[€€€] Kreditkartenzahlung
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ja, aber darum geht es doch hier nicht, auch wenn ich mich da mal falsch ausgedrückt habe.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Offenbar wollen hier einige, dass wir vor der Aufnahme eines Fahrgastes eine rechtwissenschaftliche Ausbildung absolvieren müssen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2018, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Darum habe ich versucht die Begrifflichkeiten zu klären.KehrenTAXI hat geschrieben:Ja, aber darum geht es doch hier nicht, auch wenn ich mich da mal falsch ausgedrückt habe.
Es ist nichts passiert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das ist gar nicht so abwegig wenn man die grenznahen Probleme mit berücksichtigt, dort kann ein Taxifahrer ohne Kenntnis der Gesetze schneller ein Schleuser werden als er denken kann.KehrenTAXI hat geschrieben:Offenbar wollen hier einige, dass wir vor der Aufnahme eines Fahrgastes eine rechtwissenschaftliche Ausbildung absolvieren müssen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 19.02.2018, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Unabhängig davon, dass Babsi dich schon richtig korrigiert hat, was genau soll das sagen?KehrenTAXI hat geschrieben:Es hakt doch wohl in sich.
Es gibt in in der BRD keine Ausweispflicht. Der Zahlungswillige muss sich demnach nicht ausweisen. Muss es aber doch, weil er mit KK zahlt?
Man darf ohne funktionfähigen KK-Gerät keine Personen befördern, auch wenn diese bar zahlen?
Also, Sascha, da müsstest selbst du so langsam mal ins Grübeln geraten.
Nein, ich muss meinen ausweißen Deutschland nicht jederzeit bei mir haben.
Ja, es gibt tausende Situationen wo ich meine Identität nachweisen muss, oder die entsprechenden Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kann‽
Was soll Der kram?
Veranstalter können beim Verkauf ihrer Tickets auf das ausweiden bestehen.
Die spielhalle verlangt einen Ausweis.
Beim Alkohol kaufen muss ich mich ausweisen.
Und eben beim bezahlen mit Karte im Taxi.
Ein Taxi in Berlin darf deswegen keinen Meter mehr mit kaputten Kreditkarten gerät fahren, weil ansonsten 50% aller Berliner Taxi Fahrer „Hups, Grade heute ist mein Gerät mal kaputt gegangen“ spielen würden.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ich kann mich auch weiter mit einem Backstein unterhalten, wenn du dich weigerst, Ungereimtheiten anzuerkennen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2018, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Zeigt mir einer seinen Ausweis:
"tut mir leid, ich kann nicht überprüfen, ob der korrekt ist, da müssen sie schon mit mir auf die Polizei warten, nur die kann das".
"tut mir leid, ich kann nicht überprüfen, ob der korrekt ist, da müssen sie schon mit mir auf die Polizei warten, nur die kann das".
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Puh.......
Sie müssen ihn (also den Ausweis) einer Behörde vorzeigen, die zur Feststellung der Personalien autorisiert ist.
Ein Taxi ist meines Wissens nach keine Behörde, die irgendwelche Ausweise mit entsprechenden Bildern kontrollieren darf.
Wie Sascha schon schreibt, kann der Trinkhallen-Betreiber beim Verkauf von Alkohol und (oder Zigaretten), wenn der Verdacht auf Minderjährigkeit besteht, den Ausweis kontrollieren.
Also Kontrollorgane sind wir auf der Taxe nicht.
Es zahlt einer mit KK oder EC-Karte, da kontrolliere ich niemals den Ausweis, weil ich dazu gar nicht befugt bin.
Sie müssen ihn (also den Ausweis) einer Behörde vorzeigen, die zur Feststellung der Personalien autorisiert ist.
Ein Taxi ist meines Wissens nach keine Behörde, die irgendwelche Ausweise mit entsprechenden Bildern kontrollieren darf.
Wie Sascha schon schreibt, kann der Trinkhallen-Betreiber beim Verkauf von Alkohol und (oder Zigaretten), wenn der Verdacht auf Minderjährigkeit besteht, den Ausweis kontrollieren.
Also Kontrollorgane sind wir auf der Taxe nicht.
Es zahlt einer mit KK oder EC-Karte, da kontrolliere ich niemals den Ausweis, weil ich dazu gar nicht befugt bin.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
So steht es aber in dem Urteil. Das versteht der Backstein nicht.
Keine Ahnung, warum manche Fahrer keine Karten annehmen wollen, deren Sache. Aber, auf keinen Fall, darf man denen den Betrieb dafür stilllegen.
Keine Ahnung, warum manche Fahrer keine Karten annehmen wollen, deren Sache. Aber, auf keinen Fall, darf man denen den Betrieb dafür stilllegen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2018, 18:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Tja Stefan, da sieht man mal wieder, dass Backsteine nicht viel mehr als Sondermüll produzieren.
Und für sowas gibt's die Container.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Schon, aber in welchen Container kommt das dann? Der kommt dann mit der Abfallverwertungsverordnung und kramt da irgendwelche Gesetze raus, weil man falsch entsorgt hat ...
