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Guter_Kollege
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 07.12.2016, 01:03

Sascha1979 hat geschrieben:Ich Glaube ich habe es schon 10x geschrieben. Ich schreibe es aber auch noch ein 11. mal.!
Ich glaub, ich hab es schon fünfhundert mal geschrieben, ich tu es auch ein fünfhunderteinstes mal: Du hast keine Ahnung wovon Du redest.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Marvin » 07.12.2016, 02:20

Lustig, dass die Befürworter eines KK-Annahmezwangs meistens auch Deregulierungsfans sind. Kann einer von denen mal ein dereguliertes Gewerbe nennen, das zur Annahme irgendeines Zahlungsmittels außer Bargeld gezwungen wird? Mir fällt schon kein Reguliertes ein.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 07.12.2016, 07:05

ausfälle hin oder her

Berliner Senat - StadtUm - vo 17/176 vom 13.01.2015
teilzitat
" A. Begründung:
a) Allgemeines:
...
Ohne eine solche ausdrückliche Reglung besteht in Taxen die Pflicht zur Annahme nur der auf Euro lautenden Banknoten und in bestimmten Grenzen von EuroMünzen, die in Deutschland als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden müssen. Für den Taxenverkehr ist die Landesregierung nach der Regelung in § 51 Abs. 1 Nr. 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen ermächtigt und kann dabei insbesondere Regelungen auch über die „Zahlungsweise“ vorsehen. Damit darf der Landesverordnungsgeber eine Annahmeverpflichtung auch von "sicheren" ErsatzZahlungsmitteln anordnen.
fällt dir was auf, Sascha1979 ?
ich kann mittels hammer+nagel einen sarg zunageln.
das kann ich auf die eine oder andere art und weise tun.
aber egal auf welche weise ist das tue,
muss ich immer zuerst über ein mittel verfügen.

im übrigen,
ich glaube, auf dem markt gibt es keine "offline" geräte mehr, oder?
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 07.12.2016, 07:30

Guter_Kollege hat geschrieben:Hm .. versteh jetzt grad nicht den Zusammenhang zu Kreditkarten-annahmepflicht.
Hilf mir mal ...
ilkoep ist da schon ein schritt weiter gegangen.
ich wollte nur darauf aufmerksam machen,
dass ein gesetz nichtig sein kann,
wenn es nur einseitig etwas regelt.

pflicht und recht eben.
nur pflicht alleine geht nicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.12.2016, 07:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von ilkoep » 07.12.2016, 18:34

taxipost hat geschrieben: im übrigen,
ich glaube, auf dem markt gibt es keine "offline" geräte mehr, oder?
Selbst wenn es noch welche geben würde bliebe das Deckungsproblem. In guten alten Zeiten gab es wöchentlich von den KK-Unternehmen eine Sperrliste, die heute wohl den Umfang des dreiteiligen Berliner Telefonbuchs hätte.

Für den absoluten Notfall gibt es KK-Notbelege, würde ich aber nur für Schuldner mit nachgewiesenen Wohnsitz in D (außer Bayern) benutzen.

Das LABO besteht aber auf ein Gerät. Daher kam das Urteil zum Betriebsverbot gerade recht. Jetzt fragt sich nur welcher MWU die Traute hat nach der nächsten Störung dem Senat eine Rechnung zu schicken.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 07.12.2016, 23:30

Meinung: Ich finde, das Betriebsverbot geht eindeutig zu weit. Dasselbe hätte man böswilligerweise auch für das Nicht-Mitführen eines Stadtplans bestimmen können.
Oder wenn das Taxameter kaputt ist.
Eine Vorschrift zur schnellstmöglichen Reparatur, möglicherweise bußgeldbewehrt, reichte vollkommen aus.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 08.12.2016, 00:12

Guter_Kollege hat geschrieben:Meinung: Ich finde, das Betriebsverbot geht eindeutig zu weit. Dasselbe hätte man böswilligerweise auch für das Nicht-Mitführen eines Stadtplans bestimmen können.
Oder wenn das Taxameter kaputt ist.
Eine Vorschrift zur schnellstmöglichen Reparatur, möglicherweise bußgeldbewehrt, reichte vollkommen aus.
In Zeiten wo selbst bei eigentlichen betriebsverbot Taxi Fahrer weiter fahren, halte ich das für eine Lüge.

