Großkonzerne retten die Welt

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
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alsterblick
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von alsterblick » 16.12.2017, 16:12

am hat geschrieben: Das mt nicht doch 19% abführen müsste, ..... aufteilt, würde ich nach wie vor nicht ausschliessen. Müsste mal jemand prüfen.
Ja, ich erinnere mich an diesen hilfreichen inhaltlichen „19% steuerbaren/pflichtigen Ansatz“ vor längerer Zeit hier in Bezug auf „Rabatt ...payback....“ und haben diesen Aufschlüsselungsansatz (von mir eingebracht) mal sehr ausführlich diskutiert. Mytaxi wird dadurch jedoch nicht zum Betreiber (Veranstalter 19% ) von Taxifahrten, weil mytaxi den Fahrpreis verändernd am Markt handeln würde. Genau das war seinerzeit die Erklärungsintuition meinerseits, um in der Diskussion voranzukommen.
Konkret ist es aber ab sofort bei moja
und clevershuttle !
Nochmal, unabhängig davon ist die sitzplatzweise Vermietung bei Mietwagen explizit verboten.
Gehört habe ich das schon öfter und wird sicherlich irgendwo geschrieben stehen.
Aber es waren bis für vor paar Jahren auch private Linienbusverkehre zum Schutze der staatlichen „DB“ (Auslastung, Kostendeckung defizitär) verboten. Der Schutz wurde aber gesetzlich aufgehoben.

Demnächst wird eben auch MOIA (VW) per Mietwagen-Einzelplatzverkauf adhoc Verkehr (in HH) betreiben und die Stadt HH wird die Schutzaufhebung ÖPNV ( HVV) genehmigt haben.

Da hilft ein anderes bestehendes Gesetz kaum weiter, diese Teils-Privatinvestoraktionen zu stoppen.
Teil-Investoren sowohl MOIA als auch clevershuttle sind Staatsunternehmen :!:
Die wollen das so und haben dem Angriff auf bisherige ÖPNV-Strukturen (quasi defizitär) freigegeben.
Zuletzt geändert von alsterblick am 16.12.2017, 17:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von TaxiBabsi » 16.12.2017, 16:29

@tp
taxipost hat geschrieben:mal selber die synapsen aktivieren...oder meinst du,
sie nutzen sich zu sehr ab.

jede quittung enthält den taxameter-preis !!!
...

Jede Quittung beinhaltet den Taxameterpreis?

Das ist Unsinn.

Der Kunde bezahlt den Taxifahrer und bekommt für den Zahlbetrag eine Quittung wenn er diese verlangt.

Lotsenfahrten, Starthilfen, Einkaufsfahrten, besondere Dienstleistungen usw. sind einige Beispiele.



ist doch sehr hilfreich das Mytaxi auch bei Matchfahrten das Quittungsausstellen uebernimmt. :lol:
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 16.12.2017, 16:54, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 16.12.2017, 17:17

TaxiBabsi,
du bist ja wirklich eine leuchte !!!

wir debattieren über pbefg/tarif und personenbeförderung
und du kommst mit starthilfe ?!

du brauchst starthilfe !!!
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von TaxiBabsi » 16.12.2017, 18:35

taxipost hat geschrieben:TaxiBabsi,
du bist ja wirklich eine leuchte !!!

wir debattieren über pbefg/tarif und personenbeförderung
und du kommst mit starthilfe ?!

du brauchst starthilfe !!!
Du schreibst jede Taxiquittung enthaelt den Taxameterpreis. Und das ist definitiv falsch.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 16.12.2017, 20:03, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 17.12.2017, 10:42

du musst lernen,
richtig zu lesen.

dann hirn benutzen und nicht sinnlos "aus dem zusammenhang gerissen" zitieren !!!

