Da wird sich ein Unternehmer überlegen, ob er Fahrer beschäftigt, die auf den Mindestlohn bestehen.sivas hat geschrieben:Tja, der Mindestlohn hat schon was.
Kann er doch rückwirkend eingeklagt werden, wenn z.B. eine Pausenregelung sich als unwirksam herausgestellt hat.
Da wird es sich ein Unternehmer zweimal überlegen, ob er Autos auf die Straße schmeisst, ohne dass dort genügend Futter liegt
Jemand, der kein Geld Hat, der wird auch nicht klagen. Und Jemand, der klagt, wird fristgerecht gekündigt. Schon mal was von betrieblicher Schweigepflicht gehört? Die hat auch ihre Vorteile. So kennt zum Beispiel ein Bewerber die Firma nicht, wo er sich bewirbt und bis ein Bewerber merkt, dass er betrogen wird, hat er mindestens schon einen Monat für die Firma gearbeitet. Die meisten verlassen doch dann nur stillschweigend die Firma und diejenigen, die Krawall machen, müssen noch Sorge haben den Prozess zu verlieren oder dass es ihnen zu teuer wird, wenn es durch mehrere Instanzen geht.
So freut man sich als Unternehmer auf jeden Bewerber heutzutage.