Heute (meine: seit besehen dieser Verordnung) bin ich auf eine VIELZAHL Taxi Fahrer mit defektem Gerät gestoßen.


Nun kannst du dir aussuchen ob die

A) einfach nur lügen um der Pflicht zu entgehen
B) das Gerät wirklich defekt ist und sie sich nicht an das betriebsverbot halten

Beide möglichen Szenarien zeigen auf jeden Fall wie es der gemeine Taxi Fahrer mit den Gesetzen hält.

Und du willst denen ein Schlupfloch in der Form "reparierst es halt schnellst möglich" lassen?

Niemals im
Leben!
Harte Daumen schrauben! Nur so bekommen wir das Gewerbe wieder weiß!!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 08.12.2016, 07:25

Sascha1979,

kein schlupfloch !
sondern weg mit dem "gesetz" !!!

Berliner gewerbe muss sich nicht verstecken und braucht daher auch keine schlupflöcher.
es gibt immer wieder unabhängige vergleiche die zeigen,
dass Berliner taxen in der Top 5 der welt spielen.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 08.12.2016, 12:38

Wurde eigentlich schon irgendjemand angezeigt und was ist dann passiert?

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von scarda » 08.12.2016, 12:57

Bin auch gegen Schlupflöcher. Kreditkartenannahmepflicht sollte deutschlandweit kommen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit im Servicegewerbe sein. Aber, ach, Bärlin ... da mussde erstmal die Hälfte der Betriebe wechmachen ...
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 08.12.2016, 13:15

wenn du einen test vorbringen kann,
in dem Hamburg besser als Berlin abgeschnitten hat,
dann kannst du dich mal über Berlin auslassen.

ansonsten schlage ich vor,
dass du dich auf die verbesserung der Hamburger qualität konzentrierst.
da gibt es bestimmt eigniges zu tun, scarda.

bis dann also 8)
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 08.12.2016, 21:12

Sascha1986 hat geschrieben:Nur so bekommen wir das Gewerbe wieder weiß!!
WIR ??????
Wer glaubst Du, bist Du, dass Du von 'Wir' sprichst?
Du bist ein zudringlicher ***, der aus Langeweile das tut was Forentrolle halt so tun: ***!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 08.12.2016, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von ilkoep » 08.12.2016, 21:45

tatutata hat geschrieben:Wurde eigentlich schon irgendjemand angezeigt und was ist dann passiert?
Frag mal Sascha5.0. Lt. seinen/ihren Zwischenrufen müsste er/sie/es inzwischen ein Brockhaus füllendes Regal mit Leitzordnern zum Thema besitzen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 09.12.2016, 07:02

bis jetzt wohl nur verwarnungsgelder wg. - kontrolle und kein gerät dabei.
von einem bussgeldbescheid habe ich noch nichts gehört.

ich frage mich aber,
wie es zu diesen verwarnungsgeldern überhaupt komnen konnte.
man muss bei einer kontrolle das gerät nicht vorzeigen.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 09.12.2016, 08:51

Eine Störung des vorhandenen und grundsätzlich funktionsfähigen Abrechnungssystems oder Abrechnungsgeräts ist keine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 9 Abs. 1 Buchst. e TaxentarifVO.
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 08.12.2015 – OVG 1 S 76.15)


Da sind doch Spielräume....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 09.12.2016, 11:01

Also alles heiße Luft, oder alle ganz artig und gehorsam, was ja Sacha bestreitet. Er sollte sich mal intensiver dahinter klemmen. Schaumschläger!

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von TaxiBabsi » 09.12.2016, 20:01

Sascha geht fremd im freien Taxiforum. Hoffentlich überlebt er ... :roll: ... frei und ohne Habenichts ... :D
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 09.12.2016, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 09.12.2016, 23:25

TaxiBabsi hat geschrieben:Sascha geht fremd im freien Taxiforum. Hoffentlich überlebt er ... :roll: ... frei und ohne Habenichts ... :D
Werde vermutlich hier überwiegend bleiben.
Ist mir zu anstrengend da drüben.
Euch hab ich lieb gewonnen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 10.12.2016, 01:10

