Besteuerung v Biodiesel u. Rapsöl

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hjm
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Besteuerung v Biodiesel u. Rapsöl

Beitrag von hjm » 19.05.2006, 18:01

Reinhard Schultz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berichterstatter für Energiebesteuerung
Platz der Republik
Unter den Linden 50
11011 Berlin
...
http://www.reinhard-schultz.de


An die
Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion

Berlin, 15.05.06

Betr.: Biokraftstoffbesteuerung


Liebe Genossinnen und Genossen

nachdem die Diskussion um die künftige Förderung von Biokraftstoffen in den letzten Tagen
für einige Aufregung und Verwirrung gesorgt hat, möchte ich im Folgenden kurz darlegen,
wie das vom Koalitionsausschuss am 1. Mai bestätigte Konzept der Bundesregierung bei der
zukünftigen Förderung von Biokraftstoffen aussieht.

Erster Schritt: Abbau steuerlicher Übersubventionierung

Mit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes (voraussichtlich zum 1. August 2006) soll in einem
ersten Schritt eine Besteuerung für Biodiesel und Pflanzenöl eingeführt werden. Der
Steuersatz für Biodiesel in Reinform soll bei 0,10 Euro pro Liter, für Beimischungen von
Biodiesel zu fossilem Diesel und für Pflanzenöl bei jeweils 0,15 Euro pro Liter liegen. Die
Einführung einer Besteuerung ist aus EU-rechtlichen Gründen notwendig geworden, da die
derzeitige Begünstigung in Form einer völligen Steuerbefreiung ungerechtfertigt hoch ist und
damit gegen EU-Recht und die beihilferechtliche Genehmigung dieser Fördermaßnahme verstößt.

Die im Jahr 2005 stark angestiegenen Mengen des als Kraftstoff verwendeten Pflanzenöls
machen eine Überkompensationsbetrachtung und in deren Folge eine Besteuerung auch dieses
Kraftstoffs aus europarechtlichen Gründen zwingend notwendig. Die Höhe der vorgesehenen
Steuersätze basiert auf Durchschnittswerten von 2005 frei Ölmühle verkauftem Rapsöl und
berücksichtigt Kosten für die Aufbereitung des Pflanzenöls, für technischen Mehraufwand,
Logistik und Mehrverbrauch. Pflanzenöl als Kraftstoff ist darüber hinaus ein direktes Konkurrenzprodukt zu Biodiesel. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen darf eine Besteuerung von Pflanzenöl unterhalb der Überförderung nicht erfolgen.

Absicherung getätigter Investitionen bis 2009

Ein Vertrauensschutz auf eine Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2009 bestand zu keinem
Zeitpunkt, § 2a Mineralölsteuergesetz sieht lediglich eine Steuerbegünstigung, keine
Steuerbefreiung, bis zum 31. Dezember 2009 vor. Sie steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt,
dass die Steuerbegünstigung nicht zu einer Überkompensation der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Erzeugung der Biokraftstoffe führen darf.

Durch die vorgeschlagene Besteuerung der Biokraftstoffe wird lediglich eine ungerechtfertigt
hohe Subvention auf das notwendige Maß beschränkt und damit den europarechtlichen und
beihilferechtlichen Vorgaben Genüge getan. Die Erfahrung der letzten Jahre macht den Handlungsbedarf überdeutlich: Reiner Biodiesel wird trotz der enorm gestiegenen Erdölpreise weiterhin
stets etwa 10 Cent pro Liter unter dem Tankstellenabgabepreis von konventionellem
Diesel angeboten. Hier sind im Windschatten der Erdölpreise ganz erhebliche Mitnahmeeffekte
entstanden, die wir aus knappen öffentlichen Kassen nicht länger finanzieren können.
Der Entwurf des Energiesteuergesetzes sieht den Einstieg in die Teilbesteuerung nur für Biodiesel
und Pflanzenöl vor. Die gesetzliche Festschreibung einer Steuerbefreiung für alle anderen
Biokraftstoffe außer Biodiesel und Pflanzenöl bis 2009 mit Übergang zu einer Steuerermäßigung
zunächst bis 2015 ist jedoch aus europarechtlichen und finanzpolitischen Gründen
nicht möglich.

