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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 26.02.2015, 22:14

@taxipost

Falls Du meintest, hier einen Aufruf zu einer Klagebeteiligung zu starten, ohne dass dies zu einer Diskussion führt, war das sicher ein Irrtum. Falls Du glaubst, eine Diskussion um ein derartiges Thema untersagen zu können, liegst Du vollkommen daneben. Das käme nämlich einer gezielten Desinformation gleich. Dein Anliegen ist klar und wird auch durch die Diskussion nicht geschmälert. Jeder neue Mitleser wird beim Klick auf dieses Thema zunächst auf Deinen Startbeitrag geleitet und kann sich dann eine eigene Meinung bilden. Und Meinungsbildung ist eine der vorrangigen Aufgaben dieses und jedes anderen Forums. Die kann nur durch Diskussion unter Vorbringung von Argumenten erfolgen. Ich würde ja gerne einen Zugang zu Deiner Haltung finden, sonst würde ich überhaupt nicht mit Dir diskutieren. Mir ist nämlich unverständlich, warum etwas, was in vielen anderen Ländern weltweit das Normalste überhaupt ist, ausgerechnet in Deutschland ein so unüberwindbares Problem darstellt. Richtig, ganz Deutschland und nicht nur in dem bekanntermaßen wunderlichen Berlin. Wobei man sich in Lübeck am ehesten wegen des fehlenden Kartenzuschlags sträubt.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 26.02.2015, 22:36

taxipost hat geschrieben:ich bin der überzeugung, dass pbefg keine regelung zur kreditkartenzahlung innehält.
daher ist jede verordung die ihre ermächtigung nur aus dem pbefg erhält,
und deren vorschriften über den von pbefg vorgegebenen rahmen hinausgehen,
nichtig.

Fakt ist, dass das PBefG die Genehmigungsbehörden u.a. auch ermächtigt, Verordnungen über Zahlungsweisen zu erlassen. Das kann man schwarz auf weiß nachlesen und ich habe es mit einer bei Gericht bekanntermaßen als Standardwerk herangezogenen Quelle belegt. Was unter Zahlungsweise zu verstehen ist, kannst Du in unendlich vielen Verträgen und AGB nachlesen. Diese Ermächtigung genügt m.E. vollauf. Der Gesetzgeber hat den Regelungsrahmen hier bewusst weit gespannt, was eben die Berliner Verordnung ermöglicht.

Wenn sie durch eine Klage zu Fall gebracht wird, dann ziemlich sicher nicht auf Grundlage des PBefG. Und diese Überzeugung ist der Grund für meine Hartnäckigkeit. Aber damit soll es für mich zunächst genug sein, da ja leider auch keine nachvollziehbaren Argumente kommen.
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taxipost
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 26.02.2015, 23:24

@am

ich verbiete keine diskussion zu diesem thema.
ich wollte sie nur nicht in diesem thread haben.
wenn jemand noch keine meinung zu diesem thema,
so kann er sich woanders ein bilden.

vielleicht hätte ich den grund für "debatte unerwünscht" aufzeigen sollen.
womöglich wäre die sache mehr nach meiner vorstellung gelaufen.
dann hole ich das jetzt eben nach.

die verordnung, bzw. die änderung §7, wurde am 07.02.2015.
der thread sollte möglichst übersichtlich und unbefangen verlaufen.
der hauptsächliche grund dafür ist, dass die frist für eine verfügung 4-6 wochen nicht überschreiten sollte.
der andere grund ist, ich bin faul und habe keine lust auf unbelegte annahmen zu kommentieren oder sogar korrigieren.
ich wollte einen einfach strukturierten thread,
mit sofortiger erkennbarkeit der interessenten.

stattdessen führen wir hier eine zeitraubende streiterei,
die ins nichts führt.

für jedes deiner argumente bringe ich ein gegenargument in lege noch eins drauf.

da dieser thread sein ursprüngliches ziel jetzt nicht mehr erreichen kann,
wie beantwortest du mir nachfilgende frage:

ausgehend von deiner theorie,
der gesetzgeber hat mit zahlungsweise aus §51 die absicht gehabt die landesregierung zu einführung einer kreditkarten-annahmepflich zu ermächtigen,
dann sag mir bitte was hat der gesetzgeber gedacht,
wie die landesregierung diese ermächtigung nutzen soll.
die möglichkeit der zahlungsweise mit einer kreditkarte setzt ein entsprechendes technisches gerät im taxi voraus. wie ein taxi aussehen muss hat der gesetzgeber nach dem pbefg in der bokraft festgelegt.
die landesregierung kann von der bokraft abweichen,
aber sie nicht ergänzen.

zahlungsweise ist:
vorkasse, zahlungsziel, sofort nach leistung etc.
gesetzliches zahlungsmittel sind banknoten und münzen.
alles andere muss explizit genannt werden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben werden soll.

jetzt du.
Zuletzt geändert von taxipost am 26.02.2015, 23:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von reasoner » 26.02.2015, 23:29

Ich frage mich, wieso Jemand mit einer solch ausgewachsenen Platzanweisermentalität es nicht fertig bringt, sein vermeintliches Recht selbst zu erstreiten.

