[€€€] Kreditkartenzahlung

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Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 10.05.2015, 11:27

tatutata hat geschrieben:von dir würde ich auch immer vorkasse verlangen :-) .
Bei ner Kreditkarte?

SEHR spannende Frage!
Natürlich hast du das Recht Vorkasse von mir zu verlangen!
Aber natürlich musst du auch hier meine Kreditkarte akzeptieren!

Könnt ihr hier auch den Betrag reservieren, wie es Hotels machen?
Oder würdest du erst mal deine Schätzung per Kreditkarte einziehen und dann die Differenz per Kreditkarte oder anders erstatten?

Mega spannend!
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Laotse

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 12:39

wie du das begleichst ist dir überlassen, bar oder mit karte. Ich bin berechtigt einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen.

LRKN
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von LRKN » 10.05.2015, 14:05

Sascha1979 hat geschrieben: Ich steige derzeit NUR MIT KREDITKARTE ausgestattet ins Taxi! Ich besitz kein Bargeld und ich habe KEINE PIN von der Firmenkreditkarte um damit Bargeld abzuholen.
Und was machst du wenn das Kreditkartengerät nur Abbuchungen mit PIN Nummer erlaubt? Die Geräte, die nur mit Magnetstreifen und Unterschrift funktionieren sind veraltet und werden durch die Chip+PIN Geräte ersetzt. Wir haben z.B. fast ausschließlich PIN-Nummern-Geräte. Daher musst du deine PIN Nummer dabie haben um Abbuchungen zu ermöglichen.

Wenn du dann bei einer Bezahlung keine PIN Nummer dabei hast, ist es dein Problem und du musst dich dann um Alternativen (Bargeld, zur-Bank-fahren) kümmern bzw. zahlen.

arne13
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von arne13 » 10.05.2015, 14:15

Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!
Für Berlin gebe ich dir Recht. Bleibt für die Berliner Kollegen zu hoffen, dass es dort weniger Funklöcher als in Hamburg gibt. Aber irgendwie fehlt mir der Glaube!

Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 10.05.2015, 14:30

LRKN hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: Ich steige derzeit NUR MIT KREDITKARTE ausgestattet ins Taxi! Ich besitz kein Bargeld und ich habe KEINE PIN von der Firmenkreditkarte um damit Bargeld abzuholen.
Und was machst du wenn das Kreditkartengerät nur Abbuchungen mit PIN Nummer erlaubt? Die Geräte, die nur mit Magnetstreifen und Unterschrift funktionieren sind veraltet und werden durch die Chip+PIN Geräte ersetzt. Wir haben z.B. fast ausschließlich PIN-Nummern-Geräte. Daher musst du deine PIN Nummer dabie haben um Abbuchungen zu ermöglichen.

Wenn du dann bei einer Bezahlung keine PIN Nummer dabei hast, ist es dein Problem und du musst dich dann um Alternativen (Bargeld, zur-Bank-fahren) kümmern bzw. zahlen.
Du untertliegst schon wieder einem Irrtum!

Du sprichst von EC Karten! Da liegst du richtig!

Kreditkarten werden auch heute in Deutschland zu 99% per Unterschrift bedient!

Aber:
UNSERE Kreditkarten zu 100000%. Denn: Unsere Kreditkarten sind OHNE PIN ausgestellt.
Es ist nicht so, dass ich den PIN nicht kenne. Sondern es gibt keinen!

Und diese Karten wird jedes Gerät immer mit Unterschrift akzeptieren!
Übrigens egal ob die alte Lesetechnik (Magnetstreifen) oder die neue (Chip) genommen wird!
Die Validierung erfolgt immer durch Unterschrift!!!

Rede hier von MasterCard und VISA.

Für unsere Firmen Amex habe ich einen pin. Den muss ich auch ab und an eingeben.
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Laotse

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 14:49

Wichtig ist das du vorkasse leisten kannst und dich ausweisen kannst als karteninhaber. Anders würde ich dich nich mitnehmen.

Guter_Kollege
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 10.05.2015, 15:10

Richtig! Leute die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Taxifahrt gefährden sind von der Beförderung eh ausgeschlossen.

Bitte frag jetzt, ***, womit Du den ordnungsgemäßen Betrieb störst. :mrgreen:

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von LRKN » 10.05.2015, 15:48

Sascha1979 hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben: Wir haben z.B. fast ausschließlich PIN-Nummern-Geräte. Daher musst du deine PIN Nummer dabie haben um Abbuchungen zu ermöglichen.
Du untertliegst schon wieder einem Irrtum!

