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Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 11:22
von nitram
Hallo in die Runde,
Ich bin neu hier und weiß nicht ob mein Anliegen hier richtig plaziert ist.
Trotzdem stelle ich hier mal meine Frage.
Ich habe folgendes Problem!
Ist es rechtlich erlaubt, dass mir Fahrtkosten abgezogen werden, wenn ein Termin durch mein Verschulden nicht pünktlich eingehalten wird?
Hintergrund:
Eine Firma hat eine Fahrt auf Termin bestellt. Leider kam ich 45Min. zu spät.
Da wir für diese Firma oft fahren und auch Festpreise haben, wir eine Kulanz-Wartezeit von 20Min. eingeräumt.
Danach werden jede angefangenen 15Min. mit Summe X berechnet.
Da ich nun 45Min. zu spät war, hat die Firma welche bestellt hat, 2 mal 15 Min. vom Festpreis abgezogen.
Dieser Betrag wurde mir jetzt von meinem Lohn abgezogen.
Meine Frage nun:
Ist das rechtlich erlaubt? Wo bekomme ich da konkrete Auskunft, ohne das es mich gleich ein Vermögen kostet.
Vielen Dank für Eure Meinungen

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 13:41
von Löwenzahn
Bist du Taxifahrer?

Festpreise sind für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiet üblich.

Warum bist du zu spät gekommen?

Bezahlt man dir mehr als den Mindestlohn?

Liegt der Lohn trotz Abzüge noch über Mindestlohn?

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 13:44
von LRKN
Bin kein Jurist aber ich glaube dies stimmt so:
nitram hat geschrieben: Eine Firma hat eine Fahrt auf Termin bestellt. Leider kam ich 45Min. zu spät.
Da wir für diese Firma oft fahren und auch Festpreise haben, wir eine Kulanz-Wartezeit von 20Min. eingeräumt.
Danach werden jede angefangenen 15Min. mit Summe X berechnet.
Da ich nun 45Min. zu spät war, hat die Firma welche bestellt hat, 2 mal 15 Min. vom Festpreis abgezogen.
Die Firma hat das Recht deinem Unternehmen dies in Rechnung zu stellen. Mit der Auftragsannahme geht dein Unternehmen einen rechtverbindlichen Vertrag ein. Wenn ihr den Vertrag nicht erfüllt (zu spät kommen) seid ihr Haftbar.
Dieser Betrag wurde mir jetzt von meinem Lohn abgezogen.
Meine Frage nun:
Ist das rechtlich erlaubt? Wo bekomme ich da konkrete Auskunft, ohne das es mich gleich ein Vermögen kostet.
Vielen Dank für Eure Meinungen
Wenn du Angestellter bist ist der Lohnabzug nicht erlaubt. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Verzögerung von dir grob fahrlässig verursacht worden wäre. Bei einfacher Fahrlässigkeit oder gar keiner Fahrlässigkeit ist der Lohneinbehalt nicht zulässig. Wenn du Selbstständig bist, bist du natürlich mit deinem "Lohn" haftbar.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 15:29
von nitram
Danke für die schnellen Reaktionen zu meiner Anfrage.
Ja ich bin Taxifahrer im angestellten Verhältnis. Habe den Termin einfach verpennt, da ich nur noch alleine in der Zentrale war (ca 23.30 Uhr)
Der Mindestlohn wird mir bezahlt. Es ist jetzt auch nicht ein wahnsinnig hoher Betrag, aber es ist ärgerlich.
Ob das unter grob fahrlässig fällt weiß ich nicht.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 17:51
von ilkoep
nitram hat geschrieben:Ist es rechtlich erlaubt, dass mir Fahrtkosten abgezogen werden, wenn ein Termin durch mein Verschulden nicht pünktlich eingehalten wird?
Hintergrund:
Eine Firma hat eine Fahrt auf Termin bestellt. Leider kam ich 45Min. zu spät.
Eigenes Verschulden ist die Mutter von Schadenersatzansprüchen. Frag mal AirBerlin, die kennen sich damit aus. Sei froh dass Dir nur die Fahrtkosten abgezogen wurden. Die Folgekosten können weitaus höher sein.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 18:46
von SindSieFrei?
Ein Abzug vom Lohn ist selbstverständlich unzulässig. Für sowas hat der Unternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen! Mich regen solche illegalen Methoden auf! Einzig eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits könnte zur Beteiligung führen. DIE muss man dir allerdings nachweisen! Stichwort: Höhere Gewalt z.B.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsh ... rsicherung

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 19:37
von ilkoep
TO hat geschrieben: eigenes Verschulden. Wat gibt es daran zu deuteln?

