[€€€] Kreditkartenzahlung
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Moin,
wenn, wie derzeit in Berlin die Kartengebühren über einen Zuschlag (1,50€?) gedeckt sind,
wäre ich doch blöd, wenn ich keine Kartenzahlung anbieten würde, weil ich somit einen
großen Teil, der Fahrgastnachfrage nicht bedienen kann und mir ohne Not einen
Wettbewerbsnachteil verschaffe.
Grüße
wenn, wie derzeit in Berlin die Kartengebühren über einen Zuschlag (1,50€?) gedeckt sind,
wäre ich doch blöd, wenn ich keine Kartenzahlung anbieten würde, weil ich somit einen
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Psssssst, nicht so laut. Du versaust mir damit noch meinen Vorteil
- oldstrolch
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
vieleicht sollte ich noch erwähnen das ich in meinen taxen auch kreditkartenzahlung akzeptiert habe.(per mechanicher ritsche-ratsche und daher nur kreditkarten keine ec-karten) und ich war damit sehr zufrieden...... ich meckere nur deshalb rum weil ,wie schon erwähnt, den "freien" taxiunternehmer wieder mal etwas aufgezwungen werden soll!!!!!!.... wie weit soll das noch gehen mit dem zwangsregulieren?......ich bin der festen überzeugung das eine zwangsweise kreditkartenzahlungsannahme in taxen vor gericht gekippt werden kann...
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Das ist bereits passiert.ich bin der festen überzeugung das eine zwangsweise kreditkartenzahlungsannahme in taxen vor gericht gekippt werden kann...
Derzeitig gibt es KEINE rechtliche Handhabe irgend jemand zu zwingen Plastikgeld anzunehmen.
Auszug aus Urteil
Das gesamte Urteil kann unterBußgeldbewehrte Beförderungsverweigerung durch einen Taxifahrer: Pflicht zum Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einem nur zu einer Bezahlung mit EC-Karte bereiten Fahrgast in Hamburg
1. Weder Bundesrecht noch Hamburger Landesrecht begründen eine Pflicht für Taxenunternehmer und -fahrer, Entgelte für Beförderungsleistungen unbar entgegenzunehmen oder entsprechende (Kartenlese-)Geräte bereitzuhalten.
2. Ein Verstoß gegen die bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht liegt jedenfalls in Hamburg grundsätzlich nicht vor, wenn ein Beförderungsvertrag deshalb nicht zustande kommt, weil der Taxenunternehmer oder -fahrer entgegen dem Ansinnen des Fahrgastes eine unbare Begleichung des Beförderungsentgeltes ablehnt.
3. Hat ein Taxenunternehmer sich gegenüber dem privaten Grundstückseigentümer eines Taxenstandes verpflichtet, Beförderungsentgelte unbar entgegenzunehmen bzw. ein dafür erforderliches betriebsfähiges Kartenlesegerät im Fahrzeug mitzuführen, unterfallen die unterlassene Vorhaltung eines solchen Gerätes oder die Ablehnung der Beförderung eines nur zu unbarer Leistung des Beförderungsentgeltes bereiten Fahrgastes keinem Ordnungswidrigkeitentatbestand.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 26.08.2010, 2 - 32/10 (RB), 2 - 32/10 (RB) - 3 Ss 69/10 (OWi)
§ 13 S 1 BOKraft, § 13 S 2 BOKraft, § 37 BOKraft, § 45 BOKraft, § 22 PBefG, § 47 Abs 3 PBefG, § 51 Abs 1 PBefG, § 61 Abs 1 Nr 3c PBefG, § 61 Abs 1 Nr 4 PBefG
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Sorry , ich möchte mich mal als Berliner hier zu Wort melden ........
worüber regen sich hier eigentlich alle auf ?Holzbein hat geschrieben:..... Derzeitig gibt es KEINE rechtliche Handhabe irgend jemand zu zwingen Plastikgeld anzunehmen.....
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Das ist richtig.Derzeitig gibt es KEINE rechtliche Handhabe irgend jemand zu zwingen Plastikgeld anzunehmen.
Nach meiner Einschätzung aber, wird sich die Landesregierung Berlin des Paragraphen 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 PBefG bedienen!
Siehe Urteil, darin heißt es unter Punkt 25:
und Punkt 30 letzter Satz:§ 51 PBefG enthält, wie auch § 47 Abs. 3 PBefG, eine Ermächtigung der Landesregierungen zu weiterer Regelung des Verkehrs mit Taxen. Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 PBefG sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann gemäß § 51 Abs. 1 S. 2 PBefG unter anderem auch Regelungen über die Zahlungsweise vorsehen. Gemäß § 51 Abs. 1 S. 3 PBefG können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. [...]