Du sprichst von EC Karten! Da liegst du richtig!

Kreditkarten werden auch heute in Deutschland zu 99% per Unterschrift bedient!

Aber:
UNSERE Kreditkarten zu 100000%. Denn: Unsere Kreditkarten sind OHNE PIN ausgestellt.
Es ist nicht so, dass ich den PIN nicht kenne. Sondern es gibt keinen!

Und diese Karten wird jedes Gerät immer mit Unterschrift akzeptieren!
Übrigens egal ob die alte Lesetechnik (Magnetstreifen) oder die neue (Chip) genommen wird!
Die Validierung erfolgt immer durch Unterschrift!!!

Rede hier von MasterCard und VISA.

Für unsere Firmen Amex habe ich einen pin. Den muss ich auch ab und an eingeben.
Da unterliegst du einem Irrtum.

Ich habe seit 1 Jahr ein Chip+PIN Gerät und die Zahlungsauthentifizierung erfolgt bei 95% aller KREDITKARTEN mit der PIN (!!!) Nummer und nicht mit einer Unterschrift. Es ist gar nicht mehr möglich eine PIN Eingabe zu umgehen und nur mit einer Unterschirft zu zahlen. Das verweigert das Gerät. Und ich habe sehr viele Kunden, die mit einer Firmenkreditkarte zahlen und die benutzen auch die PIN Nummern.

Ich habe selber Visa+Mastercard und für beide habe ich seit 4-5 Jahren eine PIN Nummer. Eventuell solltest du mal in deine Bankunterlagen schauen ob du die nicht auch hast.

Hier ein paar Links zur deiner Info:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ka ... editkarten
http://www.mastercard.com/de/privatkund ... ippin.html

Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 10.05.2015, 16:05

Ich habe doch nie verweigert meine PIN im Taxi einzugeben!

Das machen wir so, wie es das Gerät verlangt!
(Und ja, ich gehöre zu den 5%, Wo das Gerät die Unterschrift verlangt)

Es ging darum, dass wir nicht zum Bankautomat fahren wenn Euer Karten Gerät defekt ist!
Und das tun wir nicht!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 16:42

ebend deswegen verlangen wir ja vorkasse bei dir. :-)

Löwenzahn
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 10.05.2015, 17:23

tatutata hat geschrieben:von dir würde ich auch immer vorkasse verlangen :-) .
Gefällt mir.

Löwenzahn
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 10.05.2015, 17:31

Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!

Ich steige derzeit NUR MIT KREDITKARTE ausgestattet ins Taxi! Ich besitz kein Bargeld und ich habe KEINE PIN von der Firmenkreditkarte um damit Bargeld abzuholen.

Wenn ich Zeit habe, dann könnt ihr einen Kollegen mit funktionierendem Gerät herbei rufen. Alternativ könnt ihr meiner Firma eine Rechnung schreiben.

Aber für euer nicht funktionierendes Gerät dürfen mir keine Nachteile entstehen!
Weder zahle ich Bar (das Geld bekomme ich nämlich nicht von meinem Arbeitgeber erstattet!)
Noch fahre ich mit dir einen Umweg (habe ich nämlich keine Zeit für)
Das Tolle ist, dass wenn mein Kartenlesegerät nicht funktioniert, ich gar nicht mehr arbeiten darf. Dementsprechend besteht auch keine Beförderungspflicht. Wie du an ein anderes Taxi kommst, ist nicht mein Problem. Ich existiere offiziell nicht als arbeitendes Taxi auf der Straße.

