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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2018, 10:29

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 23.01.2018, 10:57

KehrenTAXI hat geschrieben:Ja, das ist deine Vertrag hier:

https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/33/33-202.html

Du zahlst.
Hier. Das ist das in meinem Land gültiges Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270a.html

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 23.01.2018, 11:05

Sascha1979 hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Ja, das ist deine Vertrag hier:

https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/33/33-202.html

Du zahlst.
Hier. Das ist das in meinem Land gültiges Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270a.html

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Das hast du nicht zu entscheiden. Amtlich vorgeschriebene Gebühren sind zu entrichten. Du musst dann schon klagen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 23.01.2018, 11:21

am hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:
KehrenTAXI hat geschrieben:Ja, das ist deine Vertrag hier:

https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/33/33-202.html

Du zahlst.
Hier. Das ist das in meinem Land gültiges Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270a.html

Mich interessiert nicht im geringsten, was unterste Behörden sagen oder vorschreiben.
Das hast du nicht zu entscheiden. Amtlich vorgeschriebene Gebühren sind zu entrichten. Du musst dann schon klagen.
Das ist absolut korrekt.
Dies würde ich auch tun.

Gehe aber davon aus, dass sich in den nächsten 3 Monaten das Thema erledigt hat und keine Taxi-Behörde mehr illegale Kreditkartengebühren vorschreibt.
Weder Düsseldorf (da ja wohl sicherlich) als aber auch Berlin.

Sollte in 3 Monaten noch nichts in die Richtung geschehen sein und ich in Berlin 1,50 € bezahlen müssen, werde ich dagegen vorgehen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 23.01.2018, 11:23

Meine Glückseligkeit hängt wahrlich nicht von dieser Gebühr ab, zumal es sie bei uns gar nicht gibt. Vom Grundsatz her ist sie aber transparent, nachvollziehbar und gerechtfertigt, da Taxitarife die tatsächlichen Kosten abdecken und einen Gewinn ermöglichen sollen. Als Taxiunternehmer habe ich eben nicht die Möglichkeit, diese Kosten mehr oder weniger versteckt unterzubringen. Und gerade diese Intransparenz ist es doch nicht zuletzt, der mit diesem neuen Gesetz begegnet werden soll.
Es gibt in diesem Sinne also kein Argument, diese amtlichen Gebühren mit einer „frei erfundenen“ Service Charge zu vergleichen.
Vor diesem Hintergrund halte ich diese spezielle Gebühr prinzipiell für gerichtsfest.
Ich bin aber davon überzeugt, dass sie einer „gleichgeschalteten“ liberalen Gerichtsbarkeit zum Opfer fallen wird.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2018, 11:28

Es spielt in der Tat keine wirkliche Rolle. Sie wird in den kommenden Tarifen auch eingepreist werden. Dann zahlen alle diese, auch die, die nicht bargeldlos zahlen. Dann sind Saschas und Konsorten zufrieden und haben viel, für den Verbraucher erreicht.

Das nächste Argument dieser Leute wäre dann, mich interessieren keine irdischen Gesetzte, ich bin Weltbürger, ich zahle gar nichts, Gott wird's vergelten ...
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 23.01.2018, 11:31

KehrenTAXI hat geschrieben:Es spielt in der Tat keine wirkliche Rolle. Sie wird in den kommenden Tarifen auch eingepreist werden. Dann zahlen alle diese, auch die, die nicht bargeldlos zahlen. Dann sind Saschas und Konsorten zu frieden und haben viel, für den Verbraucher erreicht.

Genauso wird es kommen. Leider läuft bei uns gerade ein Antrag. Ansonsten wären da noch 50% Erhöhung der Grundgebühr gerechtfertigt, von heute 3,20 auf dann 4,70€. Und weil es so schön rund ist, gleich auf 5€.

Ein Stoßgebet auf Sascha und Babsi
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 23.01.2018, 11:48

Fakt seit 13.01.2018: Nach § 270 a BGB sind
Vereinbarungen unwirksam, wenn der Schuldner verpflichtet wird, eine zusätzliche Gebühr für bestimmte Zahlungswege u.a. mittels Zahlungskarte (Kreditkarte, Bankcard), zu entrichten.