RaimundHH stellte eine frage zu dieser aussage:
taxipost hat geschrieben:bei mir gibt es keine rabatte.

eine fahrt = ein preis = eine quittung (alles gemäss tarif).

quittung wird sowieso erst am ende der fahrt/ausschalten des taxameters,
mit dem taxameterpreis,
ausgestellt/gedruckt.
aufgrund seiner nachfrage machte ich wiederholt deutlich,
was bei mir sache ist und zwar
taxipost hat geschrieben: jede quittung enthält den taxameter-preis !!!
diese aussage ist doch eindeutig und leicht verständlich.

und damit du nicht gleich erneut spamst,
die aussage "bei mir gibt es keine rabatte" bezog sich wiederum
auf am's nachfrage zu

mehrere fahrten/aufträge -
a) personenbeförderung und
b) tarifpflicht
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 10:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von RaimundHH » 17.12.2017, 15:41

Moin,

@taxipost
aus der Hamburger Taxenordnung zu Quittungen:

Im Übrigen muss die Quittung folgende Angaben enthalten:

a) Name und Betriebsanschrift der Unternehmerin oder des Unternehmers,
b) Beförderungsentgelt,
c) Umsatzsteueranteil, wenn vom Fahrtgast gewünscht,
d) Datum der Beförderung,
e) die Unterschrift der Fahrerin oder des Fahrers,
f) Abfahrtspunkt und Fahrtziel, es sei denn, der Fahrgast verzichtet auf diese
Angaben.


Und wo steht jetzt bitte, daß der Quittungsbetrag identisch
mit der Taxameteranzeige sein muß, bzw. wo wird ausgeschlossen, daß der
Quittungsbetrag nicht auch anteilig vom Beförderungsauftrag sein kann.

Die Quittung ist ein steuerrechtlicher Nachweis für eine Bezahlung eines Geldbetrages.
Wie dieser Geldbetrag (das Beförderungsentgelt) zustandekommt muß in der Quittung nicht aufgeführt werden.

Die ganze Diskussion ist aber eigentlich überflüssig, da die Hamburger Taxibehörde keine Einwände zum Taxi-sharing hat.
Ich bin mal gespannt, was passiert, wenn MT-Match in Berlin startet, wo die Berliner Genehmigungsbehörde so gerne der Hamburger
Behörde inhaltlich folgt. :wink:

Grüße

taxipost
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 17.12.2017, 16:18

RaimundHH hat geschrieben: Und wo steht jetzt bitte, daß der Quittungsbetrag identisch
mit der Taxameteranzeige sein muß
im tarif, s.
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung,
deren Ausgangs - und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen,
unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen

aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld ...
RaimundHH hat geschrieben: Die Quittung ist ein steuerrechtlicher Nachweis für eine Bezahlung eines Geldbetrages.
Wie dieser Geldbetrag (das Beförderungsentgelt) zustandekommt muß in der Quittung nicht aufgeführt werden.
steuerrecht ist hier ohne bedeutung.
in der quittung muss nicht aufgeführt werden,
wie sich das beförderungsentgelt zusammensetzt.
der tarif hat es bereits festgelegt.

noch nie gehört,
dass einer wegen "falscher" quittung owi bezahlen durfte ?!
weil der inhalt einer taxiquittung dir im tarif vorgeschrieben wird.

du bist gemäss §39 pbefg an den tarif gebunden und
die behörde hat dafür zu sorgen,
dass das gesetz eingehalten wird.

der umstand, dass die Hamburger behörde keine einwände hat, ist bedeutungslos.
will sie einen sharing-tarif haben, dann soll sie einen festlegen.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 16:56, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von ilkoep » 17.12.2017, 17:00

alsterblick hat geschrieben:Aber es waren bis für vor paar Jahren auch private Linienbusverkehre zum Schutze der staatlichen „DB“ (Auslastung, Kostendeckung defizitär) verboten. Der Schutz wurde aber gesetzlich aufgehoben.
Nicht ganz. Der Schutz wurde eingeführt um der "DB" bzw. ehm. Reichsbahn zu ermöglichen ihre Investitionen in das Streckennetz und Bahnhöfe wieder "einzufahren" und besteht weiterhin.

Linienbusse dürfen nur Tickets ab 50 km anbieten, zum Schutze des ÖPNV.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von TaxiBabsi » 17.12.2017, 18:08

@tp
Du liegst voll neben der Spur.

Der Gast zahlt den Betrag X, dieser Zahlbetrag kann der Taxameterpreis sein muss es aber nicht, sehr oft wird der Zahlbetrag den Taxameterpreis uebersteigen oder wie schon geschildert gibt es gar keinen Taxameterpreis, und fuer diesen Betrag X wird eine Quittung ausgestellt.

Es steht nirgends geschrieben das nur der Taxameterpreis quittiert werden muss, das ziehst Du Dir aus der Nase weil Du Argumente contra Match-Pricing suchst.