Die derzeitig für Biokraftstoffe geltende beihilferechtliche Genehmigung wurde nur unter
dem Vorbehalt einer Überkompensationsbetrachtung und nur bis 2009 erteilt. Eine uneingeschränkte
Steuerbefreiung für Biokraftstoffe ohne Überkompensationsbetrachtung und ohne
zeitliche Beschränkung widerspräche dieser beihilferechtlichen Genehmigung.
Eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Reinform trotz festgestellter Überkompensation
würde gegen Art. 87, 88 EG-Vertrag verstoßen. Der Sanktionsmechanismus eines solchen
Vertragsverletzungsverfahrens sieht empfindliche Bußgelder vor und würde darüber hinaus
die Bundesregierung verpflichten, die ungerechtfertigten Beihilfen von den Betroffenen zurückzufordern.

Ablösung der Steuerbefreuung durch eine Beimischungspflicht

Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Beimischungspflicht“ – (Zitat: Wir werden daher
….die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspflicht ersetzen)
- und dem hierzu innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Eckpunktepapier, das im
Koalitionsausschuss am 1. Mai einmütig bestätigt wurde, liegt jetzt ein überzeugendes und
vor allem tragfähiges Konzept vor, das den weiteren Ausbau der Biokraftstoffe auf eine tragfähige
Basis stellt und die energie- und klimapolitischen Ziele sichert. Wichtig ist dabei insbesondere
die gleichwertige Förderung von biogenem Ersatz für Diesel und für Ottokraftstoff.

Damit hat die Bundesregierung Klarheit geschaffen, wie es nach dem oben dargelegten Einstieg
in die Besteuerung der Biokraftstoffe weitergehen soll.

Die Mineralölwirtschaft wird ab 1. Januar 2007 ordnungsrechtlich verpflichtet sein, einen
wachsenden Anteil von Biokraftstoffen zu vertreiben. Hierzu hat die Mineralölwirtschaft ihrem
Kraftstoffabsatz entsprechende handelbare Quote für Diesel und für Ottokraftstoff zu
erfüllen. Diese Quotenregelung wird an die bestehenden Mechanismen des Mineralölsteuergesetzes
anknüpfen und damit einfach, unbürokratisch und mit vertretbaren Kosten für die
Verbraucher und die Mineralölwirtschaft eingeführt. Im Interesse des Vertrauensschutzes
bleibt die Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt
werden, noch bis Ende 2009 bestehen. In der Landwirtschaft eingesetzte reine Biokraftstoffe
bleiben bis dahin steuerbefreit. Die Biokraftstoffe der 2. Generation, die derzeit in
der Entwicklung stehen, sollen vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch
die EU-Kommission bis 2015 degressiv steuerbegünstigt werden. Damit erhalten Investoren
klare Rahmenbedingungen.

Fortsetzung der Steuersubvention nicht mehr finanzierbar – Sanfter Übergang

Mit dem Subventionsansatz ist die Forcierung des Ausbaus von Biokraftstoffen nicht mehr
finanzierbar. In 2005 sind bereits Steuerausfälle von über 1,2 Mrd. € entstanden. Die von uns
angestrebten Ausbauziele sind auf diesem Weg nicht zu erreichen. Alle reden vom Subventionsabbau.
Hier besteht die Möglichkeit, durch einen Umstieg auf einen ordnungsrechtlichen
Ansatz ohne Schaden für die zu fördernde Branche auf diesem Weg ein Stück voranzukommen.
Mit dem quotenrechtlichen Ansatz – dort, wo es noch erforderlich ist, begleitet durch zeitlich
befristete steuerliche Unterstützung - wird die weitere Entwicklung der Biokraftstoffe auf eine
tragfähige und zukunftssichere Basis gestellt. Den bereits jetzt sehr erfolgreichen Anbietern
von Biodiesel eröffnen sich bei den ansteigenden Quoten verlässliche Absatzwege in der
Beimischung. Bioethanol, das sich unter den bisherigen Rahmenbedingungen kaum entwickeln
konnte, wird über die vorgesehene getrennte Quote im Benzinmarkt nunmehr der
Marktzutritt ermöglicht. Die von der Nordzucker AG vor einigen Tagen angekündigte neue
Bioäthanolanlage in Klein Wanzleben bei Magdeburg mit einem Investitionsvolumen von rd.
70 Mio. € ist bereits eine unmittelbare Konsequenz aus der vorgesehenen Quote für Bioäthanol.
Hierdurch bekommt der Zuckerrübenanbau in den neuen Ländern eine zusätzliche Perspektive.