Das ist genauso, als wenn du mir am Hauptbahnhof einsteigen würdest und 100 Meter weiter liegt ein Nagel auf der Straße, der mir ein Platten verschafft. Die Fahrt ist beendet, der bis dahin entstandene Fahrpreis ist von dir zu bezahlen, danach gilt: Aussteigen und sieh zu.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 10.05.2015, 17:36

Finde das Thema Pflicht zur Kartenzahlungsannahme im Taxi sehr spannend.
Eine Klage dagegen (Berlin) halte ich für gerechtfertigt - aus Inkassogründen. :idea:

Weil bei Platzen einer Karten-Zahlung eben auch Taxi-Kleinstbetriebe (EWU) relativ hohen Schaden erleiden können, ohne sich erwehren zu können und sogar „sofort“ Pleite gehen könnten, zumal EWU- Taxi-Kleinstbetriebe auch sehr wesentlich in diesem Gewerbe sind.
Aber EWU/Kleinstbetriebe ist nicht mein wirkliches Argument.
Natürlich sollten alle Taxenbetrieb eine Kartenzahlung verweigern dürfen, weil es eben eine unsichere Geld-Forderung für eine bereits „kostenintensiv“ erbrachte Leistung ist.
Eine Kartenzahlung ist nämlich lediglich eine Absichtserklärung zur Zahlung des Karteninhabers, eine Absicht, die auch ausfallen / vorgetäuscht sein kann und schlußendlich real nicht wirklich erfüllt werden würde.
Die vielen möglichen Hintergründe für einen Kartenzahlungs-Forderungsausfall (eines Taxiunternehmers) spielen kaum eine Rolle, solange ggf. ein Schaden vom Taxler eben immer hinzunehmen ist.
Sollte jedoch die Stadt Berlin das „Inkasso“ übernehmen, dann wäre es was anderes. :!:

Selbst bin ich durchaus für Kartenzahlung im Taxi, nur muss ein Taxiunternehmer selbst bestimmen können, unternehmerisches Risiko von sich abwenden zu können. Nur mal angenommen, es hat lediglich technische Gründe, warum sogar eine Serie an Kartenzahlungs-Geldforderung/en (bzw. in der Summe hohe Beträge) nicht einzubringen ist/sind, dann hat der Taxiunternehmer ggf. seine eigene Zahlungsunfähigkeit (PLeite) per Gesetz hinzunehmen, weil er selbst das Inkasso (verordnet) trägt. :idea:
Ferner spielt auch die Zeitverzögerung bis Bekanntwerden (platzen) eine besondere Risikorolle zur Höhe von Schäden.
Stichwort: Eine Schadenserie ist unabwendbar möglich.
Ich glaube, sowas geht vor einem hohen Gericht nicht durch. :idea:

PS
Das mit der 1,50 Gebühr halte ich für angemessen für den Mehraufwand / Geräte (mittlerweile recht unerheblich).
Man bräuchte die 1,50 Gebühr ja nicht kassieren (Service eben).
Aber dass 1,50 evtl. auch als taxi-betriebsinterne Inkassoversicherung gelten sollten - das ginge nicht :!:
Zuletzt geändert von alsterblick am 10.05.2015, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 10.05.2015, 17:45

Löwenzahn hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!

Ich steige derzeit NUR MIT KREDITKARTE ausgestattet ins Taxi! Ich besitz kein Bargeld und ich habe KEINE PIN von der Firmenkreditkarte um damit Bargeld abzuholen.

Wenn ich Zeit habe, dann könnt ihr einen Kollegen mit funktionierendem Gerät herbei rufen. Alternativ könnt ihr meiner Firma eine Rechnung schreiben.

Aber für euer nicht funktionierendes Gerät dürfen mir keine Nachteile entstehen!
Weder zahle ich Bar (das Geld bekomme ich nämlich nicht von meinem Arbeitgeber erstattet!)
Noch fahre ich mit dir einen Umweg (habe ich nämlich keine Zeit für)
Das Tolle ist, dass wenn mein Kartenlesegerät nicht funktioniert, ich gar nicht mehr arbeiten darf. Dementsprechend besteht auch keine Beförderungspflicht. Wie du an ein anderes Taxi kommst, ist nicht mein Problem. Ich existiere offiziell nicht als arbeitendes Taxi auf der Straße.

Das ist genauso, als wenn du mir am Hauptbahnhof einsteigen würdest und 100 Meter weiter liegt ein Nagel auf der Straße, der mir ein Platten verschafft. Die Fahrt ist beendet, der bis dahin entstandene Fahrpreis ist von dir zu bezahlen, danach gilt: Aussteigen und sieh zu.
Richtig! Daher wirst du mich ja gar nicht erst einsteigen lassen.
Denn wenn Dein Kartenlesegerät nicht geht, hast du deine Fackel aus und darfst dich nicht am Taxi Posten bereit halten.

Daher werde ich wohl niemals bei einem Taxi einsteigen, der weiß, dass sein Kartenlesegerät nicht funktioniert! Weil er nicht mehr Beförderungsfähig ist!

