Die freie Vertragsgestaltung funktioniert, wenn sich zumindest zwei annähernd gleichstarke Verhandlungspartner mit annähernd gleichstarken Verhandlungspositionen gegenübersitzen! Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen sich aber in einer Art Über-und Unterordungsverhältnis gegenüber. Also kann das nicht funktionieren!IK hat geschrieben: Ich bin für den Status Quo, sofern damit gemeint ist, dass AG und AN frei ihre Verträge aushandeln können.
Das ist ungefähr vergleichbar mit der Verhandlungsposition von Zypern und der EZB/EU/IWF als es darum ging den zyprischen Staatsbankrott abzuwenden! Die EZB/EU/IWF, auch Troika genannt, hat den armen Nikos Anastasiades den Vertrag vorgeklatscht, einen Füllfederhalter in die Hand gedrückt und eine durchgeladene Pistole an die Schläfe gehalten! In solchen Situationen gibt´s nichts mehr zu verhandeln....