Absicherung der Wertschöpfung in Deutschland durch ökologische Qualitätsstandards

Die Mineralölwirtschaft hat natürlich ein Interesse daran, möglichst kostengünstige Biokraftstoffe
einzusetzen. Wir sollten aber nicht so tun, als ob dies ein Problem der vorgeschlagenen
Quotenregelung sei. Schon unter der bisherigen steuerlichen Regelung wurden in den letzten
Jahren ganz erhebliche Anteile der in Deutschland steuerlich begünstigten Biokraftstoffe importiert.
Allein das in Deutschland als Kraftstoff eingesetzte reine Pflanzenöl wurde zu über
80 Prozent aus Ländern der EU importiert. Wir wollen gemeinsam sehr sorgfältig ausloten,
welche Möglichkeiten die bestehenden internationalen Wettbewerbsregeln eröffnen, um hierauf
angemessen zu reagieren. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht hierzu vor, dass mit
Hilfe von Qualitätsnormen minderwertige Qualitäten, die oft aus Importen stammen, nicht auf
die Quotenerfüllung angerechnet werden sollen. Dabei kann und sollte auch die CO2-Bilanz
der Biokraftstoffe eine wichtige Rolle spielen. Dies ist sicherlich ein geeigneter Ansatz, um
die heimische Wertschöpfung zu stärken.

Starker Zuwachs der Biokraftstoffe und gleichzeitig Konsolidierung
des Bundeshaushalts

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Konzept können wir die mit dem Ausbau der
Biokraftstoffe verbundenen Klimaschutz- und Energieversorgungsziele erreichen und gleichzeitig
den in der Koalition vereinbarten Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts sicherstellen.
Wir stellen dies wieder in Frage, wenn wir jetzt so tun, als ob wir auf Dauer neben
der Quotenregelung parallel den Subventionsansatz verfolgen könnten. Es ist daher richtig,
jetzt den Beteiligten deutlich zu sagen, dass die steuerliche Förderung der so genanten
ersten Generation der Biokraftstoffe Ende 2009 auslaufen wird. Die aufgebauten Kapazitäten
im Biodieselbereich werden dann aufgrund der zu erwartenden Ausweitung der EU-rechtlich
zulässigen Beimischungsgrenzen im Beimischungsmarkt ausgelastet werden können Dabei
müssen wir auch sehen, dass in Deutschland die Anbaupotentiale beim Raps schon an ihre
Grenzen stoßen. Höhere Anschaffungskosten, Motorenumstellungen und zusätzliche Wartungen
bleiben Autofahrern erspart. Unter anderem wegen der ungelösten technischen Probleme
beim Einsatz von Partikelfiltern gibt es ohnehin immer weniger Fahrzeughersteller, die ihre
Neufahrzeuge für reine Biokraftstoffe freigegeben.

Im Bioäthanolbereich haben die bisherigen steuerlichen Anreize kaum Erfolg gehabt. Mit der
verbindlichen Quote für den Benzinteilmarkt wird hier endlich Bewegung reinkommen. Die
Mineralölwirtschaft geht davon aus, dass es ab 2009/2010 einen europaweiten Markt für E 10,
also die flächendeckende Beimischung von 10 % Bioäthanol zu fossilem Benzin, geben wird.
Hier über eine unbefristete steuerliche Förderung den Anreiz zum Aufbau eines gesonderten
Vertriebsweges für Reinkraftstoffe zu geben, halte ich für falsch. Es werden hierdurch keine
wesentlichen technischen Neuentwicklungen angestoßen, da diese Techniken von der Automobilindustrie
in anderen Ländern, die diesen Weg mit massiven Subventionen unterstützen,
bereits angeboten werden. Wir prüfen, ob der Sonderfall E 85 (85% Bioetanol – 15% Ottokraftstoff,
Co2-freie Herstellung) nicht eher der 2. Biokraftstoffgeneration zuzurechnen ist.

Zukunft der Biokraftstoffe liegt in der Beimischung – zu erträglichen Kosten für die
Verbraucher

Ich teile ausdrücklich die Auffassung der Bundesregierung, dass die Zukunft der Biokraftstoffe,
insbesondere bei dem angestrebten deutlichen Ausbau, mittelfristig ausschließlich in der
Beimischung zum Diesel und zum Benzin liegt.

