[€€€] Kreditkartenzahlung

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tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 19:40

Nun das schlimme ist es, wird auch nicht unter zwang gehen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 10.05.2015, 19:54

tatutata hat geschrieben:Nun das schlimme ist es, wird auch nicht unter zwang gehen.
Du meinst selbst bei Inkassoübernahme durch Berlin :?:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 10.05.2015, 19:58

Doch dann wahrscheinlich schon, aber ist das realistisch?

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 10.05.2015, 19:58

tatutata hat geschrieben:Nun das schlimme ist es, wird auch nicht unter zwang gehen.
Es könnte sehr wohl funktionieren, würde Hamburg sich das in den Kopf setzen, bin ich sicher, würde es auch funktionieren.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 10.05.2015, 20:02

tatutata hat geschrieben:Doch dann wahrscheinlich schon, aber ist das realistisch?
Nach TXL wohl kaum noch :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 10.05.2015, 20:08

am hat geschrieben:würde Hamburg sich das in den Kopf setzen, bin ich sicher, würde es auch funktionieren.
Hamburg ist schlauer und setzt es sich gar nicht erst in den Kopf.
Dennoch bieten wohl rd 95% Taxi-Kartenzahlung an (auf eigenes Risiko) :!: :idea:
HH-Inkasso-Übernahme wäre teuer; INSBESONDERE WEGEN DER VORZUHALTENEN BÜROKRATIE :!: :!: :!: :!:
Zuletzt geändert von am am 10.05.2015, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat angepasst
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von oldstrolch » 10.05.2015, 22:36

Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!
was für ein quatsch!!.... geh ich jetzt also immer schön im restaurant essen mit einer defekten kreditkarte und behaupte das gerät funktioniert nicht.nach deiner verrückten these hat dann der wirt keinen anspruch auf bezahlung mit bargeld??...
am ende einer dienstleistung steht eine bezahlung an.und diese ist zu begleichen.egal in welcher form!.... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 10.05.2015, 23:31

Also wir müssen ja nun nicht alles wieder von vorne aufkochen, oder?
Prinzipiell hat jeder Kaufmann/Unternehmer/Geschäftstreibende einen Anspruch auf Barzahlung, solange irgendwelche
AGB's (allgemeine, konstitutionelle, private oder geschäftliche) nicht anderes regeln.
Und diverse Beförderungsentgelte in Schland regeln das in Abstufungen unterschiedlich.
Bleibt aber immer noch eines: Man kann den Fahrpreis meist auch im Voraus verlangen.
Emphielt sich bei Sascha's die ins Taxi steigen sowieso immer.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.05.2015, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 10.05.2015, 23:38

Guter_Kollege hat geschrieben:Man kann den Fahrpreis meist auch im Voraus verlangen.
Emphielt sich bei Sascha's die ins Taxi steigen sowieso immer.

Nein, das kann man im Pflichtfahrgebiet eindeutig nicht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 10.05.2015, 23:45

In Hamburg eindeutig ja :mrgreen:
Bei Sascha's !

Löwenzahn
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 11.05.2015, 06:52

am hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:Man kann den Fahrpreis meist auch im Voraus verlangen.
Emphielt sich bei Sascha's die ins Taxi steigen sowieso immer.

Nein, das kann man im Pflichtfahrgebiet eindeutig nicht.
Kann man in Berlin doch, weil es in der Taxitarifordnung von Berlin so drin steht.

Paragraph 7 Absatz 1 tatutata hat es gepostet.
"Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen".
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 11.05.2015, 06:57, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 11.05.2015, 07:52

Vor dem Hintergrund das Selbst BTB als auch Ver.di zweifel an der Zulässigkeit der Verordnung haben, halte ich die Frage nach Anwendung und Auswirkung der Verordnung für voreilig.
Auch die Stellungnahme des Senats - zum Zweifel der Zulässigkeit der Verordnung durch BTB u. Ver.di - klang nicht sehr überzeugend.

Also Kollegen, „das Fell des Bären erst verteilen, wenn er erledigt ist“.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 11.05.2015, 07:52

oldstrolch hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!
was für ein quatsch!!.... geh ich jetzt also immer schön im restaurant essen mit einer defekten kreditkarte und behaupte das gerät funktioniert nicht.nach deiner verrückten these hat dann der wirt keinen anspruch auf bezahlung mit bargeld??...
am ende einer dienstleistung steht eine bezahlung an.und diese ist zu begleichen.egal in welcher form!.... :D
Doch! Genau das!

Wenn ich mit dem
Restaurant Bezahlung per Karte vereinbare (bspw ein Schild aushängt) und diese dann wegen defektem Gerät nicht funktioniert, dann hat das Restaurant keinen Anspruch auf Bargeld!

NATÜRLICH muss ich die Dienstleistung trotzdem bezahlen! Aber eben nicht in diesem Moment!
Meistens bekommt man eine Rechnung mit!