Nur wird es einen Haken geben. Siehe dazu im gleichen Urteil, unter Punkt 29:Von der Verordnungsermächtigung nach § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 PBefG ist hinsichtlich unbarer Zahlungen nicht Gebrauch gemacht worden.
Das würde heißen, die Landesregierung Berlin kann dem Taxifahrer vorschreiben unbare Zahlungen anzunehmen, aber nicht vorschreiben, sein Fahrzeug mit der hierfür erforderlichen Technik auszustatten!!!Mit den genannten Vorschriften der BOKraft hat der nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 a) PBefG zum Erlass von Vorschriften zur Regelung der Anforderungen an Einrichtungen der von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr verwendeten Fahrzeuge ermächtigte Verordnungsgeber – das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung des Bundesrates – Regelungen für verschiedene technische Einrichtungen von Taxen erlassen, ohne dabei das Vorhalten von Einrichtungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr vorzusehen. Er hat auch im Übrigen von seiner Ermächtigung zum Vorschreiben solcher Einrichtungen bisher keinen Gebrauch gemacht ...
Zuletzt geändert von boese13 am 29.05.2014, 15:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Die Rechtsgrundlage ist aus meiner Sicht tatsächlich der 51er, ich hatte es ja auch schon erwähnt. Die technische Umsetzung ist dann nicht das Problem des Verordnungsgebers.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
So einfach ist es nicht.Die technische Umsetzung ist dann nicht das Problem des Verordnungsgebers.
Wie manche von euch sich erinnern können, hatten einige Landesregierungen sich des Paragraphen § 47 Abs. 3 PBefG bedient,
die Taxifahrer dazu verpflichtet, in der Taxe einen Ausweis mit ihrem Namen und einem Bild anzubringen.Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über
1. das Bereithalten von Taxen in Sonderfällen einschließlich eines Bereitschaftsdienstes,
2. die Annahme und Ausführung von fernmündlichen Fahraufträgen,
3. den Fahr- und Funkbetrieb,
4. die Behindertenbeförderung und
5. die Krankenbeförderung, soweit es sich nicht um Beförderungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 handelt.
Diese Rechtsverordnung wurde 2008 vom BverwG einkassiert, mit der Begründung, dass eine Verordnung, die Taxifahrer dazu verpflichtet, in der Taxe einen Ausweis mit ihrem Namen und einem Bild anzubringen, Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten im Sinne von § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG regelt.
Zuständig ist daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Auf die den Ländern in § 47 Abs. 3 PBefG erteilte Verordnungsermächtigung kann die Auferlegung dieser Pflicht nicht gest ützt werden.
Siehe Urteil
Zuletzt geändert von boese13 am 29.05.2014, 15:14, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Ja, bin ich mir auch sicher – über kurz oder lang werden sie uns bargeldlose Zahlungsweise zwingend aufs Auge drücken.
Die schöne Zeit als Besoffene beim Herausziehen des Zehners den ganzen Börseninhalt im Taxi verstreuten, ist dann wohl endgültig vorbei.
Die schöne Zeit als Besoffene beim Herausziehen des Zehners den ganzen Börseninhalt im Taxi verstreuten, ist dann wohl endgültig vorbei.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Na...na, einfach anmelden u. per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen.FD hat geschrieben:Man kann auch nicht im Bus, ….
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Ist nicht mehr weit dahin.FD hat geschrieben: Noch mal: Man kann auch nicht IM Bus mit Kreditkarte zahlen!....
Hier kann schon in allen ÖV (und nicht nur da) mit der aufladbaren Geldkarte bezahlt werden.
Zahlungen per Handy sind angeleiert (Erprobungsstadium) und der Schritt zur EC-Karte oder Kreditkarte ist nur noch ein kurzer.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Wenn Du da Deinerseits mal nicht irrst. Duden online nennt unter Bedeutung sowohl "die Fälligkeit betreffende Gesamtheit der Zahlungsmodalitäten", wie auch die Zahlungsart. http://www.duden.de/rechtschreibung/ZahlungsweiseFD hat geschrieben: Ihr sitz einem Irrtum auf!!!
Zahlungsweise bedeutet: Sofort, Vorkasse, Rechnung, Nachnahme ect... Das ist etwas anderes als ZAHLUNGSMITTEL!
