Wohnhaus geben sollte (eine Praxis). Meine Eltern haben dagegen geklagt und recht bekommen. Mit einigen Änderungen an den Auflagen (z.B. musste ein Parkplatz für Kunden breiter angelegt werden) wurde dann der Antrag 1:1 übernommen. Wie gesagt: der Text stammte nicht von der Behörde sondern von meinen Eltern bzw. Anwalt. Das gleiche wird prinzipiell bei Moia gelten. Nicht die Behörde schreibt den Taxt und sagt was Moia zu tun und zu lassen hat sondern Moia sagt was sie vorzunehmen gedenken und die Behörde hat dies per gesetzlich verpflichtenden Ausnahmeregelung genehmigt. Die Frage ob die Genehmigung erteilt werden MUSS oder abgelehnt werden kann ist die Innovationskraft der Moia-Idee. Die Behörde hat die Innovation als ausreichend für die Genehmigung befunden und entsprechend genehmigt. Die Behörde hätte die Idee auch als nicht innovativ genug ablehnen können. Aber dann hätte Moia auch dagegen Klagen können. Entscheidend ist dann wohl wie ein Gericht über die Innovationskraft der Moia-Idee entscheidet. Aber dafür wird ja wohl von IK geklagt. Wird Moia von einem Richter als Innovation eingestuft könnte Moia die Genehmigung erzwingen und ihren Test hier durchführen. Auch wenn die Behörde und Taxigewerbe es doof finden.
Zuletzt geändert von LRKN am 08.05.2018, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2018, 16:51

Definitiv genau mein Humor, dass hier unisono geschrieen wird:

"INNOVATION??? Wir Taxen fahren schon seit 100 Jahren Leute gemeinsam von virtuellen Punkten zu virtuellen Punkten. Die müssen sich nur bei mir melden."

Entsprechend dieser Argumentation ist ein Flugzeug auch keine Innovation gewesen.

Denn das Metall, Holz, Gumi, etc. gab es auch schon seit 100en Jahren.
Hat halt nur jemand anders zusammengesetzt.

Dass es eine Innovation sein kann, wenn ein Anbieter mehrere - von mir aus auch uralte Dinge - einfach miteinander verbindet, und sie damit PRAKTISCH nutzbar macht, scheint hier schwer verstanden zu sein.

Ich bin aktuell in Stuttgart.
Habe den ganzen Tag frei und nichts zu tun.
Habe heute ca. 2 Stunden in der Sonne am Taxi-Stand am Stuttgarter HBF gestanden.

Wie komme ich nun von dort zu einem gängigen Ziel (nehmen wir von mir aus eine Messe) im Rahmen einer Sammelfahrt?

GAR NICHT!

Ich muss FREMDE Leute anquatschen ob sie auch zur Messe wollen, die Anzahl der Personen berücksichtigen und koordinieren und dann einen Taxi-Fahrer finden, der getrennte Bezahlung akzeptiert.

NEIN! Ich hab keinen Bock mich mit Mitfahrern rumzuärgern und mir meinen Anteil geben zu lassen oder deren Anteil zu bekommen.

Ich finde es SUPER innovativ, dass jemand

- EINE APP zur Verfügung stellt
- wo sich SAMMEL-FAHRTEN organisieren lassen
- und durch VIRTUELLE Haltepunkte zu gängigen Zielen wirklich auch Sammel-Fahrten zusammenkommen
- DAZU das wirtschaftliche Risiko der Fahrtanbieter trägt (ich bezahle also immer weniger, auch wenn mal NUR ICH zum virtuellen Haltepunkt MESSE will)
- NUR ICH mit MEINER Bezahlung etwas zu tun habe
- Ne Rechnung über MEINE Leistung bekomme

Dass Taxen behaupten das heute auch schon zu können ist schön, sie MACHEN es aber halt nicht.
Und nutzen kann ich es auch nicht.

Und mich mit Fahrern rumärgern, dass wir 3 Leute getrennt bezahlen wollen hab ich keine Lust drauf. Und nach 3 aufgeteilten Quittungen zu Fragen 100x nicht.
Und mir die Leute durch rumbrüllen am Hauptbahnhof zusammenzusuchen erst Recht nicht.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 08.05.2018, 16:57

sag mal LRKN, merkst überhaupt noch was ?
MOIA möchte Innovation mit Standard tötend trügerisch mixen.
Wieweviel Nachhilfe brauchts Du denn noch, um zu verstehen ?
Sorry, aber zum Teufel mit deinem Dünschiss :evil:
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.05.2018, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 08.05.2018, 17:07

alsterblick hat geschrieben:sag mal LRKN, merkst überhaupt noch was ?
MOIA möchte Innovation mit Standard tötend trügerisch mixen.
Wieweviel Nachhilfe brauchts Du denn noch, um zu verstehen ?
Sorry, aber zum Teufel mit deinem Dünschiss :evil:
Auch wenn es mir schwerfällt das jetzt zu verstehen ("Standard tötend trügerisch mixen"?) gehe ich mal davon aus, dass du mir unterstellst Moia total innovativ zu finden. Nein tu ich nicht und ich habe dies schon öfters hier geschrieben. Es gibt Aspekte, die ich innovativ finde (elektrisch betriebener Bus mit Einzelsitzen) aber das Gesamtkonzept ist meiner Meinung nach nichts bahnbrechendes. Zumindest ncht so bahnbrechend, dass es nicht auch der HVV oder Taxen machen könnte. Aber weder der HVV noch Taxen wollen ihren A*** bewegen und entsprechende Angebote machen. Also lasst es doch Moia versuchen. Der Kunde entscheidet wer besser ist.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 08.05.2018, 17:20

stimmt sehr genau, in sofern sehr vielen Dank ! 8) :evil:
---------
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von TaxiBabsi » 08.05.2018, 18:14

