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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 16.02.2018, 21:14

Da ist wohl eher die BoKraft zuständig
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von ilkoep » 16.02.2018, 21:34

BoKraft ist nachrangig, da kein Gesetz. Sie ist lediglich die Ausführungsbestimmung zum PBefg.

Ganz weit später kommt eine Landesbehörde die meint ihr eigenes Süppchen kochen zu können.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 16.02.2018, 21:45

Dennoch werden die beschriebenen Merkmale dort festgelegt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von ilkoep » 16.02.2018, 21:53

Yep :mrgreen: .

Und dürfen unterschritten, aber nicht überschritten werden.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Dschungeltaxi » 18.02.2018, 00:51

Immer wieder kommt eine Diskussion darüber auf, ob Bargeld heutzutage noch Sinn macht.
zum teil .... aha :shock:
ein video zu Bargeld oder Karte :idea:
http://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Bar ... d=50002778

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Taxi Georg
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Taxi Georg » 18.02.2018, 01:09

Dschungeltaxi hat geschrieben:Immer wieder kommt eine Diskussion darüber auf, ob Bargeld heutzutage noch Sinn macht.
Für Banken und Politik ergibt es keinen Sinn, man will die Bevölkerung kontrollieren!

Ich bin gerne bereit 50/50, aber eine Abschaffung lehne ich strikt ab!
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Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 18.02.2018, 04:59

ilkoep hat geschrieben:Wie Taxen beschaffen und ausgerüstet sein müssen ist im PBefG abschliessend geregelt.

Der Genehmigungsbehörde steht es frei in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, nicht jedoch weitere Pflichten aufzuerlegen.
Wie meinsten das?
Und warum meinst du das?
Und warum hält sich die LABO nicht dran?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von ilkoep » 18.02.2018, 09:20

Sascha1979 hat geschrieben: Wie meinsten das?
Und warum meinst du das?
Und warum hält sich die LABO nicht dran?
Die Genehmigungsbehörde kann Farbfreigabe erteilen, wie z.B. in Hannover, aber nicht verlangen dass nun alle Taxen grün oder blau sein müssen.

Die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen erteilen für Fahrzeuge mit weniger als fünf Sitzen, wie z.B. in HH für den Porsche Panamera, aber nicht verlangen dass alle Taxen nun 7-Sitzer sein müssen.

Die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen erteilen für Fahrzeuge mit weniger als zwei Türen auf der rechten Seite, wie z.B. in Berlin für die Smarts von MyDriver, aber nicht verlangen dass alle Taxen auf der linken Seite als zweite Tür eine Schiebetür haben müssen.

Usw, usf.

Warum sich das LABO nicht dran hält musste bei denen selbst erfragen. Adresse haste ja.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 18.02.2018, 09:44

Und die Genehmigungsbehörde kann verlangen, dass jedes Taxi Kartenzahlung akzeptieren muss.
Tun sie ja.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von taxipost » 19.02.2018, 09:58

wo steht das, Herr Professor ?
Zuletzt geändert von taxipost am 19.02.2018, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 19.02.2018, 10:47

taxipost hat geschrieben:wo steht das, Herr Professor ?
Echt jetzt.

§ 7 Abs. 2 TaxentarifVO
"Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht."
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von taxipost » 19.02.2018, 11:08

boah, bist du ...
ilkoep hat geschrieben:Wie Taxen beschaffen und ausgerüstet sein müssen ist im PBefG abschliessend geregelt.

Der Genehmigungsbehörde steht es frei in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, nicht jedoch weitere Pflichten aufzuerlegen.
nachfrage von dir
Sascha1979 hat geschrieben: Wie meinsten das?
Und warum meinst du das?
Und warum hält sich die LABO nicht dran?
eine genau erklärung von ilkoep
ilkoep hat geschrieben:
Die Genehmigungsbehörde kann Farbfreigabe erteilen, wie z.B. in Hannover, aber nicht verlangen dass nun alle Taxen grün oder blau sein müssen.

Die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen erteilen für Fahrzeuge mit weniger als fünf Sitzen, wie z.B. in HH für den Porsche Panamera, aber nicht verlangen dass alle Taxen nun 7-Sitzer sein müssen.

Die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen erteilen für Fahrzeuge mit weniger als zwei Türen auf der rechten Seite, wie z.B. in Berlin für die Smarts von MyDriver, aber nicht verlangen dass alle Taxen auf der linken Seite als zweite Tür eine Schiebetür haben müssen.