Ich weiß gar nicht wie du darauf kommst, dass du einseitig den Beförderungsvertrag ändern kann!?!?

Bisschen Lektüre für dich:
https://groups.google.com/forum/m/#!top ... oThBeGthP8

Ich bin mega erschrocken darüber, dass TAXI Fahrer echt immer und überall das Recht so biegen, wie sie es sich wünschen!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 11.05.2015, 07:54, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 11.05.2015, 08:04

Übrigens ein spannendes Urteil von damals, wo es noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von KK gab:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... zeptieren/

Umgekehrt wird heute das Ablehnen einer Fährte, weil der Kartenleser defekt ist, vermutlich ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht sein.

Übrigens meine generelle Meinung dazu:
Technische Geräte können immer kaputt gehen!
Und wenn es nur in 0,001% der Fälle ist. Das sind trotzdem einige Fahrten pro Jahr.

Von einem Taxi Fahrer kann man sicherlich verlangen, dass er ein Backup Gerät dabei hat. Also ein ritsch ratsch bei Kreditkarten und ein Lastschrift Formular für ec Karten.

Sollte ein Fahrer bewusst darauf verzichten und dann bei der Behörde angezeigt werden, so wird ein einfaches "technik geht halt mal kaputt" sicherlich nicht ausreichen...
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 11.05.2015, 09:14

Ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht kann im Falle eines defekten Gerätes ja nicht vorliegen, da gar nicht befördert werden darf. Hier wäre dann der Beweis der Bereitstellung zu führen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von sivas » 11.05.2015, 10:36

am hat geschrieben:Vorkasse ist im Pflichtfahrgebiet unzulässig
na, dann mach mal nachts 'ne Tour von Düsseldorf nach Unna - ohne Vorkasse ! D's Pflichtfahrgebiet
Zuletzt geändert von sivas am 11.05.2015, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 11.05.2015, 10:40

Sascha1979 hat geschrieben:
oldstrolch hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Und noch etwas:
Ich will darauf hinweisen, dass bei einem nicht funktuonierenden gerät der Fahrer KEIN ANSPRUCH auf Bargeld hat!
was für ein quatsch!!.... geh ich jetzt also immer schön im restaurant essen mit einer defekten kreditkarte und behaupte das gerät funktioniert nicht.nach deiner verrückten these hat dann der wirt keinen anspruch auf bezahlung mit bargeld??...
am ende einer dienstleistung steht eine bezahlung an.und diese ist zu begleichen.egal in welcher form!.... :D
Doch! Genau das!

Wenn ich mit dem
Restaurant Bezahlung per Karte vereinbare (bspw ein Schild aushängt) und diese dann wegen defektem Gerät nicht funktioniert, dann hat das Restaurant keinen Anspruch auf Bargeld!

NATÜRLICH muss ich die Dienstleistung trotzdem bezahlen! Aber eben nicht in diesem Moment!
Meistens bekommt man eine Rechnung mit!

Ich weiß gar nicht wie du darauf kommst, dass du einseitig den Beförderungsvertrag ändern kann!?!?

Bisschen Lektüre für dich:
https://groups.google.com/forum/m/#!top ... oThBeGthP8

Ich bin mega erschrocken darüber, dass TAXI Fahrer echt immer und überall das Recht so biegen, wie sie es sich wünschen!
Sascha, liest du dir die Zitate auch durch? Man sprach davon, dass der Fahrgast bewusst mit defekter Kreditkarte einsteigt und behauptet, es liegt am Gerät.

Hier folgt eine Strafanzeige gegen den Fahrgast.
Ich habe mein Kartenlesegerät, das mir anzeigt "Zahlung erfolgt". Kommt die Meldung nicht, dann zweiter Versuch, wenn dann immer noch nicht, dann andere Karte. Danach wird die Polizei gerufen.


Ob der Fahrgast, durch diese Prozedur seinen Flieger oder Bahn verpasst, kann mir egal sein.

Jeder normale Mensch bezahlt irgendwann mit Bargeld.

Ansonsten, falls jemand den Gedanken hat von wegen: Die Taxifahrer fahren vorsätzlich mit defekten Kartenlesegerät durch die Gegend. Das fällt auf. Und aufgrund der Pflicht, werde ich bei sowas auch danach den Service vom Kartenlesegerät anrufen und mir bestätigen lassen, dass das Gerät funktioniert.

Moment, brauche ich gar nicht. Es gibt eine Funktion im Gerät, die nennt sich Diagnose. Da wird ein Beleg ausgedruckt, dass das Gerät funktioniert oder nicht mit Datum und Uhrzeit.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 11.05.2015, 11:06

Ich weiß nicht warum du jetzt schon wieder von "bewusst defekter Kreditkarte" oder aber "nicht gedeckter Kreditkarte" oder ähnliches redest.