Auch das anfänglich versuchte Verschanzen hinter den Taxiordnungen hilft nicht und hat sich nun ja herumgesprochen.

Und was macht "Taxi"? Trotzig wie ein kleines Kind was sein Eis nicht bekommt droht es nun mit der kommenden Erhöhung der Grundgebühr.

Kinders, solch ein lächerliches Verhalten und Ignoranz sind auch Gründe pro Moia, Uber uva.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 23.01.2018, 11:58

KehrenTAXI hat geschrieben:Es spielt in der Tat keine wirkliche Rolle. Sie wird in den kommenden Tarifen auch eingepreist werden. Dann zahlen alle diese, auch die, die nicht bargeldlos zahlen. Dann sind Saschas und Konsorten zufrieden und haben viel, für den Verbraucher erreicht.

Das nächste Argument dieser Leute wäre dann, mich interessieren keine irdischen Gesetzte, ich bin Weltbürger, ich zahle gar nichts, Gott wird's vergelten ...
Und nun?

Ich bezahle bei meiner Krankenkasse SCHWANGERSCHAFTEN mit. Ja, korrekt. SCHWANGERSCHAFTEN.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 23.01.2018, 12:09

TaxiBabsi hat geschrieben:Fakt seit 13.01.2018: Nach § 270 a BGB sind
Vereinbarungen unwirksam, wenn der Schuldner verpflichtet wird, eine zusätzliche Gebühr für bestimmte Zahlungswege u.a. mittels Zahlungskarte (Kreditkarte, Bankcard), zu entrichten.

Auch das anfänglich versuchte Verschanzen hinter den Taxiordnungen hilft nicht und hat sich nun ja herumgesprochen.

Und was macht "Taxi"? Trotzig wie ein kleines Kind was sein Eis nicht bekommt droht es nun mit der kommenden Erhöhung der Grundgebühr.

Kinders, solch ein lächerliches Verhalten und Ignoranz sind auch Gründe pro Moia, Uber uva.
So lange es unter Genehmigungsbehörden offensichtlich unterschiedliche Auffassungen gibt, ist gar nichts Fakt.

Das ist das einzige Faktum, vor dem wir gerade stehen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2018, 12:13

Wenn du bargeldlos bei deiner Krankenkasse zahlst, ist der Zuschlag für Schwangerschaft bedenklich.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 23.01.2018, 12:36

KehrenTAXI hat geschrieben:Wenn du bargeldlos bei deiner Krankenkasse zahlst, ist der Zuschlag für Schwangerschaft bedenklich.
Postfaktische Postings sind der Sache nicht dienlich.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2018, 14:41

Auch da liegst du völlig falsch.

Das ist nichts postfaktisches, sondern Realsatire - siehe Signatur.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2018, 14:42

Upps, wo ist meine Signatur geblieben?

Mir fällt heute zum ersten mal auf, dass man im Mobile-Style keine Signatur mehr hat.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 23.01.2018, 14:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 23.01.2018, 15:44

4 Millionen Euro Strafe wegen fehlender Information und überhöhten Kreditkartengebühren sind schon eine Hausnummer.

http://www.tageszeitung.it/2018/01/17/d ... en-strafe/
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 23.01.2018, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von jr » 24.01.2018, 02:56

TaxiBabsi hat geschrieben:Und was macht "Taxi"? Trotzig wie ein kleines Kind was sein Eis nicht bekommt droht es nun mit der kommenden Erhöhung der Grundgebühr.
Ich sehe die Kommunikation des Problems durch Behörden und Taxivertreter auch als verbesserungsbedürftig an. Derzeit erinnert das an die völlig untaugliche Verengung des Uber-Problems auf P-Schein und Versicherung. Damit dringt man in der Öffentlichkeit nicht durch.

