Verpflegungsmehraufwand und anderes

Der virtuelle Taxitreff.
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jr
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von jr » 26.12.2013, 21:37

Vorstehende Beiträge vom Ursprungsthema geteilt.

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IK
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Fremde Feder :)

Beitrag von IK » 27.12.2013, 12:18

@ Arne13
arne13 hat geschrieben:@poorboy

Nun ja, den Triebwagenführer finde ich ja eigentlich lustig, aber ich möchte mich nun wirklick nicht mit fremden Federn schmücken bzw. beschmückt werden. Der oberste Triebwagenführer ist eigentlich Anna Chronismus, denn er hat als aller erstes von diesem Urteil berichtet. Er berichtete am 16.05.2013:
Eigentlich sind das meine Feder, von welchen du da redest. Im folgenden Beitrag am 20.02.2012 habe ich diesen Urteil verlinkt und klar dargestellt, wie die Sonn- und Feiertage zu handhaben sind. Gemeint ist der Link mit der laufenden Nummer 2, wobei die Überschrift auch ein Link ist. Der Link mit der Nummer 1 geht nicht mehr. Hier ist der Beitrag:
IK hat geschrieben:@ Arne
@ Filou

Ersatzruhetag ist nicht gleich ein zusätzlicher Ruhetag

Die Rechtsanwältin Birgit Schlichting erklärt das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Paragraphen in den Gerichtsurteilen zu Thema Ersatzruhetag. Sie bezieht sich auf zwei Urteile BAGs:
  1. Urteil vom12.12.2001 Az 5 AZR 294/00 und
  2. Urteil vom 22.04.2005 im Urteil mit Az 3 Sa 747/04
Sie schreibt:
Birgit Schlichting hat geschrieben:Der § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 ArbZG wird von Arbeitnehmern wie Betriebsräten gern zu den
eigenen Gunsten missverstanden.
Gemäß dieser Vorschrift ist Arbeitnehmern, die an einem
Sonntag (Satz 1) oder einem auf einen Werktag fallenden Feiertag (Satz 2) beschäftigt
werden, in einem bestimmten Zeitraum ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Die Vorschrift lädt dazu ein, sie so zu interpretieren, dass den Betroffenen ein zusätzlicher
Ruhetag zu gewähren sei
, gleich, ob in naher Zeit ein arbeitsfreier Samstag folgt oder nicht.
Doch weit gefehlt!
Das Bemühnen des Paragraphen 12 ArbZG ist in dieser Hinsicht völlig irrelevant, weil dieser Paragraph dafür da ist, die Abweichungen für den AN noch ungünstiger zu machen, wenn die Vertragsparteien sich einig sind.

Das Bemühen der Tarif- oder Mantelverträge sowie der Dienstvereinbarungen ist auch irrelevant. Denn auch ohne solcher Verträge bekommt ein AN, keinen "extra" Ruhetag. Allerdings suggerierst ihr, dass dem nicht so sei. Nach eurer Auffassung ist diese "Verschlechterung" nur über ein Tarifvertrag im Einklang mir dem §12 ArbZG zulässig. Habe ich das richtig verstanden?

Es wäre schon eine komische Vorstellung, dass die AN ohne Tarifverträge erheblich besser gestellt werden, als diese mit den Tarifverträgen. Hier dürfte man den Sinn eines solchen Vertrages für den AN hinterfragen :wink:

@ Filou

Ich habe keinen Betriebsrat in meinem Betrieb. Ob wir einen haben sollen oder nicht, entscheide nicht ich, sondern meine Mitarbeiter. Als AG habe ich gar keinen Einfluss darauf. Wenn meine AN keinen BR bis jetzt gewählt haben, obwohl das schon Thema war, dann ist das nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sie sich in meinem Betrieb fair und korrekt behandelt fühlen. Dass du mich als "Blender" bezeichnest, ist eine Einladung zu einer Auseinandersetzung auf der persönlichen Ebene, welche ich vorerst ablehne, weil ich in einer solchen keinen Vorteil für diese Diskussion sehe.
In den nachfolgenden Beiträgen in diesem Thread ist die eine oder die andere Stelle noch etwas verdeutlicht.
Viel Spaß beim Lesen :mrgreen:
Zuletzt geändert von IK am 27.12.2013, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 15:05

Aus dem immer wieder hier irreführend verwendetem Urteil:

[5] Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit sowie einzelvertraglicher Bezugnahme in § 2 des Änderungsvertrages vom 11. Februar 1998 der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB AG (MTV) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung, ua. der Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) vom 1. Januar 1998.

Ein Tarifvertrag der DB AG :mrgreen: :mrgreen:

Nach Arne meint nun auch IK, er beschäftige Triebwagenführer in Sachsen :shock:

Ein Großbetrieb soll dieses Urteil sogar ausgehängt haben, um Fahrer zu unbezahlter Mehrarbeit an den gesetzlichen Feiertagen zu pressen. Sehr unappetitlich.

