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MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 18:04
von am
Wie das Fachmagazin "taxitimes" soeben berichtet, hat das Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen MyTaxi erlassen, wonach die Gewährung von Rabatten auf Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet der Landeshauptstadt mit sofortiger Wirkung einzustellen ist. Die Rabatte seien wettbewerbswidrig und verstießen gegen das Personenbeförderungsrecht. Antragsteller war die Taxizentrale Frankfurt (TAZ)

Zum Bericht: http://www.taxi-times.com/stuttgart-ger ... erfuegung/

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 18:07
von SindSieFrei?
Hab ich schon längst unter der "50% Aktion gepostet", weil ich nicht noch ein MT- Thema aufmachen wollte. Ich nehme dann meinen Beitrag dort wieder raus. :wink:

GLG

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 18:13
von alsterblick
Wie jetzt - wird Mytaxi nun zum Geldsparen gezwungen :?: :roll:
Ich dann ja auch :shock: :?
Nun ja, Geld verbrennen die ja sowieso, dafür ggf. weniger schnell jetzt und dafür länger. :mrgreen:

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 18:14
von Poorboy
Antragsteller sind diese Lichtgestalten:

http://www.bild.de/regional/stuttgart/f ... .bild.html

Sollte die EV nach Verhandlung aufgehoben werden, wird es unangenehm :mrgreen: !

Murat wird sicher wissen, was er tut :lol: :lol: !

Poorboy

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 19:24
von Pirat
Murat, verliert einer da die Nerven?

Die Hürde für die Beantragung eine EV ist ja nicht sehr hoch.
Der Schuss kann nach hinten los gehen.
Das kann teuer werden!

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 19:27
von Guter_Kollege
Zitat: „Die mobben sich jetzt untereinander um die besten Aufträge.“
Das war wohl die eigentliche Motivation, wa? :D :D :D

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 21:12
von CPL5938
@Pirat

So wie jüngst gegen Uber Pop, Du Experte?

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 21:16
von CPL5938
Poorboy hat geschrieben:Lichtgestalten
Moment, wie war das noch gleich bei Dir, Du Lichtgestalt? Verraucht oder "service geprüftes Taxi"?

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 21:37
von Poorboy
War klar, wer auf dem falschen Bein Hurra schreit :mrgreen: !

Näheres:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Einstwei ... chtsschutz

Wer da was "glaubhaft" gemacht hat, weiß ich nicht! Bei falschen Tatsachenbehauptungen tanzt aber die Wurst :mrgreen: !

Hat wohl keiner drüber nachgedacht, warum der BZP zwar die Klappe aufreißt, aber den Schwanz einzieht :mrgreen: !




Poorboy

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 21:48
von am
SindSieFrei? hat geschrieben:Hab ich schon längst unter der "50% Aktion gepostet", weil ich nicht noch ein MT- Thema aufmachen wollte. Ich nehme dann meinen Beitrag dort wieder raus. :wink:

GLG
Entschuldige, ich hatte extra gesucht, weil ich über Deinen fb Link gestolpert bin aber nichts gefunden, bzw übersehen. Ich habe es allerdings extra unter Nachrichten gesetzt.

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 22:19
von Pirat
@ Poorboy
Nä, nä, falsche Tatsachen wurden bestimmt nicht vorgetragen.
So dumm kann kein Anwalt sein.
Aber jeder Wald u. Wiesen-Anwalt schreibt Dir auf die schnelle eine glaubhafte EV.
In der Erwartung, dass der Gegner schon entsprechend antworten wird - winken die Richter die EV meistens durch.
Nur MyTaxi kann jetzt die TAZ dazu zwingen ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Davon gehe ich mal aus.

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 13.05.2015, 23:08
von alsterblick
Pirat hat geschrieben: Nur MyTaxi kann jetzt die TAZ dazu zwingen ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Davon gehe ich mal aus.
Ach was, so was macht MT/Daimler jetzt nicht.
Ohnehin siegessicher sagen die sich ganz einfach, wenn die "old school Zentralen "sowieso dahinsterben müssen , dann sabbeln wir uns jetzt gar nicht mehr ab, sabbeln ist ja eher deren alte Schule und schieben lieber noch 'ne Sommerloch_Rabattaktion flott hinterher. :roll: :mrgreen:
So geht Wirtschaft. :| :idea:

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 01:14
von arne13
Die Pressemitteilung von Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G.

Dort ist zu lesen:
Dort ist eindeutig festgelegt, dass die festgesetzten Taxitarife nicht über- oder unterschritten werden dürfen.
Gut keine Ahnung, wie die Stuttgarter argumentiert haben, aber irgendwie hört es sich §39, Abs. 3 PbefG an:
(3) Die nach Absatz 1 festgestellten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig.

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 02:15
von AsphaltRunner
Ha, ha,ha,
wikipedia hat geschrieben:Erweist sich eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt (vgl. § 945 ZPO), so kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn den Antragsteller kein Verschulden trifft. Aus diesem Grund stellt das Erwirken einer einstweiligen Verfügung stets ein Kostenrisiko für den Antragsteller dar.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Entweder haben die das Monopol am Flughafen verloren, oder stehen kurz davor. Anders kann ich mir diese kamikazoide Selbstverstümmelung nicht erklären.

