MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Und gewährst du mT's Rabatt auch Nicht-mT Kunden?
In erster Linie bist Du immer noch dem PBefG, BoKraft u.s.w. verpflichtet.
In erster Linie bist Du immer noch dem PBefG, BoKraft u.s.w. verpflichtet.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Was den Schaden angeht, es gibt Anwälte die verlangen 500,00 Euro die Stunde.LRKN hat geschrieben:Ich sehe also keinen Schaden für mT den sie glaubhaft als Schadensersatz vortragen könnten. Ich hoffe die Stuttgarter ziehen das durch und stoppen diese Aktionen dauerhaft. Der Wettbewerb sollte auf der Straße ausgetregen werden und nicht in den Geldtaschen der Investoren.
Frag mal Sascha!
Vor diesem Hintergrund den Stuttgartern zu raten bis zum EuGH zu gehen, ich weiß nicht - ob die TAZ das Finanzziel stemmen kann?
Tja... „wer mit dem Teufel isst, braucht lange Löffel“.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Dann sind ja die Uber-Verbote in Deutschland allesamt Fehlurteile. Hätten die Richter doch vorher mal poorboy befragt!Poorboy hat geschrieben:Das Personenbeförderungsrecht betrifft keine Tourenmakler,
Mindestens irreführende Werbung, denn da gibt es nichts kleingedrucktes zu lesen, unter welchen Bedingungen dieser Rabatt gelten soll. Mag ja sein, dass es hier jeder weiss, aber die Masse der Kunden mit Sicherheit nicht.Poorboy hat geschrieben:Der Fortgang ist für mich aber ohne Bedeutung, habe meine Magnetfolien mit "50 %" am Auto und mache vier Tage weiter !
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Die Typen mit dem Schmiergeld aus Schwarzen Kassen erklären Gesetze !
Was Schamgefühl ist, wisst Ihr wohl auch nicht
Arnie, was mag der Aufkleber "50%" bedeuten? 50 % Tankfüllung?? 50 % Sehkraft des Fahrers???
Leute, vor denen der Flughafen Stuttgart seine Kunden warnt, sind nicht meine Kollegen, Hansa-Kollegen schon eher !
Poorboy
Was Schamgefühl ist, wisst Ihr wohl auch nicht
Arnie, was mag der Aufkleber "50%" bedeuten? 50 % Tankfüllung?? 50 % Sehkraft des Fahrers???
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Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 14.05.2015, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Soso Sippenhaft, also!
Auch wenn es für dich eine erschreckend neue Erkenntnis sein mag, wir leben in einer Demokratie und auch als Genosse der Hansa Funktaxi e.G. darf und werde ich meine Meinung äußern, auch wenn es dir nicht gefällt!
Auch wenn es für dich eine erschreckend neue Erkenntnis sein mag, wir leben in einer Demokratie und auch als Genosse der Hansa Funktaxi e.G. darf und werde ich meine Meinung äußern, auch wenn es dir nicht gefällt!
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Eben!arne13 hat geschrieben:Mindestens irreführende Werbung, denn da gibt es nichts kleingedrucktes zu lesen, unter welchen Bedingungen dieser Rabatt gelten soll. Mag ja sein, dass es hier jeder weiss, aber die Masse der Kunden mit Sicherheit nicht.
Nett, in dem Zusammenhang darum zu lesen, der Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshof v. 02.04.1965, Az.: Ib ZR 71/63
"Es kommt, wie die Revision zutreffend hervorhebt, für die Frage der Irreführung des Publikums im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts nicht darauf an, ob der überwiegende Teil des Verkehrs nicht irregeführt wird, sondern darauf, ob ein nicht völlig unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise durch das beanstandete Verhalten getäuscht wird."
Nämlich darin dass eben nicht jeder Taxikunde gleichermaßen an dem gewährten Rabatt auf den Fahrpreis Teilhabe hat.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Dann erkläre uns doch mal die Gesetze...Poorboy hat geschrieben:Die Typen mit dem Schmiergeld aus Schwarzen Kassen erklären Gesetze
Ein Gesetz gilt grundsätzlich für jeden Teilnehmer, der unter das Gesetz fällt. Das PBG regelt u.a. den Taxiverkehr. Aber auch für den ÖPNV-Bus und Mietwagen usw. Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Teilnehmer eines Marktes, in dem es darum geht, Personen (gewerblich) von A nach B zu bringen. mT vermittelt Taxis und somit gilt das PBG auch für mT und den Taxis die sie vermitteln. Ein Abweichung vom Tarif ist somit grundsätzlich verboten. Wenn sie vom Tarif abweichen wollen müssen sie grundsätzlich Mietwagen vermitteln und nicht Taxis. Da sie aber Taxis vermitteln gilt der Taxitaruif uneingeschränkt. Ich sehe auch kein Unterschied zwischen normalen Zentralen und App-Zentralen. Beide machen grundsätzlich das gleiche: Fahrgäste und Taxis zusammenbringen.