Verpennt: kann passieren.

Panne: kann passieren.

Unfall: kann passieren,

ist aber alles kein eigenes Verschulden.

Noch ´ne Zwischentour gemacht : eigenes Verschulden.

Bei Rot über die Ampel gebrettert und von der Fa. BlauWeiss angehalten: eigenes Verschulden.

Die Radarfalle ausgetestet und von der Fa. BlauWeiss angehalten: eigenes Verschulden.

TO sagt leider nicht weshalb er schuldhaft den Termin um eine dreiviertelstunde verpeilt hat.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 21:35
von nitram
Tja, Termin einfach nicht mehr auf dem Schirm gehabt, obwohl ich mir bei Schichtbeginn alle Fahrten angeschaut hatte.
Also schon Eigenverschulden.
Ob man das ''Vorsatz'' nennen kann weiß ich nicht.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 16.05.2017, 21:43
von nitram
Ich hatte mir bei Schichtbeginn alle offenen Fahrten angeschaut. Diese habe ich aber leider nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Also Eigenverschulden.
Ob man das nun '' Vorsätzliches Verschuldeten''
nennen kann weiß ich nicht.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 00:51
von LRKN
ilkoep hat geschrieben:TO hat geschrieben: eigenes Verschulden. Wat gibt es daran zu deuteln?
TO sagt leider nicht weshalb er schuldhaft den Termin um eine dreiviertelstunde verpeilt hat.
Da gibt es sehr viel zu deuteln. So lange er uns nicht erklärt, warum er zu spät kam, müssen wir halt allgemeine Antworten geben. Und die sind relativ klar. Er ist nur haftbar bei einem groben Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag oder Arbeitsanweisung. Und selbst wenn er grob Fahrlässig gehandelt hat, ist sein Lohn nur als ultima Ratio zu pfänden. Und das nicht einfach nach gut dünken des Unternehmers sondern über ein Gerichtsurteil, wenn der Arbeitnehmer sich weigert, die Kosten zu übernehmen. Das heißt erst Lohn zahlen, dann dem Arbeitnehmer mitteilen, dass er ein Teil der Kosten übernehmen soll (wenn er grob Fahrlässig gehandelt hat) und wenn er sich weigert sieht man sich vor Gericht und alleine ein Gericht kann dies dann entscheiden.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 07:30
von taxipost
hä,
versteh ich das richtig:

deine firma hat einen stammkunden.
dieser stammkunden wird zu festpreisen gefahren.
um ihn bei der stange zu halten, gewährt ihm die firma eine kostenfreie wartezeit von 20min, wenn er unpünktlich ist.
danach berechnet ihm die firma, zusätzlich zum festpreis , je15min wartezeit.

ist das richtig ?

ohne den vertrag zw. stammkunde und firma zu kennen gilt:

1. der stammkunde hat den vereinbarten festpreis, ohne abzug, zu zahlen,
2. er hat ggf. anspruch auf schadensersatz, diesen muss er rechtfertigen,
3. lohnabzug ist unzulässig,
4. zeitnah sind arbeitsrechtliche konsequenzen, zb. abmahnung, bedingt möglich.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 10:48
von odelgunde
[quote="ilkoep"]

Unfall: kann passieren,

ist aber alles kein eigenes Verschulden.

/quote]


haha, da ist Dein Fachwissen aber nicht von Sachkunde getrübt, Fahrerwunschdenken!
http://blog.taxi-versicherung-online.de ... em-unfall/

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 17:10
von ilkoep
Öööhm, nur mal kurz zur Klarstellung: es gibt auch Unfälle die nicht von Taxifahrern verursacht werden. Für einige kaum vorstellbar, aber es ist so.

Aber gut dass wir darüber gesprochen haben.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 18:06
von Grossraum
Tach zusammen,

das alles ist der Grund warum ich keine Festfahrten annehme. Ich weiß doch morgens um 7 Uhr nicht, wo ich mich nachmittags befinde.

Da sind schon viele Fahrer, ich dummerweise auch, drauf reingefallen.
Kannste uns um 14 Uhr hier wieder abholen, wir müssen nach sonstwo.
Klar doch, kein Problem.
Beim Abholen stellte sich dann raus, dass die "tolle" Tour nur 3 mal die Ecke rumging.

Nie wieder !

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 20:28
von TaxiBabsi
Vorbestellungen sind mit Vorsicht anzunehmen.