Und na klar, die Behörde kann die Annahme von z.B. Gutscheinen anordnen. Als konkretes Beispiel haben wir hier sogenannten Senatsscheine, mit denen die Mitglieder des Lübecker Senats Taxifahren begleichen können oder aber auch langjährig der Seniorenpass. Bei letzterem gab es allerdings für einen Coupon einen Rabatt.
Zuletzt geändert von am am 30.05.2014, 05:38, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Crosspayment (statt Alleinstellungsgetue) ist die Zukunft.
Wer bargeldlos nicht zuläßt, verliert Kunden, steht rum. Selbst Schuld. Welcher Weg? Geschmackssache und von regionalen Gegebenheiten abhängig. Nur was viele auf beiden Seiten machen, macht Sinn. Wenn täglich ausgezahlt wird, ist es wie Bares. Manche bieten das schon ohne nennenswerte Verluste an. Wo ist das Problem?
Wenn Handyscans dazukommen, meinetwegen. Damit wird vielleicht sogar den Tipdieben von gewisser Paymentart was weggegraben.
Heute mag ich denken, dass die Scansache, die mit Potential für alle behaftet ist.
Payment verliert dann sein tendenzielles Alleinstellungsmerkmal. Ach, wie schön ist doch die schnellebige moderne Technik. Gestern noch modern, heute Tipdieb und Steuerfalschabrechner und morgen schon Schrott. Crosspayment statt Alleinstellungsgetue ist die Zukunft.
Heute.
Wer weiß was morgen kommt. Vielleicht verbieten wir den Banken dann schon bilanzverlängernde Schuldgeld-Buchungssätze zu schreiben, führen die dem Maschinisierungsstand entsprechende Mindestpflichtarbeitszeit von 2h/Tag für alle ein, rasieren dem Staat das Schuldenkonto auf Null und führen ein jeder seine eigene QR-Code scannbare Parallelwährungen ein.
Wenn Handyscans dazukommen, meinetwegen. Damit wird vielleicht sogar den Tipdieben von gewisser Paymentart was weggegraben.
Heute mag ich denken, dass die Scansache, die mit Potential für alle behaftet ist.
Payment verliert dann sein tendenzielles Alleinstellungsmerkmal. Ach, wie schön ist doch die schnellebige moderne Technik. Gestern noch modern, heute Tipdieb und Steuerfalschabrechner und morgen schon Schrott. Crosspayment statt Alleinstellungsgetue ist die Zukunft.
Heute.
Wer weiß was morgen kommt. Vielleicht verbieten wir den Banken dann schon bilanzverlängernde Schuldgeld-Buchungssätze zu schreiben, führen die dem Maschinisierungsstand entsprechende Mindestpflichtarbeitszeit von 2h/Tag für alle ein, rasieren dem Staat das Schuldenkonto auf Null und führen ein jeder seine eigene QR-Code scannbare Parallelwährungen ein.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
@ FD,
woraus schließt Du, dass ich bargeldloses Zahlen befürworte?
Ich hab des Öfteren geschrieben, dass sich wohl bargeldloses Zahlen – in welcher Form auch immer – nicht aufhalten lässt.
Das heißt doch nicht, ich befürworte so eine Entwicklung!
Eine, auch meine Meinung kann doch nicht Realität leugnen.
Das schöne Piratenleben ist vorbei - muss ich akzeptieren - ob ich will oder nicht.
Die Anzahl derer, die ein Interesse daran haben, dass jeglicher Zahlungsverkehr/Geldströme nachvollziehbar wird, ist einfach zu groß.
Und wenn wir einmal am Haken hängen, bestimmt der Angler - wann's wehtut.
Nur einig von uns schwimmen den Anglern ohne Köder ja entgegen, muss nicht sein.
woraus schließt Du, dass ich bargeldloses Zahlen befürworte?
Ich hab des Öfteren geschrieben, dass sich wohl bargeldloses Zahlen – in welcher Form auch immer – nicht aufhalten lässt.
Das heißt doch nicht, ich befürworte so eine Entwicklung!
Eine, auch meine Meinung kann doch nicht Realität leugnen.
Das schöne Piratenleben ist vorbei - muss ich akzeptieren - ob ich will oder nicht.
Die Anzahl derer, die ein Interesse daran haben, dass jeglicher Zahlungsverkehr/Geldströme nachvollziehbar wird, ist einfach zu groß.