Die Frage ist doch dann primär aus welcher Sicht ein Tarif nicht eingehalten wurde. Aus der Sicht des Unternehmers bekommt er ja den vollen Fahrpreis ausgezahlt. Somit ist dem PBG genüge getan. Aus der Sicht des Endkunden ist der Tarif nicht eingehalten worden, da er nur 50% zahlt. Hier wurde gegen den Tarif verstoßen. Es ist also entscheidend aus welcher Sicht die einhaltung des Tairfs entscheidend ist. Ist es entscheidend aus der Sicht des Kunden einen festen Preis für eine Dienstleistung zahlen zu müssen oder ob es entscheidend ist, dass der Dienstleister für eine Dienstleistung einen festen, tarifierten Betrag erhält. Dies ist die einzig entscheidende Frage ob der Rabatt rechtens ist oder nicht. Wenn zweiteres gilt, kann jede Zentrale ein Rabatt geben, solange die Geldtransaktion über die Zentrale läuft und die Zentrale das fehlende an Geld aufstocken kann. Dann entscheidet die tiefe der Taschen ob ein Tarif eingehalten werden muss oder nicht.
Aber nochmal: wo steht geschrieben, dass das PBG NICHT für mT oder UberTaxi gilt, aber alle anderen sich daran zu halten haben? Wenn du dafür irgendwelche konkreten Quellen hast lass es uns doch bitte wissen.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Sogenannte Tourenmakler, das heißt Firmen, die selbst keine Taxen betreiben, sind im Prinzip nicht an das PBefG gebunden, weil sie nicht Addressat dieser Vorschriften sind. Im Gegensatz zu Genossenschaften, weil diese sich nämlich im Besitz von Taxenunternehmern befinden.
Was Möller oder MT dürfen, darf Hansa noch lange nicht. Dass hiermit der Wettbewerb verzerrt wird, sollte klar sein. Es stellt sich also die Frage, wie weit sich ein Tourenmakler das PBefG zurechnen lassen muss.
Insbesondere bei der Tarifpflicht.
Bei einem Taxenunternehmer oder einer Genossenschaft wäre ein Rabatt ala MT ein direkter Verstoß gegen die Tarifpflicht. Bei MT ist dies ein indirekter Verstoß. Denn der Zweck der Übung ist ja die Gewinnung von Marktanteilen. Und eine Genossenschaft ist dagegen wehrlos. Muss sie Verlust von Marktanteilen klaglos hinnehmen, nur weil sie sich im Besitz derjenigen befindet, die letztlich die Leistung erbringen ?
Weil sie die "falsche" Gesellschaftsform hat ?
Sollten branchenfremde Kapitalkonglomerate hier einseitig bevorzugt werden ?
Eine gut im Markt befestigte Genossenschaft kann diesen Angriff wohl einigermaßen gelassen entgegen sehen. Aber was kann der kleine Gewerbetreibende gegen indirektes Dumping machen ?
1. Dichtmachen ?
2. Gegen das Gesetz verstoßen, dass nur ihn verpflichtet, seinen Mitbewerb aber nicht ?
3. Seine Selbständigkeit quasi abgeben und sich dem Diktat taxenfremder Konzerne unterwerfen ?
4. Einen Preiskampf ausfechten in einem Markt, der sowieso schon am unteren Ende der Ertragsmöglichkeiten angekommen ist ?
Was Möller oder MT dürfen, darf Hansa noch lange nicht. Dass hiermit der Wettbewerb verzerrt wird, sollte klar sein. Es stellt sich also die Frage, wie weit sich ein Tourenmakler das PBefG zurechnen lassen muss.
Insbesondere bei der Tarifpflicht.