Wir reden hier also von dem Fall, dass das Gerät auf der Fahrt kaputt geht (bzw kein Mobilfunk Netz existiert).

Und übrigens:
NEIN!!! ihr habt KEIN Recht darauf meinen Ausweis zu verlangen! Auch nicht bei Karten Zahlung!

Ich habe nämlich gar keinen personal Ausweis bei mir!

Und bitte, bitte zeigt mir auf welcher Grundlage ihr glaubt einen Ausweis bei kartenzahlung verlangen zu dürfen!?

Ein Supermarkt darf das! Wenn ich ihm den Ausweis nicht zahle, verweigert er mir eben die Karten Zahlung! Alles freiwillig!

Ihr Taxi Fahrer MÜSST die Karte aber annehmen, ich als Kunde habe aber KEINE Pflicht euch meinen Ausweis zu zeigen!

Das wurde in der Verordnung vergessen...

Und vorlasse?

LIEBEND GERNE!!!
Ich zahle mit meiner Kreditkarte SEHR, SEHR gerne im Voraus die voraussichtlichen Fahrtkosten!!! Und gerne auch etwas mehr. ;)
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 10.05.2015, 18:02

Generell hat jeder Bürger bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat das Recht, nach einer Legitimation zu fragen. Nur dann ergibt die Frage nach einem Ausweis oder einem anderen Dokument überhaupt einen Sinn.

Vorkasse ist im Pflichtfahrgebiet unzulässig, abweichende Stadtverordnungen dürften nicht gerichtsfest sein. Der Grund ist einfach, denn der Fahrpreis darf nur durch das Taxameter ermittelt werden. Für Vorkasse gibt es hier null Rechtsgrundlage.

Anders liegt der Fall bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Pffg liegen, denn hier ist generell vorgeschrieben, dass der Fahrpreis vor Fahrtantrit vereinbart werden soll, ledglich dann, wenn man sich nicht auf einen Preis einigen kann, ist das Taxameter zu benutzen.
Zuletzt geändert von am am 10.05.2015, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Evon » 10.05.2015, 18:06

zum Thema Ausweisvorlagepflicht ...

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ ... 17-176.pdf

"Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist."

siehe obigen Link

MfG Evon

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 10.05.2015, 18:11

Evon hat geschrieben:zum Thema Ausweisvorlagepflicht ...

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ ... 17-176.pdf

"Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist."

siehe obigen Link

MfG Evon

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass dieser Teil der Verordnung rechtskonform ist. In D besteht per se keine Mitführpflicht für Personaldokumente, so dass hier in möglicherweise unzulässiger Weise in andere REchtsgüter eingegriffen wird.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 18:20

"Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen".

http://www.taxi-in-berlin.de/inhalte/up ... o_2010.pdf

Sollte eine VO nicht rechtskonform sein, soll der Kunde doch gegen den Senat klagen.
Kein Ausweis keine Kartenzahlung. Pech gehabt

Aber vielleicht fällt langsam auf das es nur freiwillig geht, so wird das nichts.
Zuletzt geändert von tatutata am 10.05.2015, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 10.05.2015, 19:22

Wenn es freiwillig ginge, gäbe es diese Verordnung nicht. Irgendwie ogisch, oder? Und wenn man die zahlreichen Berliner Verbände nicht dazu befrgt hat, weil man möglicherweise davon ausging, dass dies sinnfrei wäre, dann sagt das eine Menge über die Einschätzung des Berliner Taigewerbes aus. Kann man natürlich auch auf Lübeck und jede andere Stadt der Republik übertragen.

Nein, es geht absolut nicht freiwillig!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 10.05.2015, 19:39

am hat geschrieben: Nein, es geht absolut nicht freiwillig!
Richtig, absolut freiwillig nicht !
Insofern sollte jemand das Risiko (meine Zeilen zuvor/heute) übernehmen und nicht aufbürden.
Sofern das Risko als gering einzuschätzen gilt, wo ist das Hemmnis der Risikoübernahme :?:

PS
Denke jedoch, Berlin ist duch TXL bereits geimpft und wälzt lieber gleich ab. :shock:
Risiko ginge jedoch immer, solange die Wähler blind zustimmend sind/bleiben.
Zuletzt geändert von alsterblick am 10.05.2015, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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