Und wenn wir einmal am Haken hängen, bestimmt der Angler - wann's wehtut.
Nur einig von uns schwimmen den Anglern ohne Köder ja entgegen, muss nicht sein.
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- oldstrolch
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
MUSS der lübecker taxifahrer die annehmen...oder KANN er ?....am hat geschrieben:
Und na klar, die Behörde kann die Annahme von z.B. Gutscheinen anordnen. Als konkretes Beispiel haben wir hier sogenannten Senatsscheine, mit denen die Mitglieder des Lübecker Senats Taxifahren begleichen können oder aber auch langjährig der Seniorenpass. Bei letzterem gab es allerdings für einen Coupon einen Rabatt.
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Für Flyer - um das papierlose Büro zu bewerben
- alsterblick
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
Ich halte es auch für suspekt, Kartenzahlung für 100% aller Taxen (in diesem Fall Berlin) verbindlich vorzuschreiben,FD hat geschrieben: Inzwischen lebt ein großer Teil der Menschen tatsächlich auf Dauerkredit.
weil wahrscheinlich die Bankenlobby ggf. auch Kartenabrechner-/Ausrüster dahinter stehen könnten.
Warum Kartenleserpflicht ?
Es gibt doch gar keine Not der Fahrgäste, bzw. wird Not dadurch oftmals erst hervorgerufen(Zitat oben) :
1) Bestellt jemand ein Taxi, kann ein Kartenzahlwunsch zu 100% berücksichtigt werden.
Das ist auch selbst bei MT so. Es kann nur das Taxi die Tour bekommen, dass diesen Wunsch auch erfüllen kann.
2) Einsteiger können bereits von aussen erkennen (Aufkleber), ob Kartenzahlung möglich ist.
Im „Notfall“ könnte auch an einem Gelautomaten unterwegs angehalten werden.
Ferner stellen besonders diese anonymen „Noname“ Einsteiger eine besondere Gefahr da,
weil eben unbekannt. Im Zweifelsfall läßt der Kutscher den FG bei "Kartendefekt" auch noch (ohne z.B. € 10,-) entkommen. Ja, habe ich schon laufen lassen. Das Ganze könnte nämlich auch inszeniert sein und Geld ist gar nie vorhanden.
Klar, am BHF, Flughafen sollte man sich ohne Kartenleser natürlich nicht hinstellen (wg. Auslands-Touristen....usw.).
Natürlich bin ich mit Kartenleser ausgestattet, denn sonst hätte ich durchaus weniger Funktouren. Viele FG haben das Kartenzahlungs_Feature auch lediglich als Bestell_Grundeinstellung angelegt, zahlen oftmals aber trotzdem bar. Und wer trotzdem glaubt, ohne Kartenleser besser arbeiten zu können, den sollte man auch lassen.
Gerade in Berlin wird es doch nur selten noch Taxis „ohne“ geben, da ja der attraktive Zuschlag dort immer anfällt.
Oder hat sich der Kartenzahlungswunsch dadurch verringert ?
So what ?
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
oldstrolch hat geschrieben:MUSS der lübecker taxifahrer die annehmen...oder KANN er ?....am hat geschrieben:
Und na klar, die Behörde kann die Annahme von z.B. Gutscheinen anordnen. Als konkretes Beispiel haben wir hier sogenannten Senatsscheine, mit denen die Mitglieder des Lübecker Senats Taxifahren begleichen können oder aber auch langjährig der Seniorenpass. Bei letzterem gab es allerdings für einen Coupon einen Rabatt.
Sollte...
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?
am hat geschrieben:FD hat geschrieben:
Und na klar, die Behörde kann die Annahme von z.B. Gutscheinen anordnen. Als konkretes Beispiel haben wir hier sogenannten Senatsscheine, mit denen die Mitglieder des Lübecker Senats Taxifahren begleichen können oder aber auch langjährig der Seniorenpass. Bei letzterem gab es allerdings für einen Coupon einen Rabatt.
IRRTUM Herr MOD
Es gibt in Lübeck keine der von dir benannten Verordnungen !
Eine entsprechende Anfrage ergab:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Es gibt in der Hansestadt Lübeck weder eine Stadtverordnung bzgl einer Verpflichtung der Lübecker Taxiunternehmer/innen, Senatorengutscheine anzunehmen noch eine Stadtverordnung hinsichtlich der Rabatte für Senioren.
Insofern kann ich Ihnen keine Dateien zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mischa Jelen
Zuletzt geändert von Holzbein am 05.06.2014, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
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