[Frage] Anzeige Fahrtverweigerung

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taxi1234
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[Frage] Anzeige Fahrtverweigerung

Beitrag von taxi1234 » 11.12.2013, 16:27

Wer hat Anzeige wg. Fahrtverweigerung erhalten

Hallo,

ich suche Kollegen (Fahrer und Unternehmer), die von H. Meißner und/oder dem KVR München eine Anzeige wegen Fahrtverweigerung erhalten haben, nachdem sie einen Fahrtauftrag, der durch die Taxi München eG mittels Daten- oder Sprechfunk vermittelt wurde, an die Taxi München eG zurückgegeben oder nicht angenommen hatten.

Um es mit anderen Worten zu sagen:
Eine Taxizentrale (gleich ob eG, GmbH oder in anderer Rechtsform) vermittelt Fahrtaufträge (i.d.R. gegen Entgelt) von potentiellen Fahrgästen an Taxifahrer. Hier gilt das Rechtsverhältnis zwischen Zentrale und Fahrer und ist fast immer durch einen Fahrervertrag dokumentiert. Eine Rückgabe oder Nichtannahme eines Auftrages durch den Fahrer an die Taxivermittlungszentrale erfüllt nicht den Straftatbestand der Fahrtverweigerung. Erst wenn ein Auftrag durch den Fahrer angenommen und dieser nicht ausgeführt wird, ist dies gegeben.

Gerne erwarte ich auch eine pn!

Mod: Kosmetik
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Re: Wer hat Anzeige wg. Fahrtverweigerung erhalten

Beitrag von am » 11.12.2013, 17:33

Herzlich willkommen Taxi1234

Nachfrage zum Verständnis: Ist die Fragestellung dahingehend, dass ein Auftrag durch den Fahrer tatsächlich angenommen wurde, also ihm der Bestellort und Name zum Zeitpunkt der Ablehnung bekannt waren?

Und müssen wir Anzeige so verstehen, dass der betroffene Unternehmer tatsächlich bei der Genehmigungsbehörde angezeigt wurde und es sich nicht um eine Zentralen interne Anzeige handelt?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Wer hat Anzeige wg. Fahrtverweigerung erhalten

Beitrag von Pirat » 11.12.2013, 18:21

Wenn die Opfer nicht mehr Wissen, wo hört Vereinsrecht auf – und wo fängt öffentliches Recht an, dann hat der Vorstand sein Ziel erreicht.
Viele Taxifahrer sehen die Zentralen schon als verlängerten Arm der Behörde.
Deshalb fragen auch Kunden des Öfteren, wie lange ich noch Dienst habe?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Beitrag von Dschungeltaxi » 11.12.2013, 18:22

*gelöscht. weil nicht zum Thema passt.*
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Beitrag von Dschungeltaxi » 11.12.2013, 18:39

*gelöscht. weil nicht zum Thema passt*
Zuletzt geändert von Dschungeltaxi am 12.12.2013, 06:08, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wer hat Anzeige wg. Fahrtverweigerung erhalten

Beitrag von am » 11.12.2013, 22:35

Ich hatte konkrete Nachfragen gestellt. Bitte wartet auf die Antwort von Taxi1234, wir können die Thematik dann gerne an anderer Stelle diskutieren, dieser Thread dürfte dazu nicht geeignet sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Wer hat Anzeige wg. Fahrtverweigerung erhalten

Beitrag von taxi1234 » 18.12.2013, 15:48

@ am

Der Auftrag wurde am Datenfunk angenommen, da es damals eine Ablehnungstaste nicht gab. Kurz vorher erhielt der Fahrer (nach über 2 stündiger Wartezeit - ist halt ein Berufsrisiko) einen Auftrag "Kreuzung A-Str./B-Str. an der Bushaltestelle ein Herr Müller". (Nebenbei: Diese Kreuzung ist vielbefahren und wegen unmittelbarer Nähe zu mehreren Clubs zu besagter Zeit (Freitagnacht) gelb von leeren Taxen und kein Fahrgast wartet dort in der Kälte 5 Minuten auf ein Taxi und zahlt zusätzlich noch den Anfahrtzuschlag - ein Blitz ist somit obligatorisch). Nach 30 Minuten kam ein anderer Datenfunkauftrag: An einem Holztor an einer grossen Gartenanlage (ca. 100 m von der o.g. Kreuzung entfernt) soll ein Herr Meier stehen. Hier wurde die Taxizentrale per Sprechfunk gebeten, sie möge dies als Durchsage weitergeben. Es wurde auch gemacht.

Als Retourkutsche gab die Taxizentrale dies an das KVR als Fahrtverweigerung weiter; das KVR erstattete Anzeige beim Amtsgericht. Trotz Rechtsanwalt wurde der Fahrer verurteilt - weder Richter noch Rechtsanwalt sowie Gutachter waren sich der Rechtslage bewußt.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Vermittlung eines Auftrages durch eine "Zentrale" ist nichts anderes als ein lumpiger Maklervertrag, egal ob für peanuts, Immobilen oder Fahrgäste, und erfüllt nicht den Tatbestand der Fahrtverweigerung bei Anlehnung der Vermittlung. Erst wenn der Auftrag vom Fahrer angenommen wurde greift die Beförderungspflicht.

Und nur so nebenbei: Warum schließt die Taxi München eG (und andere Zentralen) denn Fahrerverträge ab???? Die ganze Sache riecht doch nach Vorsatz, oder?

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