MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Sascha1979
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 09:05

sivas hat geschrieben:Warum soll MT etwas tun dürfen, was ein MWU nicht darf ?
Wenn's Beide nicht dürfen wird die TAZ auch keine Schlappe erleiden.

Beide dürfen's aber! Das Maß wird durch das Wettbewerbsrecht bestimmt und da ist MT drüber hinausgeschossen.
Ein Mehrwagenunternehmer darf für seine Beförderungen Rabatte auf die TAXI Preise (im PFG) geben?

Meinst du da gerade ernst?
Bist DU Taxi Fahrer?

Wenn ja:
#TypischTaxiFahrer
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 14.05.2015, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Pirat » 14.05.2015, 09:25

Da die EV beim Landgericht eingereicht wurde, liegt der von der TAZ angegebene Streitwert schon mal über 5.000,00 Euro.
Wenn sich die TAX so sicher wäre, hätten sie gleich eine Klage mit Schadensersatzansprüche eingereicht.
Dauert zwar länger, bringt aber Klarheit und Geld.
Wenn Daimler (MyTaxi) jetzt den Streitwert erhöht, Sicherheit leistet, um die EV abzuwenden in Verbindung mit Schadenserstforderungen und die TAZ auffordert die Hauptverhandlung einzuleiten - und die Sache auch noch gewinnt – dann war's das mit Murat.
Ob sich die TAZ vom Finanziellen u. Imageschaden je erholen wird, bleibt abzuwarten.

@ am
Anders als im Fall mit der Kreditkarten-Annahmepflicht in Berlin und meinem Beispiel mit dem Urteil (Köln) zum Fahrerausweis kann man die Sache mit Uber und der hier nicht miteinander vergleichen.
Zugegeben, beide Themen aus dem Bereich Personenbeförderungsrecht, aber eine völlig andere Fragestellung.
Bei Uber wird ja die Vermittlung an Privatpersonen (zu Recht) infrage gestellt.
MyTaxi ist ja als Vermittler längst etabliert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von am » 14.05.2015, 10:09

Ich gehe da heute Nacht nochmal drauf ein, Pirat. Jetzt erstmal Tagesausflug mit meinen Kids an den Jadebusen, damit auch der Papa was davon hat.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Pirat » 14.05.2015, 10:37

Richtig, beneidenswert!!
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von pauline » 14.05.2015, 11:20

Es gibt das PbfG und es gibt das Wettbewerbsrecht.
Auch wenn MT nicht gegen das PbfG verstößt, könnte das Wettbewerbsrecht hier durchaus greifen.
In dieser Frage wurde noch von keinem Gericht entschieden. Also : Ausgang offen !
Nicht zu früh jubilieren, Herr Provokateur Sascha !
Zuletzt geändert von pauline am 14.05.2015, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 12:18

pauline hat geschrieben:Es gibt das PbfG und es gibt das Wettbewerbsrecht.
Auch wenn MT nicht gegen das PbfG verstößt, könnte das Wettbewerbsrecht hier durchaus greifen.
In dieser Frage wurde noch von keinem Gericht entschieden. Also : Ausgang offen !
Nicht zu früh jubilieren, Herr Provokateur Sascha !
Ey, ihr wollt mich alle fertig machen!!

Du gibst mir zu 100% Recht und sagst dann, dass ich falsch liege?

#TypischTaxiFahrer

Der Herr hat eine EV wegen angeblichem Verstoß gegen das pbg eingereicht!

Und ich sage, (und du sagst das auch!!!) dass diese niemals Bestand haben wird und er damit eine derbe Bruchlandung erleiden wird!

Dass die Aktion wegen ganz anderen Verstößen sanktioniert werden konnte (vor allem wegen unlauteren Wettbewerb) habe ich nie in Abrede gestellt!!!
Das könnte ich mir nämlich sogar gut vorstellen!!!

Deswegen schrieb ich ja auch, dass da jemand wohl den falschen Anwalt hatte!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 14.05.2015, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von tatutata » 14.05.2015, 12:29

"...dass diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt".

Sascha1979
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 13:11

tatutata hat geschrieben:"...dass diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt".
Wird sie nicht!

Sie ist vielleicht wettbewerbswidrig und verstößt somit vielleicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb!

Ein Polizist kann mich ja mal Anlagen lassen: "Er fuhr mit 100 km/h durch die Stadt und gefährdete den Verkehr nach der StVZO!"
Dann wird der Richter die Klage abweisen... Weil ich maximal gegen die StVO verstoßen habe...
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tatutata

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von tatutata » 14.05.2015, 13:28

woraus liest du das es nur gegen das PbfG geht? Ich lese da ein und. GÄHN

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Pirat » 14.05.2015, 13:46

Ich muss mich korrigieren, das Landgericht ist bei Wettbewerbssachen grundsätzlich zuständig.
Ich denke mal, unabhängig vom Streitwert.