Mytaxi nennt die Fahrtziele, diese Fahrten sind z.B. frühmorgens gut ausführbar. Allerdings machen nur lohnende Fahrten ab ca. 35 Euro aufwärts Sinn, die "schlechten" Kilometer werden durch das anschließende Tagesgeschäft wieder ausgeglichen, der Umsatz ist dann sehr gut.

Im Berufsverkehrzeiten macht die Annahme von VB's keinen Sinn.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 17.05.2017, 23:46
von Taxi Georg
ilkoep hat geschrieben:Öööhm, nur mal kurz zur Klarstellung: es gibt auch Unfälle die nicht von Taxifahrern verursacht werden.
Ich frag mal blöd! Bekommt dann der Fahrer einen Bonus?

Btw. :arrow: Erfüllungsgehilfe
Beispiel 1: B beauftragt den Malermeister U mit dem Streichen seines Wohnzimmers. U lässt seinen Lehrling E die Arbeit erledigen: E ist Erfüllungsgehilfe. Leistet E nun schlechte Arbeit, setzt der Schadensersatzanspruch des B gegen U wegen Verletzung einer Leistungspflicht (mit E hat der B ja keinen Vertrag!) nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB Vertretenmüssen voraus. U selbst hat weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt, § 276 BGB. Aber das Handeln des E wird ihm zugerechnet; hätte U wie E gehandelt, läge Fahrlässigkeit vor. Folglich hat U die Pflichtverletzung zu vertreten und schuldet Schadensersatz. Hätte E gute Arbeit geleistet, aber mit der Leiter eine Vase des B zerstört, änderte sich im Ergebnis nichts: E wurde von U gleichermaßen zur Erfüllung der Schutzpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB herangezogen und schuldet über § 278 BGB auch insoweit Schadensersatz.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 18.05.2017, 07:02
von taxipost
Taxi Georg hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:Öööhm, nur mal kurz zur Klarstellung: es gibt auch Unfälle die nicht von Taxifahrern verursacht werden.
Ich frag mal blöd! Bekommt dann der Fahrer einen Bonus?
...
1 urlaubstag extra.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 31.05.2017, 01:05
von HenryS
Eure Diskussion in allen Ehren, ausschlaggebend ist aber der unterschriebene Arbeitsvertrag.
Dort ist normalerweise ein Passus vorhanden, nach welchem der Mitarbeiter für alle grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schäden haftbar ist.
Und einen Termin zu verpennen, ist zwar menschlich, aber trotzdem grob fahrlässig. Und man sollte froh sein, wenn keine weiteren Folgekosten auf einen zukommen (verpasster Flug, zusätzliche Hotelkosten usw.)

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 31.05.2017, 17:53
von Sascha1979
Nach den hiesigen Informationen schätze ich die Sache folgendermaßen ein:

Dein Chef darf mit dem Mitarbeiter beliebige Entlohnungen im Arbeitsvertrag vereinbaren.
Dadrin kann er natürlich auch schreiben, dass er irgendwelchen Lohn abzieht, wenn der Fahrer eine Fahrt nicht ausführt, die er ausführen müsste.

Er kann aber genau so reinschreiben, dass der Lohn nach Scheibenwischernutzung bezahlt oder abgezogen wird oder auch nach Mondstellung.

Alles solange keine anderen Gesetze gebrochen werden, allem voran das Mindestlohngesetz. Heißt: Er darf so viel Lohn abziehen, wie er mit dem Mitarbeiter vereinbart. Aber niemals unterhalb des Mindestlohnes rutschen.

Ansonsten haftet ein Mitarbeiter nur für begangene grobe Fahrlässigkeit (oder mehr). Ansonsten trägt der Unternehmer das unternehmerische Risiko und dazu gehören auch fahrlässige Verfehlungen des Mitarbeiters. Ne Abmahnung könnte es allerdings geben.

Re: Rechtliche Bedenken?? Kosten werden dem Fahrer abgezogen

Verfasst: 31.05.2017, 20:45
von Taxi Georg
Sicher kann man alles in einem Vertrag reinschreiben! Man darf halt nicht gegen die guten Sitten verstoßen!
Dort ist normalerweise ein Passus vorhanden, nach welchem der Mitarbeiter für alle grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schäden haftbar ist.
Das ist egal ob das da drinne steht oder nicht, bei grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung da!
Die Frage ist, kann man es beweisen, dass es grobe Fahrlässigkeit ist?

Und nun zu Sascha!
Hier ist es gut erklärt! :arrow: Karrierebibel.de/Gehaltskuerzung