Usw, usf.

Warum sich das LABO nicht dran hält musste bei denen selbst erfragen. Adresse haste ja.
und du komnst mit
Sascha1979 hat geschrieben:Und die Genehmigungsbehörde kann verlangen, dass jedes Taxi Kartenzahlung akzeptieren muss.
Tun sie ja.
und zitierst
Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
Vom 6. Dezember 2005
herausgegeber
Der Senat von Berlin
dabei hat sich ilkoep so viel mühe, mit dir, gegeben.
der Berliner Senat hat das PBefG nicht geschrieben und kann es nicht ändern.
er kann es ignorieren, darf es zwar nicht, aber 1. können und 2. dürfen.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.02.2018, 11:29, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 19.02.2018, 14:10

Gemäß 51 PbefG kann die Landesbehörde Regelungen über die Zahlungsweise treffen. Und hier ist sicher nicht die kaufmännische Definition gemeint.

Wir haben das zu Beginn dieses Threads meiner Erinnerung nach bis zum Erbrechen diskutiert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.02.2018, 14:31

am hat geschrieben:...Wir haben das zu Beginn dieses Threads meiner Erinnerung nach bis zum Erbrechen diskutiert.
Was einmal raus ist wird gerne schnell vergessen :wink:
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 19.02.2018, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von sivas » 19.02.2018, 14:50

Die Zahlungsweise beinhaltet Vorkasse / Abschlagszahlung /Nachkasse.
Davon ist die Zahlform zu unterscheiden: Bar, Rechnung, Kreditkarte, Tausch gegen Waren, Liebesdienste usw.
Der Taxitarif geht von Barzahlung aus. Deshalb werden oft weitergehende Regelungen bzgl. des Wechselgeldes erlassen.
Eine Kartenzahlung darf nicht vorgeschrieben werden, weil der Unternehmer dadurch nur in den Stand des Gläubigers versetzt wird. Er hat Anspruch auf einen sofortigen Eigentumsübergang, auch weil er die Person des Schuldners nicht verifizieren kann.
:mrgreen:
Zuletzt geändert von sivas am 19.02.2018, 15:14, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 19.02.2018, 15:30

sivas hat geschrieben:Die Zahlungsweise beinhaltet Vorkasse / Abschlagszahlung /Nachkasse.
Davon ist die Zahlform zu unterscheiden: Bar, Rechnung, Kreditkarte, Tausch gegen Waren, Liebesdienste usw.
Der Taxitarif geht von Barzahlung aus. Deshalb werden oft weitergehende Regelungen bzgl. des Wechselgeldes erlassen.
Eine Kartenzahlung darf nicht vorgeschrieben werden, weil der Unternehmer dadurch nur in den Stand des Gläubigers versetzt wird. Er hat Anspruch auf einen sofortigen Eigentumsübergang, auch weil er die Person des Schuldners nicht verifizieren kann.
:mrgreen:
a) Warum kann er die Person des Schuldners nicht verifizieren? Mit dem Ausweis?

b) https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... isiert.pdf
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2018, 15:41

Es hakt doch wohl in sich.

Es gibt in in der BRD keine Ausweispflicht. Der Zahlungswillige muss sich demnach nicht ausweisen. Muss es aber doch, weil er mit KK zahlt?

Man darf ohne funktionfähigen KK-Gerät keine Personen befördern, auch wenn diese bar zahlen?

Also, Sascha, da müsstest selbst du so langsam mal ins Grübeln geraten.
freundlichst ;-)

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 19.02.2018, 16:17

KehrenTAXI hat geschrieben:Es hakt doch wohl in sich.

Es gibt in in der BRD keine Ausweispflicht. Der Zahlungswillige muss sich demnach nicht ausweisen. Muss es aber doch, weil er mit KK zahlt?

Man darf ohne funktionfähigen KK-Gerät keine Personen befördern, auch wenn diese bar zahlen?

Also, Sascha, da müsstest selbst du so langsam mal ins Grübeln geraten.
Natürlich gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland, aber keine Mitführpflicht.

Personalausweisgesetz PAuswG
§1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 19.02.2018, 16:24, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 19.02.2018, 16:22

Das steht hier nicht zur Debatte. Warum führst du das an?
freundlichst ;-)

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 19.02.2018, 16:23

KehrenTAXI hat geschrieben:Das steht hier nicht zur Debatte. Warum führst du das an?
Weil Du sagst es gibt keine Ausweispflicht.

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