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von IK » 27.12.2013, 15:40

@ Poorboy

Dass du so massiv auf einer falschen Auslegung des Gesetzes festhalten muss, ist peinlich.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 27.12.2013, 15:46

@ IK:
"Es gibt jeden Tag Situationen, in denen du dich zwischen Gut und Böse entscheiden musst."

-Maria Aljochina (Pyssy Riot)
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 16:39

Arne, wie schrecklich, schau mal dieses Urteil:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C32.10.0


Hat so wenig mit Taxi zu tun, wie der Schwachfug von Dir, aber wenn wir schon Irrenhaus spielen, dann richtig :mrgreen:

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Beitrag von IK » 27.12.2013, 17:49

Ja und was steht da im Urteil, was mit dieser Debatte zu tun hat?
Wenn du schon gelesen hast, hättest du die entsprechende Stelle zitieren können.

Hast du Urteil überhaupt durchgelesen?
Der Einzige, der Irrenhaus spielt bist leider du, indem du dich weigerst Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.
Zuletzt geändert von IK am 27.12.2013, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 19:03

Verkehrsgewerbeaufsicht und Afa haben allen Unternehmern ein Schreiben geschickt! Haben wohl auch keine Ahnung, was??

Poorboy

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von arne13 » 27.12.2013, 19:23

Poorboy hat geschrieben:Verkehrsgewerbeaufsicht und Afa haben allen Unternehmern ein Schreiben geschickt! Haben wohl auch keine Ahnung, was??

Poorboy
Natürlich, haben die Ahnung, deshalb haben sie auch nix über "deine Bezahlung von Ersatztagen" geschrieben (siehe Seite 2):

Anschreiben AFA (Seite1)

Anschreiben AFA (Seite2)

Alles in meinen Augen völlig unstrittig.
Zuletzt geändert von arne13 am 27.12.2013, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 19:31

Die Bezahlung schreibt das "Entgeltfortzahlungsgesetz" vor, Aufsicht ist nicht Afa-Sache!

Die sind für die Ersatztage zuständig!

"Beharrlicher" Verstoß ist Straftat!

Poorboy

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von arne13 » 27.12.2013, 19:52

Poorboy hat geschrieben:Die Bezahlung schreibt das "Entgeltfortzahlungsgesetz" vor, Aufsicht ist nicht Afa-Sache!

Die sind für die Ersatztage zuständig!

"Beharrlicher" Verstoß ist Straftat!

Poorboy
Ach so, weil das AFA nicht für das Entgeltfortzahlungsgesetz zuständig ist, haben sie nicht hinein geschrieben, dass Ersatztage in jedem Fall bezahlt werden müssen (Vorsicht: poorboysche Logik)?!! Was für eine verquere Logik!

Und hast du nicht weiter oben geschrieben, dass das AFA genau dies getan hat, weil sie ja so wie du so viel Ahnung haben? Und jetzt plötzlich nicht mehr? Kann das mit den eingescannten Seiten zu tuen haben?!

P.S.
Gegen poorboysche Gesetzesinterpretationen zu verstoßen, ist ganz sicherlich keine Straftat!!!! :evil: :evil:

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 20:01

Da steht auch nicht, dass Du bei Rot halten musst! Ist dann wohl auch aufgehoben!


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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von arne13 » 27.12.2013, 21:37

Aha,

nach deiner bisherigen Interpretation ergibt sich doch die Lohnfortzahlung an Feiertagen aus dem §11, Abs. 3 ArbZG und dann anschließend aus dem EntgFG!? Also dann ist das AFA sehr wohl zuständig!

Ich hab im übrigen sehr bedauert, dass sich dieses Anschreiben ausschließlich auf die Arbeitszeiten konzentriert hat, und nicht auch das Thema Lohnfortzahlung zur Sprache kam:

1. Lohnfortzahlung bei Krankeit (EntgFG)
2. Lohnfortzahlung bei Urlaub (BUrlG)
3. Lohnfortzahlung bei Feiertagen (EntgFG) 8) , aber nur unter bestimmten Voraussetzungen! :roll:

P.S.
Und dann hätte ich das Ding auch gleich an die Fahrer verschickt (soweit dies möglich gewesen wäre)!
Zuletzt geändert von arne13 am 27.12.2013, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.

Wattwurm
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Wattwurm » 27.12.2013, 21:54

Wenn der Mindestlohn kommt, erledigen sich die Themen Verpflegungsmehraufwand und Ersatzruhetage von selbst ! Fast alle Vollzeitarbeitsplätze werden dann umgewandelt in Teilzeitjobs ( 22,5 Stunden/Woche) und die Zahl der 450-Euro-Jobs ( 12,5 Std./Woche ) wird rapide ansteigen! Außerdem gibt es immer mehr Altersrentner die sich sehr gerne in unbegrenzter Höhe noch etwas hinzuverdienen möchten! Der Hinzuverdienst muß noch nicht einmal dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden!