Bei einem Taxenunternehmer oder einer Genossenschaft wäre ein Rabatt ala MT ein direkter Verstoß gegen die Tarifpflicht. Bei MT ist dies ein indirekter Verstoß. Denn der Zweck der Übung ist ja die Gewinnung von Marktanteilen. Und eine Genossenschaft ist dagegen wehrlos. Muss sie Verlust von Marktanteilen klaglos hinnehmen, nur weil sie sich im Besitz derjenigen befindet, die letztlich die Leistung erbringen ?
Weil sie die "falsche" Gesellschaftsform hat ?
Sollten branchenfremde Kapitalkonglomerate hier einseitig bevorzugt werden ?
Eine gut im Markt befestigte Genossenschaft kann diesen Angriff wohl einigermaßen gelassen entgegen sehen. Aber was kann der kleine Gewerbetreibende gegen indirektes Dumping machen ?
1. Dichtmachen ?
2. Gegen das Gesetz verstoßen, dass nur ihn verpflichtet, seinen Mitbewerb aber nicht ?
3. Seine Selbständigkeit quasi abgeben und sich dem Diktat taxenfremder Konzerne unterwerfen ?
4. Einen Preiskampf ausfechten in einem Markt, der sowieso schon am unteren Ende der Ertragsmöglichkeiten angekommen ist ?
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
storno
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 15:53, insgesamt 2-mal geändert.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Gestern um Mitternacht wurde das myTaxi-System abgeschaltet, es dürfte die Programmierung gelaufen sein, um Stuttgart von der Rabattaktion auszunehmen! Damit hätten wir den ersten Schaden, für den Murat möglicherweise in Haftung genommen wird!
Poorboy
Poorboy
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Ja ja, du selbstgerechter grundehrlicher (hahahaha) Taxenvogel !Die Typen mit dem Schmiergeld aus Schwarzen Kassen erklären Gesetze !
Hast du Arne etwas vorzuwerfen ? Dann spucks aus !
Gerade profitierst du von einer mindestens unfairen - wenn nicht sogar illegalen - Aktion, aber machst hier den moralisch Dicken.
DU solltest dich schämen !
Der Hansa-Scheixx ist 7 Jahre her. Deine Begeisterung für eine unfeine Aktion ist ganz frisch.
Genieße deinen Profit daraus und schweige !
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Oha, die Profiteure der Schwarzen Kassen hat alle gleichzeitig Verbal-Diarrhö erwischt !
Poorboy
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Worin besteht denn bitteschön der finanzielle Schaden, wenn mT jetzt die normale Beförderungsleistung nicht mehr bezuschußt?Poorboy hat geschrieben:Damit hätten wir den ersten Schaden, für den Murat möglicherweise in Haftung genommen wird!
Auf die Definition bin ich aber mal mächtig gespannt.
Vielleicht führst Du noch Nicht-Neu-Hinzugewonnene Kundenkreise ins Feld? Und wie würde mT das wohl beziffern und nachweisen?
Ausserdem steht immer noch die Irreführung im Raume.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 16:08, insgesamt 2-mal geändert.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Ich auch !Worin besteht denn bitteschön der finanzielle Schaden, wenn mT jetzt die normale Beförderungsleistung nicht mehr bezuschußt?
Auf die Definition bin ich aber mal mächtig gespannt.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Schön, dass es hier Leute gibt, denen Moral und Anstand am Herzen liegen. Du gehörst allerdings mit Sicherheit nicht dazu. Du bist einfach nur ein Gierlappen, der sich – zum Nachteil der Kollegen - seine Kunden von Daimler kaufen lässt und darauf unverständlicherweise offenbar auch noch Stolz ist.Poorboy hat geschrieben:Die Typen mit dem Schmiergeld aus Schwarzen Kassen erklären Gesetze !
Was Schamgefühl ist, wisst Ihr wohl auch nicht
Arnie, was mag der Aufkleber "50%" bedeuten? 50 % Tankfüllung?? 50 % Sehkraft des Fahrers???
Leute, vor denen der Flughafen Stuttgart seine Kunden warnt, sind nicht meine Kollegen, Hansa-Kollegen schon eher !
Poorboy
Die rechtliche Bewertung der Rabattaktion dürfte nicht so einfach sein, wie sich die Profiteure des Kundenkaufs das erhoffen. Im Gegensatz zu dem fragwürdigen Trick, mit dem sich beispielsweise Möller die von der Kasse abgerechneten Krankenfahrten unter den Nagel gerissen hat, kommt der Rabatt bei MT dem Fahrgast direkt für jede Einzelfahrt zugute. Wer als Taxiunternehmer Kunden über MT abrechnet, macht das in dem Wissen, dass diese nicht den gültigen Tarif zahlen müssen, weil ein Teil seiner Vermittlungsprovision zur Rabattierung verwandt wird.