Keine neue Debatte darüber. Für mich ist das Thema jetzt ausgenudelt.
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 19.02.2018, 18:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Da gibt es bestimmt einen Container mit der Aufschrift: Sascha´s bzw. Otto´s only.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es geht nicht ums "Wollen". Die meisten Fahrer akzeptieren Karten. Die Einfuffzich sind Tipkiller Nr.1. Grade Auswärtigen ist das schwer zu vermitteln, vor allem wenn noch die Sprachbarriere dazu kommt.KehrenTAXI hat geschrieben:Keine Ahnung, warum manche Fahrer keine Karten annehmen wollen, deren Sache.
DAS ist der Knackpunkt. Hat der Rosa Riese oder Vodafone ein Problem, hat auch Berlins Taxigewerbe und deren Kunden ein Problem.KehrenTAXI hat geschrieben:Aber, auf keinen Fall, darf man denen den Betrieb dafür stilllegen.
Und mit Bevormundungen nach Gutsherrenart haben wir sowieso Probleme .
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das ist hier eben nicht eindeutig, da es lt Duden zwei Bedeutungen gibt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Die Ratsinformationssysteme, die ich gestern schon an anderer Stelle angesprochen habe, ermöglichen einen Blick auf die Entstehungsgeschichte einiger Tarifverordnungen, die erst in den letzten Wochen in Kraft getreten sind und einen ganz frischen Passus für die KK-Zuschläge bekommen haben. Es scheint so, als wäre es nicht üblich, die neue Verordnungen neben den Eichämtern auch den kommunalen Rechtsämtern vorzulegen.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das macht ja Hoffnung darauf, dass die Zuschläge doch rechtens sind
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
am hat geschrieben:Gemäß 51 PbefG kann die Landesbehörde Regelungen über die Zahlungsweise treffen. Und hier ist sicher nicht die kaufmännische Definition gemeint.
Wir haben das zu Beginn dieses Threads meiner Erinnerung nach bis zum Erbrechen diskutiert.
unabhängig sivas' erklärung bzgl. zahlungsweise bleibt,
auch wenn man zahlungsweise = CC annimmt,
dass eine landesregierung das pbefg nicht ausser kraft setzen darf.
§51 erlaubt regelungen zur zahlungsweise,
aber nur in dem vorgegeben rahmen.
vorgegeben durch pbefg in form der bokraft.
siehe zb. §37 bokraft - "taxameter-ausfall".
bokraft schreibt vor,
was eine taxe haben muss,
damit sie eine taxe ist.
gleichzeitig darf die genehmigungsbehörde eine genehigung
1. erteilen,
2. versagen oder
3. entziehen !!!
hat sie eine genehmigung erteilt,
so muss eine "bokraft-konforme" taxe eingesetzt werden und
es folgt betriebspflicht >> bef.pflicht, s. pbefg.
im §57 pbefg mach der gesetzgeber klar,
dass nur BMVI, siehe abs. 1 nr. 2 und nr. 3, vorschriften zum
a) fahrzeug und
b) personal
machen darf.
hier liegt der hund begraben.
Berlin meint,
es wird nur die zahlungsweise gemäss §51 angeordnet.
aufgrund der tatsache, dass man unbar annehmen muss,
resultiert dann, dass man ein gerät dafür vorhalten muss.
man meint,
wenn man zahlungsweise regeln darf,
dann hat man annexkompetenz auch ein gerät vorzuschreiben.
man greift nicht in die ausstattung des fahrzeugs ein,
sondern regelt nur den zahlungsvorgang.
so zusagen - die zahlung ist von allem losgelöst.
das ist hier aber nicht der fall !
denn man schreibt zuerst ein gerät vor und
im nachhinein regelt man zahlung.
§51 pbefg regelt aber eindeutig,
dass die landesregierung nur die einzelheiten der zahlung regeln darf,
dh.
unbar möglich = zb. zuschlag !
siehe auch §57 pbefg abs. 1 nr. 5.
wäre §51 so auszulegen, wie Berlin meint,
dann hätte zb. Hamburg "insika" längst zu pflicht erklären können.
es wäre kein 146a oder sonst irgendwas notwendig.
man könnte aber auch die okp erweitern und prüfen,
ob das fahrpersonal rechnen kann oder "kassengeräte" bedienen kann.
wenn nicht = kein p-schein.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.02.2018, 10:21, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Der OB von Düsseldorf hat per Dringlichkeitsbeschluss angeordnet, den KK-Zuschlag aufzuheben. Der Beschluss ist mit dem 24.02.2018 im Amtsblatt veröffentlicht und damit am Folgetag gültig.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 23.02.2018, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ach, auf einmal geht das ganz schnell!KehrenTAXI hat geschrieben:Der OB von Düsseldorf hat per Dringlichkeitsbeschluss angeordnet, den KK-Zuschlag aufzuheben.
Der Beschluss ist mit dem 24.02.2018 im Amtsblatt veröffentlicht und damit am Folgetag gültig.
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