reifenpflicht für taxi?
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reifenpflicht für taxi?
hey leuts.
ich mal wieder.
neulich sprach mich jemand an, ob ich schon etwas über die neue reifenpflicht für taxe gehört hätte?
es geht darum, das keine allwetterreifen mehr, auf taxe erlaubt sei.
also, nur noch Winter bzw. Sommerreifen .. also von O(stern) bis O(ktober)
meine sofortige Google Recherche erbrachte kein erfolg.
weiß einer, von euch davon?
ich mal wieder.
neulich sprach mich jemand an, ob ich schon etwas über die neue reifenpflicht für taxe gehört hätte?
es geht darum, das keine allwetterreifen mehr, auf taxe erlaubt sei.
also, nur noch Winter bzw. Sommerreifen .. also von O(stern) bis O(ktober)
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Re: reifenpflicht für taxi?
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Themen: Bußgeld,Sommerreifen,Winterreifen
20. Juli 2010, 00:12 Uhr von jh (jh)
Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig
Trotz der momentan sommerlichen Rekordtemperaturen: Dieses Urteil sollten sich Taxler schon jetzt merken: Das OLG Oldenburg hat den Bußgeldtatbestand für eine "Winterbereifungspflicht" in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg darf das Fahren mit Sommerreifen im Winter, das zu keiner konkreten Verkehrsgefährdung führt, nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Das OLG hält den entsprechenden Tatbestand in der Straßenverkehrsordnung in seiner konkreten Ausgestaltung für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber sei nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit so konkret zu umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies sei bei der betroffenen Vorschrift der StVO nicht der Fall, meint das OLG. Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten. Das gelte auch für Winterreifen. OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Juli 2010, Az.: 2 SsRs 220/09 Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Quelle: http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Recht/8531/Winterreifenpflicht-ist-verfassungswidrig
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Re: reifenpflicht für taxi?
ist das noch aktuell?
- Thomas-Michael Blinten
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Re: reifenpflicht für taxi?
Winterreifenpflicht besteht doch nur bei winterlichen Verkehrsverhältnissen.
Solange kein Schnee liegt kann man auch mit Sommerreifen unterwegs sein.
Auch spricht nichts gegen Allwetterreifen, solange man im Flachland unterwegs ist.
Erst bei Steigungen mit Schneedecke sind Winterreifen sehr empfehlenswert.
Von einer expliziten, Wetter unabhängigen "Winterreifenpflicht" habe ich bisher noch nichts gehört.
Solange kein Schnee liegt kann man auch mit Sommerreifen unterwegs sein.
Auch spricht nichts gegen Allwetterreifen, solange man im Flachland unterwegs ist.
Erst bei Steigungen mit Schneedecke sind Winterreifen sehr empfehlenswert.
Von einer expliziten, Wetter unabhängigen "Winterreifenpflicht" habe ich bisher noch nichts gehört.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: reifenpflicht für taxi?
danke...so habe ich auch eruiert
- Thomas-Michael Blinten
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Re: reifenpflicht für taxi?
Obwohl....ganz falsch ist die Überschrift nicht, ohne Reifen wäre ein Taxi recht unbequem
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: reifenpflicht für taxi?
§ 2 Abs. 3 a StVO
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.
Die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlende Winterreifen Ursache des Unfalls gewesen sind!!!!!
Es gibt Regeln die jeder Autofahrer kennt: Winterbereifung von O bis O also von Oktober bis Ostern! Auto fängt mit A an und hört mit O auf....
Ich lasse im November jedes Jahr an meinem Taxi Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung aufziehen. Die lasse ich auch das ganze Jahr über auf Felge und fahre damit auch im Sommer. Einlagern, umwechseln und Montage auf Sommerreifen kostet Geld und Zeit. Du zahlst für Ganzjahresreifen zwar ein paar Euro mehr als für Sommerreifen, die sind aber wieder eingespielt, wenn man die Einlagerungskosten und die Montagekosten beim Reifenwechsel berücksichtigt. Was dann unter dem Strich über bleibt ist der ersparte Werkstattaufenthalt. Zeit ist Geld!