Nur in Wettbewerbssachen ist die Abmahnung (Unterlassungserklärung) vor Bestreiten des Rechtswegs vorgesehen.
Weiss einer mehr, aus der Pressemitteilung geht nichts hervor.
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Sascha1979
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 13:53

tatutata hat geschrieben:woraus liest du das es nur gegen das PbfG geht? Ich lese da ein und. GÄHN

Und....

Was genau heißt UND????

Richtig!
Dass beide Bedingungen wahr sein müssen, damit die Gesamtbedingung wahr ist!!!!

Oh Mann...
Du hast nie studiert, korrekt?
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von tatutata » 14.05.2015, 14:00

Du bist zu doof zum aa machen, oder?

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Poorboy » 14.05.2015, 14:05

Das Personenbeförderungsrecht betrifft keine Tourenmakler, Preisaktionen sind nach Wettbewerbsrecht bis zu drei Wochen zulässig!

Ich denke sie haben es mit dem hier zu tun:

http://www.juralink.de/1TERMINOLOGIETRA ... eltnis.htm

weil Bestellung und Bezahlung über myTaxi läuft.

Also nicht, was ist, sondern was der Fahrgast glauben könnte.

Revidiert das Gericht nach Verhandlung und Rechtsvortrag der Gegenpartei seine Ansicht, hat Murat verissen!

Dieses Vorgehen ist Tage vor Aktionsende, wo die Party eh gelaufen ist, in höchstem Maße unvernünftig. Bei normaler Klage hätte niemals die Frage eines möglichen Schadenersatzes im Raum gestanden. Jetzt heißt es wohl Sekt oder Selters.

Poorboy

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von LRKN » 14.05.2015, 14:24

sivas hat geschrieben:Feiert ein Taxiunternehmen 30-jähriges Bestehen. Am Geburtstag wird für jede Fahrt 5,- € Nachlass gewährt. Ist das zu beanstanden ? Bestimmt nicht.
Natürlich ist das Verboten. Es gibt niemals eine Erlaubniss aus welchen Gründen auch immer ein Rabatt zu gewähren. Der Taxitarif gilt für jeden und zu jeder Zeit. mT macht nur einen juristischen Kniff. Grundsätzlich zahlt jeder Taxikunde den vollen Fahrpreis an den Kutscher/Unternehmer. Es wird ihm von mT aber nur 50% abgebucht und der Rest zahlt Daimler. Der Unternehmer bekommt somit seinen vollen Fahrpreis. Ohne jede Abzüge.

Und das Gericht hat im Eilantrag entschieden, dass es gegen das PBG verstößt. So steht es auf jeden Fall im Text. Das Wettbewerbrecht spielt keine Rolle. Bei einer einstweiligen Verfügung ist es auch nicht so, dass das Gericht einfach einen Antrag ungeprüft durchwinkt. Jedes Gericht prüft jeden Antrag auf "glaubhaftigkeit". Also muss der Antragssteller schonmal seinen Antrag soweit plausibel Vortragen, dass das Gericht glaubt, dass der Antrag mit hoher wahrscheinlichkeit richtig ist. Da in der Regel ein Abgemahnter nicht gehört wird, ist es möglich, das die Verfügung vom Antragssteller fehlerhaft und falsch vorgetragen wird. Dann wird der Antrag nachträglich aufgehoben.

Die Frage ist doch dann ob mT überhaupt Schadensersatzansprüche erheben kann? Welchen Schaden soll mT denn haben wenn die Aktion verboten wird? Fehlender Umsatz? Weniger Kunden? Wie soll mT denn vorrechnen können wieviel Schaden ihnen entstanden ist wenn die Aktion verboten wird? mT entgeht ja auf keinen Fall Gewinn, weil die Kosten für die Aktion höher ist als der Gewinn.

Ich sehe also keinen Schaden für mT den sie glaubhaft als Schadensersatz vortragen könnten. Ich hoffe die Stuttgarter ziehen das durch und stoppen diese Aktionen dauerhaft. Der Wettbewerb sollte auf der Straße ausgetregen werden und nicht in den Geldtaschen der Investoren.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Guter_Kollege » 14.05.2015, 14:27

Müßig darüber zu spekulieren womit lt. Aussage des Landgerichtes (und nicht irgedwelcher Polizisten) die Rabatte gegen das Personenbeförderungsrecht verstoßen haben. Denn dazu kann man dem geposteten Text nicht viel entnehmen.

Bis jetzt gibt es nur die Darstellung der Stuttgarter Taxizentrale:
(3) Die nach Absatz 1 festgestellten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig.

Hört sich aber nach Juristentext an.

Ob aber myTaxi mit der evtl. Begründung gegenhält, dass sie ja die Taxi (Fahr-)preise gar nicht festlegen?

