Nenne es Einrichtung/Ausrüstung, wie Du willst.am hat geschrieben:Zwar zieht eine Kartenannahmepflicht in der Tat die Anschaffung eines technischen Gerätes nach sich, jedoch bleibt die Wahl darüber dem Unternehmer vorbehalten, so dass hier schonmal gar keine Vorschrift über ein konkretes Ausstattungsmerkmal erlassen wird, gegen das sich eine Klage richten könnte.
BoKraft schreibt auch nicht vor, mit welchem Fahrpreisanzeiger ein Taxi ausgerüstet sein muss.
Der Fahrpreisanzeiger muss allerdings gewisse Kriterien erfüllen.
Ob gewollt, oder nicht, der Berliner-Senat ist nicht befugt, eine solche Verordnung zu erlassen.
Ausrüstung/Einrichtung ist Sache des Bundesministeriums.
Die Krux an der Sache.
Sowohl der Fahrausweis als auch das bargeldlose Zahlen ist mehrheitlich gewollt.
Nehmen wir mal an, taxiposts Klage kippt die Verordnung.
Damit wächst aber der Druck aufs Bundesministerium in Sache PBefG Korrekturen vorzunehmen.
Ob ein neues PBefG, insbesondere das Taxigewerbe weiter so schützen wird wie bisher - habe ich so meine Zweifel.