Ich fahre als Einzelkämpfer ca. 50.000 KM im Jahr, und wenn ich im November die neuen Reifen ausziehen lasse sind auf den alten Puschen meistens noch 3-4 mm Profil drauf. Ich lasse zur "Halbzeit" die Reifen umsetzen, die von hinten nach vorne und die von vorne nach hinten. Dann nutzen die gleichmäßiger ab! Auf die Frage ob die besseren Reifen auf die Vorderachse gehören oder auf die Hinterachse, bekomme ich von den "Experten" jedesmal eine andere Antwort....
Für die norddeutsche Tiefebene halte ich Ganzjahresreifen für völlig ausreichend. Im Allgäu oder im Harz wären Winterreifen sehr zu empfehlen. Winterliche Straßenverhältnisse wie man sie im Mittelgebirge kennt sind hier im Norden eher selten! Länger als 2-3 Tage bleibt der Schnee hier selten liegen und bei spiegelglatten Straßen nützen auch die besten Winterreifen herzlich wenig! Bei spiegelglatten Straßen stelle ich die Kiste in die Ecke, ziehe den Stecker meines Telefons und lasse den lieben Gott einen guten Mann sein. Wenn die Busse ihren Betrieb einstellen, mache ich meinen Laden auch zu! Gier endet meistens im Straßengraben...!
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.
Die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlende Winterreifen Ursache des Unfalls gewesen sind!!!!!
Es gibt Regeln die jeder Autofahrer kennt: Winterbereifung von O bis O also von Oktober bis Ostern! Auto fängt mit A an und hört mit O auf....
Ich lasse im November jedes Jahr an meinem Taxi Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung aufziehen. Die lasse ich auch das ganze Jahr über auf Felge und fahre damit auch im Sommer. Einlagern, umwechseln und Montage auf Sommerreifen kostet Geld und Zeit. Du zahlst für Ganzjahresreifen zwar ein paar Euro mehr als für Sommerreifen, die sind aber wieder eingespielt, wenn man die Einlagerungskosten und die Montagekosten beim Reifenwechsel berücksichtigt. Was dann unter dem Strich über bleibt ist der ersparte Werkstattaufenthalt. Zeit ist Geld!
Ich fahre als Einzelkämpfer ca. 50.000 KM im Jahr, und wenn ich im November die neuen Reifen ausziehen lasse sind auf den alten Puschen meistens noch 3-4 mm Profil drauf. Ich lasse zur "Halbzeit" die Reifen umsetzen, die von hinten nach vorne und die von vorne nach hinten. Dann nutzen die gleichmäßiger ab! Auf die Frage ob die besseren Reifen auf die Vorderachse gehören oder auf die Hinterachse, bekomme ich von den "Experten" jedesmal eine andere Antwort....
Für die norddeutsche Tiefebene halte ich Ganzjahresreifen für völlig ausreichend. Im Allgäu oder im Harz wären Winterreifen sehr zu empfehlen. Winterliche Straßenverhältnisse wie man sie im Mittelgebirge kennt sind hier im Norden eher selten! Länger als 2-3 Tage bleibt der Schnee hier selten liegen und bei spiegelglatten Straßen nützen auch die besten Winterreifen herzlich wenig! Bei spiegelglatten Straßen stelle ich die Kiste in die Ecke, ziehe den Stecker meines Telefons und lasse den lieben Gott einen guten Mann sein. Wenn die Busse ihren Betrieb einstellen, mache ich meinen Laden auch zu! Gier endet meistens im Straßengraben...!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 13.07.2014, 08:10, insgesamt 2-mal geändert.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: reifenpflicht für taxi?
Du hast natürlich vollkommen Recht was die vernünftige Umsetzung angeht.
Aber hier ging es um die "Pflicht" und da zitierst Du sehr richtig:
Die "Pflicht" greift erst bei den "winterlichen Bedingungen", da diese aber oft überraschend kommen ist deine Lösung die bessere
Aber hier ging es um die "Pflicht" und da zitierst Du sehr richtig:
...und genau darum ging es.Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.
Die "Pflicht" greift erst bei den "winterlichen Bedingungen", da diese aber oft überraschend kommen ist deine Lösung die bessere
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- alsterblick
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Re: reifenpflicht für taxi?