Das o.g. gilt in vielen Branchen, der Gast zahlt und bekommt dafür eine Quittung.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.12.2017, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von Marvin » 17.12.2017, 18:28

Es ist das übliche Spiel: Mytaxi versucht sich durch den Einsatz von gewerbefremder Kohle und die Dehnung von Gesetzen einen Vorteil zu erschleichen. Immerhin stammt das Geld für die „nomatch“ Gutscheine, mit dem man den Wettbewerb verzerren möchte, von Daimler und somit auch von den übervorteilten Kollegen. Mytaxi wird bis zum Erlangen eines Monopols sicher nicht genug Gewinn erwirtschaften, um solche Rabatte zu geben.

Sammelfahrten haben schon mehrere Zentralen (unter Anderem das taxi) – vergeblich - versucht zu verkaufen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass man den jeweils aufgelaufenen Fahrpreis laut Taxameter unter den Mitfahrern aufteilt. Sozusagen als Dispositionshilfe für eine Fahr- und Zahlgemeinschaft. Das Erstellen von Einzelrechnungen aufgrund von GPS-Daten ohne Bezug zum vom Taxameter angezeigten Preis ist rechtlich sicher anders zu bewerten. Interessant ist, dass auf der MT Website nicht mal ein Hinweis auf die Berechnung des Fahrpreises gegeben wird.

Zwei Fragen an Raimundhh der ja bereits Erfahrungen hat:

Wird der Taxameterpreis nach dem der letzte Fahrgast ausgestiegen ist, von Dir an Mytaxi übermittelt und erhältst Du ihn voll ausbezahlt? Eine andere Berechnung des Fahrpreises für Personenbeförderungen im Tarifgebiet als auf der Basis des Taxameters wäre nicht statthaft.

Wie hält Mytaxi die von Dir zitierte Vorschrift der Taxenordnung bezüglich der zwingend geforderten Unterschrift des Fahrers auf der Quittung ein? Wenn Du den Fahrpreis nicht kennst, kannst Du ihn auch nicht quittieren.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von SindSieFrei? » 17.12.2017, 19:40

TaxiBabsi hat geschrieben:@tp
Du liegst voll neben der Spur...

Das o.g. gilt in vielen Branchen, der Gast zahlt und bekommt dafür eine Quittung.
Er versteht es nicht! Das war schon bei der letzten Diskussion über Quittungen so!

Viel wichtiger ist die Aussage von @Marvin:
Es ist das übliche Spiel: Mytaxi versucht sich durch den Einsatz von gewerbefremder Kohle und die Dehnung von Gesetzen einen Vorteil zu erschleichen. Immerhin stammt das Geld für die „nomatch“ Gutscheine, mit dem man den Wettbewerb verzerren möchte, von Daimler und somit auch von den übervorteilten Kollegen. Mytaxi wird bis zum Erlangen eines Monopols sicher nicht genug Gewinn erwirtschaften, um solche Rabatte zu geben...
DAS ist der entscheidende Punkt! Unlauterer Wettbewerb! Wettbewerbsverzerrung! In Köln läuft ja die Gutscheinaktion in der Form auch nicht! Interessant auch, das sich mittlerweile MT-Taxifahrer in Messengergruppen engagieren (bin ganz erstaunt wie schnell die wachsen!), um die sie störenden Dinge bei MT zu kanalisieren, um sie dort später vorzustellen! Ich wußte gar nicht, wie groß die teilweise Unzufriedenheit mit diesem reinen App-Vermittler ist! Systemsperren, Stornosperren, etc. alles Themen, mit denen ich mich als Fahrer einer echten Volldienstleister-Zentrale nicht rumschlagen muss. Die Unzufriedenheit wächst. Gut so! Allerdings wird es so sein, das ein Großkonzern wie Daimler das federführend letztendlich nicht interessiert, weil sie ihren Masterplan durchziehen wollen, dazu sind die Kutscher nur derzeitige Handlanger! Das sind dann die Schattenseiten von Babsis gepriesener Souveränität der Digitalisierung! Ich bleibe dabei: Wir haben bei uns kurze Wege: Wenn jemand etwas nicht passt, geht eine Email an den Vorstand, der stellt es ab, oder er begründet sachlich, warum es nicht möglich oder gewollt ist! Der Vorteil, wenn Genossenschaften vorhanden sind: Demokratische Entscheidungsstrukturen, schlanke Hierachien und keine Verpflichtung gegenüber Aktionären!

