[Zentrale] TAXI RUF Köln eG

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Thomas-Michael Blinten
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.12.2015, 14:52

Wattwurm hat geschrieben:... Ich gehe mal davon aus, das es in Köln am dortigen Krankenhaus ähnlich gehandhabt wird....
Ich weiß nicht wie die freundlichen Kölner das handhaben, hier in Düsseldorf fahren Taxen ohne Marke zu ziehen auf das Gelände (der Schrankenwärter öffnet an 24 Stunden die Schranke) und über dasselbe Tor verlässt man die Uni-Klinik mithilfe des netten Mannes auch wieder.
An der Ausfahrt ohne Schrankenwärter gibt es einen Klingelknopf zu demselben und nach einem Blick in die Überwachungskamera wird auch die Schranke ferngeöffnet.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.12.2015, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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alsterblick
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von alsterblick » 28.12.2015, 15:54

Poorboy hat geschrieben:An der Vermietung hat sich bislang niemand gestört, der Mieterwechsel bringt alle auf Zinne :mrgreen: - Heuchelei pur !
Ist evtl. was dran, bereits seinerzeit nahezu als Taxi-Monopolist hätte Taxirufköln einen solchen Vertrag einfach ablehnen können.
Vermutlich war etwas mehr im Spiel und plötzlich gibt es nun neue Mitspieler.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von ilkoep » 28.12.2015, 18:26

taxipost hat geschrieben: ich bin sicher, spätestens am 04.01.2016 wird es eine kennzeichnung geben.
es ist ja ein privatgelände, da ist die sache nicht besonders kompliziert ;-).
Yep. Der Flughafen Schönefeld ist auch Privatgelände.
APCOA ist seinerzeit auch auf die Kauleiste gefallen mit der Folge dass sie die "Nur-LDS-Taxen-Schilder" zeitweise wieder abschrauben mussten.

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sivas
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von sivas » 28.12.2015, 20:36

... würde bedeuten, dass eine Siegburger Taxe mit MT-Bahnhofsplakette sich an den Kölner Hauptbahnhof stellen darf :shock:

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von am » 29.12.2015, 11:51

Wattwurm hat geschrieben:
am hat geschrieben: Wurden gerichtlich gekippt, da es keine mit Zeichen 229 gekennzeichneten Halteplätze waren, sondern von Hansa Taxi gemietete Flächen im öffentlichen Raum, die mit Hansa Taxi Einstiegszone gekennzeichnet waren = unerlaubte Bereitstellung.
So weit mir bekannt ist, handelte es sich lediglich um eine behördliche Anordnung, die Einstiegszonen aufzulösen, der man man seitens der Hansis auch Folge leistete. Vor Gericht wurde die Sache meines Wissens nie verhandelt. Irrtum nicht ausgeschlossen.
Den Irrtum mag ich in diesem Fall auch meinerseits nicht gänzlich ausschließen. Einigen wir uns darauf, dass die Einstiegszonen nicht rechtskonform waren (und sind) und deshalb Geschichte.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von Guter_Kollege » 29.12.2015, 12:45

Die Hansa Einstiegszonen waren illegal.
Entsprechende Beschilderungen damals wurden entfernt und die Zonen aufgelöst und/oder in offizielle Taxenstände (Zch. 229) umgewandelt.
'Offiziell' darf man hier nicht verwechseln mit 'öffentlich'. Mit ersterem ist ein Taxihalteplatz nach Personenbeförderungsgesetz gemeint.
Letzteres ist Strassenverkehrsrecht und StVO. Taxihalteplätze können auf öffentlichen und nicht öffentlichen (privater Grund) Strassen und Plätzen liegen.
Statt Taxihalteplätze auf "öffentlichen Straßen" heißt es im PBefG seit 1983 "behördlich zugelassene Stellen". Diese Stellen müssen also keine "öffentlichen" sein.
Aber offizielle.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von ilkoep » 29.12.2015, 18:35

Für die Einrichtung der Halteplätze ist die Gemeinde zuständig. Mit Entrichtung der Konzessionsabgabe hat sich der Unternehmer das Recht "erkauft" diese benutzen zu dürfen.