Ein EWU VorteilThomas-Michael Blinten hat geschrieben: "winterlichen Bedingungen", ...........ist deine Lösung die bessere
Bestimmt kommt gleich wieder die Reifenherstellerfraktion und sagt: Unter 5 Grad sind weichere WR besser im Bremsweg.
Klar, aber nur solange "frisch". Gibt es jedoch ein amtliches Verfallsdatum ?
Brauchen wir nicht, Schumi hat es trotzdem erwischt.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
- Thomas-Michael Blinten
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Re: reifenpflicht für taxi?
Verfalldatum bei Taxireifen
Hier fahren wir unsere 100.000+ pro Jahr, da sind mindestens zwei Reifenwechsel obligatorisch, die 7 Jahre erreichen die nie.......voher sind die 1, 6 mm fällig
Warum dies bei MWU anders sein soll erschließt sich mir nicht.
Der letzte MWU bei dem ich fuhr (40 Wagen) hielt es ebenso.......Oktober bis Ostern, erneuert wurden die welche runter gelaufen waren.
Hier fahren wir unsere 100.000+ pro Jahr, da sind mindestens zwei Reifenwechsel obligatorisch, die 7 Jahre erreichen die nie.......voher sind die 1, 6 mm fällig
Warum dies bei MWU anders sein soll erschließt sich mir nicht.
Der letzte MWU bei dem ich fuhr (40 Wagen) hielt es ebenso.......Oktober bis Ostern, erneuert wurden die welche runter gelaufen waren.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.07.2014, 14:53, insgesamt 2-mal geändert.
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- alsterblick
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Re: reifenpflicht für taxi?
Hast recht, stimmt auch wieder.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: die 7 Jahre erreichen die nie.......voher sind die 1, 6 mm fällig
Hatte gerade die Ansagen im Kopf, die Polkappen wären runter.
Aber wenn dann Weihnachten doch mal ne Flocke fällt, blieben die Taxen_Pneus natürlich doch druff bis zum Eiersuchen.
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Re: reifenpflicht für taxi?
Wäre mir neu. Vielleicht geht’s darum, dass nur noch hinreichendDschungeltaxi hat geschrieben:es geht darum, das keine allwetterreifen mehr, auf taxe erlaubt sei.
wintertaugliche Ganzjahresreifen verwendet werden sollen — also
solche mit dem Schneeflocke-Logo? (Andere kämen bei mir ohnehin
nicht auf die Felgen ...)
"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"
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- oldstrolch
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Re: reifenpflicht für taxi?
dann währe doch dein bester ansprechpartner der tüv (oder gleichwertige institution) .... bei der nächsten taxi hu bekommst du dann auskunft.oder du rufst mal da an....Dschungeltaxi hat geschrieben: es geht darum, das keine allwetterreifen mehr, auf taxe erlaubt sei.
lass uns dann teil haben an deinem wissen ...
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: reifenpflicht für taxi?
hab ich mal in einer Ratgeber-Sendung gesehen ...Wattwurm hat geschrieben:Auf die Frage ob die besseren Reifen auf die Vorderachse gehören oder auf die Hinterachse, bekomme ich von den "Experten" jedesmal eine andere Antwort....
Einfacher Test zum Nachmachen:
Besorg dir ein gut rollendes Matchbox oder sowas, nimm ein bissel Tesa-Film und klebe dir Vorder-Achse damit ab! Das simuliert den Gripverlust auf genau dieser Achse. Dann such dir ein Regal-Brett oder was ähnliches, mach eine leichte schiefe Ebene, so dass das Auto gerade noch schön rollt ....
... und dann LOS! Ein- zwei, mehrmals mit abgeklebte Achse vorn, und dann dreh die Karre mal rum ....
Zuletzt geändert von PR am 14.07.2014, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
Fritz Glunk bei 3sat Kulturzeit: Kaufen Sie ... Handfeuerwaffen und Konservendosen!
Die etwas anderen FAQ zur kapitalistischen Dauerkrise
Die etwas anderen FAQ zur kapitalistischen Dauerkrise
Re: reifenpflicht für taxi?
Die Problematik muss man anders aufgreifen. Hier ist von einer neuen Regelung die Rede und nicht das Erörtern der alten.