Damit sind wir beim Pudel's Kern: der Kunde entscheidet!

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 08.05.2018, 19:07

@Sascha

INNOVATION = Leute wollen es haben!!!

Hat Apple den Verkauf seines iPhones mit „Gutscheinen“ angekurbelt?
Auch Digitalkameras wurden erfolgreich ohne „Gutscheine“ unter die Leute gebracht.
Bügeleisen und Waschmaschinen auch. Schubkarren, Kettensägen, Gabelstapler auch.

Tesla zum Beispiel ist auch keine Innovation, weil ohne der Subvention durch die Investoren, wären die Preise viel höher und der Verkauf fast unmöglich. Vielleich kippt das bald und die Investoren dem Elon Musk den Stinkefinger zeigen. Gilt für die Elektroautos generell. Kaum jemand will sie haben, es sei denn, der Vater Staat gibt brutal viel dazu.

Moia will auch niemand haben. Du erst recht nicht. Du bist kein Typ der teilt, sondern einer der austeilt. Du findest Moia S****** und Moia findet dich S******. Aber ihr täuscht Liebe vor und glaubt jemand fällt darauf ein.
Moia muss „Dumping“ machen. Ohne Dumping ist Moia am dritten Tag (oder am 33., was ganz egel ist) eine Totgeburt.
Dumping findest du wiederum geil. Alleine mit einem Moia für 2-3€ zu fahren ist attraktiv. Das bestreitet niemand. Das finde ich auch toll. Aber Moia findet das nicht toll, muss es aber tun, um zu gefallen. Um zu täuschen.

Ich habe mir einen neuen iMac gekauft. Ich habe fast 2.500€ bezahlt. Wenn der Apple mir pro Stück 2.000 € „Gutscheine“ geben würde, würde ich sogar gleich zwei davon kaufen. Dumm nur, dass Apple das nicht tut? Ist Apple jetzt nicht mehr innovativ?

Moia = Innovationslüge

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von TaxiBabsi » 08.05.2018, 19:16

Busfahrten mit App-Ordern und virtuellen Haltestellen ist eine Revolution im OEPNVK, fortschrittliches Busfahren Par excellence in Reinkultur.

Paranoide Irrvorstellungen in Verbindung mit Großkapitalaengsten zeigen Minderwertigkeitskomplexe und Unvermögen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2018, 19:58

Ach na ja
Die günstigen Preise sind es, die sich so stören?

Ich verspreche dir eins ganz ganz fest:
Moia und vw machen das nicht als „Liebhaberei“.
Sie haben das einzige Ziel damit langfristig Geld zu verdienen.

Und Preise unterhalb des Deckungsbeitrages sind die einfachste und vermutlich älteste marketing Strategie.

Potentielle Kunden sind faul und träge.

Jedes Fitness Studio, Schwimmbad, neuer Mietwagen Betreiber, Waschanlage, etc. Fängt mit unwirtschaftlichen Köder Preisen an um erst mal Kunden von dem Service zu überzeugen.

Ich bin grad auf dem Stuttgarter Volksfest.
Bin mit car2go hergefahren.

Weil ich auf s Bahn und u Bahn kein Bock hatte.
Jetzt trinke ich ein paar Bier.

Wie komme ich zurück?

Bahn sind 3 Umstiege, voller besoffener und häufig
Ohne Sitzplatz.

Taxi würde mich ca. 20 eur kosten.
Müsste ich selbst bezahlen.

Das sind 2 Liter Bier! Bin ich zu geizig für.

Warum gibt es nicht im Umkreis von 500 Meter um das Volksfest ein Moia wo ich ganz bequem mit einem Bier im Plastik Becher hinlaufen kann welches mich dann irgendwo im Umkreis von 500 Metern zum Bahnhof fährt und das vielleicht so für ca 5-7 eur???

Bin zeitlich auch flexibel.
Irgendwann zwischen 20:30 und 21:30 wäre schön.

Hier laufen doch tausende Leute auf dem Volksfest rum.
Da muss es doch alle Stunde mal 5 Leute geben mit denen man sich so ne Route teilen kann und trotzdem

mit garantiertem Sitzplatz
Zügig

Von hier nach da kommt‽
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 08.05.2018, 20:23

@Sascha

Du bist auf dem Stuttgarter Volksfest und und hast nichts besseres zu tun, als im Taxiforum zu schreiben. Du bist in echt ein treuer Kunde. Wie schön.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2018, 20:34

IK hat geschrieben:@Sascha

Du bist auf dem Stuttgarter Volksfest und und hast nichts besseres zu tun, als im Taxiforum zu schreiben. Du bist in echt ein treuer Kunde. Wie schön.
Na ja.
Ob ich nun mein Bier trinke und ins Glas schaue oder Bier trinke und hier im Handy rumspiele.