Zumindest im Pflichtfahrgebiet sehe ich Zusatzgebühren an Dritte, Gewohnheitsrecht hin oder her, als äusserst fragwürdig.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von taxipost » 29.12.2015, 19:04

ilkoep hat geschrieben:Für die Einrichtung der Halteplätze ist die Gemeinde zuständig. Mit Entrichtung der Konzessionsabgabe hat sich der Unternehmer das Recht "erkauft" diese benutzen zu dürfen.
...
nein!,

leider nicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.12.2015, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von am » 29.12.2015, 21:03

Der Weg geht hier nur über einen Boykott. Köln ist zu groß, für so eine Provinzposse. Jedes Fernverkehrsunternehmen ist auf Taxi als Zubringer angewiesen und nicht umgekehrt, auch wenn es manchen so scheinen mag. Dss gilt auch für Flughäfen. Selbst dann, wenn scheinbar explizit für Taxi eine Infrastrukur geschaffen wird, so dient das einzig der Funktionsfähigkeit der Fernverkehrsanbindungen. Sind an Bahn- und Flughäfen auch Pachtzahlungen kommunaler Nahverkehrsträger üblich? Ich las zwar, dass das beim Kölner ZOB auch so sein soll, kann ich mir jedoch nicht recht vorstellen. Wenn Daimler nun über mt eine jährliche sechstellige Summe in die Hand nimmt, so betreibt der Konzern hier weiterhin ganz massiv den Ausverkauf des Gewerbes.
Es mag ja vielen Zentralenhassern wie Öl herunterlaufen, wenn ein ansich nicht funktionsfähiges Geschäftsmodell mit großen Mengen Risikokapital Zwangsbeatmet wird, jedoch dient es doch am Ende einer Schwächung der vorhandenen Taxiinfrastruktur (so sehr es die ein oder andere reformunfähige Zentrale auch verdient haben mag) und somit der einzigen Möglichkeit der Masse des agewerbes, sich gegen spätere Begehrlichkeiten organisiert zur Wegr zu setzen. Beispielsweise, zum Durchdrücken autonomer Taxifahrzeuge.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von ilkoep » 29.12.2015, 21:43

taxipost hat geschrieben: nein!,

leider nicht.
Geht´s auch genauer? Ansonsten ist dieser Kommentar wenig hilfreich.
Zuletzt geändert von ilkoep am 29.12.2015, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von taxipost » 29.12.2015, 22:45

ein taxiunterneher/fahrer hat keinen anspruch die nutzung eines taxenstandes.
ein angeordnetes VZ 229 reglementiert solchen anspruch auch nicht.

mehrere gerichte haben dies mittlerweile bestätigt.
kurios, wie ich meine,
denn die betriebspflicht und
gleichzeitig das bereithalten an nur zugelassenen stellen,
implementiert quasi einen anspruch auf die nutzung.

dem stehen aber eigentumsansprüche gegenüber,
so das die nutzung nicht kostenfrei sein muss.
allerdings finde ich, dass die kosten dann die jeweilige gemeinde tragen müsste,
die den taxenstand auf einem privatgelände angeordnet hat.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.12.2015, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von am » 29.12.2015, 23:17

Ich glaube, da wirfst Du etwas durcheinander. Ein Taxiunternehmer darf sich in seinem Pflichtfahrgebiet ausnahmslos an mit VZ229 ausgewiesenen Plätzen bereithalten. Insofern dort Platz ist hat er also einen tatsächlichen Anspruch darauf. Das gilt auch für solche mit VZ229 ausgewiesenen Plätze, die sich auf privatem Grund befinden. Allerdings wurde m.W. im Falle des Flughafen Hamburg entschieden, dass der private Betreiber dafür eine Gebühr verlangen darf.

Übrigens ist nirgendwo definiert, dass eine Gemeinde überhaupt Taxistände ausweisen muß.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von taxipost » 29.12.2015, 23:55

es gibt einen unterschied zwischen "anspruch" und "darf".

flughafen Hamburg ist nicht der einzige im jeweiligen pflichtfahrbereich gelegene taxenstand, der nur unter bestimmten voraussetzungen benutzt werden kann,
der gerichtliches verfahren durchlaufen hat.
GK könnte sich jetzt gut in szene setzen und mit eingen urteilen zum thema VZ 229 auftrumpfen ;-).
es gibt min. einen - VZ229 am bahnhof.

übrigens, min. eine behördlich zugelassene stelle muss im pflichtfahrbereich vorhanden sein.
anderenfalls kann eine genehmigung nach §47 pbefg nicht erfolgen.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.12.2015, 23:58, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von am » 30.12.2015, 00:08

taxipost hat geschrieben:es gibt einen unterschied zwischen "anspruch" und "darf".
[...]