Wie würde myTaxi wohl darauf reagieren wenn einer ihrer Fahrer einen Fahrgast annimmt mit der bewussten Zusicherung an den Fahrgast,
ihm den von myTaxi versprochenen Rabatt zu gewähren - und hinterher doch den vollen Fahrpreis verlangt?
Ach so, das geht nicht, weil der Rabatt ja nur per App-Bezahlung vollzogen wird?

Jetzt kommt aber der nächste Fahrgast an, steigt sogar in ein Taxi welches mit mT Werbung plakatiert ist und möchte auch den Rabatt haben?
"NEIN!" Sagt ihm da die Firma, "Nur wenn Sie mit uns eine App-basierte Abrechnung vereinbaren".
"Das ist aber unfair", sagt der Fahrgast, "ich habe doch das Recht darauf, das Beförderungsentgelte gleichmäßig anzuwenden sind."
"Ja nun", sagt da myTaxi," "Gleich sind sie Sie schon, aber unsere Vertragspartner sind noch etwas gleicher".


Oder wie oder was? Personenbeförderungsrecht oder doch Wettbewerbsrecht?
Und warum soll dann nicht jeder Tourenmakler, ja sogar jeder Taxiunternehmer das Gleiche machen können wie mT - wenn Rabatte rechtens sind?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 14:36, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von pauline » 14.05.2015, 14:40

poorboy schrieb :
Preisaktionen sind nach Wettbewerbsrecht bis zu drei Wochen zulässig!
Stimmt !
Aber wie lange dürfte ein Taxenunternehmer oder ein Zusammenschluss derer (z.B. Genossenschaft) eine "Preisaktion" laufen lassen, um z.B. zu kontern ?
Genau !
Keine einzige Stunde !
Und genau DARIN könnte der Wettbewerbsverstoß liegen !
Eine Klage wurde im übrigen noch gar nicht eingereicht. Und ein Gericht erlässt keine eV, wenn "da nicht irgendwie etwas dran sein könnte", um es mal so auszudrücken.
Ansonsten könnte ja jeder Hans und Franz jedem Hans und Franz den Laden zeitweilig zumachen. Anträge auf einstweilige Verfügungen werden sogar meistens abgelehnt.
Also wird das Landgericht die Wettbewerbssituation durchaus gewürdigt haben, sonst hätte es die eV mit Hinweis auf die "falsche Rechtsnorm" abgewiesen.
Im Klagefall wird sie die Sache wohl an die Wettbewerbs- bzw. Kartellabteilung des LG's weiterreichen.
Entschieden wird dann etwa 2017.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Guter_Kollege » 14.05.2015, 14:46

Ja, schön und gut, oder auch nicht. Aber zum vom LG erwähnten Verstoß gegen das PBefG fällt euch gar nichts ein?
Wäre dieser Sondertarif (Rabatt) nicht zumindest genehmigungspflichtig ?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.05.2015, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von LRKN » 14.05.2015, 14:46

Poorboy hat geschrieben:Das Personenbeförderungsrecht betrifft keine Tourenmakler,
Sorry mein Unwissen aber wo steht das? Wo steht, dass ein "Tourenmakler" vom Taxitarif abweichen kann? Wenn dann könnten sie doch gleich komplett eigene Tarife anbieten. Sie könnten einfach sagen, "wir fahren für 1,50/km und jeder Taxifahrer der eine mT Tour annimmt soll zu diesem Tarif fahren". Wäre das rechtens? Nein, weil der Tarif immer gilt. Auch für Tourenmakler.

Und was ist ein Tourenmakler? Sämtliche Taxizentralen in Deutschland? Oder nur mT und Uber? Wo ist der unterschied zwischen mT und den klassichen Zentralen, so dass mT sich nicht an den Tarif halten muss aber klassische Zentralen sollen sich dran halten. Oder dürfte Hansa auch von Tarif abweichen wenn sie Touren makeln?

Wenn du sagst dies sollte erlaubt sein können wir den Taxitarif gleich abschaffen. Denn es würden plötzlich alle Kunden nurnoch bestellen, weil sie dann den Tarif nicht zahlen müssen. Somit ist der einzige wichtige Punkt wieviel der Kunde zahlt. Wenn der Kunde sich nicht an den Tarif halten muss, ist der Tarif überflüssig und kann abgeschafft werden.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von pauline » 14.05.2015, 14:47

Geht mal ruhig davon aus, dass MT diese EV nicht ganz ungelegen kommt.
"Wir wollen gerne unseren geschätzten Kunden Rabatt gewähren, aber die Konkurrenz will das verhindern. " ist auch keine schlechte Reklame.
Das Verhalten der Stuttgarter Kollegen ist menschlich nachvollziehbar, aber geschäftlich unprofessionell.

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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Beitrag von Poorboy » 14.05.2015, 14:56

Gesetze definieren, für wen sie gelten, nicht, für wen sie nicht gelten!

Der Fortgang ist für mich aber ohne Bedeutung, habe meine Magnetfolien mit "50 %" am Auto und mache vier Tage weiter :mrgreen: !

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