Erlaubt ist was glücklich macht.
Ihr macht mich glücklich. :-)
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 08.05.2018, 22:52

Die Lösung der Verkehrsprobleme in Bezug auf den Autoverkehr löst man nicht mit noch mehr Autoverkehr. So, wie klassisches Carsharing zu mehr Fahrzeugen im Verkehrsraum führt, führt mehr taxi- oder busähnlicher Verkehr zu noch mehr Fahrzugen im Verkehrsraum.

Eine Innovation wäre die Schaffung einer vom bisherigen Verkehrsraum losgelösten Fahrradinfrastruktur, wie zum Beispiel in Kopenhagen.

Bestehende Verkehre sind nicht alleine deshalb eine Innovation, @sascha, weil sie mit einer App in rechtsfreier Weise kombiniert werden. Der Umsatand, dass MOIA neben einer Erprobungsgenehmigung gleichzeitig eine reguläre Mietwagengenehmigung beantragt und erhalten hat, drückt m.E. eine akeptische Erfolgsannahme bei MOIA aus.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 08.05.2018, 22:55

TaxiBabsi hat geschrieben:Busfahrten mit App-Ordern und virtuellen Haltestellen ist eine Revolution im OEPNVK, fortschrittliches Busfahren Par excellence in Reinkultur.

Paranoide Irrvorstellungen in Verbindung mit Großkapitalaengsten zeigen Minderwertigkeitskomplexe und Unvermögen.
Worin zeichnet sich deine Innovationsfähigkeit aus? Nebellesen in der Glaskugel?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 15.05.2018, 00:55

MOIA könnte fahrerführerscheinmäßig am zulässigen Gesamtgewicht 3,5t scheitern ( Führerscheininhaber Klasse: B) .
Nur ältere Führerscheininhaber (der Klasse: 3) dürfen bis 7,5t fahren oder ebenso jüngere mit Typ Klasse: C (Kleinlaster)

Die MOIAMonsterKarre ist ein umgebauter Crafter (Leergewicht: z.B. 2,15t als Diesel)
Zwar hat der MOIA keinen Dieselmotor und vermutlich auch kein Getriebe (verbaut), jedoch eMotor/en und einen sehr gewichtigen Akku bei einem geschätztem Leergewicht von mind. 3 bis 3,5t plus Zuladung 7 Pers/inkl. Fahrer / Gepäck ca 800kg ergibt 3.800/4.300kg Gesamtgewicht und ist nicht tauglich für "billige Klasse B Führerscheininhaber" .

Ja, mind. 3 bis 3,5t Leergewicht MOIA, weil bereits der Tesla Model X knapp 2,5t wiegt, dieser aber deutlich kleiner ist als der MOIACrafter, aber MOIA vermutlich einen noch viel schwereren Akku benötigt.

Tschüss billige fahrergebundene 500/1000 MOIA 8)

Quellen:
Führerscheine: https://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht ... assen.html
Vergleich Crafter: https://www.mobile.de/auto/vw/crafter/2 ... ten-fakten
Vergleich Tesla Model X: https://www.mobile.de/auto/tesla/model- ... ten-fakten
Zuletzt geändert von alsterblick am 15.05.2018, 01:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.05.2018, 08:47

C ist grosser lkw.
C1 Kleinlaster.

Ich glaube nicht dass unter 40 Jähriges fahr Personal die Zielgruppe an Arbeitnehmern ist.

Strohhalm ist das ehrlich gesagt nicht, sich daran zu klammern, dass es keine moia Fahrer mit Führerscheinen über 3,5 Tonnen geben wird.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Taxi Georg » 15.05.2018, 11:22

Nur ältere Führerscheininhaber (der Klasse: 3) dürfen bis 7,5t fahren oder ebenso jüngere mit Typ Klasse: C (Kleinlaster)
Echt? Ich darf bis 12t fahren!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.05.2018, 13:36

Taxi Georg hat geschrieben:
Nur ältere Führerscheininhaber (der Klasse: 3) dürfen bis 7,5t fahren oder ebenso jüngere mit Typ Klasse: C (Kleinlaster)
Echt? Ich darf bis 12t fahren!
Auch du darfst einzelne Fahrzeuge nur bis 7,5 Tonnen fahren.
Diese 12 Tonnen (und ich glaub das sind nur ca. 12 Tonnen) dürften das maximale zzG für ein Gespann sein.

Also 7,5 Tonner plus ca. 5 Tonnen Anhänger oder so ähnlich.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Taxi Georg » 15.05.2018, 13:54

Sascha1979 hat geschrieben:Also 7,5 Tonner plus ca. 5 Tonnen Anhänger oder so ähnlich.
Aso
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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