Wenn Verordnungen geändert werden müssen, dauert eben ein Weilchen. Daß Gesetze in der Folge nicht unverzüglich umgesetzt werden können, ist im übrigen nicht auf die Taxitarife beschränkt. Die Änderungen im Eichrecht, die ja bei weitem nicht nur Taxis betreffen, konnten auch nicht im gewünschten Zeitrahmen umgesetzt werden. Das passiert, wenn der Gesetzgeber tätig wird, ohne den Zeitaufwand für das Durchreichen zu beachten. Und auch im Bereich der Taxitarife, wo ich mich bekanntermaßen ein wenig auskenne, kommt es vor, daß behördliche Vorstellungen, das Eichrecht und die technischen Möglichkeiten nicht zusammenpassen. Da ist dann schon mal Improvisation angesagt, obwohl einige Leute mit der Paragraphenbibel unterm Arm ankommen und trotzig wie kleine Kinder ausschließlich ihren eigenen Standpunkt für den wahren halten könnten.

Die Erhöhung von Grund-, Strecken- oder Zeitgebühren ist keine Drohung sondern die unumgängliche Folge, wenn einerseits Zuschläge nicht mehr erhoben werden dürfen, die Kosten dafür aber weiter anfallen. Auf gesetzliche Vorgaben, den Transaktionsdienstleistern ebenfalls vorzuschreiben, kostenlos zu arbeiten, werden wir ja wohl vergeblich warten.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von AsphaltRunner » 24.01.2018, 07:16

jr hat geschrieben:Auf gesetzliche Vorgaben, den Transaktionsdienstleistern ebenfalls vorzuschreiben, kostenlos zu arbeiten, werden wir ja wohl vergeblich warten.
Dabei bestünde da Luft nach oben, denn Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen zahlen diese keine :mrgreen:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Yes » 24.01.2018, 09:47

Ich würde meinen, dass die Zuschläge schon heute nicht erhoben werden müssten und damit von den Unternehmern ggf. auch zu Unrecht noch erhoben werden.

Die Regelungen in den Taxentarifverordnungen, die die Erhebung von Zuschlägen i. S. v. § 270a BGB vorsehen, dürften seit 13.01. nichtig seien, so dass sie von den Unternehmen weder beachtet noch angewandt werden müssen.

Die Tarifverordnungen sind Rechtsverordnungen. Wenn eine Rechtsverordnung rechtswidrig ist, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass die Rechtsverordnung nichtig und damit unbeachtlich ist.

Die Tarifverordnungen dürften insoweit rechtswidrig sein. Rechtsverordnungen sind u.a. rechtswidrig, wenn sie inhaltlich mit höherrangigem Recht nicht in Einklang stehen.

Die Tarifverordnungen stehen im Rang unterhalb des § 270a BGB. Sie sind rein materielles Recht, welches von der Exekutive erlassen wird, und stehen deswegen in der Normenhierarchie unterhalb formell-materieller Gesetze, die von der Legislative (der gesetzgebenden Gewalt) erlassen werden. Bei § 270a BGB handelt es sich demgegenüber um ein formell-materielles Gesetz, da die Vorschrift in dem in den Art. 70 ff. GG vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden ist, nämlich durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 17. Juli letzten Jahres. Zudem handelt es sich bei den Taxentarifordnungen um Landesrecht, das gegenüber einer Rechtsnorm des Bundes - wie § 270a BGB - nach Art. 31 GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht“) nachrangig ist.

Inhaltlich sind die tariflichen Regelungen nicht mit § 270a BGB vereinbar. Die in den Tarifverordnungen vorgesehene Erhebung von Zuschlägen für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel wäre bei den in § 270a BGB genannten Zahlungsarten rechtlich ausgeschlossen, weil die Erhebung des Zuschlags eine wirksame Vereinbarung über das Entgelt voraussetzt, an der es nunmehr fehlt, da eine solche Vereinbarung nach Satz 1 der Vorschrift stets unwirksam ist.

