Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

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TaxiBabsi
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Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von TaxiBabsi » 05.08.2017, 14:13

Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 05.08.2017, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.

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sivas
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von sivas » 05.08.2017, 14:25

Ich les das anders.
Zu Fahrten über die Zonen hinaus waren die Taxifahrer nicht verpflichtet und durften von dort auch keine Fahrgäste befördern.
Es gibt nur noch ein großes Pflichtfahrgebiet, in dem jede Saarländer Taxe überall einladen darf. Das Bereithaltenen auf Halteplätzen darf aber nur innerhalb der Betriebssitzgemeinde erfolgen, sonst wär's ein Verstoss gegen das PBefG. Das Aufnehmen eines Winkers, ist dazu nicht auch betriebssitzgebundenes Bereithalten erforderlich ? halt während der Fahrt. Davon zu unterscheiden ist die Bestellannahme, telefonisch oder per App, die darf überall erfolgen.

Ich bin eh der Meinung, dass es ein eigenständiges Pflichtfahrgebiet nicht gibt !

Die dazu befugte Verwaltung schreibt innerhalb ihres Gebietes einen oder mehrere verschiedene, räumliche Tarife vor. Dieses Gebiet wird dann mit der Preisvorgabe zum Pflichtfahrgebiet für die davon betroffenen Taxen.

Anscheinend ist die befugte Verwaltung das Land selbst. Es hat nun einen landesweiten Einheitstarif festgelegt, mit einem demzufolge landesweiten Pflichtfahrgebiet ?
Zuletzt geändert von sivas am 05.08.2017, 15:16, insgesamt 3-mal geändert.

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sivas
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von sivas » 05.08.2017, 14:33

Ich würde wohl einen landesweiten Tarif vorschreiben, diesen jedoch nach Durchfahren z.B. des zwölften Kilometers nicht mehr zur Pflicht erheben. Es kann damit weitergefahren werden, muss aber nicht, die Fahrt kann sogar als Ganzes abgebrochen bzw. gar nicht erst angetreten werden. Wer will, kann weiterfahren und für die darüberhinausgehende Fahrtstrecke eine eigene Preisvereinbarung treffen, bis dahin jedoch nicht ! Ein Tarif kann trotzdem durchaus auch für Fahrtstrecken über 12 km festgelegt werden - dann ist es halt eine 'amtliche Empfehlung', die ein gewisses Vertrauen beinhaltet und die die Interessen des Fahrgastes wie auch des Unternehmers berücksichtigt.

Wie groß ist die Fläche des Saarlandes im Verhältnis zur Fläche Berlins ?

In Berlin wäre solch eine Regelung auch sinnvoll.
Zuletzt geändert von sivas am 05.08.2017, 15:31, insgesamt 5-mal geändert.

TaxiBabsi
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von TaxiBabsi » 05.08.2017, 14:46

Saarland 2.570 km²

Berlin 892 km²



Köln 405 km² :roll:
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 05.08.2017, 14:48, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von sivas » 05.08.2017, 14:50

oh ... aber so groß ist der Unterschied auch nicht.

Köln ist aber schon 'n bisserl klein ? liegt das auch in Deutschland ?
Zuletzt geändert von sivas am 05.08.2017, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von sivas » 05.08.2017, 15:26

Korrektur !

es handelt sich um einen Vorschlag einer Landespartei.

Sie will Pflichtfahrgebiete 'vereinheitlichen', weiss der Teufel, was damit gemeint ist, vermutlich wollen sie Tarife vereinheitlichen.
Dann müssen die acht Genehmigungsbehörden eine Vereinbarung treffen, mit einheitlichen Tarif- und Beförderungsbedingungen ... was wohl nie zustande kommen wird, Politikergeschwätz halt.
Zuletzt geändert von sivas am 05.08.2017, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Taxi Georg
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2017, 17:47

TaxiBabsi hat geschrieben:Köln 405 km² :roll:
Interessiert keinen ;-)
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2017, 17:50

sivas hat geschrieben:Ich les das anders.
Ich sehe das so wie Du!
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Re: Gesetz geändert: Aufhebung des Pflichtfahrgebiets

Beitrag von ilkoep » 05.08.2017, 18:32

sivas hat geschrieben:Es gibt nur noch ein großes Pflichtfahrgebiet, in dem jede Saarländer Taxe überall einladen darf. Das Bereithaltenen auf Halteplätzen darf aber nur innerhalb der Betriebssitzgemeinde erfolgen, sonst wär's ein Verstoss gegen das PBefG.
Kannste vergessen. Wer Pflichten hat, hat auch Rechte. Nur weil sie in NRW und im Berliner Umland (SFX) nicht eingefordert werden bedeutet noch lange nicht dass es sie nicht gibt.

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