Ansonsten bin ich nicht wirklich an deinen weiteren Äußerungen interessiert, taxipost. Habe die Ehre ... :roll: :wink:
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 00:17

taxipost hat geschrieben:...die berliner genehmigungsbehörde hat in der vergangenheit mehrmals verfahren gegen taxiunternehmer geführt und verloren.
mir ist klar, dass das in hamburg nicht verstanden wird.
wenn bei euch die behörde ruft "spring", dann fragt ihr nur "wie hoch".
soviel zum thema gerichtsfeste entscheidungen....
Sorry, aber Du plapperst einen unausgekochten Unsinn, das sich die Balken biegen.
Zwecklos mit Dir zu diskutieren.
Trotzdem noch eines: Grade in Hamburg ist das Rechtsamt der Verkehrsbehörde sehr selbstbewusst was Prozesse mit Taxiunternehmen/-fahrern angeht.
Und nebenbei hat ein Gericht hier in 2010 oder 2013 die Pflicht zur Vorhaltung von Bargeldloszahlungsmöglichkeiten verneint. Eine entsprechende Verordnung (das PBefG ermöglicht dieses durchaus) existierte nämlich nicht.
Ich wünsche Dir - ganz ehrlich - KEIN Glück bei Deinem Don Quichotte-Unternehmen. Aber ein paar findige Anwälte werden Dich sicher überzeugen das Du gute Chancen hast (ja, Dein Geld an sie zu verpulvern). :lol:
taxipost hat geschrieben:....zahlungsweise ist nicht= zahlungsart.
Du willst also einen Rechtsstreit führen über die unterschiedliche Bedeutung der Begriffe "Art" und "Weise" ?
Im Wege einer Normenkontrollklage? Meine persünliche Meinung ist: Man kann sich auch fantasievoller lächerlich machen.

Seriös ist das hier:

PBefG § 57 Rechtsverordnungen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erläßt ......... die zur Durchführung dieses Gesetzes ..... erforderlichen Vorschriften

2. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr; diese regeln

a) Anforderungen an den Bau und die Einrichtungen der in diesen Unternehmen verwendeten Fahrzeuge, ....

5. über einheitliche Allgemeine Beförderungsbedingungen ..... vorbehaltlich des § 51 Abs. 1 Satz 1, für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen;


§ 51 PBefG - Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr

(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über


2. Zuschläge,
4. die Abrechnung,
5. die Zahlungsweise und
6. die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.


OVG Nordrhein-Westfalen, Akt.Zchn. 13 B 1421/12 v. 15. März 2013

"Ausgehend hiervon ist der Kreditkartenzuschlag ein Zuschlag im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PBefG. Die Zahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte anstelle der als Regelfall vorgesehenen Barzahlung,......"

Personenbeförderungsrecht
(Dr.jur. K.A. Sellmann, Dr.jur. H. Zuck, K. Meyer, Dr.jur. G. Fromm, M. Fey)

"Die Beförderungsentgelte und -bedingungen werden im Taxenverkehr grundsätzlich durch Rechtsverordnung
festgesetzt. Ihr Erlass ist Sache der Landesregierung. Diese macht i.d.R. von der Möglichkeit, sie durch Rechtsverordnung zu übertragen, Gebrauch und überträgt sie den unteren Verwaltungsbehörden (dazu Maurer, DÖV 1993, 184, 190). Die Vorschrift genügt i.V.m. den Bewertungsmaßstäben des § 39 Abs. 2 (vgl. Abs. 3) den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Bestimmtheit des Ausmaßes der Ermächtigung."
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.02.2015, 01:56, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 01:53

Doppelmoppel
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.02.2015, 01:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 02:07

Ich bin ja sowieso der Meinung daß Du, scheints, selber nicht weist was Du willst
taxipost hat geschrieben:ich habe bereits am anfang dieses threads geschrieben,
dass ich keine debatte über kreditkarten-annahmepflicht beabsichtige.
vs
taxipost hat geschrieben:klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Ja nee, is klar, nä? Du suchst einfach nur Mitstreiter für Dein Unterfangen, die sollen aber bloß nicht darüber diskutieren.