Für die Verbraucher können sich die Preise an der Tankstelle durch die vorgeschlagene Einführung
der Quote um rd. 1,5 Cent pro Liter Kraftstoff (zzgl. Mehrwertsteuer) erhöhen. Wenn
die Ölpreise weiter steigen, wird der Preiseffekt geringer ausfallen. Dieser Aufschlag erscheint
als Beitrag, um von der Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl wegzukommen, aber
vertretbar.

Ich bin überzeugt: Die Chancen der Biokraftstoffe am deutschen Mineralölmarkt werden sich
mit der vorgesehenen Einführung der Quote wesentlich verbessern. Wir haben dies aber in der
Koalition auch deshalb fest vereinbart, um einen Beitrag zur notwendigen Konsolidierung der
Staatsfinanzen zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

KLARTEXT
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Beitrag von KLARTEXT » 09.01.2007, 17:41

Bla Bla Bal...! Und ganz viel Blubb!

Uns es kurz zu machen: Wer im letzten oder vorletzten Jahr sein Fahrzeug kostenaufwändig auf Biodiesel umgerüstet hat ( Einspritzpumpe, Düsen, Kraftstoffleitungen etc. ) ist heute der Blödian! Der Unterschied zwischen Biodiesel und normalen Dieselkraftstoff beträgt gerade einmal lächerliche 1 Cent!!! Der Umbau wird sich also nie und nimmer in Cent und Euro auszahlen! Und da wir in erster Linie Geschäftsleute sind und keine körnerfressenden Ökofreaks interessiert uns eigentlich nur dieser Aspekt...

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Beitrag von KLARTEXT » 09.01.2007, 17:48

Die Politik lieber Genosse Abgeordneter ist dermaßen sprunghaft, das ich als Verbraucher langfristig kaum planen kann! Und weil das so ist, setzte ich weiterhin auf die mir vertrauten Kraftstoffe und werde keine Alternativen eingehen! Und wenn Putin uns den Hahn abdreht, möchte ich mal gerne wissen was mit dem Preis für Erdgas passiert...! Ich bleibe beim Diesel!!

nicht egal !
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Beitrag von nicht egal ! » 09.01.2007, 19:49

KLARTEXT hat geschrieben:Ich bleibe beim Diesel!!

und ich beim Holzgas ! :lol:


Wikipedia hat geschrieben: Holzgas
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Holzgas ist ein brennbares Gas, das sich durch die Holzvergasung, eine Pyrolyse ("trockene Destillation") des Holzes gewinnen lässt. Die trockene Destillation von Holz wurde früher auch zur Gewinnung von Methanol genutzt.

Hauptbestandteile des Holzgases sind Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonooxid, Methan, Ethen, Wasserstoff und Wasserdampf. Das Holz wird unter Sauerstoffausschluss auf etwa 700 bis 800 °C erhitzt, damit Holzgas entsteht. 100 kg Holz ergeben in einer Stunde etwa 34 bis 40 m³ Holzgas und hinterlassen einen Rückstand von 25 bis 30 kg Holzkohle, liefern dabei 4 bis 5 kg Teer und 4 bis 5,5 kg Holzessig.

Neben der Pyrolyse arbeiten viele Holzvergaser auch mit der partiellen Verbrennung des Holzes unter Luftmangel. Je nach Holzvergasertyp ergeben sich Unterschiede in der Gaszusammensetzung und der Qualität des bei der Abkühlung des Gases entstehenden Holzgaskondensates.

Holzgas kann zum Antrieb von Fahrzeugen per Holzvergaser mit Luftmangelverbrennung (Gleichstrom-Vergaser Georges Imbert) eingesetzt werden. Bis in die frühen 1950er Jahre waren in Deutschland mit Sonderführerschein etliche Kleinlastwagen mit geprüften und freigegebenen Buchenholzscheiten im Einsatz.

Weiter konnte es auch als Leuchtgas verwendet werden, hierzu ist Fichtenholz vorteilhaft. Diese Anwendung geht auf Max von Pettenkofer zurück und liefert eine höhere Leuchtkraft als das seinerzeit verwendete Leuchtgas aus Steinkohle.


Weblinks [Bearbeiten]Forum über Holzgas
Marktübersicht dezentrale Holzvergaser bis 5 MW Öko-Institut 2000
http://www.technikmuseum-freudenberg.de ... chnik.html
Von http://de.wikipedia.org/wiki/Holzgas

n.e !

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