Auf der einen Seite fordern sie gleiche Wettbewerbsbedingungen
Die Benachteiligung der Stuttgarter Taxiunternehmen durch die rechtswidrige Vorgehensweise von „MyTaxi“ habe damit ein Ende und es herrschten wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen, heißt es in einer Pressemitteilung der Antragssteller. „Dies war unser Ziel und wurde durch das Gericht ausdrücklich anerkannt und entschieden.“
Und auf der anderen Seite übt die TAZ Druck auf die Unternehmer aus, die mit mt fahren möchten, in dem sie mit Genossenschafts-Rausschmiss droht.
Daimler wird den Genossen die Beine rasieren bis die Klingen stumpf sind :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 02:20
von alsterblick
arne13 hat geschrieben:Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig.]
Das ist aber ja nun genau die Textstelle, mit der Du MT weiterhin grünes Licht gibst, arne :roll: 8)
Zu gleichen Bedingungen können alle mytaxi ermäßigt fahren. :lol: :lol: :lol:

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 02:38
von arne13
alsterblick hat geschrieben:Das ist aber ja nun genau die Textstelle, mit der Du MT weiterhin grünes Licht gibst, arne :roll: 8)
Zu gleichen Bedingungen können alle mytaxi ermäßigt fahren. :lol: :lol: :lol:
Gut, ich weiss, dass poorboy-Syndrom greift hier eigentlich schon seit langem um sich, je mehr Smileys, desto fundierter die Beiträge, zumindest in den Augen des Taxlers. :mrgreen: Aber, du hast schon begriffen, dass dies ein zitierter Gesetztestext ist??? Und die Frage dürfte lauten, was heisst hier unter gleichen Bedingungen, ansonsten kenne ich weder das eine oder das andere, sondern habe lediglich auf eine gewisse Ähnlichkeit in der Argumentation verwiesen.

Aber ansonsten macht halt:
alsterblick hat geschrieben:Zu gleichen Bedingungen können alle mytaxi ermäßigt fahren. :lol: :lol: :lol:

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 07:15
von am
Uber wurde in B nach Personenbeförderungsrecht der Betrieb untersagt. Uber dürfte ganz erheblich finanzkräftiger sein als mt. Dennoch ist mir bisher nicht bekannt, das Uber, trotz Ankündigung weitere Instanzen beschreitet, obwohl Uber sich als reiner Vermittler sieht, so wie mt. Was soll mich also in der Annahme bekräftigen, dass das Personenbeförderungsrecht nicht in gleicher Weise auch auf mt anzuwenden ist. Wettbewerbsrechtlich dürfte es hingegen wohl keine zwei Meinungen geben.

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 08:09
von sivas
Feiert ein Taxiunternehmen 30-jähriges Bestehen. Am Geburtstag wird für jede Fahrt 5,- € Nachlass gewährt. Ist das zu beanstanden ? Bestimmt nicht.
Bei ½-jährigem Bestehen ist die Frage wohl nicht so eindeutig zu beantworten.

Muss eine Rabattaktion immer einen Anlass haben ?

MyTaxi gewährt für einen langen Zeitraum einen hohen Rabatt. Dem dürfte wohl nur mit dem Wettbewerbsrecht (wie am bereits andeutete) beizukommen sein.

Die Stuttgarter haben's mit dem Personenbeförderungsrecht probiert - ob das gut geht ? ich denke nicht.

Wettbewerbsrechtlich verhalten sich die Stuttgarter ja auch nicht ganz sauber- wenn sie ihren Kunden verbieten, bei der Konkurrenz einzukaufen, bzw. als marktbeherrschender Anbieter mit 'Nicht-Lieferung' drohen. Was sie machen können ist, diejenigen von der Vermittlung auszuschliessen, die währen der Durchführung einer TAZ-vermittelten Fahrt Werbung für MT machen, z.B. durch Aussenwerbung. Ich benutze für dieses Tun die Bezeichnung 'Plündern'. Aber das ist im Taxigewerbe gang und gäbe - weil die größten Plünderer an den Schalthebeln der benachteiligten Zentrale sitzen ... und wenn die Schalthebel auch nur mithilfe der zuvor abgesprochenen Stimmrechte bewegt werden.

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 08:25
von Sascha1979
sivas hat geschrieben:Feiert ein Taxiunternehmen 30-jähriges Bestehen. Am Geburtstag wird für jede Fahrt 5,- € Nachlass gewährt. Ist das zu beanstanden ? Bestimmt nicht.
Bitte? Im pflichtfahegebiet?
Und WIE das zu beanstanden wäre!
Das wäre hochgradig kriminell!!!
Und da gibt es keine 2. Meinung zu!

Anders sieht es bei MyTaxi aus.
Wenn dies gegen das PBG verstoßen sollte, dann tut es auch mein Kreditkarten Anbieter. Der rabattiert mir nämlich auch jede TAXI Fährt aus eigener Tasche.

Die zentrale wird solch eins Schlappe mit ihrer EV erleiden und ich freue mich jetzt schon so mega mäßig wenn sie für ihren Schaden aufkommen müssen.
Dann können die nämlich vermutlich zu machen. :lol:

Ich glaube da wurde jemand Mega schlecht von seinem Anwalt beraten!

Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion

Verfasst: 14.05.2015, 08:59
von sivas
Warum soll MT etwas tun dürfen, was ein MWU nicht darf ?
Wenn's Beide nicht dürfen wird die TAZ auch keine Schlappe erleiden.

Beide dürfen's aber! Das Maß wird durch das Wettbewerbsrecht bestimmt und da ist MT drüber hinausgeschossen.

Kann sein, dass der MWU seine 'Geburtstagsaktion' vorher bei seiner Behörde genehmigen lassen muss. Die haben dann das Recht dazu, dem Anliegen zu entsprechen oder es zu versagen.
Dann muss MT Rabattaktionen vorher bei allen! Einzelbehörden anmelden, oder sich damit auf einzelne Gemeinden beschränken - sofern es denn genehmigt wird.