Damit können wir das Thema hier dann auch schließen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.02.2015, 02:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Jim Bo » 27.02.2015, 06:27

reasoner hat geschrieben:Ich frage mich, wieso Jemand mit einer solch ausgewachsenen Platzanweisermentalität es nicht fertig bringt, sein vermeintliches Recht selbst zu erstreiten.
Die Antwort findest du hier:
anfangsfrage:
ist hier ein berliner taxiunternehmer der klagen will oder
ist hier jemand der einen berliner taxiunternehmer kennt der klagen will,
der unterstützung sucht oder braucht?

Im übertragenen Sinn sucht er nach einer Mitfahrgelegenheit :D

Wozu sich ein Auto kaufen mit all den Kosten die anfallen, wenn es doch die Möglichkeit gibt, sich lediglich an den Spritkosten zu beteiligen?

Mit 50 Euro in der Hand wird es kein Gerichtsverfahren geben.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 27.02.2015, 07:32

Danke für das Urteil GK

Damit dürfte das Ersuchen des Threaderstellers wohl zu Fall gebracht worden sein, was auch dem PBefG nach logisch und konsequent ist.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von AsphaltRunner » 27.02.2015, 10:40

am hat geschrieben:Danke für das Urteil GK

Damit dürfte das Ersuchen des Threaderstellers wohl zu Fall gebracht worden sein, was auch dem PBefG nach logisch und konsequent ist.
In diesem Urteil wird vom OVG Nordrhein-Westfalen lediglich festgestellt, dass ein Unternehmer keinen KK-Zuschlag von seinen Kunden verlangen darf, wenn er in der TO nicht vorgesehen ist.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 27.02.2015, 10:41

@GK

dann schau dir §57, dann §51.

die budesregierung erlässt im aufgrund des §57 die verordungen zum bau und einrichtungen der fahrzeuge,bokraft,

und

ermächtigt dann im §51 die landesregierungen zum erlass weiterer verordnungen
die mit pbefg und bokraft konform sind.

auch wenn §51 die kreditkarte nicht ausschliesst,
so sieht sieht das gesetz im §57 keine pflicht vor.

dein genanntes urteil sagt nichts anderes aus.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 27.02.2015, 11:13

@ taxipost
genau, der § 57 besagt, dass die Bundesregierung zuständig für Bau und Einrichtung ist.
Da stellt sich die Frage, zählt ein Kartenlesegerät zu Bau und Einrichtung?
Mit einer Klage zur Klärung dieser Frage bewegt man sich nach meiner Ansicht auf dünnem Eis.
Die Verfasser der besagten Verordnung werden sich diese Frage bestimmt auch gestellt haben – und im Fall einer Klage auch entsprechend beantworten können.
Zuletzt geändert von Pirat am 27.02.2015, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 27.02.2015, 14:38

Der 57er dient dazu, Dinge per Rechtsverordnung zu regeln, die ein Gesetz unnötig aufblähen würden. Das PBefG schafft hierfür den Rechtsrahmen. Die BoKraft selbst lässt den Ländern, mit Ausnahme von zwei Türen rechts, Taxameter, Dachzeichen, Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift und Alarmanlage weitgehend freie Hand. Sie dürfen von allen Bestimmungen der BoKraft Ausnahmen zulassen.

Die BoKraft regelt die Ausstattung von Taxis und hat keine Einfluß auf die Beförderungsbedingungen, zu denen die Kartenakzeptanz zu zählen ist. Wäre dies so, könnte man mit demselben Argument die elende Pflicht zur Annahme von Bargeld wegklagen, da diese zwingend zur Ausstatung des Taxis mit einem Geldaufbewahrungsbehältnis führt. Davon steht aber nichts in der BoKraft, also kann man mich auch nicht dazu zwingen.
Zuletzt geändert von am am 27.02.2015, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.02.2015, 16:29

nanana, Kollege AM, wie soll denn dann der Fahrgast seiner Pflicht zur Zahlung des Fahrpreises am Ende der Fahrt nachkommen,
wenn nicht mindestens mit Bargeld - wenn man das auch verweigern könnte?
Am Ende bestimmt noch Taxidienstleister wie der Kunde zu löhnen hat. Und das beabsichtigte der Gesetzgeber ganz sicher nicht. :lol:

@taxipost & pirat
Und warum sollte eine Bargeldloszahlungsmöglichkeit nicht zu den genehmigungsfähigen Ausstattungsmerkmalen gehören?
Bzw. reden wir hier ja - scheints - eher von vorschreibungsfähigen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.02.2015, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 27.02.2015, 18:32

Nun, weil eine Landesregierung Bedingungen für die Zahlungsweise verordnen kann.
Ausstattungsmerkmale BOKraft §§ 25-31 ist Sache des Bundesministeriums.
Habe ich so verstanden, lasse mich aber gerne belehren.
Zuletzt geändert von Pirat am 27.02.2015, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 27.02.2015, 20:46

richtig!
der bund gibt den rahmen vor,
das land muss sich darin bewegen.

so ist ein kreditkartenzuschlag, zb. ob und wie hoch, durch das land regelbar,
weil es tarifsache ist.
wenn du über extras verfügst, dann kann das land das würdigen.
die merkmale eines taxis werden aber nur vom bund vorgegeben.
die lände durfen von den merkmalen ausnahmen genehmigen.