übrigens, min. eine behördlich zugelassene stelle muss im pflichtfahrbereich vorhanden sein.
anderenfalls kann eine genehmigung nach §47 pbefg nicht erfolgen.
Das widersprcht sich, denn es würde einen Anspruch begründen. Bitte eine Quelle zur Ausweisung mindestens eines Haltplatzes. Mir ist keine bekannt, auch nicht in der Kommentierung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

eichi
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von eichi » 30.12.2015, 01:34

Könnte man über die Schiene
Konzession => Betriebspflicht => Bereitstellungsverbot außerhalb
behördlich ausgewiesener Stellen => Unmöglichkeit der Bereitstellung
argumentieren.
Eine Erfolgsgarantie ist aber nicht includiert. :roll:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von Guter_Kollege » 30.12.2015, 18:00

taxipost hat geschrieben:ein taxiunterneher/fahrer hat keinen anspruch die nutzung eines taxenstandes.
ein angeordnetes VZ 229 reglementiert solchen anspruch auch nicht.

mehrere gerichte haben dies mittlerweile bestätigt.
kurios, wie ich meine,
denn die betriebspflicht und
gleichzeitig das bereithalten an nur zugelassenen stellen,
implementiert quasi einen anspruch auf die nutzung.

dem stehen aber eigentumsansprüche gegenüber,
so das die nutzung nicht kostenfrei sein muss.
Formulieren wir es zum besserem Verständnis mal so:
Bereithalten auf durch die Genehmigungsbehörde zugelassener Stelle auf öffentlichem Grund, ist in jedem Fall kostenfrei.
Bereithalten auf - dem öffentlichen Verkehr mit Vzch. 229 gewidmeten Stellen (privater Grund), kann kostenpflichtig sein.
Am besten ausdrucken und Merkspruch ins Taxi hängen. :wink:
taxipost hat geschrieben:allerdings finde ich, dass die kosten dann die jeweilige gemeinde tragen müsste,
die den taxenstand auf einem privatgelände angeordnet hat
Ich finde das nicht!
Ich finde das was kurz zuvor Kollege am in seinem Post, Zitat: "Der Weg geht hier nur über einen Boykott......."geschrieben hat, richtig.
Und zwar jeder Satz!!!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.12.2015, 18:08, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von Guter_Kollege » 30.12.2015, 18:19

eichi hat geschrieben:Könnte man über die Schiene
Konzession => Betriebspflicht => Bereitstellungsverbot außerhalb
behördlich ausgewiesener Stellen => Unmöglichkeit der Bereitstellung
argumentieren.
Eine Erfolgsgarantie ist aber nicht includiert. :roll:
Öööööh, naja...
Zitat VG Hannover, 7. Kammer, AZ.: 7 A 3545/10 v. 1.3.2011:

"§ 47 PBefG, auf den sich der Kläger insoweit beruft, dient der Verwirklichung des öffentlichen Interesses an der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs;
Dieser ist öffentliches Verkehrsmittel und wichtigster Träger individueller Verkehrsbedienung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.06.1960, BVerfGE 11, 168, 186 f.).
§ 47 PBefG ist eine Ordnungsvorschrift, die ausschließlich im öffentlichen Interesse die Einrichtung von Taxenständen regelt; insoweit gewährt die Vorschrift
den konzessionierten Taxiunternehmen allenfalls einen Rechtsreflex, wenn die zuständige Behörde Taxenstände ausweist.

Anhaltspunkte dafür, dass der Vorschrift drittschützende Wirkung zu Gunsten der Taxiunternehmen, die die Taxenstände anfahren dürfen, zukommt,
sind nicht ersichtlich.
"
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.12.2015, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von ilkoep » 30.12.2015, 19:02

Interessanter Stoff....mit einigen Haken:

Wir kennen weder die TaxO der Landeshauptstadt G.:

"im Rahmen der Ver­ordnung über den Verkehr von Taxen in der Landeshauptstadt G. vom 18.12.2003 in der jeweils geltenden Fassung",

noch den Dienstplan aus dieser:

"gemäß § 5 dieser Verordnung aufgestellten Dienstplans",

wohl aber die Kölner TaxO. Aus dieser kann ich nichts rauslesen was mit o.a. Urteil zu tun hätte.

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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von TaxiBabsi » 30.12.2015, 19:34

Am Freitag haben die Plaketten-Taxis die Vorfahrt ...

taxipost
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +

Beitrag von taxipost » 30.12.2015, 20:13

Guter_Kollege hat geschrieben:...
Bereithalten auf durch die Genehmigungsbehörde zugelassener Stelle auf öffentlichem Grund, ist in jedem Fall kostenfrei.
Bereithalten auf - dem öffentlichen Verkehr mit Vzch. 229 gewidmeten Stellen (privater Grund), kann kostenpflichtig sein.
...
der zweite satz ist etwas falsch.
nur etwas, weil du bestimmt dad richtige gemeint hast.

privater grund mit öffentlicher widmung = öffentlicher grund,

du meinst,

privater grund mit öffentlicher nutzung ohne öffentliche widmung.


warum boykottieren, der taxenstand wird seit ca. 30 jahren verpachtet!
:lol
Zuletzt geändert von taxipost am 30.12.2015, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
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