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von alsterblick » 17.12.2017, 20:33

ich behaupte mal, mytaxi hat weiterhin nur begrenztes Detail-Verständnis im Taxitagesgeschäft.
Es werden da vermutlich immer wieder irgendwelche neuen Softwareschreiberlinge rangelassen, denen nie ein „brief“ zugrunde liegt ( Stand jetzt, was wurde gemacht, Entwicklungsleitfaden).

Meine Frexxe, jetzt muß ich neuerdings bei jedem eigenes gesendetem Storno schriftlich lange Erklärungen formulieren, warum das nicht geklappt hat und möge den FG zuvor unbedingt anrufen, obwohl ich z.B. anhand den FG-Portraitbildes „soeben“ genau erkennen konnte, dass dieser just in eine Graupe eingestiegen war, weil ich als z.B. Priofahrer zu spät ankam.
Meine Frexxe, natürlich soll nicht fingiert storniert werden, mache ich auch nicht, weil ich mit echten mytaxi-FG darüber überhaupt gar nicht erst Diskussionen führen will.
Überhaupt maßgeblich ist, dass die Fahrgäste JETZT ein Taxi wollen und im Dchungel der Nacht an keine Ankündigungen/Versprechungen glauben, sondern nur „sehen“ wollen.
Das Problem haben alle (inkl. Hansa), weil das erkennende FG-Leben bei allem Erlebtem / Enttäuschungen zu kurz ist, überhaupt warten zu wollen.

Insofern wird mytaxi vermutlich auch an nix anderes denken, als Taxi überhaupt beendet/ abgeschafft zu sehen, um "schnelle Einsteigertouren" entgegen der generellen (Jetzt-) FG_ Interessen für vermissend steigende Umsätze zukünftig auszuschließen.
Also steuerbare Mietwagen (+Preise), die FG gar nicht wollen.
Zuletzt geändert von alsterblick am 17.12.2017, 20:53, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von Löwenzahn » 17.12.2017, 22:03

Dann sollen sie sich kein Taxi bestellen. Schon gar nicht bei mytaxi. Die gute alte Rufsäule wäre hier die bessere Wahl. Ich meine, wenn man schon nicht ein Onlineservice nutzen/aufrufen will, wo freie Taxen angezeigt werden, dann kann man am nächsten Halteplatz anrufen und fragen, ob jemand unverbindlich mal vorbeischauen will, ob er dann noch vor Ort ist, sofern kein anderes Taxi kommt.

Ich rede davon, dass es kein mytaxi, Uber etc. braucht, wenn es Leute gibt, die viel zu ungeduldig sind, bis ihr Taxi kommt. Leute, die aber auch keine Lust haben, sich an Straßenrand zu stellen, weil zu viele Taxen an einem vorbei fahren, weil a) nicht gesehen oder b) bereits besetzt.

Wir brauchen in solchen Fällen dann keine Auftragsvermittler, wenn Aufträge von vornherein nicht verbindlich sind.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 17.12.2017, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von Poorboy » 18.12.2017, 03:02

Marvin hat geschrieben:
Zwei Fragen an Raimundhh der ja bereits Erfahrungen hat:

Wird der Taxameterpreis nach dem der letzte Fahrgast ausgestiegen ist, von Dir an Mytaxi übermittelt und erhältst Du ihn voll ausbezahlt? Eine andere Berechnung des Fahrpreises für Personenbeförderungen im Tarifgebiet als auf der Basis des Taxameters wäre nicht statthaft.
Ich gebe beim ersten, wie beim zweiten Ende immer den vollen Taxameter-Preis ein. Die Anteile berechnet das System.
Also: Eingabe bei Ausstieg 1 € 20,-. Kunde zahlt € 10,-. Beim Ausstieg zweiter Kunde erfolgt Eingabe € 30,-, Kunde zahlt € 20,-.

Ich bekomme also die vollen € 30,--

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 18.12.2017, 09:21

du bekommst zwar 30,-
aber du bekommst nicht den vollen tarif-preis !!!

diesen hast du rabattiert !!!
diesmal du, nicht mt.

in deinen "vollen" 30,- fehlen mindestens 3,50 €.