Ich rede ganz 100% immer davon, dass das Kartenlesegerät nicht funktioniert und der Kunde nichts dafür kann!

Und wenn das Kartenlesegerät gar nicht mehr eingeschaltet werden kann (Akku leer, defekt) oder das Gerät "Kann keine Verbindung herstellen" meldet, dann ist das eindeutig.

Und aus der Praxis:
Ich hatte es noch nie, dass das Kartenlesegerät im TAXI unerwartet nicht funktioniert hat. Ich hatte es aber schon unzählige Male, dass der Fahrer meine Bitte mit Karte zu bezahlen sofort mit der Antwort "Gerät ist defekt" abgetan hat.
In Restaurants habe ich es hingegen ab und an, dass die Funkverbindung der Geräte nicht ausreicht. Diese haben nämlich kein UMTS / GSM Modul, sondern funken per "kleinem" Standard zur Basis-Station. Dann geht die Bedienung 10 Meter Richtung Basisstation, hält das Gerät in die Luft und es funktioniert.

Ich rede hier nicht von Fällen wo du es nicht erkennen kannst - und ich rede hier auch nicht von Grenzfällen.
(Beispiel: Magnetstreifen funktioniert nicht mehr. Das kann sowohl an dem Dreck auf dem Magnetstreifen als auch an dem Dreck auf deinem Leser liegen).
Dafür werden wir immer eine Lösung finden und dann gebe ich ihm eben 3 andere meiner Kreditkarten - oder vielleicht zahle ich sogar bar.

Es geht hier ganz explizit um "Kartenleser funktioniert nicht und 100% Unverschulden des Kunden"
Und hierfür darf dem Kunden kein Nachteil entstehen!
Das heißt: Weder werde ich hier einen Zeitverlust akzeptieren (weil wir auf deinen Kollegen warten) noch werde ich hier mit Bargeld bezahlen (weil ich das von meiner Firma nicht erstattet bekomme).
Es ist einzig und allein die Schuld es Taxi-Fahrers, woraus mir natürlich keine Nachteile entstehen dürfen!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 11.05.2015, 11:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 11.05.2015, 11:07

sivas hat geschrieben:
am hat geschrieben:Vorkasse ist im Pflichtfahrgebiet unzulässig
na, dann mach mal nachts 'ne Tour von Düsseldorf nach Unna - ohne Vorkasse ! D's Pflichtfahrgebiet
Ich schrieb nicht, dass das problemfrei ist.

Man muss aber wissen, was geht und was nicht, wenn es drauf ankommt. Was der Kunde am Ende akzeptiert, was er untergeschoben bekommt, ist eine andere Sache. Hier bietet ja auch niemand einem Kunden einen Festpreis an, der in einen der zahlreichen Lübecker Vororte möchte, obwohl man es müßte, einschließlich mir.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 11.05.2015, 11:59

Ich weiß nicht warum du jetzt schon wieder von "bewusst defekter Kreditkarte" oder aber "nicht gedeckter Kreditkarte" oder ähnliches redest.

Ich rede ganz 100% immer davon, dass das Kartenlesegerät nicht funktioniert und der Kunde nichts dafür kann!

Und wenn das Kartenlesegerät gar nicht mehr eingeschaltet werden kann (Akku leer, defekt) oder das Gerät "Kann keine Verbindung herstellen" meldet, dann ist das eindeutig.
Weil das hier in Berlin eher der Fall ist.

Bei defektem Akku, würde ich mich auf eine Diskussion einlassen.

Wenn keine Verbindung hergestellt werden kann, dann hat der Taxifahrer in den meisten Fällen keine Schuld.

Wäre ich Kund, würde ich zum Taxifahrer sagen, er kann ja mal das Gerät neustarten und darauf achten ob die PIN Abfrage kommt. Es gibt Geräte, die überspringen die PIN Abfrage und es gibt Geräte, die weiterschalten, wenn man nicht schnell genug die Pin eingegeben hat. Ich hatte auch schon Geräte, die nicht angezeigt haben, dass man die falsche PIN eingegeben hat.

Wie auch immer: Falsche PIN / keine PIN eingegeben hat zur Folge: Netz gesperrt.

Fehlerbehebung: Gerät ausschalten, 10 Sekunden warten, einschalten und richtige PIN eingeben. Man sollte noch erwähnen, dass das Gerät nicht an der Stromversorgung hängen sollte, wenn man es einschaltet. Ich hatte ein Gerät gehabt, dass die PIN - Abfrage immer dann übersprungen hat, wenn der Akku gerade aufgeladen wurde.

Solch ein Fehler merkt man auch am Beleg. Da steht dann drauf "Vorgang abgebrochen".

Aber bei einer Fehlermeldung "Zahlung nicht erfolgt" war die Karte nicht lesbar oder das Konto ist nicht gedeckt.

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