Theoretisch könnte auf die Weise jeder Tarif unterlaufen werden, indem eine Zentrale Vermittlungsprovisionen kassiert, die den Aufwand erheblich überschreiten und die Überschüsse als Rabatt an die Kunden ausschüttet. Das könnte – anders herum - für „Premiumtaxen“ auch tariferhöhend funktionieren. Ob des legal wäre, halte ich zumindest für fragwürdig. In jedem Fall ist die Angelegenheit ein weiterer moralischer Tiefpunkt des Taxengewerbes.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Jetzt rufen sie nach dem Staat - bitte bitte hilf uns – unser Monopol ist in Gefahr.Und eine Genossenschaft ist dagegen wehrlos. Muss sie Verlust von Marktanteilen klaglos hinnehmen, nur weil sie sich im Besitz derjenigen befindet, die letztlich die Leistung erbringen ?
Gott vergib ihnen - denn sie wissen nicht - was sie schreiben.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Auch in Pinneberg solltest Du dann aber in der Taxe nicht rauchen.Poorboy hat geschrieben:Lichtgestalten:
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Leute, den Schaden wollt ihr wissen?
Wisst ihr was alleine die Programmierung der Sonderausnahme gekostet hat?
Wisst ihr weiterhin wie viele Neukunden MyTaxi dadurch verloren gegangen sind?
Das ganze multipliziert mit dem "durchschnittlichen Wert" eines Neukunden.
Ich wette hiermit 1000 EUR, dass der Kläger pleite ist, wenn Daimler Schadensersatz Ansprüche geltend machen.
Kassiert werden wird seine EV zu 100%.
WENN Daimler dann Schadenersatz geltend macht, werden sie damit auch zu 100% durchkommen.
Daimler wird das übrigens NIEMALS auf sich beruhen lassen! Die sind Mega dankbar dafür, dass dies jetzt im kleinen Rahmen einmal für sie gerichtlich entschieden wird!
Wisst ihr was alleine die Programmierung der Sonderausnahme gekostet hat?
Wisst ihr weiterhin wie viele Neukunden MyTaxi dadurch verloren gegangen sind?
Das ganze multipliziert mit dem "durchschnittlichen Wert" eines Neukunden.
Ich wette hiermit 1000 EUR, dass der Kläger pleite ist, wenn Daimler Schadensersatz Ansprüche geltend machen.
Kassiert werden wird seine EV zu 100%.
WENN Daimler dann Schadenersatz geltend macht, werden sie damit auch zu 100% durchkommen.
Daimler wird das übrigens NIEMALS auf sich beruhen lassen! Die sind Mega dankbar dafür, dass dies jetzt im kleinen Rahmen einmal für sie gerichtlich entschieden wird!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Jetzt wetten wir hier schon? Englische Buchmacher gehören zu den besten der Welt. Ich spendiere 10 Euro für JR´s Forumsbetreibungskasse wenn die internationalen Großkonzernrabattierer gewinnen. MEIN VOLLER ERNST!!!
Im nachfolgenden Ernst: Wartet doch einfach mal ab, alle Laienjuristen, die wir hier sind, und haltet Eure lechzenden Argumente zurück. Alte Grabenkämpfe tun sich auf, die nichts und niemand nutzen! Vielleicht solltet ihr bedenken, das wir Spielball derer "von Monopoly" werden, ich freue mich indes, wenn die Kohle im Gewerbe BLEIBT!!! Und bin mir sicher, das ich die Wette gewinne. Wenn nicht, haben WIR, langfristig gedacht, davon nix. Aber wenigstens unser Admin für seinen Aufwand!!! In diesem Sinne...
LG
Im nachfolgenden Ernst: Wartet doch einfach mal ab, alle Laienjuristen, die wir hier sind, und haltet Eure lechzenden Argumente zurück. Alte Grabenkämpfe tun sich auf, die nichts und niemand nutzen! Vielleicht solltet ihr bedenken, das wir Spielball derer "von Monopoly" werden, ich freue mich indes, wenn die Kohle im Gewerbe BLEIBT!!! Und bin mir sicher, das ich die Wette gewinne. Wenn nicht, haben WIR, langfristig gedacht, davon nix. Aber wenigstens unser Admin für seinen Aufwand!!! In diesem Sinne...
LG
Dura lex, sed lex.