§37 bokraft (TaxiBabis - kannst du mittlerweile lesen ?)
(1) Ein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt darf nicht gefordert werden.
wenn der erste aussteigt - dann forderst du von ihm
a) 10,- € oder
b) gar nix, er wird nur vom zweiten mitgenommen - zahlt nix = keine quittung.

steigt der zweite aus,
dann hast du zu forderen = aktueller taxameter-preis !!!

alles andere ist rabatt !

entweder hast du
eine befördeung = ein preis ausgeführt (mit mehreren stops)
oder
mehrere beförderungen zur selben zeit (mehreren bef.entgelte = mehrere grundpreise)
ausgeführt !

genau so einen fall gab es schon in Berlin.
vor jahren sbf. ewu kassierte dafür 10,- oder 15,- owi vom labo.
fall:
messezeit, 2 pax geladen am hotel zu messe.
auf dem dem weg einen "dazu geladen".
an der messe 2 pax zahlen 15,- (?).
- ewu zum "dazu geladenem" von ihnen bekomme ich 10,-.
- er, warum ? die beiden haben schon bezahlt !
- ewu, ja, für sich, sie zahlen 10,-.
- die beiden, uns ist es egal, wir sind weg.

monat später, brief vom labo - sie haben...mehrere bef.aufträge...verboten...strafe !

ewu hin, vor ort, nix verboten, die beiden haben es erlaubt.
ich habe vorher gefragt, daher alles ok.

klar die beiden sind weg, labo kann sie nicht befragen,
der "dazu geladene" beschwert sich nur über die zahlungsaufforderung.

also alles klar, ewu alles richtig gemacht - nochmal glück gehabt, wa ?!

denkste !!!

der vorwurf wurde kurzerhand geändert. jemand eine idee ?
genau - "dazu geladener" im pflichtfahrbereich ohne taxameter !
Zuletzt geändert von taxipost am 18.12.2017, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von TaxiBabsi » 18.12.2017, 09:27

@tp
taxipost hat geschrieben:
(1) Ein anderes als das vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt darf nicht gefordert werden.

Es geht nicht darum was der Taxifahrer fordert. Der Fahrgast bezahlt den Betrag X und dieser Betrag X wird quittiert, alles nach Recht und Gesetz.
Du wirst nirgends eine Verordnung oder gar Gesetz finden wo drin steht das nur der Taxameterpreis quittiert werden darf, es wird quittiert was der Fahrgast zahlt.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 18.12.2017, 09:35, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 18.12.2017, 09:29

@TaxiBabsi

es ist sinnfrei dir gesetzliche vorschriften zu erklären...

für dich gilt sowieso nur das "mytaxi-gesetz" !
Zuletzt geändert von taxipost am 18.12.2017, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von TaxiBabsi » 18.12.2017, 09:31

taxipost hat geschrieben:@TaxiBabsi

es ist sinnfrei dir gesetzliche vorschriften zu erklären...

für dich gilt nur das "mytaxi-gesetz" !
Dann zeig mir Dein Phantasiegesetz.

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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 18.12.2017, 09:38

hab ich bereits,
aber du kannst nicht lesen und
eine vorlesefunktion gibt es hier nicht.

in Hamburg schreibt das gesetz vor,
dass auf der quittung u.a. das bef.entgeld zu stehen hat !!!

unter anderem

kannst du wenigsten einfache begriffe erfassen ?

1. bef.entgeld (bestandteile s. verordnung)
2. zahlbetrag

1 und 2 kann indentisch sein, muss aber nicht.
gesetz will das 1 auf jeden fall auf der quittung steht.
ob 2 auch auf der quittung steht, das ist dem gesetz egal.

wenn 2 un= 1, dann ist "nur 2" auf der quittung falsch - gesetzeswidrig - verboten !

und genau das ist bei match der fall.
s. Poorboy's bsp.

a - hat eine quittung über x,-
b - eine weitere über y,-
(in summe 30,-)

beide rechnungen hat "Poorboy" gestellt.
und keine der beiden ist mit der verordnung konform,
weil nicht bef.entgelt gemäss tarif.

x und y sind nur zahlbeträge !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 18.12.2017, 09:46, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Großkonzerne retten die Welt

Beitrag von taxipost » 18.12.2017, 10:06

das "richtige" bef.entgelt kann Poorboy nicht schreiben
oder schreiben lasse,

weil er dieses nie erhoben hat - er hat den tarif unterschritten !
Zuletzt geändert von taxipost am 18.12.2017, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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