[€€€] Kreditkartenzahlung

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 28.02.2015, 10:03

Wieso sollte Taxipost klagen?

Ein gangbarer Weg: Verstoß gegen die Verordnung – Behörde fordert Bußgeld - Widerspruch – Behörde erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ob das nun Taxipost oder ein anderer Kollege aus Berlin ist, ist völlig Wurst.
Es wird so oder so dazu kommen, früher oder später.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 28.02.2015, 20:44

Siehe Thread Titel
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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AsphaltRunner
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?

Beitrag von AsphaltRunner » 08.04.2015, 12:54

LABO Berlin hat geschrieben:
Sehr geehrter AsphaltRunner,
wie Sie der Anlage entnehmen können, tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr 3 Monate nach dem Tag der Verkündung in Kraft.
Im Amtsblatt wurde die Verordnung am 07.02.2015 verkündet, daher ist die Kreditkartenpflicht ab 08.05.2015 zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

LABO
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 27.04.2015, 07:48

der stand der dinge.

am WE kam die erste rechnung vom RA.
der verlauf sieht wie folgt aus:

- als erstes wird ein antrag auf ein vorläufigen rechtschutz gestellt
die wahrscheinlichkeit das dieser noch vor dem 08.05.2015 verhandelt wird ist =0
realistisch ist ein termin in ca. 2-3 monaten

- unabhängig vom ausgang wird es ein hauptverfahren geben.
dieses wird voraussichtlich mitte 2016 stattfinden
Zuletzt geändert von taxipost am 27.04.2015, 07:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 27.04.2015, 07:59

Wie hoch ist der Streitwert?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 27.04.2015, 08:53

ist noch nicht festgesetzt.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von AsphaltRunner » 27.04.2015, 13:34

taxipost hat geschrieben: - unabhängig vom ausgang wird es ein hauptverfahren geben.
dieses wird voraussichtlich mitte 2016 stattfinden
Wird gegen den §7 der Verordung geklagt oder nur gegen den Passus:
§7 hat geschrieben:Die Beförderung von Personen darf mit
der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges
Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor
Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.04.2015, 14:58

"Hauptverfahren" oder "Vorverfahren"?

Beispiel Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen 6 L 1873/12 v. 28.11.2012

§ 55 Satz 1 PBefG dürfte generell die Durchführung eines Vorverfahrens verlangen. Davon dürfte keine
Ausnahme zu machen sein, nur weil die materiell personenbeförderungsrechtliche Ordnungsverfügung auf
§ 14 OBG NRW gestützt ist und gegen Verfügungen, die (allein) landesrechtliches Ordnungsrecht zum
Gegenstand haben, kein Widerspruch statthaft ist. Das OBG NRW enthält – schon aus Gründen der
Gesetzgebungszuständigkeit –keine Regelung, die der bundesgesetzlich angeordneten Durchführung eines
Widerspruchsverfahrens nach § 55 PBefG entgegenstehen würde. Auch systematisch spricht alles dafür, bei
der Statthaftigkeit des Vorverfahrens nicht danach zu unterscheiden, ob das PBefG eigens zu einer
bestimmten Verfügung ermächtigt oder ob stattdessen formal auf die allgemeine ordnungsrechtliche
Auffangermächtigung zurückgegriffen werden muss, inhaltlich aber ausschließlich Personenbeförderungsrecht
zur Anwendung gelangt.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 27.04.2015, 16:06

AsphaltRunner hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: - unabhängig vom ausgang wird es ein hauptverfahren geben.
dieses wird voraussichtlich mitte 2016 stattfinden
Wird gegen den §7 der Verordung geklagt oder nur gegen den Passus:
§7 hat geschrieben:Die Beförderung von Personen darf mit
der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges
Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor
Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“
gegen §7 II
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 27.04.2015, 19:14

Naja, Du kennst die Passi ja wahrscheinlich selber. Nur nochmal zur Erinnerung ...

VG Düsseldorf v. 28.11.2012
"Nach der hier maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Sicht gehört die Art und Weise der Begleichung des
Fahrpreises jedenfalls zu den tarifgebundenen Vertragsbestandteilen. Ohne dass dieses einer näheren
Erläuterung bedürfte, ergibt sich das aus § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 PBefG, der Regelungen über die
"Zahlungsweise" ausdrücklich dem Tarifverordnungsgeber zuweist."