Die von der berliner Senatsverwaltung hierzu gäußerte Einschätzung, stößt auf Bedenken:
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat geschrieben:Die EU-Regelung betrifft unerwartete Preiserhöhungen durch Zuschläge. Auf Taxis trifft das nicht zu, da der Taxitarif eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist.
https://twitter.com/SenUVKBerlin/status ... 1154452480 ...
Es geht schon nicht um die EU-Richtlinie, sondern um den im Bundesrecht verankerten § 270a BGB. Dessen Regelungsbereich beschränkt sich nicht auf "unerwartete Preiserhöhungen", sondern erfasst alle Vereinbarungen über die dort genannten Entgelte. Überdies würden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen unerwartete Preiserhöhungen durch Zuschläge auch nicht ausschließen.

Der Taxitarif ist aber auch keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, sondern Bestandteil einer vom Berliner Senat einseitig erlassenen Verordnung über Beförderungsentgelte.

Auch die darin vorgesehene Erhebung von Zuschlägen bei bargeldloser Zahlung wäre keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, sondern ein Teil der Zahlungsverpflichtung einzelner Fahrgäste aus den zwischen ihnen und den jeweiligen Taxiunternehmen geschlossenen Beförderungsverträgen, deren Entstehung und Abwicklung sich nach bürgerlichem Recht beurteilt. Bei den fraglichen Zuschlagsregelungen handelte sich lediglich um zwingendes Recht, also Bestimmungen, die weder durch vertragliche Vereinbarungen geändert noch aufgehoben werden können.
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat geschrieben:Die Höhe wird nicht vom Taxifahrer verhandelt, sondern ist vorgegeben. In diesem Sinne ist der Zuschlag legitim.
https://twitter.com/SenUVKBerlin/status ... 1154452480 ...
§ 270a BGB beschränkt sich nicht auf ausgehandelte oder sonstige frei vereinbarte Entgelte, sondern erfasst "Vereinbarungen" über ein Entgelt, das hier - ohne § 270a BGB - lediglich durch die jeweilige Tarifverordnung zwingend vorgegeben würde.

(Wenn die Behörden ihre Ungewissheiten beseitigen möchten, könnten sie in solchen Fällen auch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 2 VwGO einleiten.)
KehrenTAXI hat geschrieben:Eine kurze Befragung eines Fach-Rechtsanwaltes zum Thema KK-Zuschlag hat folgendes ergeben. [...] Seine erste Folgerung: Der Fahrer muss sich so lange an die Tarifordnung halten, wie diese gültig ist, bzw. bis diese geändert und rechtskräftig ist.
Der Rechtsanwalt könnte in der Eile die Regelungen, die für eine Rechtsverordnung gelten, mit den Regelungen für Verwaltungsakte, Urteile oder (formelle) Gesetze verwechselt haben. Letztere haben (ggf. bis zu ihrer Aufhebung) bestand, auch wenn sie rechtswidrig sind.

Dagegen gilt für Rechtsverordnungen (wie die Taxentarifverordnungen) als untergesetzliche Rechtsnormen das sog. Nichtigkeitsdogma: wenn sie rechtswidrig sind, sind sie grundsätzlich auch nichtig und damit unbeachtlich.
Sascha1979 hat geschrieben: So sieht die Sache aber noch viel geiler aus:

Ich bezahle als Privatmann mit meiner ec Karte im Berliner Taxi.
Sollte der Fahrer Auf die 1,50 eur bestehen, weise ich ihn auf die illegalität hin.
Besteht er trotzdem
Drauf und verweist auf die Taxi Verordnung, verlange ich eine Quittung mit ausgewiesener Karten Gebühr und verklage direkt den Taxi Unternehmer.

Das wird ein Spaß. :)
Der Spaß würde wohl an § 814 BGB scheitern: wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, kann er das Geleistete danach nicht zurückfordern.

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Wettbewerbszentrale Beschwerdestelle

Beitrag von TaxiBabsi » 24.01.2018, 10:02

Kunden koennen Beschwerden unkompliziert bei der Wettbewerbszentrale online zu stellen:

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/b ... eformular/
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Yes » 24.01.2018, 10:07

Die Wettbewerbszentrale und andere Abmahnvereine gehen aber gegen die Unternehmer vor, die man ja nun kaum für die Rechtsunsicherheit verantwortlich machen kann.

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