Pirat hat geschrieben:Eine Störung des vorhandenen und grundsätzlich funktionsfähigen Abrechnungssystems oder Abrechnungsgeräts ist keine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 9 Abs. 1 Buchst. e TaxentarifVO.
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 08.12.2015 – OVG 1 S 76.15)
Da sind doch Spielräume....
Etwas ausführlicher:
Insoweit ist auch im Rahmen des vorliegenden Verfahrens davon auszugehen, dass „Unmögliches“ dem Taxenunternehmer vom Gesetz nicht abverlangt werden kann. Bei einem verfassungskonformen und im Vergleich mit § 37 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) systemkonformen Verständnis von § 7 Abs. 2 Satz 4 TaxentarifVO kann diese Regelung daher nur so ausgelegt werden, dass eine aktuelle Störung des vorhandenen und grundsätzlich „funktionsfähigen Abrechnungssystems oder Abrechnungsgeräts“, z.B. bei Fehlen der erforderlichen Internetverbindung, der Beförderung von Personen mit der Taxe ausnahmsweise nicht entgegenstünde und in Folge dessen auch keine Ordnungswidrigkeit nach § 9 Abs. 1 Buchst. e TaxentarifVO darstellen könnte. Vor diesem Hintergrund dieses Verständnisses, das der Antragsgegner teilt, ist § 7 Abs. 2 Satz 4 TaxentarifVO nicht unverhältnismäßig.
Also doch Beförderung möglich und keine Ordnungswidrigkeit.
Warum in 3 Gottes Namen, kann eine Vorschrift von einer Verwaltungsbehörde nicht mal so geschrieben werden, das sie jeder versteht.
Und zwar so wie es dem gemeinen Verständnis nach ein jeder verstehen würde. Da muss uns erst ein Gericht erklären, das das Gegenteil
von dem gilt, was der Verordnungsgeber uns scheinbar erzählen wollte.
Sascha1979 hat geschrieben:Heute (meine: seit besehen dieser Verordnung) bin ich auf eine VIELZAHL Taxi Fahrer mit defektem Gerät gestoßen.
Abgesehen davon dass wir natürlich alle wissen, dass das mal wieder eine der Räuberpistolen von "Sascha" ist, um sich in Szene zu setzen, beweist die Tatsache, dass ein "Verstoß" gegen die Vorschrift kein Bußgeld nach sich zieht, dass der Staat (oder die Verwaltung) hier dem Bürger einen Vertrauens- oder Unbescholtenheits Bonus gibt. Und ihm keine böse Absicht unterstellt - wie es *** Sascha regelmäßig tut.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.12.2016, 01:27, insgesamt 2-mal geändert.

Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 10.12.2016, 06:57

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Heute (meine: seit besehen dieser Verordnung) bin ich auf eine VIELZAHL Taxi Fahrer mit defektem Gerät gestoßen.
Abgesehen davon dass wir natürlich alle wissen, dass das mal wieder eine der Räuberpistolen von "Sascha" ist, um sich in Szene zu setzen, beweist die Tatsache, dass ein "Verstoß" gegen die Vorschrift kein Bußgeld nach sich zieht, dass der Staat (oder die Verwaltung) hier dem Bürger einen Vertrauens- oder Unbescholtenheits Bonus gibt. Und ihm keine böse Absicht unterstellt - wie es *** Sascha regelmäßig tut.
a) Kannst du noch so häufig zu meinen Beiträgen "blöd, blöd, blöd, alles unwahr, du bist doof" rufen, wie du willst. Ohne dass du auch nur ein einziges Mal meine Aussagen widerlegt hast. Im Gegenteil: Alles, was du behauptet hast, war bisher absolut unhaltbar. Jeder deiner Sätze. Und wenn es nur "du kannst mir keine Nachrichten schreiben, ich habe keine FaceBook-Nachricht von dir, du kannst mein Profil nicht sehen" Aussagen waren.

b) Habe ich nicht das geringste Interesse daran, dass jemand sofort seine Konzession verliert oder gar bestraft wird, wenn ich seine Verweigerung zur Kreditkartenannahme aktenkundig mache. Es reicht mir, dass es aktenkundig ist. Denn spätestens wenn über selben Fahrer gleiche Beschwerde ein zweites Mal ergeht, wird die Behörde sich hier überlegen wie sie damit umgeht.
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