@am
ausnahmen genehmigen, nicht etwas hinzufügen!

ein taxi aus berlin, muss jederzeit auch in hamburg eine zulassung bekommen können und umgekehrt.

pbefg und bokraft = bundesweit gleiche voraussetzungen
Zuletzt geändert von taxipost am 27.02.2015, 20:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 27.02.2015, 23:03

Da hast Du Recht taxipost, siehe auch unten, nur ist eine Verordnung über die Zahlungsweise keine über ein Ausstattungsmerkmal, sondern eine Sonderbestimmung im Rahmen der Beförderungsbedingungen. Die sind Gegenstand des PBefG, nicht der BoKraft. Anders sehe es aus, würde die Verordnung regeln, mit welchen Geräten Du die Kartenabrechnung zu realisieren hast. Das ist im Falle der Berliner Verordnung jedoch nicht der Fall. Da es heute Systeme gibt, die keine laufenden Kosten verursachen (ein Smartphone darf heute wohl vorausgesetzt werden), kann man höchstwahrscheinlich noch nicht einmal damit argumentieren, bestenfalls mit den Anschaffungskosten. Ein Richter müsste also darauf erkennen, dass die Verpflichtung zur Kartenzahlung eine Ausstattungspflicht nach BoKraft nach sich zieht.
Pirat hat geschrieben:Nun, weil eine Landesregierung Bedingungen für die Zahlungsweise verordnen kann.
Ausstattungsmerkmale BOKraft §§ 25-31 ist Sache des Bundesministeriums.
Habe ich so verstanden, lasse mich aber gerne belehren.
Ausnahme von den Ausnahmen ist lediglich der 26er
§43 - Ausnahmen hat geschrieben: Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen. Von der Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 können sie für den Bereich einzelner Genehmigungsbehörden Ausnahmen auch allgemein für die Unternehmer, die im Besitz einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr sind, genehmigen. Ausnahmen von der Vorschrift der Anlage 1 sind hinsichtlich der Aufschrift und der Farbgebung nicht möglich.
Eine Erweiterung der Ausstattungspflicht lässt sich daraus sicher nicht ableiten, deshalb die Finte über die Akzeptanzpflicht. Nicht ganz doof gedacht.
Zuletzt geändert von am am 27.02.2015, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 27.02.2015, 23:19

taxipost hat geschrieben: ein taxi aus berlin, muss jederzeit auch in hamburg eine zulassung bekommen können und umgekehrt.
Das ist allerdings falsch. Ca 50% aller Lübecker Taxis wären in Berlin nicht genehmigungsfähig, hier aber vollkommen legal. Wir haben nämlich in SH eine Allgemeinverfügung bzgl Hellelfenbein. Das aber nur am Rande.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 28.02.2015, 00:48

wie gesagt,
ich war bereits in lübeck und bin mit einem schwarzen taxi gefahren,
daher nannte ich hamburg als beispiel.

spass.

lübeck hat eine ausnahmegenehmigung, daher erfüllt lübeck die bokraft in berlin nicht. die voraussetzungen in lübeck sind aber gleich. es gibt keine pflicht in lübeck die ausnahmegenehmigung anzuwenden.

vielleicht mach nachfolgende sichtweise die sache deutlicher.
ich fasse nur die eckdaten zusammen, möge jeder selbst weiterdenken.

1. pbefg sieht für taxi eine genehmigungspflicht vor - zuständigkeit bund
2. die genehmigung ist an voraussetzungen gebunden - zust. bund
3. vorausetzungen u.a. bokraft- zust. bund
4. voraussetzungen erfüllt > genehm. ist zu erteilen - zust. land
5. daraus folgt - betriebspflicht
6. daraus wiederum - beförderungspflicht

die bef.ent.verord. greift jetzt in die bef.-/betriebspflicht und somit in die erteilte genehm. ein.
das land kann eine genehm. nur erteilen, versagen oder entziehen.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.02.2015, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 28.02.2015, 01:03

Die Farbfreigabe haben wir übrigens auch einem klagefreudigen Unternehmer zu verdanken.

Der Kern Deines Anliegens ist klar, in vielen Punkten der Vorschriften anscheinend auch zutreffend. In streitigem Punkt bin ich nach wie vor nicht überzeugt. Du wirst uns sicher vom Erfolg/Mißerfolg Deiner eventuellen Klage berichten.
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