Es gilt abzuklären, ob es eine Regelung gibt, die besagt im Sommer nur Sommerreifen und im Winter nur Winterreifen.
Es muss ein Grund geben, warum man Allwetterreifen verbieten will. Es könnte sein, dass sie die extremen Temperaturschwankungen nicht standhalten, dass sich Unterschiede in der Fahrweise bemerkbar machen.
Das zum Hintergrund.
Die Hauptfrage war: Gibt es dieses Gesetz? Ich weiß es nicht. Ist mir ebenfalls neu.
Von euch hat die Frage niemand beantwortet. Traurig.
Es gilt abzuklären, ob es eine Regelung gibt, die besagt im Sommer nur Sommerreifen und im Winter nur Winterreifen.
Es muss ein Grund geben, warum man Allwetterreifen verbieten will. Es könnte sein, dass sie die extremen Temperaturschwankungen nicht standhalten, dass sich Unterschiede in der Fahrweise bemerkbar machen.
Das zum Hintergrund.
Die Hauptfrage war: Gibt es dieses Gesetz? Ich weiß es nicht. Ist mir ebenfalls neu.
Von euch hat die Frage niemand beantwortet. Traurig.
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- Vielschreiber
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Re: reifenpflicht für taxi?
Eines ist jedenfalls mal sicher.
Die Fragestellung des Thread Themas läßt sich eindeutig mit "Ja" beantworten.
Die Fragestellung des Thread Themas läßt sich eindeutig mit "Ja" beantworten.
Re: reifenpflicht für taxi?
Relativ gesehen, ja.
Ich kenne eine Ausnahme: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... 284%29.jpg
Ich kenne eine Ausnahme: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... 284%29.jpg
- Thomas-Michael Blinten
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Re: reifenpflicht für taxi?
Jim Bo hat geschrieben:Die Problematik muss man anders aufgreifen. Hier ist von einer neuen Regelung die Rede und nicht das Erörtern der alten.
....
Die Hauptfrage war: Gibt es dieses Gesetz?.....
Nein, es geht um die aktuelle Regelung und nein es gibt kein Gesetzt welches Winterreifen vorschreibt wenn keine winterlichen Straßenbedingungen gegeben sind.
Das hatte Watti auch schon in der siebten Antwort gepostet
§ 2 Abs. 3 a StVO
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.
Um es noch einmal zum Mitschreiben zu wiederholen, Winterreifen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch und Eis) gesetzlich Vorgeschrieben.
Bei trockener Straße oder Regen ohne Eisgefahr braucht man sie nicht.
Allwetterreifen mit dem Schneeflockensymbol sind Winterreifen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 15.07.2014, 03:37, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: reifenpflicht für taxi?
Sorry TMB, aber so wie das da steht, gibt es ein Gerücht, das bestätigt werden will, ob Allwetterreifen neuerdings verboten sind.Dschungeltaxi hat geschrieben: neulich sprach mich jemand an, ob ich schon etwas über die neue reifenpflicht für taxe gehört hätte?
es geht darum, das keine allwetterreifen mehr, auf taxe erlaubt sei.
also, nur noch Winter bzw. Sommerreifen .. also von O(stern) bis O(ktober)
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Re: reifenpflicht für taxi?
Nicht jedes Gerücht ist wahr.
Nein, Allwetterreifen sind nicht verboten, das Gesetz ist da eindeutig.
Seit dem 04.12.2010 gibt es in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht.
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab 04.12.2010)
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden. Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Zu den M+S Reifen gehören alle, welche ein Schneeflockensymbol tragen.....also auch Allwetterreifen.
Dieses Gesetz gilt für alle Kraftfahrzeuge (mit den genannten Ausnahmen), also auch für Taxen und Mietwagen.
Nein, Allwetterreifen sind nicht verboten, das Gesetz ist da eindeutig.
Seit dem 04.12.2010 gibt es in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht.
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab 04.12.2010)
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden. Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Zu den M+S Reifen gehören alle, welche ein Schneeflockensymbol tragen.....also auch Allwetterreifen.
Dieses Gesetz gilt für alle Kraftfahrzeuge (mit den genannten Ausnahmen), also auch für Taxen und Mietwagen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)