Eure neue Welt sieht dann so aus: Die Teilzeitjobber fahren dann von Montags bis Freitags von 06.30 Uhr bis 11.00 Uhr Taxi, und ab 14 Uhr bis 16.30 Uhr kontrolliert Ihr dann die Fahrkarten in der U-Bahn als 450 Euro-Jobber und dürft Euch von besoffenen Alkis anpöbeln lassen, und um 18 Uhr bis 20.30 Uhr seid Ihr für Smilyes Pizzaservice auf dem Roller unterwegs, ebenfalls als 450-Euro Jobber! Um 21.30 Uhr seit ihr endlich wieder zu Hause, duschen, schnell was essen, und um 22.30 Uhr ab ins Bett und um 5 Uhr klingelt wieder der Wecker! Wenn man älter wird braucht man nicht mehr soviel Schlaf! In Amerika sind 2-3 Jobs längst tägliche Normalität! Und alles was in Amerika beginnt, landet früher oder später auch mal bei uns, einschl. Mickey Mouse, Big Mäc und Wonderbra!

Big Mäc..... das ist das Ding was mir spätestens nach dem 2. mal abbeißen komplett auseinander fällt, die Frikadelle klatscht mir dann mit samt den Gurken-und Tomatenscheiben in den Pappdeckel, ich mansche mit den Fingern zwischen den Gurken-und Tomatenscheiben und der Mayonnaise nach der Bullettenscheibe und stopfe sie mir mit den bloßen Fingern in den Mund und komme mir dabei vor wie ein Höhlenmensch aus Steinzeit. Ich sehe aus wie Schwein, habe viel Geld für den Dreck bezahlt und habe immer noch Hunger! Also bestelle ich mir noch einen Mc Ripp, das ist dann der ästhetische Supergau in Sachen Esskultur. Inzwischen habe ich mir die Hose eingesaut und bin nur noch am fluchen und ein paar blondzöpfige Mädels aufgebrezelt wie die Zirkuspferde gucken verstohlen zu mir hinüber und fangen an zu kichern und ich komme mir irgendwie richtig schleis-se vor...! Wieso gibt es keine Bratkartoffeln mit Spiegelei bei Mc Donalds oder zumindest einen halben Flattermann vom Drehspieß....

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von jr » 27.12.2013, 23:25

Wattwurm hat geschrieben:Der Hinzuverdienst muß noch nicht einmal dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden!
Der AG muß trotzdem zahlen.
Wattwurm hat geschrieben:kontrolliert Ihr dann die Fahrkarten in der U-Bahn in der U-Bahn als 450 Euro-Jobber ... auf dem Roller unterwegs, ebenfalls als 450-Euro Jobber!
So so.
Poorboy hat geschrieben:Die Bezahlung schreibt das "Entgeltfortzahlungsgesetz" vor
Wo steht das dort?

Und nicht vergessen:
jr hat geschrieben:
poorboy hat geschrieben:(Feiertag beginnt Silvester um 14 Uhr!!!)
Mal abgesehen davon, daß deine Sonn- und Feiertagslohnfortzahlungsdauerschleife nichts mit der Anfangsfrage dieses Threads zu tun hat: Wo steht das?

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 27.12.2013, 23:39

Hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
In den Paragrafen 2 und 12!

Da wir nach Arne und IK alle sächsische Triebwagenführer sind, dürften Weihnachten und Silvester wie in allen mir bekannten Tarifverträgen als halbe freie Tage gelten!

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Zuletzt geändert von Poorboy am 27.12.2013, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von jr » 28.12.2013, 01:14

Poorboy hat geschrieben:Hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
In den Paragrafen 2 und 12!
Du schriebst: "Und an den Ersatzruhetagen müssen sie bezahlt werden." - Ich finde dort keine einschlägige Regelung, wo muß ich suchen?
Da wir nach Arne und IK alle sächsische Triebwagenführer sind, dürften Weihnachten und Silvester wie in allen mir bekannten Tarifverträgen als halbe freie Tage gelten!
Und außerhalb bekannter Tarifverträge, z.B. im Taxigewerbe?

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 28.12.2013, 01:25

Arbeitszeitgesetz schreibt Ersatztage vor!!

Entgeltfortzahlungsgesetz Lohn an arbeitsfreien Feiertagen!

Es verbietet Abweichungen zuungunsten des AN!

Ein Ersatztag ohne Lohn wäre wohl zuungunsten!

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von jr » 28.12.2013, 01:59

Das ist eine Ableitung, keine gesetzliche Regelung.

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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 28.12.2013, 03:50

Sicher doch, darum heißt der Passus ja auch "Unabdingbarkeit"!
:mrgreen:

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