OLG Hamburg, AZ.:2 - 32/10 (RB), Beschl. v. 26.08.2010
"Von der Verordnungsermächtigung nach § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 PBefG ist hinsichtlich unbarer Zahlungen nicht Gebrauch gemacht worden."

Ich bin ja kein Fachmann, aber für mich hört sich das so an, das Kreditkartenannahmepflicht möglich ist.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von AsphaltRunner » 28.04.2015, 12:47

Guter_Kollege hat geschrieben:Ich bin ja kein Fachmann, aber für mich hört sich das so an, das Kreditkartenannahmepflicht möglich ist.
Sehe ich genauso, wenn ich mir den Passus durchlese :arrow:
PBefG hat geschrieben:§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für
den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
...
5. die Zahlungsweise und
...
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.
taxipost hat geschrieben:
- als erstes wird ein antrag auf ein vorläufigen rechtschutz gestellt
Sorry, ich kann dir nicht die Daumen drücken, denn egal wie es ausgeht, das Gewerbe und dessen Kunden werden die Verlierer sein.
Eine klassische lose-lose Situation.
Schade, dass die taxipolitische Energie, die vorhanden zu sein scheint, nicht in produktivere Aktivitäten gesteckt wird.
:( :( :(
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 29.04.2015, 12:57

niemand hat die absicht ein kreditkartenverbot zu erreichen.

es steht dir jederzeit frei kreditkarten zu akzeptieren und dadurch den angeblichen schaden gering zu halten.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 29.04.2015, 15:16

Zitat von taxipost » 22.02.2015, 20:09
die änderung besteht nur aus der einführung einer annahmepflicht von kreditkarten.
.....
frage:
hat jemand bereits schritte gegen die änderung eingeleitet?
....
ich bin bereit die klage finanziell mit min. 50,- euro zu unterstützen.


Zitat von taxipost » 23.02.2015, 20:50
ich lasse mir doch nicht vorschreiben,
wie ich erbrachte leistung kassieren kann!!!

Du möchtest Dir die Freiwilligkeit der Kreditkartenannahme erhalten, soviel scheint klar.
Unter den vielen Nichtfreiwilligkeiten (Pflichten) die man als Taxiunternehmer hat, gibt es sicher wichtigere für die es
sich einzusetzen lohnt als ausgerechnet Kreditkartenannahmepflicht.

Zitat von taxipost » 23.02.2015, 21:53
ich suche einen kläger, den ich, hoffentlich auch andere, unterstützen möchte.

Zitat von taxipost » 24.02.2015, 11:59
zahlungsweise ist nicht= zahlungsart.
Erzeugt Schmunzeln. Sicher auch bei Richtern.

Zitat von taxipost » 24.02.2015, 11:59
es gibt keine schutzwürdigen zwecke die gewahrt werden müssen.
daher ist §7 II bef.ent.verord. nicht §51 pbefg konform
und verstösst gegen die vertragsfreiheit.


Die Vertragsfreiheit des Taxiunternehmers ist schon mit der Erteilung der Beförderungslizenz eingeschränkt

Zitat von taxipost » 24.02.2015, 19:56
ich habe bereits am anfang dieses threads geschrieben,
dass ich keine debatte über kreditkarten-annahmepflicht beabsichtige.

vs.
Zitat von taxipost » 29.04.2015, 11:57
niemand hat die absicht ein kreditkartenverbot zu erreichen.
ääääh ja, oder nein, oder wie, oder was?

Zitat Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht
"Für einen über den Zuständigkeitsbereich der die Beförderungsbedingungen und -entgelte regelnden Stelle hinaus
gehenden Bereich können die ermächtigten Stellen einheitliche Bedingungen und Entgelte vereinbaren (Abs. 4). Auf diese Weise soll wirtschaftlichen oder kommunalpolitischen Besonderheiten Rechnung getragen werden können, die sich z.B. dann einstellen, wenn ein Flughafen außerhalb der Stadtgrenzen einer Großstadt liegt. Die von den Behörden vereinbarten Entgelte und Bedingungen müssen ihren Niederschlag in den jeweiligen Taxitarifverordnungen finden (ebenso Bidinger, Personenbeförderungsrecht, § 51 PBefG Anm. 20)."


Diesen Abschnitt wird sich ein Verwaltungsgericht auch genau betrachten.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 29.04.2015, 17:40

In § 7 Abs. 2 der Verordnung.

„Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“

Mit der Verordnung wird einerseits zwingend vorgeschrieben ein Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät bereitzuhalten und die Verordnung stellt zudem Anforderungen an das Verhalten der Fahrer.
Genau solche Dinge werden aber in § 57 PBefG geregelt und fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums.
Die Frage nach Zuständigkeit wurde vom Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall schon mal beantwortet.
Viele erinnern sich, in 2002 wurde von der Stadt Köln die Verordnung erlassen, Taxifahrer müssten am rechten Armaturenbrett ein Fahrausweis mit Lichtbild anbringen.
Die Stadt stützte ihre Verordnung unter anderem auf auf § 47 Abs. 2 PBefG.
Taxifahrer klagten gegen die Verordnung, hatten aber weder vor dem Verwaltungsgericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht recht bekommen.
Erst vor dem Bundesverwaltungsgericht kippte die Sache in die andere Richtung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nichts Grundsätzliches gegen den Fahrerausweis, sah aber die Ermächtigungsgrundlage einer solchen Verordnung nicht bei der Stadt Köln.
Ich sehe bei der Berliner Verordnung durchaus Parallelen zu der Kölner Sache.
Auch hier stellt sich die Frage, wer ist ermächtigt - eine solche Verordnung zu erlassen.
Ganz so aussichtslos - wie viele hier meinen, ist taxiposts Klage meines Erachtens nicht.

Hier das besagte Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U3C16.07.0
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 30.04.2015, 14:06

Nach der Logik von §57, Abs 1, Satz 5, 2+3 Halbsatz wäre dann aber alles, was über Grundpreis, Kilometerpreis und Zeitpreis hinausgeht, durch den Verkehrsminister per Gesetz zu erlassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 30.04.2015, 17:27

Stellt die Berliner-Verordnung nun „Anforderungen an den Bau und die Einrichtungen der Betriebsanlagen und Fahrzeuge sowie deren Betriebsweise,“?

Ich meine JA!

Außerdem stellt die Verordnung, Anforderung an das Verhalten der Fahrer.

Verstehe zumindest ich so.

Bargeldlose Zahlung im Taxi setzt ein Gerät voraus.
Für die Einrichtungen eines Taxis ist aber das Bundesministerium zuständig.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 30.04.2015, 18:25

Wissen wir denn schon aufgrund welchen Gesetzes die neue Verordnung fußt?

Auch hellelfenbein ist nicht überall zu sehen trotz BoKraft § 26 (Bundesgesetz), aber möglich weil BoKraft § 43.
Denn ebendieser ermächtigt zuständige oberste Landesbehörden für einzelne oder alle... blah blah u.s.w.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.04.2015, 18:28, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 30.04.2015, 23:45

Pirat hat geschrieben:Stellt die Berliner-Verordnung nun „Anforderungen an den Bau und die Einrichtungen der Betriebsanlagen und Fahrzeuge sowie deren Betriebsweise,“?

Ich meine JA!

Außerdem stellt die Verordnung, Anforderung an das Verhalten der Fahrer.

Verstehe zumindest ich so.

Bargeldlose Zahlung im Taxi setzt ein Gerät voraus.
Für die Einrichtungen eines Taxis ist aber das Bundesministerium zuständig.
Ich würde beides tendenziell eher verneinen. Ich vermute, es kommt hier sehr stark auf das subjektive Urteil eines Gerichts an, wenn es so weit kommt.
Ich glaube, dass man das Kölner Urteil hier auch nicht vergleichen kann. Es ging bei dem Fahrerausweis m. E. auch darjm, dass hier Zuständigkeiten ausserhakb des Personenbeförderungsrechts betroffen waren und ein Fahrerausweis in keiner Weise personenbeförderungsrechtlich erfasst wird.
Zwar zieht eine Kartenannahmepflicht in der Tat die Anschaffung eines technischen Gerätes nach sich, jedoch bleibt die Wahl darüber dem Unternehmer vorbehalten, so dass hier schonmal gar keine Vorschrift über ein konkretes Ausstattungsmerkmal erlassen wird, gegen das sich eine Klage richten könnte.

Und die Durchführung eines Zahlungsvorganges, gleich welcher Art, gehört nun ziemlich sicher zu den dienstlichen Pflichten eines angestellten Taxifahrers.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 01.05.2015, 13:28

@am

es ist eine einrichtung, weil ohne diese einrichtung die genehmigte beförderung nicht durchgefürt werden darf.

@GK

du bist doch ein AN-rechte befürworter.
diese pflicht wird einen enormen druck auf die fahrer bringen.
ist dir das egal?
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 01.05.2015, 14:24

Wie das?

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